Staatliche Förderung 2023

Staatliche Förderung 2023
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Staatliche Förderung 2023:

Für Hauskauf, Hausbau und Sanierung

Dieser Artikel wird zur Zeit aufgrund der Änderung der Fördermöglichkeiten überarbeitet.

Für den Kauf, Bau oder die Sanierung eines Hauses im Sauerland, Märkischen Kreis oder Siegerland bekommen Sie staatliche Förderung. Hier ein Überblick, welche staatlichen Förderprogramme sich 2023 für wen lohnen. Egal ob Sie ein Haus in Arnsberg oder eine Wohnung in Werdohl bauen, kaufen oder sanieren: Wenn Sie als Bauherr oder Bauherrin dabei energetisch mehr tun, als die Gesetze verlangen, gibt es dafür fast immer auch eine staatliche Förderung. Welche Förderprogramme das im Jahr 2023 sind und für wen sie in Frage kommen, zeigen wir Ihnen in dieser Übersicht.

Staatliche Förderung beim Hausbau oder Hauskauf

Die staatliche Förderung für den Neubau oder Ersterwerb eines Hauses in Südwestfalen wird zur Zeit – mal wieder – neu strukturiert. Die gute Nachricht ist: Sie wird weiterhin von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergeben. An den Programmen und Inhalten gibt es jedoch im Laufe des Jahres 2023 Veränderungen. 

Staatliche Förderung für energieeffiziente Neubauten ab 01.03.2023

Am 01.03.2023 tritt die “Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (KFN)” in Kraft. Die Neubauförderung wird damit zu einem eigenen, vierten Teilprogramm in der BEG. Egal ob Sie aus Geisweid, Attendorn oder Lüdenscheid kommen. Jeder von Ihnen kann den KfW-Kredit 297 beantragen. Für Investoren gibt es den Kredit 298. Förderfähig ist weiterhin ausschließlich der Effizienzhaus-Standard EH/EG 40. Die Anforderungen an die Nachhaltigkeit werden jedoch stärker differenziert. Außerdem besteht die Förderung ab sofort nur noch aus einer Zinsverbilligung. Es gibt keine Tilgungszuschüsse mehr. 

Weitere staatliche Förderung beim Hausbau oder Hauskauf

Auch wenn Ihr Traumhaus im Siegerland kein neu errichtetes Effizienzhaus ist, greift die KfW Ihnen mit Fördergeldern unter die Arme – und zwar in Form des KfW-Wohneigentumprogramms. Unter der Bezeichnung “Kredit 124” vergibt die KfW ein Darlehen für den Kauf (und Bau) von selbstgenutztem Wohneigentum zu folgenden Bedingungen:

  • bis zu 100.000 Euro Kreditbetrag
  • Förderkredit ab 4,07 % (Stand März 2023)

Zinsbeispiel: Für ein Darlehen in Höhe von 100.000 Euro gelten folgende Konditionen: 4,00 % p. a. Sollzins und 4,07 % p. a. Effektivzins bei 25 Jahren Laufzeit, 3 tilgungsfreien Anlaufjahren und 5 Jahren Zinsbindung.

Für das sogenannte Baukindergeld – den KfW-Zuschuss 424 – sind keine Anträge mehr möglich. Mit diesem Programm wurden Familien mit Kindern mit geringem oder mittlerem Einkommen aus der Region beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum unterstützt. Aktuell wird im Bundesbauministerium ein Nachfolgeprogramm “Wohneigentum für Familien” (WEG) erarbeitet. Es wird am 01.06.2023 starten. Die Konditionen sind noch nicht bekannt.

Bis dahin steht keine bundesweite Förderung für den Hauskauf mit Kindern zur Verfügung. Alternativ gibt es aber auf Länderebene diverse Initiativen, um Familien zu Wohneigentum zu verhelfen. So hat die Landesregierung NRW zum Beispiel die Mittel für die öffentliche Wohnraumförderung für das Jahr 2023 nochmals erhöht und stellt nunmehr 1,6 Milliarden Euro zur Verfügung. Bis 2027 stehen neun Milliarden Euro bereit. Auch auf Gemeindeebene gibt es ebenfalls manchmal Unterstützungsprogramme für Familien. Je nachdem welche Förderung Sie nutzen, sind unter Umständen Kombinationen mit anderen Förderprogrammen möglich. Wenn Sie eine Baufinanzierung planen, dann lassen Sie sich einmal vorrechnen, ob sich das eventuell bei Ihrem Vorhaben lohnt.

Staatliche Förderung bei der Sanierung

Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird auch die Förderung der Sanierung von Bestandsbauten gesteuert. Dabei gibt es grundsätzlich zwei unterschiedliche Modelle: Die Komplettsanierung zum Effizienzhaus oder die Umsetzung von Einzelmaßnahmen. Wenn Sie an dem Thema Einzelmaßnahmen bei der Sanierung interessiert sind, lohnt sich dieser Artikel für Sie: „Dämmung, Lüftung, neue Fenster: Fördermittel für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung“

Komplettsanierung zum Effizienzhaus

Die Komplettsanierung zum Effizienzhaus wird durch KfW-Kredite gefördert. Wer bei der Komplettsanierung seines Hauses den KfW-Kredit 261 nutzen will, muss sich an die Vorgaben des Effizienzhaus-Standards halten. Im Gegensatz zum Neubau werden in der Sanierung jedoch viel mehr Effizienzhaus-Stufen gefördert, nämlich EH/EG 85 und besser. Auch für die Sanierung von Bau­denk­mälern oder Gebäuden mit besonders erhaltens­werter Bausubstanz gibt es Geld vom Staat.

Wichtigste Voraussetzung: Der Bau­antrag oder die Bau­anzeige des Wohn­gebäudes müssen zum Zeit­punkt des Antrags mindestens fünf Jahre zurückliegen. Bedingung ist außerdem, dass ein Energie-Effizienz-Experte in die Sanierung eingebunden ist. Die Förderung wird in Form eines zinsgünstigen Kredites mit Tilgungszuschuss gewährt. Die Höhe des Tilgungszuschusses richtet sich nach dem erreichten Effizienzhaus-Standard. Darüber hinaus sind diverse Boni möglich. 

Hier eine aktuelle Übersicht, welche Fördermittel es für welche Komplettsanierung gibt:

EffizienzhausstandardTilgungszuschussWPB-BonusSerSan-Bonusmaximal förderfähige Kostenmaximale Fördersumme
Denkmal5 %  120.000 Eurobis zu 6.000 Euro
plus Zinsvorteil
Denkmal EE10 %  150.000 Eurobis zu 15.000 Euro
plus Zinsvorteil
Effizienzhaus 855 %  120.000 Eurobis zu 6.000 Euro
plus Zinsvorteil
Effizienzhaus 85 EE10 %  150.000 Eurobis zu 15.000 Euro
plus Zinsvorteil
Effizienzhaus 7010 %  120.000 Eurobis zu 12.000 Euro
plus Zinsvorteil
Effizienzhaus 70 EE15 %10 % 150.000 Eurobis zu 37.500 Euro
plus Zinsvorteil
Effizienzhaus 5515 %10 %15 %120.000 Eurobis zu 42.000 Euro
plus Zinsvorteil
Effizienzhaus 55 EE20 %10 %15 %150.000 Eurobis zu 60.000 Euro
plus Zinsvorteil
Effizienzhaus 4020 %10 %15 %120.000 Eurobis zu 48.000 Euro
plus Zinsvorteil
Effizienzhaus 40 EE25 %10 %15 %150.000 Eurobis zu 67.500 Euro
plus Zinsvorteil
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG WG): Förderung bei der Sanierung zum Effizienzhaus (Stand: März 2023)
Bei gemeinsamer Beantragung von WPB- und SerSan-Bonus ist die Bonus-Summe auf 20 Prozent gedeckelt.

Steuern mindern statt Förderung kassieren

Seit Anfang 2020 hat der Staat für Selbstnutzer neben der direkten Förderung durch Zuschüsse und Kredite eine weitere Möglichkeit geschaffen, um die Sanierungskosten zu minimieren. Statt Fördergelder zu beantragen, können Sie große Teile der Sanierungskosten einfach von Ihrer Steuerschuld abziehen.

Dafür müssen Sie drei Voraussetzungen erfüllen:

  • das Haus muss älter als zehn Jahre sein
  • Sie müssen das Haus selbst bewohnen
  • Sie haben bisher keine anderen Steuervorteile genutzt oder öffentliche Fördermittel erhalten

Ist das der Fall, dann können Sie die Steuerermäßigung über drei Jahre folgendermaßen verteilt in Anspruch nehmen:

  • im ersten Jahr (Abschlussjahr der Sanierung): Steuerermäßigung von 7 Prozent auf die Sanierungskosten, maximal 14.000 Euro.
  • Jahr 2: Steuerermäßigung von 7 Prozent auf die Sanierungskosten, maximal 14.000 Euro.
  • Jahr 3: Steuerermäßigung von 6 Prozent auf die Sanierungskosten, maximal 12.000 Euro.

In vielen Fällen ist das zwar nicht ganz so lukrativ wie das Einstreichen von staatlichen Zuschüssen, dafür ist der Aufwand aber deutlich geringer. Denn Sie müssen nur zusammen mit Ihrer Steuererklärung eine Fachunternehmererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt vor Ort einreichen. Weitere relevante Informationen zum Thema Steuerermäßigungen bei energetischen Baumaßnahmen erhalten Sie direkt über das Finanzamt NRW

Energieberater und Fachplaner: So viel gibt der Staat für die Beratung dazu

Ob Sie nun „nur“ die Fenster Ihres Eigentums in Seelbach tauschen oder gleich Ihr ganzes Haus in Halver zum KfW-Effizienzhaus sanieren – bei allen Sanierungsmaßnahmen empfiehlt es sich, vorher einen Fachmann zu Rate zu ziehen. Ein Energie-Effizienz-Experte ist solch ein Fachmann. Er sagt Ihnen, welche Maßnahme was bringt, welche Sanierungsschritte eventuell aufeinander aufbauen und vor allem, wie Sie an die verschiedenen Fördermittel kommen.

Je nach Bauvorhaben gibt es unterschiedliche Fördermittel für die Energieberatung, Nachhaltigkeitsberatung und Fachplanung: 

  • bei Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP): 80 Prozent Zuschuss zu den Kosten des Energieberaters
  • bei energetischer Fachplanung oder Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten in der Sanierung: 50 Prozent Zuschuss (BEG EM) oder 50 Prozent Tilgungszuschuss (BEG WG)
  • bei energetischer Fachplanung oder Baubegleitung im Neubau ab 01.03.2023: Anrechnung der Beraterkosten auf die förderfähigen Kosten (BEG KFN)

Oft ist die Begleitung durch einen Energieberater auch vorgeschrieben, um Fördergelder zu erhalten. Aber selbst wenn nicht: Eine gute Sanierungs- und Modernisierungsplanung mithilfe eines Energieberaters spart Ihnen in jedem Fall Zeit und Geld.

Wohnungsbauprämie: So kassieren Sie den Zuschuss

Auch die Wohnungsbauprämie (WoP) beim Bausparvertrag ist eine staatliche Förderung. Seit 1952 erhalten Bausparer vom Staat einen festgelegten Prozentsatz als Zulage auf ihren jährlich gesparten Betrag. Das Ziel dahinter hat sich nicht geändert: Die Bundesregierung will die Bedingungen zum Erwerb von Wohneigentum unter anderem im Sauer- und Siegerland verbessern und mit der Wohnungsbauprämie einen zusätzlichen Anreiz schaffen. Im Januar 2021 trat das neue Wohnungsbauprämiengesetz in Kraft. Weil darin die Einkommensgrenzen angehoben wurden, kommen automatisch auch mehr Menschen aus unserer Region in den Genuss der Wohnungsbauprämie. Außerdem steigen auch die Zulage und die maximale Förderprämie.

Fördergelder für altersgerechtes und barrierefreies Umbauen

Sie wollen Ihr Haus in Winterberg barrierefrei gestalten oder Ihre Wohnung in Niedersetzen altersgerecht umbauen? Dann können Sie auch dafür Fördermittel einstreichen. Allerdings können Sie nicht so einfach drauflos sanieren. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat ziemlich genau festgelegt, welche Umbaumaßnahmen zur Barriere-Reduzierung sie fördert. Für diesen Umbau gibt es seitens der KfW einen zinsgünstigen Kredit (Kredit 159). Außerdem gib es einen Investitionszuschuss (Zuschuss 455-B), den Sie nicht zurückzahlen müssen. Dieser Topf ist allerdings aktuell (Stand: März 2023) leer, so dass keine Anträge gestellt werden können. 

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