

Wer ein individuelles Haus in Siegen, Lüdenscheid oder Winterberg will, der sollte einen Architekten beauftragen. Doch viele Bauherren im Siegerland, Sauerland oder Märkischen Kreis werden von den Kosten für den Architekten abgeschreckt. Wir zeigen Ihnen, wie sich diese berechnen und wie viel Budget Sie einplanen sollten.
Es gibt viele Wege, sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen: Sie können ein Bestandsgebäude kaufen, ein schlüsselfertiges Fertighaus oder aber Sie beauftragen einen Architekten mit der Planung eines ganz individuellen Hauses. Architekten planen Ihr Haus ganz nach Ihren Wünschen und begleiten Sie beim Hausbau in allen Phasen. Aber: Ein individuell angefertigtes Gebäude hat auch seinen Preis. Die Kosten für ein vom Architekten geplantes Eigenheim liegen auf jeden Fall höher.
Aber mit welchen Kosten müssen Sie für einen Architekten planen und wie berechnet sich das Honorar? Das zeigen wir Ihnen hier.
Welche Aufgaben hat ein Architekt?
Architekten begleiten Ihr Bauvorhaben von Anfang an. Sie übernehmen die Planungen, reichen Baupläne bei entsprechenden Behörden ein, begleiten alle Bauphasen und sind schließlich auch bei der Schlussabnahme durch die Baubehörden dabei. Ein guter Architekt sollte dabei stets das gesamte Bauvorhaben im Blick behalten. Oft kümmern sich Architekten auch um die Bauüberwachung und Ausschreibungen sowie Kostenplanungen für alle anfallenden Handwerksarbeiten.
Alle Architekten und Architektinnen in Deutschland sind bei der Architektenkammer gelistet. Nur wer dort eingetragen ist, darf sich auch Architekt nennen. Die Voraussetzung dafür ist ein Studium an einer Hochschule sowie – zumindest in den meisten Bundesländern – eine Berufserfahrung von zwei Jahren.
Wie ist das Honorar für Architekten geregelt?
Das Honorar für Architekten ist in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt. Bis Ende 2020 wurde es so durch feste Regelsätze bestimmt. Seit 2021 gelten jedoch neue Regeln, weil der Europäische Gerichtshof die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze beanstandete. Daher wurde die HOAI abgeändert.
Nun gilt: Die Architektenkosten richten sich nach individuellen Vereinbarungen. Allerdings sind zur Orientierung weiterhin die in der HOAI festgelegten Honorartafeln ausschlaggebend. Die HOAI bleibt damit weiterhin der Orientierungsrahmen für das Honorar von Architekten.
Wovon hängen die Kosten für einen Architekten ab?
Pauschal können die Kosten für einen Architekten nicht beziffert werden. Denn wie hoch der Preis tatsächlich ausfällt, hängt von mehreren verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass nur rund zwei Prozent der Gesamtkosten eines Gebäudes, betrachtet man den kompletten Lebenszyklus, auf die Planung entfallen.
Einige Faktoren spielen eine Rolle dabei, wie hoch die Kosten für den Architekten tatsächlich ausfallen:
- Die Höhe der anrechenbaren Baukosten, also die Nettobaukosten. Darunter versteht man die Kosten der Baukonstruktion und technischen Anlage ohne Umsatzsteuer. Die Kosten für das Grundstück und andere Nebenkosten fallen nicht darunter.
- Der Umfang der Leistungen und die Anzahl der Leistungsphasen, in welche der Architekt eingebunden wird. Der Architekt kann nur die Leistungsphasen anrechnen, welche er auch durchgeführt hat.
- Der Aufwand des Projekts – je ausgefallener die Wünsche der Bauherren, desto teurer sind auch die Kosten für den Architekten
- Die individuelle Vereinbarung mit dem Architekten gemäß der Honorartafeln und der Honorarkorridore. Die Vereinbarung kann zwischen den unteren Honorarsätzen und den oberen Honorarsätzen gemäß HOAI 2021 (nach wie vor gültig) erfolgen, aber auch außerhalb davon liegen.
Ausschlaggebend für die Kosten für den Architekt: Die Leistungsphasen
Das Gesamtangebot eines Architekten setzt sich aus insgesamt neun Leistungsphasen zusammen. Sie können den Architekten für alle Phasen beauftragen oder auch nur für einzelne. Je nachdem, wie viele Leistungsphasen ein Architekt übernimmt, setzt sich auch sein Honorar zusammen. Sie sollten die Phasen im Vertrag mit dem Architekten festhalten.
| Leistungsphase | Beschreibung | Anteil am Gesamthonorar |
| 1 | Grundlagenermittlung | 2 Prozent |
| 2 | Vorplanung | 7 Prozent |
| 3 | Entwurfsplanung | 15 Prozent |
| 4 | Genehmigungsplanung | 3 Prozent |
| 5 | Ausführungsplanung | 25 Prozent |
| 6 | Vorbereitung der Vergabe | 10 Prozent |
| 7 | Mitwirkung bei der Vergabe | 4 Prozent |
| 8 | Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation | 32 Prozent |
| 9 | Objektbetreuung | 2 Prozent |
Leistungsphasen von Architekten gemäß HOAI 2021(gültig auch weiterhin)
- Leistungsphase 1: Hier klärt der Architekt die konkrete Aufgabenstellung, besichtigt den Bauort und berät den Bauherren zu Leistungsbedarf und Rahmenbedingungen.
- Leistungsphase 2: Bei der Vorplanung fertigt der Architekt schon verschiedene bautechnische Lösungen in Skizzenform an. Außerdem untersucht er wichtige Faktoren für das Bauvorhaben, führt erste Gespräch mit Behörden, schätzt die Kosten des Bauvorhabens ein und erstellt einen Terminplan.
- Leistungsphase 3: Nun setzt der Architekt den Gesamtentwurf um und schreibt den Terminplan fort.
- Leistungsphase 4: In der vierten Phase bereitet der Architekt die Genehmigung des Bauvorhabens durch die Behörden vor. Er erstellt Vorlagen für die erforderlichen Zustimmungen oder Genehmigungsplanungen und stellt etwaige Befreiungs- und Ausnahmeanträge.
- Leistungsphase 5: In der Ausführungsplanung macht der Architekt eine komplette Zeichnung der Immobilie und erstellt mit anderen Beteiligten einen Ausführungsplan. Außerdem koordiniert er die Leistungen anderer Planungsbeteiligter.
- Leistungsphase 6: Hier bereitet der Architekt die Vergabe vor. Er bezieht alle Beiträge aller Beteiligten mit ein, erstellt einen Vergabetermin, ermittelt, vergleicht und kontrolliert alle entstehenden Kosten.
- Leistungsphase 7: Wenn der Architekt bei der Vergabe mitwirkt, koordiniert er die Vergaben der Fachplaner, prüft Angebote und bewertet Angemessenheit der Preise, führt Bietergespräche und vergleicht die Angebote mit den geplanten Kosten.
- Leistungsphase 8: Der größte Honorarpunkt ist die Überwachung des Objekts. Also konkret die Bauüberwachung und die Dokumentation des Bauvorhabens. Er organisiert Abnahmen, plant Termine und stellt mögliche Mängel fest.
- Leistungsphase 9: Bei der Objektbetreuung handelt es sich um Aufgaben nach Bauende. Übernimmt der Architekt diese Aufgabe, muss er zum Beispiel Mängel innerhalb von Verjährungsfristen feststellen.
Was bedeuten Honorarzonen und Honorartafeln für die Architekten-Kosten?
Obwohl seit 2021 für die Berechnung des Architektenhonorars die individuelle Vereinbarung gilt, sind trotzdem noch Honorklassen und Honorartafeln der HOAI maßgeblich.
Honorarzonen
Die Honorarzonen teilen ein, wie schwierig es ist, ein Gebäude zu planen und wie hoch die Anforderungen an die Planung sind. Je aufwendiger, desto mehr Honorar bekommt der Architekt. Sie reichen von Honorarzone I, geringe Anforderungen, bis Honorarzone V, sehr hohe Anforderungen.
In Zone I fallen einfache Bauten wie eine Lagerhalle, unter Zone V fallen zum Beispiel wissenschaftliche Institute. Einfamilienhäuser fallen in der Regel unter Zone III, können aber, je nach den persönlichen Anforderungen, auch in höhere Honorarzonen fallen. Aufgrund von Objektlisten im Anhang der HOAI wird eingeordnet, in welche Honorarzone ein Gebäude fällt.
Honorartafeln
In den Honorartafeln ist festgelegt, wie hoch die unteren und die oberen Honorarsätze in einer bestimmten Honorarzone im Verhältnis zu den anrechenbaren Kosten liegen.
Bei anrechenbaren Kosten von 200.000 Euro und einem Gebäude, das in Honorarzone III fällt, liegen die Honorarkosten bei 27.863 Euro bis 34.751 Euro. Dabei handelt es sich um Vollbeauftragung.
Wenn Sie einen Architekten nur für einzelne Leistungsphasen und nicht für alle beauftragen, dann fallen die Kosten niedriger aus. Wird er zum Beispiel nur für die Leistungsphasen eins bis fünf beauftragt, dann zahlen Sie 52 Prozent des Gesamthonorars. Das heißt, der Korridor liegt laut HOAI zwischen 14.488,76 Euro und 18.070,52 Euro.
Außerdem können Sie mit dem Architekten auch einen anderen Preis vereinbaren – die HOAI bietet aber eine Orientierungshilfe. Die in der HOAI angegebenen Sätze sind Nettosätze – Sie müssen also noch die Umsatzsteuer dazurechnen.
Der Architekt bekommt zwar bei höher liegenden anrechenbaren Kosten gemäß HOAI auch ein höheres Honorar. Allerdings wird der Anteil geringer, je höher die Investition ist. So bekommt der Architekt bei anrechenbaren Kosten von 300.000 Euro ein Honorar von 13,3 Prozent. Bei Kosten über zwei Millionen Euro nur noch eines von 10,7 Prozent. Der Grund für diese Staffelung: Ein Haus, das doppelt so groß ist, macht nicht doppelt so viel Planungsarbeit.
Architekten-Kosten im Gesamtvergleich
Das erste Beratungsgespräch mit einem Architekten ist in der Regel kostenlos und unverbindlich. Anschließend lässt sich kaum sagen, wie hoch die Kosten für einen Architekten im Einzelfall ausfallen – schon recht nicht, seit die HOAI nur noch den Rahmen für das Honorar darstellt und Sie individuelle Vereinbarungen mit dem Architekten treffen können.
Grundsätzlich können Sie aber damit rechnen, dass das Architektenhonorar bei einer Vollbeauftragung für alle Leistungsphasen zehn bis 15 Prozent der gesamten Baukosten beträgt.
Wie hoch das Honorar gemäß HOAI wird, können Sie sich mit Hilfe des HOAI-Rechners selbst ausrechnen.
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