Wohneigentum für Familien in Südwestfalen

Wohneigentum für Familien in Südwestfalen
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Wohneigentum für Familien in Südwestfalen

Der Kredit „Wohneigentum für Familien (300)“ der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist ein Förderprogramm, das Familien mit Kindern beim Bau oder Erwerb von neuem selbstgenutztem Wohneigentum unterstützt. Die Förderung ist der Nachfolger des „Baukindergelds“, welches Ende 2022 beendet wurde.

Das Wichtigste für Sie zusammengefasst:

  • Förderkredit ab 0,01% effektivem Jahreszins für einen klimaneutralen Neubau
  • für den Bau und Erstkauf von Haus und Eigentumswohnung
  • Kredithöchstbetrag von 170.000 bis 270.000 Euro
  • für Familien mit Kindern und Alleinerziehende
  • Förderung hängt vom Einkommen ab

Einführung der 20-jährigen Zinsbindung

Seit dem 01.03.2024 bietet die KfW im Produkt „Wohneigentum für Familien (300)“ eine 20-jährige Zinsbindung an, damit Familien bei ihren klimafreundlichen Neubauvorhaben von einer langfristigen Zinssicherheit profitieren. Folgende zusätzliche Laufzeitvarianten stehen zur Verfügung:

  • Laufzeit bis 25 Jahre, 1 bis 3 tilgungsfreie Anlaufjahre, 20 Jahre Zinsbindung
  • Laufzeit bis 35 Jahre, 1 bis 5 tilgungsfreie Anlaufjahre, 20 Jahre Zinsbindung

Was wird gefördert?

Die KfW fördert den Neubau und den Erstkauf selbst­genutzter und klima­freundlicher Wohn­gebäude und Eigentums­wohnungen in Deutschland. Gefördert werden folgende Stufen:

Klimafreundliches Wohngebäude

Ein Wohngebäude im Siegerland, Sauerland oder Märkischen Kreis erreicht bspw. diese Förder­stufe, wenn es gemäß der technischen Mindest­anforderungen

  • die Effizienz­haus-Stufe 40 erreicht,
  • in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die An­forderung an Treibhaus­gas­emissionen des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und
  • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

Diese Anforderungen kann Ihr Experte für Energie­effizienz einplanen und überprüfen.

Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG

Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es gemäß der technischen Mindest­anforderungen

  • die Effizienz­haus-Stufe 40 erreicht,
  • die An­forderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitäts­siegels Nach­haltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt, bestätigt durch ein Nach­haltig­keits­zertifikat, und
  • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

Diese Anforderungen können Ihre Experten für Energie­effizienz und Berater für Nach­haltigkeit ein­planen und über­prüfen.

In beiden Förderstufen werden folgenden Maßnahmen gefördert:

  • der Bau und der Kauf
  • die Planung und Bau­be­gleitung durch die Experten für Energie­effizienz und Berater für Nach­haltig­keit
  • die Nach­haltigkeits­zertifizierung

Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für:

  • Personen, die bereits eine Förderung aus dem Baukindergeld (424) erhalten haben
  • Personen, die bereits ein Wohn­gebäude oder einen Anteil an einem Wohn­gebäude in Deutschland besitzen
  • Umschuldungen bestehender Kredite
  • Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abge­schlossener Vorhaben
  • den Kauf eines Grundstücks
  • den Neubau oder Kauf von Ferienhäusern und -wohnungen

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Familien mit Kindern und Allein­erziehende in Südwestfalen, die folgende Voraus­setzungen erfüllen:

  • Sie bewohnen die geförderte Immobilie als Eigen­tümerin oder Eigen­tümer (mindestens 50 % Mit­eigentums­quote) selbst.
  • In Ihrem Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren.
  • Ihr neues Haus oder Ihre Eigentums­wohnung ist Ihre einzige Wohn­immobilie in Deutschland.
  • Ihr Haushaltseinkommen* beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind.

Wichtig: Wie hoch Ihre Förderung ist und für wie viele Kinder Sie die Förderung erhalten, hängt von Ihrer Situation am Tag der Antrag­stellung ab. Zwei Beispiele:

  • Sie erhalten die Förderung auch für ein Kind, das am Tag der Antrag­stellung 18 Jahre alt wird.
  • Sie erhalten keine Förderung für Kinder, die nach der Antrag­stellung geboren werden.

Wie hoch ist die Ersparnis durch WEF 300?

Die Ersparnis ergibt sich aus der Differenz der Zinskosten im Vergleich zu einem “normalen” Baukredit. 

Das Bundesbauministerium hat errechnet: “Durch die zinsverbilligten Kredite sind Ersparnisse bis zu 30.000 Euro (Familien mit bis zu zwei Kindern und dem Neubau eines klimafreundlichen Hauses) gegenüber einem nicht staatlich geförderten Kredit möglich. Es schafft damit eine gezielte Entlastung bei den Baukosten.”

Das wäre also attraktiver als beim Baukindergeld. Dort gab es im selben Fall 24.000 Euro Zuschuss über zehn Jahre.

Allerdings werden die Ersparnisse geschmälert durch die Kosten für einen Energieberater. Und vor allem durch die Mehrkosten für den Bau eines klimafreundlichen Hauses. Ob man da überhaupt noch von Förderung sprechen kann, ist hier die Frage.

Konditionen

Zinssätze und Laufzeiten

Sie können zwischen zwei Formen der Finanzierung wählen:

1. Annuitätendarlehen

Beim Annuitätendarlehen zahlen Sie in den ersten Jahren (tilgungsfreie Anlaufzeit) nur Zinsen – danach gleich hohe monatliche Annuitäten.

LaufzeitZinsbindungTilgungsfreie AnlaufzeitSollzins pro Jahr (eff. Jahreszins)
4 bis 10 Jahre10 Jahre1 bis 2 Jahre0,01 % (0,01 %)
11 bis 25 Jahre10 Jahre1 bis 3 Jahre0,50 % (0,50 %)
11 bis 25 Jahre20 Jahre1 bis 3 Jahre2,35 % (2,38 %)
26 bis 35 Jahre10 Jahre1 bis 5 Jahre0,74 % (0,74 %)
26 bis 35 Jahre20 Jahre1 bis 5 Jahre2,90 % (2,94 %)

2. Endfälliges Darlehen

Beim endfälligen Darlehen zahlen Sie während der gesamten Laufzeit nur die Zinsen und am Ende den kompletten Kreditbetrag in einer Summe zurück.

Laufzeit und ZinsbindungSollzins pro Jahre (eff. Jahreszins)
4 bis 10 Jahre0,86 % (0,86 %)

Kredithöhe

Wie hoch ihr Kreditbetrag ist, hängt davon ab

  • welche Förderstufe Sie erreichen – also wie energie­effizient und nach­haltig Ihre Immo­bilie ist,
  • wie viele Kinder unter 18 Jahren am Tag der Antrag­stellung in Ihrem Haus­halt leben und
  • wie hoch Ihr Haushalts­einkommen ist.

Folgende Kredithöchstbeträge gelten für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“:

Anzahl der KinderMax. Haushaltseinkommen*Max. Kreditbetrag
190.000 Euro170.000 Euro
2100.000 Euro170.000 Euro
3110.000 Euro200.000 Euro
4120.000 Euro200.000 Euro
Ab 5130.000 Euro + 10.000 Euro für jedes weitere Kind220.000 Euro

Folgende Kredithöchstbeträge gelten für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“:

Anzahl der KinderMax. Haushaltseinkommen*Max. Kreditbetrag
190.000 Euro220.000 Euro
2100.000 Euro220.000 Euro
3110.000 Euro250.000 Euro
4120.000 Euro250.000 Euro
Ab 5130.000 Euro + 10.000 Euro für jedes weitere Kind270.000 Euro
* Haushaltseinkommen: Das Einkommen Ihres Haushalts darf maximal 90.000 Euro bei einem Kind betragen – plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind. Als Haushalts­einkommen gilt:
– das zu versteuernde Einkommen des Antrag­stellers und ggf. des Ehe- oder Lebens­partners oder des Partners aus ehe­ähnlicher Gemein­schaft oder deren im zukünftigen Haus­halt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner
– das durchschnittliche Einkommen des vorletzten und vor­vorletzten Jahres (für Anträge im Jahr 2023 also der Durch­schnitt von 2021 und 2020)
– dass Einkommen, das als zu versteuerndes Ein­kommen im Einkommen­steuer­bescheid steht

Auszahlung

  • Sie erhalten 100 % des Kredit­betrags ausgezahlt.
  • Sie können den Kredit in einer Summe oder in Teil­beträgen innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen. Eine Verlängerung um maximal 24 Monate ist möglich.
  • Ab dem 13. Monat wird eine Bereit­stellungs­provision von 0,15 % pro Monat auf den noch nicht abge­rufenen Kreditbetrag berechnet.

Vorzeitige Rückzahlung

  • Sie können den gesamten ausstehenden Kredit­betrag vorzeitig zurück­zahlen. Dafür zahlen Sie eine Vorfälligkeits­entschädigung
  • Teilrückzahlungen sind nicht möglich.

Sicherheiten

Art und Höhe der Sicher­heiten verein­baren Sie mit Ihrem Finanzierungspartner.

Darf die neue Wohneigentumsförderung für Familien mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?

Eine Kombination mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm (124) ist möglich. Dabei darf die Gesamtförderung die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigen. 

Für Sie ist eine solche Verknüpfung nur dann spannend, wenn Ihre Kosten die maximal förderfähigen Kosten im Programm “Wohneigentum für Familien” übersteigen. Denn in diesem neuen Programm werden die Konditionen auf jeden Fall besser sein als im KfW-Wohneigentumsprogramm. 

Eine Kombination mit den KfW-Programmen 261 und 461 oder dem Programm “Klimafreundlicher Neubau” (BEG KFN) ist hingegen nicht möglich. Das ist das Programm für Sie, wenn Sie feststellen, dass Sie die Einkommensgrenzen überschreiten. 

So funktioniert’s

1. Spezialisten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit beauftragen

Klima­freundliches Bauen erfordert umfang­reiches Fach­wissen. Um die hohen Anforder­ungen zu erfüllen, ziehen Sie für die Planung und die Bau­begleitung besonders qualif­izierte Spezialisten hinzu:

  • einen Experten für Energie­effizienz
  • einen Berater für Nachhaltigkeit (nur bei der Förderstufe „Klima­freund­liches Wohn­gebäude – mit QNG“)

Ihre Experten für Energieeffizienz erstellen auch die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) für Sie. Diese Bestätigung brauchen Sie, wenn Sie den Förder­kredit beantragen.

2. Finanzierungspartner finden und Kredit beantragen

Sprechen Sie vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungs­verträgen oder dem Kauf­vertrag mit Ihrem Finanzierungspartner. Hier beantragen Sie auch Ihren Förder­kredit.

Zum Finanzierungsgespräch bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Die „Bestätigung zum Antrag“, die Ihre Experten für Energieeffizienz für Sie erstellt haben.
  • Die Einkommensteuerbescheide des vorletzten und vor­vorletzten Jahres (für Anträge im Jahr 2023 die Bescheide von 2021 und 2020) der Ehe- oder Lebens­partner bzw. Allein­erziehenden.
  • Die Geburtsurkunde aller eigenen und angenommenen Kinder unter 18 Jahren, die bei Antrag­stellung im Haus­halt der Antrag­stellenden oder deren Ehe- oder Lebenspartner leben.

3. Zusage erhalten, Kreditvertrag abschließen und starten

Sobald Sie die Zusage der KfW erhalten haben, sind Ihre Förder­mittel für Sie reserviert. Jetzt können Sie

  • den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungs­partner abschließen,
  • mit Ihrem Bau­vorhaben starten und Liefer- und Leistungs­verträge abschließen oder
  • die Immobilie kaufen.

4. Bestätigung einreichen

Haben Sie Ihr Bauvorhaben abge­schlossen? Dann reichen Sie bei Ihrem Finanzierungs­partner möglichst schnell die „Bestätigung nach Durch­führung“ (BnD) ein, die Ihre Experten für Energie­effizienz für Sie aus­stellen.

Beim Kauf eines Neubaus erhalten Sie diese Bestätigung von Ihrem Bau­träger oder Fertighaus­hersteller.

Tipp: Alle Informationen zu notwendigen Unterlagen hat die KfW in einem Merkblatt zusammengestellt.

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Wohneigentum-f%C3%BCr-Familien-(300)/


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Fazit: Lohnt sich die Förderung „Wohneigentum für Familien (300)“?

“Betroffene Familien sollten auf jeden Fall die zum Antragszeitpunkt gültigen Konditionen mit anderen Fördermöglichkeiten vergleichen. Mehrere Bundesländer haben eigene Programme, mit denen sie Familien beim Erwerb von Wohneigentum unterstützen. Nutzen Sie auch die Beratungsleistungen der Spezialistinnen und Spezialisten der Volksbank in Südwestfalen oder der Volksbank Sauerland. Diese kennen sich nämlich mit den Fördermöglichkeiten bestens aus und können Ihnen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans wertvolle Tipps geben.”

-Wohnen in Südwestfalen-

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Carina Langer

14. März 2024