Balkonkraftwerk

Balkonkraftwerk
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Balkonkraftwerk

++ Update ++

„Die Bundesnetzagentur hat zum 1. April 2024 die Registrierung von Balkonkraftwerken vereinfacht. Nun soll eine Registrierung im Marktstammdatenregister genügen. 2023 wurden bereits rund 300.000 Balkonkraftwerke registriert. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass Balkonkraftwerke grundsätzlich nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet werden müssen. Dazu kommen noch weitere Vereinfachungen.

Der Gesetzentwurf zum beschleunigten Ausbau der Solarenergie wird noch im Bundestag beraten. Am 15.12.2023 hat dieser zunächst nur einen kleinen Teil des Gesetzentwurfs verabschiedet.“

++ Update ++

„Balkon-PV-Anlagen sollen künftig möglichst unkompliziert in Betrieb genommen werden:

Die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber soll entfallen und die Anmeldung im Marktstammdatenregister auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt werden.

Neue Balkon-PV sollen zudem nicht dadurch verhindert werden, dass ein Zweirichtungszähler – also digitaler Stromzähler – eingebaut werden muss. Übergangsweise dürfen die Anlagen weiterhin die alten Ferraris-Zähler nutzen. Der bisherige Stromzähler läuft dann einfach rückwärts, wenn Strom eingespeist wird. So profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher davon, denn das senkt die Strommenge, die sie bezahlen.

Außerdem können Balkonsolaranlagen künftig leistungsfähiger sein. Für Geräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere gilt eine vereinfachte Anmeldung.

Künftig sollen Balkon-PV mit einem herkömmlichen Schukostecker auskommen. Das würde die Installation erheblich erleichtern. Hierzu muss jedoch noch eine Norm mit den Verbänden erarbeitet werden.“

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/solarpaket-photovoltaik-balkonkraftwerke-2213726 (Stand: 09.04.2024)

Lohnt sich eine Solaranlage für den Balkon in Südwestfalen?

Modul aufstellen, Stecker rein, fertig. Balkonkraftwerke versprechen die eigene Stromgewinnung auf einfachste Art. Aber wie funktioniert eine solche Mini-Photovoltaik-Anlage? Und was muss man bei Installation und Betrieb beachten?

Über eine Mini-Photovoltaik-Anlage, auch als Balkonkraftwerk, Plug-and-Play-Solaranlage oder Mini-Solaranlage für den Balkon bekannt, können Sie Ihren eigenen Strom erzeugen und auch verbrauchen. Im Folgenden lesen Sie, wie das genau funktioniert, was es kostet und vor allem welche rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen es gibt.

Was ist ein Balkonkraftwerk?

Die Idee ist so simpel wie bestechend: Kleine Solarmodule, die zum Beispiel am Balkon befestigt sind, produzieren Strom. Der Strom dieser Mini-Photovoltaik-Anlage wird dann über einen ganz normalen Stecker ins heimische Stromnetz eingespeist – und direkt verbraucht.

Technisch gesehen funktioniert ein Balkonkraftwerk tadellos. Deshalb beteiligen sich in den Niederlanden, Österreich und der Schweiz die Bürger schon seit Längerem an der dezentralen Stromversorgung. Das liegt vor allem an den dort geltenden, vereinfachten Regelungen für die Gewinnung und Einspeisung von Strom aus solchen Mini-PV-Anlagen.

Warum gibt es nur wenige Balkonkraftwerke in Deutschland?

Doch hierzulande fristen Balkonkraftwerke (noch) ein Nischendasein. Ein Grund dafür sind die unterschiedlichen Interessensgruppen mit teils widersprüchlichen Positionen. Da wären zum einen die großen Netzbetreiber. Sie bekommen Geld für jede verbrauchte Kilowattstunde Strom. Reduziert sich dieser Verbrauch durch Eigenstrom, dann verdienen sie weniger.

Dazu gesellt sich unter anderem noch der VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.), hier vor allem das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN). Das hat Bedenken in Bezug auf den sicheren Betrieb solcher Anlagen.

Demgegenüber steht zum Beispiel die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS). Sie war am Normungsverfahren für den Betrieb von Balkonkraftwerken beteiligt und will die dezentrale Energieversorgung vorantreiben. Dafür betreibt die DGS eine eigene Website, die sich mit allen Fragen rund um Mini-PV-Anlagen beschäftigt.

Wichtig zu wissen: Sowohl das FNN als auch die DGS sind lediglich eingetragene Vereine. Beide Organisationen haben also keinerlei rechtlich bindenden Befugnisse oder Kompetenzen.

Wir versuchen an dieser Stelle, Ihnen möglichst neutral das Für und Wider solcher Balkon-Solaranlagen darzulegen und die wichtigsten Fragen zu beantworten.

Aus welchen Komponenten besteht ein Balkonkraftwerk?

Eine der wichtigsten Eigenschaften eines Balkonkraftwerks ist der simple Aufbau. Denn eine solche Anlage besteht nur aus dem Solarmodul, einem Wechselrichter (der die Gleichspannung aus dem Modul in eine Wechselspannung umwandelt) und dem Stecker. Dazu kommt maximal noch das Material zur Montage (zum Beispiel an Balkonen), es gibt aber auch Modelle, die Sie einfach aufstellen können.

Dabei kann ein Balkonkraftwerk auch aus mehreren Modulen bestehen. Allerdings dürfen diese eine Gesamtleistung von 800 Watt nicht überschreiten.

Wie funktioniert eine Mini-Solaranlage?

Ein Balkonkraftwerk funktioniert denkbar einfach. Das Solarmodul (oder auch mehrere, die untereinander verbunden werden) wandelt – wie bei fest verbauten Photovoltaikanlagen auch – die Sonnenenergie in Strom um. Dabei handelt es sich um Gleichstrom (DC). Ein Wechselrichter wandelt diesen in Wechselstrom (AC) um.

Dieser Strom ist jetzt sozusagen “gebrauchsfertig”. Anders gesagt: Sie stecken den verbundenen Netzstecker in eine Steckdose, dann wird der vom Solarmodul gewonnene Strom in das hauseigene Stromnetz eingespeist. Deshalb ist oft auch von “Plug-and-Play-Solaranlagen” die Rede.

Dabei gilt: Haushaltsgeräte ziehen sich immer erst den Strom des Solar-Gerätes, dann erst den Netzstrom. Der Vorteil: Vor allem der Stand-by-Strom der hauseigenen Elektrogeräte wird so bedient. Das heißt, der über das Balkonkraftwerk gewonnene Strom wird direkt verbraucht, im Gegenzug reduziert sich der Verbrauch des Netzstroms.

Kann ich ein Balkonkraftwerk selbst installieren?

Einer der größten Vorteile eines Balkonkraftwerkes ist seine einfache Montage. In der Regel liefern die Hersteller zum Modul gleich das passende Montageset mit. So lässt sich das Modul entweder mit einem Klappgestell oder einer Aufständerung im Selbstbausatz aufstellen. Außerdem ist eine direkte Montage der Mini-PV-Anlage an das Balkongeländer meist möglich.

Der einzig knifflige Punkt ist die Verbindung vom Modul zur Steckdose. Hier muss eigentlich nur das Kabel mit dem Stecker mit der nächsten Steckdose verbunden werden. Wer eine Steckdose außen auf dem Balkon oder der Terrasse hat, fein. Ansonsten gilt es, das Kabel ins Innere von Haus oder Wohnung zu verlegen. Doch um das Kabel nicht im Fenster oder der Balkontür einzuklemmen, braucht es dafür ein Loch in der Rahmung.

Apropos Stecker: Für die Verbindung vom Modul zur nächsten Steckdose reicht ein handelsüblicher Schukostecker. Der VDE empfiehlt in seiner (nicht bindenden) Norm dagegen einen sogenannten Wieland-Stecker. Der muss allerdings von einem Elektrofachmann installiert werden. Mehr zum Thema findet ihr auf der Seite des Balkonkraftwerk-Anbieters Priwatt.

Solarmodule für den Balkon sind schon ab rund 300 Euro zu haben. Ob sie dann auch etwas taugen, ist eine andere Frage. In der Marktübersicht der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) listet der Verein rund 80 Modelle inklusive Hersteller, Preise und Leistungsdaten auf.

Wie viel Strom kann ein Balkonkraftwerk produzieren und wie viel Geld spart man damit?

Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie lassen sich mit einem 600 Watt starken Balkonkraftwerk im Süden Deutschlands rund 650 Kilowattstunden im Jahr erzeugen. Das ist allerdings eine ziemlich optimistische Annahme.

Laut Holger Laudeley, Gründer von Laudeley Betriebstechnik und überzeugter Vertreter der dezentralen Stromversorgung, erzeugt eines seiner Module rund 250 bis 280 Kilowattstunden pro Jahr. Ein durchschnittlicher Zwei-Personen-Haushalt verbraucht rund 3.000 Kilowattstunden im Jahr (Quelle: Stromvergleich.de).

Mit anderen Worten: Wer ein Balkonkraftwerk installiert, muss knapp zehn Prozent weniger Strom vom Netzbetreiber beziehen. Oder anders gesagt: Bei einem Strompreis von rund 42 Cent pro Kilowattstunde (Stand: August 2022; Quelle: Verivox) sparen Sie im Jahr circa 115 Euro. Bei den steigenden Strompreisen lohnt sich das mittelfristig. Hier finden Sie einen Ertragsrechner für die Solaranlage auf dem Balkon der Firma Priwatt.

Wie sehe ich, wie viel Strom das Balkonkraftwerk produziert hat?

Sie würden gern sehen (und vielleicht auch protokollieren), wie viel Strom die Solaranlage für den Balkon in Ihr Stromnetz einspeist? Das funktioniert entweder über intelligente Steckdosen mit eingebauter Stromerfassung. Oder Sie entscheiden sich gleich für ein Balkonkraftwerk mit eingebauter WLAN-Verbindung, sodass Sie die Daten per App erfassen und speichern können.

Darf ich ein Balkonkraftwerk einfach so montieren und betreiben?

Ab jetzt wird es knifflig. Denn die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb einer Mini-PV-Anlage (oder auch “steckerfertige Solaranlage”) sind größtenteils geklärt – und doch auch wieder nicht.

Ein Mini-PV-Modul darf offiziell betrieben werden, wenn zwei Grundvoraussetzungen erfüllt sind:

  1. Die Leistung des Moduls oder der Module beträgt insgesamt nicht mehr als 600 Watt.
  2. Der hauseigene Stromzähler ist ein Zähler mit Rücklaufsperre.

Letzteres ist wichtig, weil die Einspeisung des selbst gewonnenen Stroms sonst den Zähler verlangsamt oder sogar unter Umständen rückwärts laufen lässt. Bei den alten, so genannten Ferraris-Zählern (schwarzes Gehäuse, silberne Drehscheibe mit roter Markierung) kann das passieren. In diesem Fall müssen Sie über den Netzbetreiber (nicht über den Energieanbieter) einen Austausch des Zählers beantragen.

Und da können die Probleme schon anfangen. Denn die Netzbetreiber stellen sich häufig quer, wenn es um die Installation privater Balkonkraftwerke geht. Aber muss ein Netzbetreiber das überhaupt wissen? Es stellt sich die Frage, ob ein Balkonkraftwerk überhaupt anmeldepflichtig ist.

Muss ich die Mini-PV-Anlage anmelden?

Es gibt im Prinzip zwei Institutionen, die für ein Balkonkraftwerk zuständig sind – jedenfalls in der Theorie:

Anmeldung bei der Bundesnetzagentur

Photovoltaik-Anlagen werden in Deutschland bei der Bundesnetzagentur angemeldet und ins Marktstammdatenregister eingetragen. Das gilt auch für “ortsfeste Steckdosen-Solarmodule”. Dagegen gibt es für “nicht ortsfeste Einheiten” keine Registrierungspflicht. Das Dumme ist nur: Es ist bisher überhaupt nicht geklärt, wann ein Steckdosen-Solarmodul ortsfest ist und wann nicht.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, der kann seine Anlage gebührenfrei im Markstammdatenregister eintragen.

Anmeldung beim Netzbetreiber

Die sogenannte “Niederspannungsanschlussverordnung” (NAV) fordert bei Eigenanlagen, die in das öffentliche Netz einspeisen, eine Anmeldung beim Netzbetreiber. Aber: Ob das steckbare Solargerät überhaupt eine Eigenanlage ist, auch dafür gibt es keine verbindliche Regelung.

Trotzdem ist es ratsam, den Netzbetreiber zu informieren. Wenn Sie gegebenenfalls den Zähler tauschen müssen, muss das sowieso passieren. Dafür reicht laut DGS ein formloses Anschreiben. Infos zum Meldeverfahren inklusive Musterbrief finden Sie auf der Webseite der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS).

Einige Netzbetreiber bieten ein eigenes Meldeformular an. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall, über welchen Weg Ihr Netzbetreiber die Anmeldung annimmt. Letzten Endes kann Ihnen der Netzbetreiber den Betrieb einer Mini-PV-Anlage nicht verwehren.

Wie sicher ist ein Balkonkraftwerk?

Neben der Anmeldung ist auch der korrekte Betrieb einer Mini-PV-Anlage ein Streitthema. Die DGS schreibt auf ihrer Website: “Ein bis zwei Photovoltaik-Module können mit einem Wechselrichter über einen Schukostecker direkt an das häusliche Stromnetz angeschlossen werden.” Die Gesellschaft verweist dabei auf umfassende Sicherheitsuntersuchungen, die in Zusammenarbeit mit renommierten Partnern vorgenommen und die in die Sicherheitsstandards der DGS übernommen wurden.

Der VDE widerspricht dem. Auch er hat eine Seite mit FAQs zu steckerfertigen PV-Anlagen eingerichtet. Dort heißt es klipp und klar: “Der Anschluss der Anlagen darf nur über eine spezielle Energiesteckvorrichtung […] erfolgen.”

Beide Parteien berufen sich bei ihrer Argumentation auf die Neuregelung der Installationsnorm VDE 0100-551 – an deren Ausarbeitung sowohl VDE als auch DGS beteiligt waren. Das zeigt, dass Normen längst nicht so eindeutig sind, wie wir uns das als Endverbraucher vorstellen. Und nochmal sei betont: Sowohl VDE als auch DGS sind reine Interessenvertretungen.

Derzeit erstellt der Normenausschuss des VDE eine neue Produktnorm für Steckersolargeräte, Die soll dann Ende 2023 vorliegen und sowohl die Nutzung des Schuko-Steckers erlauben als auch die Anmeldung vereinfachen.

 Mit diesem Label kennzeichnet die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie aus ihrer Sicht sichere Stromerzeugungsgeräte.

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