Bausparvertrag

Bausparvertrag
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Lohnt sich ein Bausparvertrag?

Er ist das klassische Baufinanzierungsmodell: der Bausparvertrag. Doch in der jüngeren Vergangenheit sind immer mehr Angebote zur Baufinanzierung entwickelt worden, die den guten Ruf des Bausparvertrages wackeln lassen. Wir machen den Test: Lohnt sich ein Bausparvertrag heute noch immer? Wie Sie an einen günstigen Kredit kommen und welche staatlichen Förderungen es für Ihren Traum vom Haus im Märkischen Kreis, Sauerland oder Siegerland noch gibt, erfahren Sie bei uns.

Der Bausparvertrag oder „zwei in einem“

Im Grunde vereint ein Bausparvertrag zwei Verträge: einen Sparplan und ein Immobiliendarlehen. Während in der Theorie der Sparer in der Ansparphase etwas geringere Zinsen erhält als bei vergleichbaren Finanzprodukten, erhält er das folgende Darlehen dafür zu umso günstigeren Konditionen.

Nachdem der Sparer und der Berater eine Bausparsumme festgelegt haben, muss der Sparer einen Teil dieser Bausparsumme, üblicherweise 40 bis 50 Prozent, ansparen. Ist diese Summe erreicht, ist der Vertrag „zuteilungsreif“ und der Sparer kann das Darlehen über die restliche Summe für sogenannte wohnwirtschaftliche Zwecke (die im Bausparkassengesetz festgelegt sind) in Anspruch nehmen.

Beim Abschluss eines Bausparvertrags fallen zwei Arten von Kosten an: die Abschlussgebühr und die Kontoführungsgebühr. Während die Abschlusskosten sich in der Regel zwischen 1,5 und 2 Prozent der Bausparsumme bewegen, fallen an Kontoführungsgebühren bis zu 24 Euro jährlich an.

Vorteile eines Bausparvertrages

Da der Bausparvertrag in den letzten Jahrzehnten zu einem so beliebten Finanzprodukt wurde, ist auf dem Markt eine große Vielfalt von Tarifen erhältlich. So können Sparer beispielsweise wählen, ob für sie eher einen Vertrag mit einer höheren Guthabenverzinsung oder ein Vertrag mit geringeren Darlehenszinsen sinnvoll ist. Diesen günstigen Kreditzins sichert sich der Sparer dann bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens.

Außerdem können Bausparer vier Formen von Förderung in Anspruch nehmen:

  1. Vermögenswirksame Leistungen: Diese erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber und dienen dem Vermögensaufbau. Sie werden vom Arbeitgeber direkt in den Bausparvertrag eingezahlt.
  2. Arbeitnehmersparzulage: Die vermögenswirksamen Leistungen können Sie durch die staatliche Arbeitnehmersparzulage um zusätzliche neun Prozent aufstocken lassen. Da hierfür nicht die Höhe des Bruttoeinkommens, sondern die des zu versteuernden Einkommens ausschlaggebend ist, ist diese Form der Förderung besonders für Familien mit Kindern interessant. Hier können Sie sich bis zu 43 Euro im Jahr steuerfrei vom Staat sichern. Die Arbeitnehmersparzulage können Sie jährlich mit Ihrer Einkommenssteuererklärung beantragen.
  3. Wohnungsbauprämie: Die Hauptvoraussetzung für den Erhalt der Wohnungsbauprämie über 10 % jährlich ist der Besitz eines Bausparvertrages. Wenn Sie dann noch innerhalb eines Jahres mindestens 50 Euro in Ihren Bausparvertrag einzahlen, und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 35.000 Euro (70.000 Euro bei Ehepaaren) nicht überschreitet, haben Sie Anspruch auf die Wohnungsbauprämie, die pro Jahr bei Singles bis zu 70 Euro und bei Ehepaaren bis zu 140 Euro betragen kann. Die Wohnungsbauprämie beantragen Sie ganz einfach über Ihre Bausparkasse: Diese sendet Ihnen jedes Jahr zusammen mit dem Kontoauszug Ihres Bausparvertrags automatisch den entsprechenden Antrag zu. So lassen sich Renditen von rund 2% pro Jahr erzielen – nicht schlecht in diesen Zeiten des „Nullzinses“.
  4. Wohn-Riester: Mit dieser können Sie Steuervorteile und Zulagen in Anspruch nehmen. Hauptziel ist es, dass Sie Ihren Immobilienkredit schneller abbezahlen und somit schneller schuldenfrei in Ihrem Eigenheim leben können. Die Zulagen betragen 175 Euro pro Person und Jahr – sofern Sie jährlich mindestens vier Prozent Ihres Bruttoeinkommens (Deckel: Beitragsbemessungsgrenze) einzahlen.

Fondssparplan, KfW-Förderung, Vollfinanzierung: Alternativen zum Bausparvertrag?

Außerdem gibt es unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise wenn Sie nicht frei verfügbares Kapital besitzen oder über ein besonders hohes Einkommen verfügen, auch die Möglichkeit der Vollfinanzierung Ihrer Bausumme. Bei dieser Baufinanzierung ist vorab angespartes Eigenkapital nicht nötig.

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Ein einfacher Blick auf den Markt der verschiedenen Angebote zeigt schnell: Die Baufinanzierung alleine über einen Bausparvertrag zu sichern ist derzeit selten ratsam. Die gute Nachricht: Die meisten attraktiven Förderungsangebote schließen sich gegenseitig nicht aus. So bietet sich ein Finanzierungsmodell auf verschiedenen Säulen an, das Ihrer individuellen Einkommensstruktur und Ihrer Lebensrealität gerecht wird. Wenn Sie beispielsweise bereits frühzeitig einen Fondssparplan zur Kapitalbildung nutzen, können Sie von maximalen Renditen profitieren. Und wenn Sie zusätzlich einen Bausparvertrag abschließen, so eröffnen Sie sich – besonders als kinderreiche Familie – zusätzliche Förderungsmöglichkeiten.

Bei besonders energieeffizienten Neubauten oder energetischen Sanierungen an Bestandsgebäuden können Sie zusätzliche Gelder von der KfW beantragen. Es gibt also keine generell besseren oder schlechteren Finanzierungsprodukte, sondern das passende Modell für alle Bauleute. Und in der genossenschaftlichen Beratung Ihrer Volksbank finden wir dieses auch für Sie.

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