Für viele Familien ist der Traum vom eigenen Heim ein zentrales Lebensziel. Doch wie kann dieser Traum Wirklichkeit werden? In diesem Artikel erfahren Sie alles über die verschiedenen Fördermöglichkeiten, Finanzierungstipps und die besten Strategien, um als Familie Wohneigentum zu erwerben. Besonders hilfreich ist dabei der Förderkredit „Wohneigentum für Familien (300)“ der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), der Familien mit Kindern beim Bau oder Erwerb von neuem selbstgenutzten Wohneigentum unterstützt. Die Förderung ist der Nachfolger des „Baukindergelds“, welches Ende 2022 beendet wurde.
Das Wichtigste für Sie zusammengefasst:
- Förderkredit ab 0,34% effektivem Jahreszins für einen klimaneutralen Neubau
- für den Bau und Erstkauf von Haus und Eigentumswohnung
- Kredithöchstbetrag von 170.000 bis 270.000 Euro
- für Familien mit Kindern und Alleinerziehende
- Förderung hängt vom Einkommen ab
Einführung der 20-jährigen Zinsbindung
Seit dem 01.03.2024 bietet die KfW im Produkt „Wohneigentum für Familien (300)“ eine 20-jährige Zinsbindung an, damit Familien bei ihren klimafreundlichen Neubauvorhaben von einer langfristigen Zinssicherheit profitieren. Folgende zusätzliche Laufzeitvarianten stehen zur Verfügung:
- Laufzeit bis 25 Jahre, 1 bis 3 tilgungsfreie Anlaufjahre, 20 Jahre Zinsbindung
- Laufzeit bis 35 Jahre, 1 bis 5 tilgungsfreie Anlaufjahre, 20 Jahre Zinsbindung
Was wird gefördert?
Die KfW fördert den Neubau und den Erstkauf selbstgenutzter und klimafreundlicher Wohneigentum in Deutschland. Gefördert werden folgende Stufen:
Klimafreundliches Wohneigentum
Ein Wohngebäude im Siegerland, Sauerland oder Märkischen Kreis erreicht bspw. diese Förderstufe, wenn es gemäß der technischen Mindestanforderungen
- die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht,
- in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und
- nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Diese Anforderungen kann Ihr Experte für Energieeffizienz einplanen und überprüfen.
Klimafreundliches Wohneigentum – mit QNG
> Definition QNG
Das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) ist ein staatliches Gütesiegel des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen für Gebäude, das durch akkreditierte Zertifizierungsstellen vergeben wird. Das QNG stellt die Erfüllung von Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden sowie an die Qualität der Planungs- und Bauprozesse sicher.
Voraussetzung für die Vergabe des QNG durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle ist eine Zertifizierung mit einem Bewertungssystem für Nachhaltiges Bauen und die Einhaltung von besonderen Anforderungen im öffentlichen Interesse, die aktuelle Ziele in den Bereichen Klimaschutz, Ressourcenschonung, Gesundheitsschutz und Teilhabe aufgreifen.
Das QNG wird in zwei Qualitätsniveaus vergeben, welche die Erfüllung nachhaltigkeitsrelevanter Merkmale und Eigenschaften in überdurchschnittlicher Qualität (QNG-PLUS) und deutlich überdurchschnittlicher Qualität (QNG-PREMIUM) auf einen Blick erkennen lassen.
Wohneigentum erreicht diese Förderstufe, wenn es gemäß der technischen Mindestanforderungen
- die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht,
- die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt, bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat, und
- nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Diese Anforderungen können Ihre Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit einplanen und überprüfen.
In beiden Förderstufen werden folgenden Maßnahmen gefördert:
- der Bau und der Kauf
- die Planung und Baubegleitung durch die Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit
- die Nachhaltigkeitszertifizierung
Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Personen, die bereits eine Förderung aus dem Baukindergeld (424) erhalten haben
- Personen, die bereits ein Wohngebäude oder einen Anteil an einem Wohngebäude in Deutschland besitzen
- Umschuldungen bestehender Kredite
- Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
- den Kauf eines Grundstücks
- den Neubau oder Kauf von Ferienhäusern und -wohnungen
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Familien mit Kindern und Alleinerziehende in Südwestfalen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie bewohnen die geförderte Immobilie als Eigentümerin oder Eigentümer (mindestens 50 % Miteigentumsquote) selbst.
- In Ihrem Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren.
- Ihr neues Haus oder Ihre Eigentumswohnung ist Ihre einzige Wohnimmobilie in Deutschland.
- Ihr Haushaltseinkommen* beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind.
Wichtig: Wie hoch Ihre Förderung ist und für wie viele Kinder Sie die Förderung erhalten, hängt von Ihrer Situation am Tag der Antragstellung ab. Zwei Beispiele:
- Sie erhalten die Förderung auch für ein Kind, das am Tag der Antragstellung 18 Jahre alt wird.
- Sie erhalten keine Förderung für Kinder, die nach der Antragstellung geboren werden.
Unser Tipp
Aufgrund der rasanten Änderungen im Bereich der Förderungen, empfehlen wir Ihnen den ZuschussGuide zu nutzen, damit Sie immer die aktuellsten Förderungen erhalten. Unser Wohnfühlwissen wird regelmäßig auf Aktualität geprüft und angepasst.
Konditionen
Zinssätze und Laufzeiten
Sie können zwischen zwei Formen der Finanzierung wählen:
1. Annuitätendarlehen
Beim Annuitätendarlehen zahlen Sie in den ersten Jahren (tilgungsfreie Anlaufzeit) nur Zinsen – danach gleich hohe monatliche Annuitäten.
Laufzeit | Zinsbindung | Tilgungsfreie Anlaufzeit | Sollzins pro Jahr (eff. Jahreszins) |
4 bis 10 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 2 Jahre | 0,34 % (0,34 %) |
11 bis 25 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 3 Jahre | 1,41 % (1,42 %) |
11 bis 25 Jahre | 20 Jahre | 1 bis 3 Jahre | 2,90 % (2,94 %) |
26 bis 35 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 5 Jahre | 1,58 % (1,59 %) |
26 bis 35 Jahre | 20 Jahre | 1 bis 5 Jahre | 3,34 % (3,39 %) |
2. Endfälliges Darlehen
Beim endfälligen Darlehen zahlen Sie während der gesamten Laufzeit nur die Zinsen und am Ende den kompletten Kreditbetrag in einer Summe zurück.
Laufzeit und Zinsbindung | Sollzins pro Jahre (eff. Jahreszins) |
4 bis 10 Jahre | 1,67 % (1,68 %) |
Kredithöhe
Wie hoch ihr Kreditbetrag ist, hängt davon ab
- welche Förderstufe Sie erreichen – also wie energieeffizient und nachhaltig Ihre Immobilie ist,
- wie viele Kinder unter 18 Jahren am Tag der Antragstellung in Ihrem Haushalt leben und
- wie hoch Ihr Haushaltseinkommen ist.
Folgende Kredithöchstbeträge gelten für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohneigentum“:
Anzahl der Kinder | Max. Haushaltseinkommen* | Max. Kreditbetrag |
1 | 90.000 Euro | 170.000 Euro |
2 | 100.000 Euro | 170.000 Euro |
3 | 110.000 Euro | 200.000 Euro |
4 | 120.000 Euro | 200.000 Euro |
Ab 5 | 130.000 Euro + 10.000 Euro für jedes weitere Kind | 220.000 Euro |
Folgende Kredithöchstbeträge gelten für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohneigentum – mit QNG“:
Anzahl der Kinder | Max. Haushaltseinkommen* | Max. Kreditbetrag |
1 | 90.000 Euro | 220.000 Euro |
2 | 100.000 Euro | 220.000 Euro |
3 | 110.000 Euro | 250.000 Euro |
4 | 120.000 Euro | 250.000 Euro |
Ab 5 | 130.000 Euro + 10.000 Euro für jedes weitere Kind | 270.000 Euro |
– das zu versteuernde Einkommen des Antragstellers und ggf. des Ehe- oder Lebenspartners oder des Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft oder deren im zukünftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner
– das durchschnittliche Einkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres (für Anträge im Jahr 2023 also der Durchschnitt von 2021 und 2020)
– dass Einkommen, das als zu versteuerndes Einkommen im Einkommensteuerbescheid steht
Auszahlung
- Sie erhalten 100 % des Kreditbetrags ausgezahlt.
- Sie können den Kredit in einer Summe oder in Teilbeträgen innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen. Eine Verlängerung um maximal 24 Monate ist möglich.
- Ab dem 13. Monat wird eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag berechnet.
Vorzeitige Rückzahlung
- Sie können den gesamten ausstehenden Kreditbetrag vorzeitig zurückzahlen. Dafür zahlen Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung.
- Teilrückzahlungen sind nicht möglich.
Sicherheiten
Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit Ihrem Finanzierungspartner.
So funktioniert’s
1. Spezialisten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit beauftragen
Klimafreundliches Bauen erfordert umfangreiches Fachwissen. Um die hohen Anforderungen zu erfüllen, ziehen Sie für die Planung und die Baubegleitung besonders qualifizierte Spezialisten hinzu:
- einen Experten für Energieeffizienz
- einen Berater für Nachhaltigkeit (nur bei der Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“)
Ihre Experten für Energieeffizienz erstellen auch die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) für Sie. Diese Bestätigung brauchen Sie, wenn Sie den Förderkredit beantragen.
Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit haben das notwendige Fachwissen für klimafreundliches Bauen. Sie sorgen für eine qualifizierte, unabhängige und neutrale Beratung und helfen Ihnen dabei, ein energieeffizientes und nachhaltiges Gebäude zu bauen – und dafür staatliche Fördermittel zu erhalten
Bitte achten Sie darauf, dass im Kaufvertrag eine Schutzklausel für Sie enthalten ist. Damit haftet die Verkäuferin oder der Verkäufer dafür, dass die Immobilie die Förderbedingungen erfüllt. Für diese Schutzklausel stellt die KfW Ihnen eine unverbindliche Musterformulierung zur Verfügung.
2. Finanzierungspartner finden und Kredit beantragen
Sprechen Sie vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen oder dem Kaufvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner. Hier beantragen Sie auch Ihren Förderkredit.
Zum Finanzierungsgespräch bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Die „Bestätigung zum Antrag“, die Ihre Experten für Energieeffizienz für Sie erstellt haben.
- Die Einkommensteuerbescheide des vorletzten und vorvorletzten Jahres (für Anträge im Jahr 2023 die Bescheide von 2021 und 2020) der Ehe- oder Lebenspartner bzw. Alleinerziehenden.
- Die Geburtsurkunde aller eigenen und angenommenen Kinder unter 18 Jahren, die bei Antragstellung im Haushalt der Antragstellenden oder deren Ehe- oder Lebenspartner leben.
3. Zusage erhalten, Kreditvertrag abschließen und starten
Sobald Sie die Zusage der KfW erhalten haben, sind Ihre Fördermittel für Sie reserviert. Jetzt können Sie
- den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner abschließen,
- mit Ihrem Bauvorhaben starten und Liefer- und Leistungsverträge abschließen oder
- die Immobilie kaufen.
4. Bestätigung einreichen
Haben Sie Ihr Bauvorhaben abgeschlossen? Dann reichen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner möglichst schnell die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) ein, die Ihre Experten für Energieeffizienz für Sie ausstellen.
Beim Kauf eines Neubaus erhalten Sie diese Bestätigung von Ihrem Bauträger oder Fertighaushersteller.
Tipp: Alle Informationen zu notwendigen Unterlagen hat die KfW in einem Merkblatt zusammengestellt.
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Wohneigentum-f%C3%BCr-Familien-(300)/
Fazit: Lohnt sich die Förderung „Wohneigentum für Familien (300)“?
“Betroffene Familien sollten auf jeden Fall die zum Antragszeitpunkt gültigen Konditionen mit anderen Fördermöglichkeiten vergleichen. Mehrere Bundesländer haben eigene Programme, mit denen sie Familien beim Erwerb von Wohneigentum unterstützen. Nutzen Sie auch die Beratungsleistungen der Spezialistinnen und Spezialisten der Volksbank in Südwestfalen oder der Volksbank Sauerland. Diese kennen sich nämlich mit den Fördermöglichkeiten bestens aus und können Ihnen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans wertvolle Tipps geben.”
-Wohnen in Südwestfalen-
Regionale Fördertöpfe
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