

Hilfe, ein Wasserschaden! Wie Sie im Schadenfall souverän reagieren. Und was Sie tun können, damit es am besten erst gar nicht dazu kommt.
Bei einem Wasserschaden zählt jede Minute! Wir haben Tipps, wie Sie im Fall der Fälle den Schaden begrenzen, was Sie im Schadensfall tun müssen und wie Sie einem Wasserschaden vorbeugen.
1. Dem Wasserschaden auf den Grund gehen
Schon gewusst? Pro Tag melden die Deutschen ihren Versicherern rund 3.000 Wasserschäden. Die Ursachen sind ganz unterschiedlich. Die größten Übeltäter: geplatzte Wasserrohre. Aber auch Waschmaschinen oder Spülmaschinen, die überlaufen, nicht zugedrehte Hähne an Waschbecken oder Badewannen, Starkregen und Hochwasser führen zu Wasserschäden.
2. Schadensbegrenzung betreiben
Sind Rohre in der Wand in Medebach, Deuz oder Werdohl geplatzt, dämmen Sie den Wasserschaden ein, indem Sie die Wasserzufuhr unterbrechen. Dafür sollten Sie wissen, wo bei Ihnen in Haus oder Wohnung die zentralen Absperrhähne liegen. Meist ist dort, wo ein direkter Wasseranschluss ist, auch ein Absperrhahn mit verbaut. Ein Tipp: Drehen Sie den Absperrhahn regelmäßig auf und zu. So halten Sie ihn gängig. Es ist schon vorgekommen, dass ein kaputtes Wasserrohr munter weiterlief, weil der Absperrhahn eingerostet war.
Überlaufende Maschinen, Waschbecken und Badewannen sollten Sie schnellstmöglich trockenlegen, bevor Wasser in andere Räume oder sogar Nachbarswohnungen gelangt. Rücken Sie Möbel aus der Gefahrenzone oder decken Sie sie ab. Fangen Sie Wasser, das aus der Decke tropft, mit einem Eimer auf.
Ihr Keller im Siegerland, Sauerland oder Märkischen Kreis steht unter Wasser? Dann alarmieren Sie am besten die Feuerwehr – sie kann das Wasser möglichst schnell herauspumpen. Das verhindert weitere Schäden. Achtung: Nasse Wände und Fußböden leiten Strom sehr gut. Nehmen Sie die Sicherung heraus, bevor Sie den Raum mit Wasserschaden betreten.
3. Den Wasserschaden dokumentieren
Wie bei einem Haus- oder Wohnungsbrand auch informieren Sie zügig Ihre Versicherung(en). Wohnen Sie zur Miete, sollten Ihre Vermieter schnell Bescheid wissen. Dokumentieren Sie die Ausmaße der Schäden mithilfe von Fotos. Denken Sie dran, auch Möbel, Teppiche und andere Einrichtungsgegenstände zu fotografieren – sofern sie einen Wasserschaden erlitten haben. Dokumentieren Sie ebenfalls, wann Sie wen informiert haben.
4. Welche Versicherung zahlt was?
Bei einem Wasserschaden springen folgende Versicherungen ein:
- Sind Ihre Möbel und/oder weiterer Hausrat beschädigt, ist Ihre Hausratversicherung zuständig. Das gilt allerdings nur, wenn der Wasserschaden in Zusammenhang mit einem „bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser“ steht.
- Sind Sie verantwortlich für den Schaden? Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie das Haus oder die Wohnung verlassen und in der Zwischenzeit Ihre Waschmaschine laufen lassen, die ausläuft. Oder wenn Ihre Kinder das Badezimmer unter Wasser setzen, sodass es in die Wohnung darunter strömt. Dann springt Ihre Privathaftpflichtversicherung ein.
- Sind Schäden am Gebäude entstanden, übernimmt die Wohngebäudeversicherung. Diese schließt der Eigentümer der Immobilie ab.
- Bei Schäden durch Starkregen oder Hochwasser, greift die Elementarschadenversicherung.
Wohnen Sie zur Miete? Laut dem Mieterschutzbund sind Ihre Vermieter NICHT verpflichtet, Ihnen für die Zeit der Trocknungsarbeiten ein Hotel zu zahlen. Sprechen Sie sie trotzdem darauf an, sollten Sie Lärm und Schmutz zu sehr belasten – eventuell übernimmt ihre Versicherung Ihre Unterbringung. Sie können in jedem Fall aber die Miete mindern. Informieren Sie Ihre Vermieter sofort nach Eintritt des Schadens, dass Sie den monatlichen Betrag bis zur Wiederherstellung Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses unter Vorbehalt zahlen. Wenn Ihre Bleibe renoviert ist, können Sie den Mietminderungsfaktor dann berechnen lassen.
5. Einen Wasserschaden beseitigen (lassen)
Bei kleineren Schäden reichen Eimer und Wischlappen, um den Raum zu trocknen. Ist in der Wand ein Rohr geplatzt oder leckt es über Tage oder Wochen in die Wand, gestaltet sich die Trocknung etwas aufwändiger. Hier sollten unbedingt Fachkräfte ran! Sind Wände, Decken und Fußböden nur leicht feucht, reicht es, sie mit Heizgebläsen oder Infrarotgeräten zu trocknen. Ist mehr Wasser ausgetreten, müssen eventuell der Putz abgeschlagen oder Decke und Fußböden geöffnet werden. Dann kommen große Kondensat-Trockner sowie Ventilatoren zum Einsatz. Die Beseitigung eines Wasserschadens kann sich so über Tage oder sogar Wochen hinziehen. Achtung: Melden Sie Ihrem Stromversorger den Mehrverbrauch – sonst werden Sie im Folgejahr teurer eingestuft.
6. Haus oder Wohnung nach einem Wasserschaden aufräumen
Versuchen Sie, die Luftfeuchtigkeit in dem Raum mit Wasserschaden schnellstmöglich zu verringern – sonst droht Schimmel! Stellen Sie Möbel und andere Einrichtungsgegenstände erst wieder an ihren Platz, wenn Wände, Decken und Böden komplett trocken sind. Sind an Wänden, Decken oder Fußböden Flecken entstanden, sollten Sie sie renovieren (lassen). Wasserflecken nicht einfach überstreichen – sie kommen eventuell immer wieder durch. Holen Sie sich hier Hilfe von einem Fachmann oder einer Fachfrau. Die Kosten für diese Arbeiten übernimmt ebenfalls die Versicherung.
7. Einem Wasserschaden vorbeugen
Folgende Maßnahmen helfen Ihnen, einem Wasserschaden erfolgreich vorzubeugen:
- Bevor Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen, sollten Sie einen Gutachter die Leitungen inspizieren lassen.
- Kontrollieren Sie hin und wieder Ihre Wasseruhr: Laufen die Zahlen weiter, auch wenn Sie kein Wasser verwenden, kann das auf einen Riss in einem Rohr hindeuten!
- Nehmen Sie ausschließlich Wasch- und Spülmaschinen in Betrieb, die einen Rücklaufstopp („Aqua-Stopp“) haben. Tauschen Sie alte Geräte so schnell wie möglich aus. Lassen Sie die Geräte nicht laufen, wenn Sie nicht zu Hause sind. Kontrollieren Sie außerdem die Wasserhähne, bevor Sie das Haus verlassen. Und haben Sie Ihre Kinder beim Baden und Plantschen im Auge!
- Fahren Sie länger als eine Woche in den Urlaub? Dann bitten Sie Freunde, ab und zu nach dem Rechten zu sehen. So vermeiden Sie, dass im Falle eines Rohrbruchs größere Schäden entstehen.
- Auch Abwasseranlagen können für Wasserschäden sorgen. Als Hausbesitzer sind Sie zwar grundsätzlich in der Pflicht, die Abwasserrohre prüfen zu lassen. Die Gesetzeslage ist aber verwirrend.
- Bei Starkregen drückt häufig das Wasser aus der öffentlichen Kanalisation zurück in Ihre Abflussrohre. Durch den Rückstau fließt das Wasser dann durch Waschbecken und Waschbecken in Ihre Kellerräume und führt dort zu einer Überschwemmung. Verhindern lässt sich das mit einer Rückstauklappe als wichtigstem Schutz vor Überschwemmungen.
- Bei modernen Smart Home-Systemen gibt es auch eine Möglichkeit, den Überschwemmungsschutz mit einzubinden. Hier werden kleine Sensoren zum Beispiel in die Nähe von Waschmaschinen oder im Keller platziert. Diese melden sofort an eine zentrale Steuereinheit, wenn sich Wasser auf dem Boden sammelt. Die Steuereinheit wiederum schlägt dann Alarm oder benachrichtig den Nutzer über sein Smartphone.
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