
Die Frist für die Grundsteuererklärung ist zum 31.Januar 2023 abgelaufen.
Seit Juli 2022 sind auch in Südwestfalen alle Grundstückseigentümer aufgefordert, eine Feststellung der Grundsteuerwerte abzugeben. Erfahren Sie hier, was Sie dafür brauchen und wie Sie am besten vorgehen.
Im Zuge der 2019 verabschiedeten Grundsteuerreform werden Grundstücksbesitzer sowie Haus- und Wohnungseigentümer vom Finanzamt in die Pflicht genommen. Die Reform tritt zwar erst 2025 in Kraft, trotzdem besteht bereits jetzt Handlungsbedarf. Bis zum 31. Januar 2023 müssen Sie für jede Immobilie und jedes Grundstück, das in Ihrem Besitz ist, eine Grundsteuererklärung erstellen. Wir erklären, was es dabei zu beachten gibt.
Wer muss eine Grundsteuererklärung erstellen?
Wenn Sie zu einer der folgenden Personengruppen zählen, sind Sie dazu verpflichtet, eine Grundsteuererklärung zu erstellen und an das Finanzamt zu übermitteln:
- Grundstückseigentümer
- Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen und Betrieben
- Besitzer von Eigentumswohnungen
- Hausbesitzer
- wenn das Gebäude auf fremdem Grund und Boden steht: Eigentümer des Grundstücks unter Mitwirkung des Gebäudeeigentümers
- wenn für das Grundstück ein Erbbaurecht existiert: Erbbauberechtigte unter Mitwirkung des Erbbauverpflichteten
Wann muss man die Grundsteuererklärung erstellen?
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung endet zum 31. Januar 2023 – egal, ob Sie diese selbst erstellen oder einen Steuerberater beauftragen. Bis dahin sind Sie verpflichtet, die Feststellungserklärung zur Grundsteuer elektronisch an Ihr zuständiges Finanzamt zu übermitteln.
Viele Gemeinden, darunter auch Burbach, Neuenrade oder Arnsberg, fordern Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte schriftlich dazu auf. Doch auch wenn Sie bis Juli 2022 keinen Brief erhalten haben, müssen Sie bis Oktober aktiv werden, sofern Sie zu der o.g. steuerpflichtigen Personengruppe gehören.
Was passiert, wenn ich die Grundsteuererklärung nicht fristgerecht erstelle?
Die Grundsteuererklärung auf die lange Bank zu schieben, ist nicht ratsam. Reichen Sie Ihre Daten verspätet oder gar nicht ein, kann das teuer werden. Finanzämter versenden üblicherweise nicht mehr als eine Mahnung. Danach setzen sie Geldstrafen beziehungsweise Verspätungszuschläge fest. Bis zu 25.000 Euro drohen.
Ebenfalls ärgerlich: Nach erneutem Fristablauf nehmen die Finanzämter Schätzungen vor, die in der Regel nicht zu Ihren Gunsten ausfallen.
Wie und wo muss ich die Grundsteuererklärung erstellen?
Die Grundsteuererklärung müssen Sie grundsätzlich online erstellen und elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Dafür benötigen Sie einen ELSTER-Zugang. Die Abkürzung steht für “Elektronische Steuererklärung” und erleichtert Steuerpflichtigen die Übermittlung ihrer Daten ans Finanzamt. Um das Online-Portal nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst kostenlos über www.elster.de registrieren. Wenn Sie bereits ein Benutzerkonto haben, können Sie die Grundsteuererklärung direkt darüber erstellen.
Sind Sie noch nicht angemeldet, kümmern Sie sich rechtzeitig um ein ELSTER-Benutzerkonto. Denn das Passwort dafür erhalten Sie auf dem Postweg und das kann im Extremfall ein paar Wochen dauern.
Eine Alternative dazu stellt die GrundsteuerApp dar. Ein neuer digitaler Mehrwertservice, der Sie bei der Eingabe und Übermittlung Ihrer Steuerdaten an das Finanzamt unterstützt. Weitere Informationen finden Sie auch in Ihrem Online-Banking unter Service & Mehrwerte/Grundsteuer.
Grundsteuererklärung einfach online mit der neuen GrundsteuerApp erledigen
- Online ohne Elster-Zertifikat oder Software-Download nutzbar
- Smarte Benutzerführung
- Digitaler Abruf von Liegenschaftsdaten (Gemarkung, Flurstück und Bodenrichtwert)
- Bearbeitungsstand der Steuererklärung jederzeit einsehbar
- Ausfüllhilfen & Erklärungen
Zur GrundsteuerApp der
Kann ich die Grundsteuererklärung auch in Papierform abgeben?
Grundsätzlich soll die Grundsteuererklärung ausschließlich online erstellt und übermittelt werden. Es gibt aber Ausnahmefälle: Wer weder einen Computer noch einen Internetzugang hat, kann beim Finanzamt einen Härteantrag auf Verzicht der digitalen Übermittlung stellen. Wird dieser bewilligt, können Sie die Grundsteuererklärung auch in Papierform einreichen.
Eine praktische Alternative: Wer kein eigenes ELSTER-Konto hat, kann die meldepflichtigen Daten auch über den Zugang eines Angehörigen ans Finanzamt übermitteln lassen.
Wie oft muss ich die Feststellung der Grundsteuerwerte erstellen?
Die Grundsteuer ist jährlich fällig. Im Zuge der aktuellen Grundsteuerreform wird sie neu bewertet. Deshalb müssen Sie in diesem Jahr bis zum 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben. Eine solche Hauptfeststellung soll alle sieben Jahre erfolgen, wobei sich der administrative Aufwand künftig deutlich verringern wird.
Welche Daten brauche ich, um die Grundsteuererklärung zu erstellen?
Folgende Daten sollten Sie zur Hand haben:
- Grundbuchdaten
- Steuernummer des Grundstücks
- Lage des Grundstücks mit Flur und Flurstücksnummer
- Art des Grundstücks (bebaut, nicht bebaut)
- Grundstücksfläche
- Wohn- und Nutzflächen
- Alter des Gebäudes
- Art der Nutzung
- Anzahl und Flächen der (Tief-)Garagen
- Bodenrichtwert
Welche Daten braucht man? | Wo bekommt man die Daten her? |
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Eigentumsverhältnisse | Grundbuchamt, Katasteramt, bisheriger Einheitswertbescheid |
Steuernummer des Grundstücks | bisheriger Einheitswertbescheid |
Lage des Grundstücks mit Flur und Flurstücksnummer | bisheriger Einheitswertbescheid |
Grundstücksfläche | Grundbuchamt, Katasteramt, Kaufvertrag |
Wohn- und Nutzflächen | Kaufvertrag, Bauplan, selbst berechnen |
Nutzungsart und Art des Grundstücks | Eigentümer |
Alter des Gebäudes | Katasteramt, Hausunterlagen |
Wohnlage | wird vom Finanzamt ermittelt |
Flächen Garagen und Stellplätze | selbst berechnen |
Bodenrichtwert | Verkehrswert ermitteln über BORIS.NRW |
Abgefragte Daten für die Grundsteuererklärung nach dem Bundesmodell
Grundsteuererklärung erstellen: Typische Fehler
Seien Sie bei der Feststellungserklärung zur Grundsteuer genau. Kleine Fehler können Sie teuer zu stehen kommen. Wir verraten Ihnen drei typische Fallstricke:
Kernsanierung korrekt angeben
In der Grundsteuererklärung wird unter anderem erhoben, ob und in welchem Jahr eine Kernsanierung stattgefunden hat. Denn die Grundsteuer fällt bei kernsanierten Häusern höher aus.
Wichtig: Nicht alle Sanierungsmaßnahmen kommen einer Kernsanierung gleich. Der Gesetzgeber versteht darunter tiefgreifende Maßnahmen, welche die Bausubstanz eines bestehenden Gebäudes vollständig wiederherstellen und das Objekt in einen neuwertigen Zustand versetzen. Dazu müssen üblicherweise Dach, Fassade, Fenster und Türen, Innenausbau, Fußböden, Heizungsanlage sowie Sanitär- und Elektroinstallationen erneuert worden sein. Prüfen Sie also genau, ob es sich tatsächlich um eine Kernsanierung handelt.
Wohnfläche richtig berechnen
Je größer die Wohnfläche, desto höher die Grundsteuer. Überprüfen Sie deshalb noch einmal, ob die Werte aus Ihren Bauunterlagen korrekt sind. Bedenken Sie, dass Sie Ihren Keller oder Heizungs- und Hauswirtschaftsräume sowie Spitzböden und andere nicht nutzbare Flächen nicht einberechnen müssen.
Bodenrichtwert recherchieren
Auch am Bodenrichtwert bemisst sich die Grundsteuer. Die Daten bekommen Sie für Südwestfalen über die Internetseite der Landesverwaltung BORIS.NRW. Bedenken Sie hierbei, dass für ein Grundstück verschiedene Bodenrichtwerte gelten können, wenn einzelne Teile in verschiedenen Zonen liegen.
In unserem Beitrag „Die Grundsteuer in Südwestfalen“ erfahren Sie mehr über die aktuelle Höhe sowie regionale Unterschiede im Märkischen Kreis, Sauerland und Siegerland.