Barrierefreies Wohnen

Barrierefreies Wohnen
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Barrierefreies Wohnen: Heute an Morgen denken

Es fällt schwer über die Türschwelle zu kommen, ohne Hilfe ist es fast unmöglich zu duschen und ohne erheblichen Aufwand liegen die Teller in weiter Ferne. Rollstuhlfahrer sowie ältere Menschen haben in herkömmlichen Wohnungen nicht nur in Bestwig und Halver oder Finnentrop und Lüdenscheid erhebliche Schwierigkeiten ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Deshalb muss der Wohnraum barrierefrei sein. Da so ein Ausbau allerdings teuer werden kann, zeigen wir Ihnen, wie Sie an Zuschüsse und Förderungen kommen.

Egal ob nur einzelne Räume, etwa die Küche oder das Bad, umgebaut werden müssen oder die ganze Wohnung: Für jeden behindertengerechten Umbau gibt es Fördermöglichkeiten. Die öffentliche Hand unterstützt den barrierefreien Ausbau. In Deutschland ist dies Ländersache. Das heißt, dass für den Hochsauerlandkreis, den Kreis Olpe, das Siegerland und den Märkischen Kreis das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) zuständig ist. Daneben gibt es noch Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie der Pflegekassen.

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Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen

Diese Richtlinie hat unter anderem das Ziel, Barrieren in bestehendem Wohnraum abzubauen. Kapitel 2 der Richtlinie mit dem Titel „Abbau von Barrieren“ beschäftigt sich damit. Explizit hervorgehoben wird darin, dass sicherzustellen ist, dass z.B. Stufen oder Schwellen reduziert werden, wo dies möglich ist. Des Weiteren werden konkrete Beispiele für förderfähige Maßnahmen genannt:

  • der Einbau von Türen, um Türschwellen abzubauen oder die Durchgangsbreiten zu erhöhen
  • die barrierefreie Umgestaltung des Bades, z.B. durch den Einbau einer ebenerdigen Dusche, einer erhöhten Toilette oder das Verlegen von Schaltern, Steckdosen und Haltegriffen
  • der barrierefreie Umbau eines Balkons oder einer Terrasse bzw. deren Anbau
  • die Errichtung von stufenfrei erreichbaren Abstellflächen
  • das Nachrüsten mit elektrischen Türöffnern
  • das Überwinden von Differenzstufen durch Rampen, Aufzüge, Treppen- oder Plattformlifte
  • der Einbau einer rollstuhlgerechten, unterfahrbaren Einbauküche

Als Fördersumme für die Umbauarbeiten wird ein Darlehen von bis zu 120.000 Euro gewährt. 20 Prozent davon müssen nicht zurückgezahlt werden und in den ersten zehn Jahren fallen keine Zinsen an. Den Förderantrag müssen Sie an das zuständige Amt im Märkischen Kreis bzw. Siegerland stellen:

  • im Siegerland ist das das Amt für Bauen und Immissionsschutz in Siegen
  • im Märkischen Kreis ist es der Fachdienst Wohnungswesen und Elterngeld in Lüdenscheid
  • im Hochsauerland ist das das Amt für Bauen und Immissionsschutz in Meschede
  • im Kreis Olpe der Fachdienst Bauordnung und Wohnbauförderung in Olpe

Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die KfW unterstützt Sie beim Um- bzw. Ausbau ihrer Wohnung zu einem barrierefreien Wohnraum. Die KfW hat sowohl eine Zuschussvariante als einmaligen Betrag, sowie einen Förderkredit im Angebot. Bedingung ist immer, dass der Antrag vor Beginn der Baumaßnahmen erfolgt.

Einmaliger Zuschuss der KfW

Mit dem Barrierereduzierung-Investitionszuschuss unterstützt die KfW den Abbau von Barrieren in der eigenen Wohnung. Die Summe beträgt bis zu 6.250 Euro, mindestens aber 2.000 Euro und der Zuschuss wird einmal gewährt.

Kredit für altersgerechten Umbau

Mit dem Altersgerecht Umbauen-Kredit gewährt die KfW, unabhängig von Ihrem Alter, einen Kredit von bis zu 50.000 Euro. Das Ziel der Unterstützung ist es, Barrieren in der Wohnung abzubauen. Beliebt sind KfW-Kredite vor allem deshalb, da der effektive Jahreszins so gering ist (für den Altersgerecht Umbauen-Kredit beträgt dieser 0,78 Prozent) und dass es eine tilgungsfreie Anlaufzeit gibt. In dieser Zeit wird das Darlehen zwar verzinst, allerdings noch nicht getilgt. Sie zahlen also nur Zinsen, was Ihre Liquidität in der Anlaufphase schont.

Förderung der Pflegekasse

Wenn Sie pflegebedürftig sind und eine entsprechende Pflegestufe haben, können Sie auch einen Zuschuss bei der Pflegekasse beantragen. Hier erhalten Sie bis zu 4.000 Euro. Den Antrag müssen Sie auch hier vor Beginn der Umbauarbeiten direkt bei der Pflegekasse stellen.

Die Pflegekasse fördert sog. „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“. Gemeint sind Umbaumaßnahmen des Wohnraums, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können bzw. Maßnahmen, die pflegerische Tätigkeiten überhaupt ermöglichen. Dazu zählen etwa:

  • Einbau eines Treppenlifts
  • Abbau von Türschwellen
  • Türvergrößerungen
  • Verlegung rutschhemmender Bodenbeläge
  • Einbau einer Badewanneneinstiegshilfe
  • barrierefreier Bettzugang

Viele weitere Maßnahmen runden das Leistungsspektrum ab. Sollten Sie im Laufe der Zeit mehr Pflege benötigen bzw. wenn Sie weitere Umbaumaßnahmen leisten müssen, um selbstbestimmt in Ihrem Wohnraum leben zu können, können diese Maßnahmen erneut von der Pflegekasse mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst werden.

Barrierefrei Wohnen: Förderungen nutzen

Da Umbaumaßnahmen für barrierefreies Wohnen teuer sind, haben Sie die Möglichkeit auf verschiedene Förderungen und Zuschüsse zurückzugreifen. Zusätzlich sind alle barrierefreien Umbaumaßnahmen steuerlich absetzbar. Dafür müssen Sie die entstandenen Kosten in Ihrer Einkommenssteuer als „außergewöhnliche Belastungen“ eintragen. Für den Umbau erhaltenes Geld müssen Sie allerdings vorher von den Gesamtkosten abziehen. Für Ihren Umbau sollten Sie unbedingt auf diese Unterstützung zurückgreifen, denn sie lohnt sich.

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