Was kosten Energieberater in Südwestfalen? Was gibt es für Fördergelder im Siegerland, Sauerland und Märkischen Kreis? Und wann ist eine Energieberatung überhaupt sinnvoll?
In diesem Artikel erklären wir Ihnen, in welchen Fällen sich die Kosten für einen Energieberater lohnen und wann diese Dienstleistung sogar verpflichtend ist. Dazu geben wir Tipps, wie Sie den Experten zum Teil auch über Fördergelder von BAFA oder KfW finanzieren können.
Wichtig zu wissen: „Energieberater“ ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Jeder kann daher als Energieberater tätig werden. „Energieeffizienz-Experten“ werden hingegen jene Fachleute genannt, die in der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) aufgeführt sind!
Was kosten Energieberater?
Grundsätzlich ist beim Thema “Energieberater-Kosten” zu bedenken: Es gibt keine Gebührenordnung für Energieberatung. Wie bei anderen Dienstleistungen auch hängen die Kosten für einen Energieberater damit vom Stundensatz des Experten und vom Umfang der Leistung ab. Konzentrieren Sie sich nur auf das Thema Heizungstausch, dann ist das natürlich billiger als eine umfassende, energetische Bestandsaufnahme des gesamten Gebäudes.
Wenn Sie einen Energieberater engagieren, sollten Sie je nach Leistungsumfang und Größe des Objekts mit Kosten von mindestens 500 Euro rechnen. Die durchschnittlichen Energieberater-Kosten für ein Einfamilienhaus liegen bei 1.200 Euro. Spezielle Dienstleistungen, wie zum Beispiel eine umfassende Thermografie-Aufnahme, kommen noch dazu.
Nach Angaben des Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker (GIH) Bundesverbandes e.V. sind die Kosten für die ausführliche Beratung und Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans mindestens so hoch wie die Summen, die gefördert werden. Das sind für Ein- und Zweifamilienhäuser unabhängig von der Wohnfläche maximal 1.300 Euro und für ein Mehrfamilienhaus mit drei oder mehr Wohnungen maximal 1.700 Euro.
Richtwerte: Was kostet ein Energieberater?
Damit Sie die Kosten für den Energieberater besser einschätzen können, hier ein paar Richtwerte aus der Praxis:
- Energetische Basisberatung durch eine Verbraucherzentrale: 30 Euro (einkommensschwache Haushalte zahlen nichts)
- Energieberater für ein Einfamilienhaus mit 150 Quadratmetern: circa 600 Euro
- Energieberatung für ein Mehrfamilienhaus mit mindestens drei Parteien: circa 700 bis 750 Euro
- Energieberater-Kosten für ein großes Mehrfamilienhaus mit zehn Parteien: circa 1.400 bis 1.700 Euro
- Kosten für Thermografie: circa 150 bis 500 Euro
- Energieberater-Kosten für einen Blower-Door-Test: circa 200 bis 600 Euro
- Tagessatz eines Energieberaters: circa 500 und 800 Euro
- Energieberatung Stundensatz: circa 60 bis 90 Euro
Die Kostenspanne bei der Energieberatung ist groß. Besprechen Sie daher mit dem Energieberater vorher, um was es Ihnen konkret geht und lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag geben.
Wie wird ein Energieberater gefördert?
Die gute Nachricht: Für eine Energieberatung gibt es Fördermittel. Sie müssen die Kosten somit nicht allein tragen. Die Zuschüsse können Sie – genau wie die Investitionsförderungen des Bundes – auf unterschiedlichen Wegen erhalten:
- als Zuschuss vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
- als Teil einer Kreditförderung von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) beim Bau eines Effizienzhauses oder der Sanierung zum Effizienzhaus
- als Teil der steuerlichen Förderung für energetische Sanierungen
Fördermittel für Energieberatung über das BAFA
Das BAFA fördert im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die energetische Sanierung mit direkten Zuschüssen. Dazu gehört auch der Zuschuss für die Einbindung von Energieberatern beziehungsweise Energieeffizienz-Experten. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Tätigkeit des Beraters.
- Wenn Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen, übernimmt der Staat 80 Prozent des Beraterhonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Mehrfamilienhäusern.
- Die Leistungen des Energieberaters für Fachplanung und Baubegleitung werden mit bis zu 50 Prozent staatlich gefördert. In unserer Tabelle sehen Sie die maximal förderfähigen Kosten in der Übersicht.
Energieberater: Förderung der Baubegleitung für einzelne Maßnahmen bei Bestandsgebäuden | ||
Immobilie | maximal förderfähige Kosten | Zuschuss |
Ein- und Zweifamilienhaus, Doppelhaus, Reihenhaus | 5.000 Euro je Kalenderjahr | 50 Prozent, maximal 2.500 Euro |
Mehrfamilienhaus mit drei oder mehr Wohneinheiten | 2.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr / 20.000 Euro je Zuwendungsbescheid | 50 Prozent, maximal 1.000 Euro je Wohneinheit / maximal 10.000 Euro je Zuwendungsbescheid |
Fördermittel für Energieberatung über die KfW
Genau wie das BAFA fördert auch die KfW den Energieberater im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Diese Förderung unterscheidet sich jedoch für Neubauvorhaben und Sanierungen.
- Klimafreundlicher Neubau: Sie wollen einen Förderkredit (Kredit 297 oder 298) nutzen? Dann können Sie die Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung des Energieberaters als förderfähige Kosten anrechnen. Sie sind in der Basisstufe KFN auf 100.000 Euro je Wohneinheit gedeckelt, in der anspruchsvolleren Stufe KFN – mit QNG auf 150.000 Euro. Heißt konkret: Die Kosten für den Energieberater werden über den Kredit abgedeckt und nicht über einen Extra-Zuschuss.
- Sanierung zum Effizienzhaus: Sie nutzen den KfW-Kredit 261? Dann könnten Sie für die energetische Fachplanung und Baubegleitung einen zusätzlichen Kreditbetrag mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 50 Prozent erhalten. In unserer Tabelle sehen Sie, welche Kosten maximal förderfähig sind.
Energieberater: Förderung der Baubegleitung durch die KfW bei der Sanierung zum Effizienzhaus | ||
Immobilie | maximal förderfähige Kosten | Tilgungszuschuss |
Ein- und Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus | 10.000 Euro je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird | 50 Prozent, maximal 5.000 Euro |
Eigentumswohnung | 4.000 Euro je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird | 50 Prozent, maximal 2.000 Euro |
Mehrfamilienhaus mit drei oder mehr Wohneinheiten | 4.000 Euro je Wohneinheit / 40.000 Euro je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird | 50 Prozent, maximal 2.000 Euro / 20.000 Euro |
Sind die Energieberater-Kosten steuerlich absetzbar?
Grundsätzlich können Sie die Kosten für einen Energieberater nicht von der Steuer absetzen, denn die Energieberatung ist eine gutachterliche Tätigkeit und damit keine Handwerkerleistung oder haushaltsnahe Dienstleistung.
Dafür können Sie einen Teil der Sanierungskosten und damit auch die Energieberatungskosten steuerlich geltend machen. Unterstützt Sie der Energieberater im Rahmen einer energetischen Sanierung bei den Planungen oder Baumaßnahmen, können Sie mit der Steuererklärung im Folgejahr bis zu 50 Prozent der Energieberater-Kosten abziehen. Wichtig ist, dass der Energieberater vom BAFA oder von der KfW zugelassen ist.
Ist ein Energieberater zwingend?
Seit dem 1. November 2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Dieses schreibt unter anderem ein verbindliches, aber kostenfreies Beratungsgespräch durch einen Energieberater vor, und zwar in folgenden Fällen:
- Beim Verkauf eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen. Im Gesetzestext heißt es dazu: Dann “… hat der Käufer nach Übergabe des Energieausweises ein informatorisches Beratungsgespräch zum Energieausweis mit einer nach § 88 zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigten Person zu führen, wenn ein solches Beratungsgespräch als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird.”
- Bei bestimmten Sanierungen von Ein- und Zweifamilienhäusern. Auch wenn “für das gesamte Gebäude Berechnungen” erstellt werden, ist das Beratungsgespräch obligatorisch. Experten bemängeln, dass diese Regelung relativ sinnlos ist. In den allermeisten Fällen wird bei umfangreichen Sanierungen sowieso ein Energieberater eingeschaltet.
Wann ist ein Energieberater sinnvoll?
Ein Energieberater liefert die wichtigste Grundlage für eine erfolgreiche energetische Sanierung – ein ganzheitliches Konzept. Das muss sowohl zum Gebäude als auch zu seinen Bewohnern passen.
Der Energieberater analysiert den Zustand des Gebäudes und der Haustechnik und betrachtet den Energieverbrauch. Er hinterfragt die Nutzungsgewohnheiten der Bewohner, aber auch ihre Wünsche und Zukunftsplanungen. Energieberaterin und Architektin Saskia Elmers erklärt: “Beraten heißt für mich auf die individuelle Nutzung, Lebenssituation und Wünsche einzugehen und dies in die Beratung einfließen zu lassen. Steht aktuell ein altersgerechter Umbau an? Geht es neben wirtschaftlichen Interessen den Beratenden auch darum, nur ökologische Materialien einzusetzen?”
All diese Informationen fließen in das Sanierungskonzept des Energieberaters ein. Das enthält Vorschläge zum Energiesparen, für einzelne Baumaßnahmen oder auch eine Komplettsanierung. Sie bekommen auch eine erste Abschätzung zu Kosten und Tipps zu Fördermöglichkeiten. Ein solcher Sanierungsplan bewahrt Sie davor, bauliche Fehler zu machen, und hilft Ihnen, Maßnahmen in der sinnvollen Reihenfolge umzusetzen.
Die Beratung durch den Energieberater ist also ein guter Schritt um Heizkosten zu sparen, den Wohnkomfort zu erhöhen und den Wert der Immobilie zu erhalten.
Auch wichtig: Wenn Sie die Bundesförderung für effiziente Gebäude für die Sanierung eines Hauses erhalten wollen, müssen Sie in den meisten Fällen einen Energieberater einschalten.
Wie bekommt man einen Energieberater?
Es gibt zwei Möglichkeiten, einen guten Energieberater zu finden: über die Verbraucherzentralen und über die sogenannte Energieeffizienz-Expertenliste. Letztere müssen Sie zwingend nutzen, wenn Sie Fördergelder beantragen wollen.
Fazit: Lohnt sich ein Energieberater?
Ob Sie nun die Gebäudehülle dämmen, komplett energetisch sanieren oder ein Effizienzhaus bauen wollen: In jedem Fall lohnt es sich, einen Energieberater zu Rate zu ziehen. Denn ein Energieberater kann ganz speziell auf Ihre Wohnsituation eingehen und weiß um die Wechselwirkung verschiedener Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Bauphysik. Und: In vielen Fällen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten gesetzlich vorgeschrieben.
Unsere Empfehlung für Sie
“Die Volksbank Sauerland und die Volksbank in Südwestfalen haben sich frühzeitig dem Thema Energieeffizienz gewidmet und spezielle Beraterinnen und Berater für Bestandsgebäude ausgebildet. Diese sind darauf spezialisiert, individuelle und fundierte Lösungen für Ihre energetischen Herausforderungen zu finden. Sie haben nicht den Anspruch die Leistungen und die Expertise von Energieeffizienzberatern zu erreichen, sondern sind bewusst eine Stufe tiefer aktiv.
In der Beratung können Sie die für Sie relevanten Themenfelder auswählen, sei es die Sanierung von Bestandsgebäuden oder die Nutzung erneuerbarer Energien. Die Expertinnen und Experten analysieren gemeinsam mit Ihnen die Gebäudesituation, berechnen Investitionsvolumen, Fördermöglichkeiten und Energieersparnis. Das Beratungsergebnis bietet Ihnen somit eine solide Grundlage für die Ertüchtigung Ihres Gebäudes. Unsere Empfehlung ist daher: Vereinbaren Sie ein ganzheitliches Beratungsgespräch bei den Spezialistinnen und Spezialisten der Volksbank Sauerland oder Volksbank in Südwestfalen!”
-Wohnen in Südwestfalen-
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