Staatliche Förderung für Hausbau und Hauskauf 2024

Staatliche Förderung für Hausbau und Hauskauf 2024
© iStock/ Nuttawan Jayawan

Staatliche Förderung für Hausbau und Hauskauf 2024

Wer den Traum vom Eigenheim im Siegerland, Sauerland oder Märkischen Kreis verwirklichen will, steht vor großen finanziellen Herausforderungen. Doch die gute Nachricht für Immobilien-Interessenten in bspw. Arnsberg, Werdohl oder Hilchenbach ist: Der Staat bietet vielfältige Unterstützung in Form von zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Fördermöglichkeiten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Staat unterstützt den Hausbau und Hauskauf insbesondere durch zinsvergünstigte Kredite und Zulagen. 
  • Private Immobilienkäufer oder Bauherren können von Wohn-Riester, der Wohnraumförderung und diversen KfW Förderprogrammen profitieren. 
  • Zusätzlich gibt es regionale Fördermöglichkeiten über die Landesbanken und viele Kommunen. 
  • Eine staatliche Förderung ist nicht nur bei Kauf- und Bauvorhaben, sondern auch bei Sanierungsmaßnahmen möglich. 

Das können Sie tun

  • Informieren Sie sich frühzeitig über die verschiedenen staatlichen und regionalen Förderprogramme. 
  • Ziehen Sie einen Energieberater oder Wohnfühlberater der Volksbank in Südwestfalen eG bzw. Modernisierungsberater der Volksbank Sauerland eG hinzu, um die besten Fördermöglichkeiten zu identifizieren.
  • Prüfen Sie die Möglichkeit, verschiedene Förderungen zu kombinieren.
  • Stellen Sie alle Förderanträge vor Beginn der Bauarbeiten oder dem Immobilienkauf.
  • Halten Sie alle notwendigen Dokumente wie Einkommensnachweise und energetische Nachweise bereit, um den Antragsprozess reibungslos zu gestalten.

Staatliche Förderung für Hausbau und Hauskauf im Überblick

FörderprogrammZweckArt der FörderungZielgruppeVoraussetzungen
Wohn-RiesterKauf, Neubau oder barrierefreier Umbau einer Immobiliejährliche Sparzulage, KreditRiester-FörderberechtigteSelbstnutzung, Riester-Rente
WohnraumförderungBau oder Kauf von Wohnraum und Baulandzinsvergünstigter Kredit, finanzielle Zuschüsse, Gewährleistungen, vergünstigtes BaulandEinkommensschwache Haushalte, Alleinerziehende, Senioren, Menschen mit BehinderungEinkommensgrenze, Nachweis über Bedarf
Wohnungsbauprämie (WoP)Bau oder Kauf einer ImmobilieZuschüsseBausparer ab 16 JahreEinkommensgrenze, Bausparvertrag
Wohneigentum für Familien (KfW 300)Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentumzinsvergünstigter KreditFamilien, AlleinerziehendeKind unter 18, Einkommensgrenze
Klimafreundlicher Neubau (KfW 297, 298)Bau und Erwerb von klimafreundlichen Neubautenzinsvergünstigter KreditPrivatpersonen, UnternehmenEH40-Standard, Nachweis der Energieeffizienz
KfW Wohneigentumsprogramm (KfW 124)Kauf oder Neubau einer selbstgenutzten ImmobilieKreditPrivatpersonenSelbstnutzung
Förderung genossenschaftlichen Wohnens (KfW 134)Kauf von Genossenschaftsanteilen für eine selbstgenutzte Wohnungzinsvergünstigter KreditPrivatpersonenSelbstnutzung, Nachweis über Erwerb der Anteile
Jung kauft Alt (JkA)Kauf und Sanierung älterer Bestandsimmobilienzinsvergünstigter KreditJunge Menschen, FamilienSelbstnutzung, Bestandsimmobilie
Energieeffizient Sanieren (KfW 261)Energetische Sanierung von Wohngebäuden, Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauseszinsvergünstigter KreditPrivatpersonen, Wohnungsbaugenossenschaften, UnternehmenEH-Standard

Staatliche Förderungen für Wohneigentum: Konditionen und Voraussetzungen

Im Folgenden stellen wir Ihnen die verschiedenen Förderprogramme im Detail vor. Bedenken Sie, dass die Konditionen dynamisch sind und sich jederzeit ändern können. Bitte informieren Sie sich also beim Anbieter über die aktuellen Förderbedingungen. 

Wohn-Riester

Der Wohn-Riester ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die durch staatliche Förderungen unterstützt wird. Mit diesem Programm können Sie den Kauf, Neubau oder den barrierefreien Umbau einer Immobilie finanzieren. Seit 2024 dürfen Sie diese Förderung auch für energetische Sanierungsmaßnahmen nutzen.

Zielgruppe:

  • Riester-Förderberechtigte

Voraussetzungen: 

  • Die Immobilie muss Ihr Eigentum sein und als Ihr Hauptwohnsitz dienen.
  • Das Haus oder die Wohnung muss innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums liegen.
  • Sie müssen nachweisen, dass Kosten für den Bau oder Kauf angefallen sind – eine geerbte Immobilie zählt also nicht.
  • Es gibt keine Einkommensgrenze.

Konditionen:

  • Jährliche Grundzulage von 175 Euro oder 350 Euro bei verheirateten Paaren, wenn Sie mindestens 4 Prozent Ihres Jahreseinkommens in den Wohn-Riester-Vertrag einzahlen.
  • Jährliche Kinderzulage von 185 Euro pro Kind, das vor 2008 geboren wurde, und 300 Euro für jüngere Kinder.
  • Einmalig eine Zulage von 200 Euro, wenn Sie den Vertrag vor Ihrem 25. Geburtstag abschließen.
  • Mindestentnahmesumme von 3.000 Euro.

Wohnraumförderung

Das Wohnraumförderungsgesetz unterstützt den Bau neuer Häuser durch zinsgünstige Darlehen, finanzielle Zuschüsse oder vergünstigtes Bauland. Diese Maßnahmen zielen besonders darauf ab, einkommensschwachen Familien den Zugang zu Wohneigentum zu erleichtern.

Zielgruppe:

  • Haushalte mit niedrigem Einkommen
  • Alleinerziehende
  • Senioren
  • Menschen mit Behinderungen oder anderen besonderen Bedürfnissen

Voraussetzungen:

  • Ihr Einkommen darf die vorgegebenen Grenzen nicht überschreiten: Jährlich 12.000 Euro bei Einpersonenhaushalten, 18.000 Euro bei Zweipersonenhaushalten. Für jede weitere Person im Haushalt werden 4.100 Euro und für jedes im Haushalt lebende Kind 500 Euro zusätzlich angerechnet. Achtung: Die Bundesländer können eigene Einkommensgrenzen festlegen.
  • Sie müssen nachweisen, dass Sie aufgrund Ihres Einkommens oder Ihrer persönlichen Situation (z.B. Alleinerziehend, Senior, Behinderung) auf die Förderung angewiesen sind.

Konditionen: 

  • Günstige Kredite aus öffentlichen Haushalten oder speziellen Fonds, auch für nachrangige Finanzierungen.
  • Der Staat übernimmt Bürgschaften, Garantien und andere Gewährleistungen, um Ihnen den Zugang zu Krediten zu erleichtern.
  • Bereitstellung von günstigem Bauland durch staatliche Stellen.

Wohnungsbauprämie (WoP)

Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung in Deutschland, die Bausparer beim Aufbau von Eigenkapital für den Kauf oder Bau einer Immobilie unterstützt. Sie dient dazu, den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern.

Zielgruppe:

  • Steuerpflichtigen Personen in Deutschland, die regelmäßig in einen Bausparvertrag einzahlen
  • Junge Menschen ab 16 Jahren

Voraussetzungen:

  • Sie müssen in einen Bausparvertrag einzahlen. 
  • Einhaltung der Einkommensgrenzen: zu versteuerndes Einkommen darf 35.000 Euro (Singles) bzw. 70.000 Euro (Verheiratete) pro Jahr nicht überschreiten.
  • Der Bausparvertrag muss für den wohnwirtschaftlichen Zweck verwendet werden (z.B. Kauf, Bau, Renovierung einer Immobilie).

Konditionen:

  • Die Wohnungsbauprämie beträgt 10 Prozent der jährlich geleisteten Bausparbeiträge.
  • Maximale Förderung: 70 Euro pro Jahr für Singles, 140 Euro pro Jahr für Verheiratete.
  • Höchstbetrag der förderfähigen Einzahlungen: 700 Euro pro Jahr für Singles, 1.400 Euro pro Jahr für Verheiratete.

Wohneigentum für Familien (KfW 300)

Das Förderprogramm Wohneigentum für Familien (KfW 300) unterstützt als Nachfolger des Baukindergeldes Familien und Alleinerziehende beim Bau oder Kauf einer energieeffizienten Immobilie durch zinsvergünstigte Kredite. Die Förderung umfasst sämtliche Bau- oder Kaufkosten inklusive Nebenkosten, Planungsgebühren, die Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Berater sowie die Kosten für die Nachhaltigkeitszertifizierung. Ziel ist es, bezahlbaren und nachhaltigen Wohnraum für Familien zu schaffen. Nicht förderfähig sind der Grundstückskauf, die Umschuldung bestehender Kredite, bereits begonnene Projekte sowie der Bau oder Kauf von Ferienimmobilien.

Zielgruppe:

  • Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren

Voraussetzungen:

  • Einhaltung der Einkommensgrenze: 90.000 Euro für eine Familie mit einem Kind, plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind.
  • Der Neubau muss den Mindeststandard EH40 erfüllen.
  • Nachweis über die Kosten für Bau oder Kauf, inklusive Nebenkosten, Planung, Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Berater und Nachhaltigkeitszertifizierung.
  • Das Projekt muss vor Bewilligung der Förderung beantragt und genehmigt werden.

Konditionen:

  • Laufzeiten: Zwischen 4 und 35 Jahren
  • Tilgungsfreiheit: Bis zu 5 Jahre möglich
  • Zinsbindung: Bis zu 20 Jahre
  • Effektiver Jahreszins: ab 0,17 Prozent
  • Kredithöchstbetrag: Zwischen 170.000 und 270.000 Euro

Klimafreundlicher Neubau (KfW 297, 298)

Das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KfW 297, 298) unterstützt mit zinsvergünstigten Krediten den Bau und Erwerb von energieeffizienten Neubauten, die mindestens den Energiestandard EH40 erfüllen. Ziel ist es, nachhaltigen und umweltfreundlichen Wohnraum zu fördern.

Zielgruppe:

  • Privatpersonen
  • Wohneigentumsgemeinschaften
  • Organisationen und Unternehmen

Voraussetzungen:

  • Neubauten müssen mindestens den Energiestandard EH40 erfüllen.
  • Nachweis der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit durch entsprechende Zertifikate.
  • Antragstellung und Genehmigung müssen vor Beginn des Bauvorhabens oder Kaufvertragsabschlusses erfolgen.

Konditionen:

  • Laufzeiten: Zwischen 4 und 35 Jahren
  • Tilgungsfreiheit: Bis zu 5 Jahre möglich
  • Zinsbindung: Bis zu 10 Jahre
  • Effektiver Jahreszins: ab 2,15 Prozent
  • Kredithöchstbetrag: bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit

KfW Wohneigentumsprogramm (KfW 124)

Das KfW-Wohneigentumsprogramm (KfW 124) unterstützt Privatpersonen beim Kauf oder Neubau einer selbstgenutzten Immobilie mit speziellen Kreditoptionen. Ziel ist es, mehr Menschen den Zugang zu eigenem Wohnraum zu ermöglichen. 

Zielgruppe: 

  • Privatpersonen

Voraussetzungen:

  • Die Immobilie muss selbst genutzt werden, also Hauptwohnsitz sein.
  • Ein Nachweis der Bau- oder Kaufkosten ist erforderlich.
  • Antragstellung und Genehmigung müssen vor dem Bau- oder Kaufbeginn erfolgen.

Konditionen:

  • Laufzeiten: Zwischen 4 und 35 Jahren
  • Tilgungsfreiheit: Bis zu 5 Jahre möglich
  • Zinsbindung: Bis zu 10 Jahre
  • Effektiver Jahreszins: Ab 3,28 Prozent
  • Kredithöchstbetrag: Bis zu 100.000 Euro

Förderung genossenschaftlichen Wohnens (KfW 134)

Das KfW-Programm zur Förderung genossenschaftlichen Wohnens (KfW 134) unterstützt Privatpersonen beim Erwerb von Genossenschaftsanteilen, um in einer selbstgenutzten Genossenschaftswohnung zu wohnen. Das Programm mit günstigen Krediten fördert sowohl Neugründungen als auch bestehende Wohnungsgenossenschaften.

Zielgruppe: 

  • Privatpersonen

Voraussetzungen:

  • Die Genossenschaftswohnung muss Ihr Hauptwohnsitz sein und selbst genutzt werden.
  • Ein Nachweis über den Erwerb der Genossenschaftsanteile ist erforderlich.
  • Antragstellung und Genehmigung müssen vor dem Kauf der Anteile erfolgen.
  • Die Wohnungsgenossenschaft muss in Deutschland registriert sein.

Konditionen: 

  • Laufzeiten: Zwischen 4 und 35 Jahren
  • Tilgungsfreiheit: Bis zu 5 Jahre möglich
  • Zinsbindung: Bis zu 10 Jahre
  • Effektiver Jahreszins: ab 0,01 Prozent
  • Kredithöchstbetrag: Bis zu 100.000 Euro
  • Tilgungszuschuss: 7,5 Prozent der Kreditsumme, maximal 7.500 Euro

Jung kauft Alt (JkA)

Das neue Programm Jung kauft alt (JkA) der KfW soll junge Menschen und Familien beim Erwerb und bei der Sanierung älterer Bestandsimmobilien mit attraktiven Finanzierungsoptionen unterstützen. Ziel ist es, den Erhalt und die Modernisierung älterer Häuser zu fördern und jungen Käufern den Zugang zu Wohneigentum zu erleichtern.

Zielgruppe:

  • Junge Menschen und Familien

Voraussetzungen

  • Der Erwerb muss eine ältere Bestandsimmobilie betreffen.
  • Die Immobilie muss nach dem Kauf selbst genutzt werden, also als Hauptwohnsitz dienen.
  • Ein Nachweis über die Kosten für Kauf und Sanierung ist erforderlich.
  • Antragstellung und Genehmigung müssen vor dem Beginn der Sanierungsarbeiten erfolgen.

Konditionen

Der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung beträgt aktuell beispielsweise 1,51% effektiv (Stand 09.2024).

Energieeffizient sanieren (KfW 261)

Das Programm Energieeffizient sanieren (KfW 261) bietet finanzielle Unterstützung in Form zinsverbilligter Kredite für die energetische Sanierung von Wohngebäuden und den Kauf frisch sanierter Immobilien. Ziel ist es, den Energieverbrauch im Gebäudesektor zu reduzieren.

Zielgruppe:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Wohnungsbaugenossenschaften
  • Unternehmen, soziale Organisationen und Vereine

Voraussetzungen:

  • Die Sanierungsmaßnahmen müssen den Energieverbrauch erheblich senken.
  • Ein Energieberater muss die Maßnahmen begleiten und bestätigen.
  • Ein Nachweis über die Effizienzhaus-Klasse muss vorliegen.
  • Der Antrag muss vor Beginn der Sanierungsarbeiten oder des Hauskaufs gestellt und genehmigt werden.

Konditionen: 

  • Laufzeiten: 4 bis 30 Jahre
  • Tilgungsfreiheit: Bis zu 5 Jahre tilgungsfrei
  • Zinsbindung: bis zu 10 Jahre
  • Effektiver Jahreszins: ab 1,61 Prozent
  • Kredithöchstbetrag: bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit
  • Tilgungszuschüsse: bis zu 37.500 Euro

Regionale Förderprogramme für Hausbau und Hauskauf

Es gibt auch auf Länderebene Förderbanken, die günstige Darlehen und Zuschüsse für den Bau oder Kauf eines Eigenheims anbieten. Die Bedingungen für diese Förderungen variieren je nach Bundesland. Als angehender Wohneigentümer können Sie auf der Webseite Ihrer jeweiligen Landesbank detaillierte Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden. 

Außerdem bieten viele Kommunen finanzielle Unterstützung für den Erwerb von Wohneigentum an, sei es durch Zuschüsse, Vergünstigungen oder Darlehen. Es kann sich also lohnen, zusätzlich bei der eigenen kommunalen Behörde nachzufragen.

Hier kommen Sie direkt zu Ihrer zuständigen Landesbank:

Regionale Fördertöpfe

Verpassen Sie keine Fördermöglichkeit! Hier finden Sie alle wichtigen Links zu den uns bekannten regionalen Fördertöpfen für das Sieger-, Sauerland und den Märkischen Kreis.

Förderungen für Sanierung

Auch für die Sanierung von älteren Wohngebäuden gibt es im Jahr 2024 vielfältige Fördermöglichkeiten:

  • Energieeffizient Sanieren (KfW 261): Dieses Programm bietet zinsgünstige Kredite für umfassende energetische Sanierungsmaßnahmen, um die Energieeffizienz Ihrer Immobilie zu verbessern.
  • Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG): Die BEG unterstützt mit Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten sowohl Einzelmaßnahmen als auch umfassende Sanierungen, die die Energieeffizienz steigern.
  • Energieberatung für Wohngebäude: Gefördert wird eine professionelle Beratung, die Ihnen hilft, energetische Schwachstellen zu identifizieren und Sanierungsmaßnahmen effizient zu planen.
  • Heizungsförderung (KfW 458): Die Heizungsförderung unterstützt mit bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung.
  • Altersgerecht Umbauen (KfW 159): Diese Förderung bietet Kredite für den Umbau von Wohnraum, um Barrieren zu reduzieren und die Nutzung im Alter zu erleichtern.
  •  Barrieren reduzieren (KfW 455-B): Zuschüsse für Maßnahmen, die Barrieren in Wohngebäuden abbauen, sodass diese sicherer und komfortabler werden, besonders für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.

Fazit: Für wen lohnt sich eine staatliche Förderung für Hausbau und Hauskauf?

Eine staatliche Förderung für Hausbau und Hauskauf lohnt sich besonders für Familien, junge Menschen und einkommensschwache Haushalte, die sich den Traum vom Eigenheim erfüllen möchten. Auch Alleinerziehende, Senioren und Menschen mit Behinderungen können von den speziellen Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen profitieren.

Zudem sind die Fördermöglichkeiten attraktiv für all jene, die energetische Sanierungen oder barrierefreie Umbauten planen, um ihren Wohnkomfort zu erhöhen und langfristig Kosten zu sparen. Insgesamt sind staatliche Förderungen eine wertvolle Hilfe, um mehr Menschen den Zugang zu bezahlbarem und nachhaltigem Wohnraum zu ermöglichen.

Förderung Hausbau & Hauskauf: Häufig gestellte Fragen

Wie werden die staatlichen Zuschüsse für Hausbau und Hauskauf beantragt?

Staatliche Zuschüsse beantragen Sie meist online direkt über die entsprechenden Portale der Förderinstitutionen. Sie müssen den Antrag in der Regel vor Beginn Ihres Projekts stellen und alle erforderlichen Unterlagen einreichen. Manchmal erfolgt die Beantragung auch über Ihre Hausbank.

Welche Zuschüsse gibt es fürs Sanieren?

Fürs Sanieren gibt es verschiedene Zuschüsse, darunter die KfW-Programme Energieeffizient Sanieren (KfW 261), die Heizungsförderung (KfW 458) und Altersgerecht Umbauen (KfW 159) sowie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die energetische Maßnahmen unterstützt.

Welche Förderungen gibt es beim Hausbau und Hauskauf?

Beim Hausbau und Hauskauf gibt es eine Vielzahl an Förderungen wie das KfW-Wohneigentumsprogramm (KfW 124), den Nachfolger des Baukindergeldes Wohneigentum für Familien (KfW 300) und das Programm Jung kauft alt (JkA). Außerdem bestehen regionale Förderprogramme der Landesbanken, die günstige Darlehen und Zuschüsse bieten.

Welche Umbauten werden gefördert?

Gefördert werden vor allem energetische Sanierungen, barrierefreie Umbauten und Modernisierungen zur Verbesserung der Wohnqualität. Programme wie Altersgerecht Umbauen (KfW 159) und Barrieren reduzieren (KfW 455-B) unterstützen solche Vorhaben.

Welche Förderung gibt es für den Neubau?

Für den Neubau gibt es Förderungen wie Energieeffizient Bauen (KfW 261), Wohneigentum für Familien (KfW 300) und Klimafreundlicher Neubau (KfW 297, 298), das nachhaltige und energieeffiziente Bauprojekte unterstützt.

Können Förderungen kombiniert werden?

Ja, Förderungen können oft kombiniert werden. Sie können zum Beispiel Zuschüsse und Kredite aus verschiedenen Programmen gleichzeitig nutzen, solange sie sich ergänzen und die Bedingungen erfüllt sind. Es ist jedoch ratsam, die genauen Kombinationsmöglichkeiten vorher zu prüfen und sich gegebenenfalls beraten zu lassen.

Wer bietet Förderungen für Hauskauf und Hausbau an?

Förderungen bieten vor allem die KfW und die Landesbanken der einzelnen Bundesländer an. Auch einige Kommunen und Städte haben eigene Förderprogramme, die den Hauskauf und Neubau unterstützen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um staatliche Unterstützung beim Hauskauf oder Hausbau zu erhalten?

Sie müssen für die meisten Förderungen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten, die Immobilie selbst nutzen und energetische oder bauliche Standards erfüllen. Außerdem müssen alle Anträge vor Beginn der Bau- oder Kaufmaßnahmen gestellt und genehmigt werden.

Welche Dokumente und Nachweise werden für die Beantragung staatlicher Förderung benötigt?

Sie benötigen in der Regel Einkommensnachweise, Bau- oder Kaufverträge, Planungsunterlagen, Kostenvoranschläge und Nachweise über die Energieeffizienz oder Barrierefreiheit des Projekts. Außerdem können Bescheinigungen von Energieberatern erforderlich sein.

Welche Steuervorteile gibt es für Hausbau und Hauskauf?

Planungskosten, Handwerkerkosten, der Kaufpreis, die Grunderwerbsteuer und Notarkosten sind nicht steuerlich absetzbar. Beim Kauf einer Immobilie als Kapitalanlage lassen sich aber Steuern sparen: Sie könnendie Maklerkosten und auch benötigte Gutachten steuerlich geltend machen.

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