

Als Mieter im Siegerland, Sauerland oder Märkischen Kreis sollten Sie Ihre Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2023 ganz genau prüfen. Denn erstmals können Sie einen Teil der anfallenden CO2-Kosten vom Vermieter einfordern. Geld zurück vom Vermieter – wir erklären, was Sie beachten müssen und wie’s geht.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit 2023 wird die CO2-Abgabe zwischen Vermietern und Mietern in Altena, Neunkirchen oder Meschede aufgeteilt.
- Die Höhe der CO2-Kosten und deren Aufteilung hängen vom energetischen Zustand des Hauses und dem Energieträger ab.
- Je schlechter der energetische Zustand der Immobilie, desto höher ist der Anteil des Vermieters.
- Vermieter müssen ihren Anteil an den CO2-Kosten in der Heizkostenabrechnung gesondert ausweisen und abziehen.
- Bei einem direkten Vertrag des Mieters mit dem Energieversorger, wie bei Gas-Etagenheizungen, müssen Mieter die CO2-Kosten selbst innerhalb von zwölf Monaten beim Vermieter einfordern.
- Bei zu hohen Nebenkostenabrechnungen haben Sie grundsätzlich das Recht auf Einsicht in die Originalrechnungen und können eine Rückerstattung verlangen.
Das können Sie tun
- Prüfen Sie Ihre Heiz- und Nebenkostenabrechnungen und fordern Sie bei Unstimmigkeiten eine Korrektur.
- Berechnen Sie Ihren Anteil an der CO2-Abgabe selbst, wenn der Gas- oder Öl-Vertrag über Sie läuft, und fordern Sie die Erstattung fristgerecht beim Vermieter ein.
- Kontaktieren Sie Ihren Vermieter schriftlich für Korrekturen, legen Sie bei Bedarf relevante Belege bei und setzen Sie eine angemessene Frist.
- Nutzen Sie Ihr Recht auf Einsicht in Originalrechnungen, um sicherzustellen, dass alle Posten in der Nebenkostenabrechnung korrekt sind.
- Ziehen Sie bei Problemen rechtlichen Rat in Erwägung, um Ihre Ansprüche durchzusetzen und zu viel gezahlte Beträge zurückzufordern.
Was ist die CO2-Abgabe?
Seit dem 1. Januar 2021 ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) als Teil des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung in Kraft. Dazu gehört eine CO2-Steuer auf Öl und Gas. Je mehr CO2 Sie verursachen, beispielsweise durch Autofahren oder Heizen, desto höher fallen Ihre Abgaben aus. Für Mieter und Vermieter bedeutet das konkret: Wenn noch mit Öl oder Erdgas geheizt wird, wird eine CO2-Steuer fällig.
Die CO2-Abgabe soll Vermieter dazu anregen, ihre Gebäude zu sanieren, und Mieter dazu motivieren, energiesparend zu leben. Indem beide Seiten zur Reduzierung ihrer CO2-Emissionen beitragen, wird das Klima langfristig geschützt.
Wie hoch ist die CO2-Abgabe?
Die CO2-Steuer wurde 2021 mit einem Preis von 25 Euro pro Tonne Kohlendioxid eingeführt. Im Jahr 2022 stieg dieser Preis auf 30 Euro pro Tonne und blieb 2023 unverändert. 2024 erhöht sich die CO2-Abgabe auf 45 Euro pro Tonne Kohlendioxid.
Für eine durchschnittliche Mietwohnung von etwa 77 Quadratmetern ergeben sich bei einem CO2-Preis von 30 Euro pro Tonne jährliche Abgaben von rund 69 Euro bei einer Gasheizung und etwa 96 Euro bei einer Ölheizung.
Hier ist eine Übersicht der CO2-Preise von 2021 bis 2026:
Jahr | CO2-Preis pro Tonne Kohlendioxid |
2021 | 25 Euro |
2022 | 30 Euro |
2023 | 30 Euro |
2024 | 45 Euro |
2025 | 55 Euro |
2026 | 55-65 Euro |
Mieter oder Vermieter: Wer übernimmt die CO2-Steuer?
In den Jahren 2021 und 2022 konnten Vermieter die CO2-Kosten komplett auf ihre Mieter abwälzen. Dies hatte zur Folge, dass die CO2-Steuer nicht die erhoffte klimapolitische Wirkung erzielte. Mit Stichtag 1. Januar 2023 wurde die CO2-Steuer deshalb zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt. Dies geschieht nach einem sogenannten Zehn-Stufenmodell. Die Grundidee: Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes ist, desto höher ist der Anteil der CO2-Kosten, den der Vermieter übernehmen muss.
CO2-Preis berechnen: Wie hoch ist mein Anteil als Mieter?
Die Höhe der CO2-Steuer hängt grundsätzlich vom CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr ab. Die genaue Kostenverteilung wird in der Heizkostenabrechnung festgelegt. Vermieter erhalten alle nötigen Daten zur Berechnung mit der Brennstoffrechnung, sodass sie die CO2-Kosten problemlos aufteilen können. Haben Sie als Mieter einen Vertrag mit dem Energieversorger geschlossen, müssen Sie selbst aktiv werden und Ihren CO2-Anteil berechnen. Dafür können Sie die CO2-Rechner der Verbraucherzentralen nutzen.
Wie wird die CO2-Abgabe aufgeteilt?
Die Aufteilung der CO2-Abgabe funktioniert nach einem Stufenmodell: Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes, desto höher ist der Anteil der CO2-Kosten, den der Vermieter tragen muss. Investiert der Eigentümer in klimafreundliche Heizsysteme und energetische Sanierungen, sinkt sein Kostenanteil. Insgesamt gibt es zehn Stufen, die sich nach dem jährlichen CO2-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter richten.
Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz (mehr als 52 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter und Jahr) tragen die Vermieter 90 Prozent und die Mieter nur 10 Prozent der CO2-Kosten. Je besser die Energiebilanz des Gebäudes, desto höher ist der Anteil der Mieter an den Kosten. Erreicht das Gebäude mindestens den sehr effizienten Standard EH 55 (weniger als 12 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter), tragen die Vermieter keine CO2-Kosten mehr.
Für wen gilt das Stufenmodell?
Das Stufenmodell für die CO2-Steuer ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft und betrifft alle Wohngebäude, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheime sowie Gebäude mit gemischter Nutzung, sofern dort Brennstoffe verwendet werden, die unter das Brennstoffemissionshandelsgesetz fallen. Ausnahmen gibt es, wenn Vermieter beispielsweise bei denkmalgeschützten Gebäuden oder in Milieuschutzgebieten keine energetischen Sanierungen vornehmen können.
Für Geschäftsräume, Bürogebäude und andere Nicht-Wohngebäude gilt das Stufenmodell nicht. In solchen Fällen werden die CO2-Kosten grundsätzlich hälftig zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt, es sei denn, im Mietvertrag wurde eine andere Regelung getroffen.
Beispielrechnung: So hoch ist die CO2-Abgabe für 2023
Der Mieterbund schätzt, dass ein typischer Haushalt in einer unsanierten Wohnung durch die CO2-Abgabe jährlich bis zu 130 Euro bei Gas und 190 Euro bei Heizöl mehr bezahlen muss. Bis 2026 könnten diese Kosten sogar auf bis zu 238 Euro für Gas und 350 Euro für Heizöl steigen.
Die Kostenaufteilung nach dem neuen Stufenmodell kann für Mieter eine Ersparnis von bis zu 100 oder sogar 200 Euro bedeuten – abhängig von der Heizart. Bei besonders klimafreundlichen Gebäuden müssen die Mieter jedoch weiterhin den größten Teil der Kosten übernehmen, während Vermieter nur einen geringen Eigenanteil von etwa 5 bis 10 Euro haben.
Beispiel: Jährliche CO2-Abgabe für eine 70-Quadratmeter-Wohnung
Hier sehen Sie eine beispielhafte Aufteilung der Kosten für eine 70-Quadratmeter-Wohnung mit einer Gas-Zentralheizung (Quelle: co2-online):
Stufe | Energieverbrauch in Kilowattstunden (kWh) pro Jahr | CO2-Abgabe Mieter | CO2-Abgabe Vermieter | CO2-Abgabe gesamt |
1 | 3.430 kWh | 25 Euro | 0 Euro | 25 Euro |
2 | 4.900 kWh | 32 Euro | 3 Euro | 35 Euro |
3 | 6.370 kWh | 37 Euro | 9 Euro | 46 Euro |
4 | 7.840 kWh | 40 Euro | 17 Euro | 57 Euro |
5 | 9.450 kWh | 40 Euro | 27 Euro | 67 Euro |
6 | 10.780 kWh | 39 Euro | 39 Euro | 78 Euro |
7 | 12.180 kWh | 35 Euro | 53 Euro | 88 Euro |
8 | 13.650 kWh | 29 Euro | 69 Euro | 98 Euro |
9 | 15.120 kWh | 22 Euro | 87 Euro | 109 Euro |
10 | 15.190 kWh | 5 Euro | 104 Euro | 109 Euro |
Wann kann ich Geld vom Vermieter zurückfordern?
Sie können Geld vom Vermieter zurückfordern, wenn er seinen Anteil an der CO2-Abgabe nicht korrekt berücksichtigt hat oder wenn der Vertrag mit dem Energieversorger über Sie läuft. Hier sind einige Situationen, in denen eine Rückforderung möglich ist:
- Fehlerhafte Heizkostenabrechnung: Überprüfen Sie Ihre Heizkostenabrechnung genau. Wenn der Vermieter die CO2-Abgabe nicht oder nicht richtig aufgeteilt hat, haben Sie Anspruch auf Erstattung.
- Nicht eingereichte CO2-Kosten: Sollte Ihr Vermieter die CO2-Kosten komplett auf Sie abwälzen, obwohl das Stufenmodell eine Aufteilung vorsieht, können Sie die zu viel gezahlten Beträge zurückfordern.
- Fehlende energetische Sanierungen: Falls Ihr Gebäude einen schlechten energetischen Zustand hat und keine Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, muss der Vermieter einen höheren Anteil der CO2-Abgabe übernehmen. Hier können Sie die Differenz zurückverlangen.
- Nicht berücksichtigte Ausnahmen: Wenn Ihr Gebäude unter eine Ausnahme fällt, etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden oder in Milieuschutzgebieten, und der Vermieter dennoch die vollen CO2-Kosten auf Sie überträgt, können Sie die zu viel gezahlten Beträge zurückfordern.
- Eigener Gas- oder Öl-Vertrag: Haben Sie als Mieter einen Vertrag mit dem Energieversorger geschlossen, müssen Sie Ihre Ansprüche selbst berechnen und vom Vermieter einfordern.
So bekommen Sie die CO2-Abgabe erstattet
Nun fragen Sie sich bestimmt: Wie kann ich die CO2-Abgabe von meinem Vermieter zurückbekommen? Hier sind einige Tipps zum Vorgehen:
- Kennen Sie Ihre Rechte: Informieren Sie sich über Ihre Rechte als Mieter bezüglich der CO2-Abgabe. Oft sind Vermieter verpflichtet, einen Teil der CO2-Kosten zu übernehmen, insbesondere wenn keine energetischen Sanierungen vorgenommen wurden.
- Heizkostenabrechnung überprüfen: Überprüfen Sie Ihre Heizkostenabrechnung genau und nutzen Sie zum Check einen Online-CO2-Rechner. Achten Sie darauf, dass die CO2-Kosten korrekt aufgeteilt sind. Wenn nicht, haben Sie Anspruch auf eine Korrektur und Erstattung.
- Eigenverantwortliche Berechnung: Läuft der Gas- oder Öl-Vertrag über Sie als Mieter, müssen Sie Ihre Ansprüche selbst berechnen und vom Vermieter einfordern.
- Schriftliche Anfrage: Stellen Sie zeitnah eine schriftliche Anfrage zur Erstattung der CO2-Abgabe – innerhalb von zwölf Monaten nach Rechnungstellung bei einem eigenen Gas- oder Öl-Vertrag.
- Frist setzen: Geben Sie Ihrem Vermieter eine angemessene Frist zur Korrektur und Rückzahlung der zu viel gezahlten CO2-Abgabe. Der Vermieter kann die Erstattung mit der nächsten Betriebskostenabrechnung verrechnen, aber sie muss innerhalb eines Jahres bei Ihnen eingehen.
Sollte Ihr Vermieter nicht kooperieren, kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen. Mietervereine oder Anwälte, die sich auf Mietrecht spezialisiert haben, können dir dabei helfen.
Weitere Kosten, die Sie vom Vermieter zurückfordern können
Neben der CO2-Abgabe gibt es noch weitere Kosten, die Sie als Mieter vom Vermieter zurückfordern können. Hier sind einige wichtige Punkte:
Nebenkostenabrechnung zu hoch
Es ist nicht ungewöhnlich, dass Nebenkostenabrechnungen Fehler enthalten oder zu hoch ausfallen. Achten Sie darauf, ob alle aufgeführten Posten tatsächlich angefallen sind und ob sie gemäß Mietvertrag umgelegt werden dürfen. Sie haben das Recht, die Originalrechnungen einzusehen, die der Abrechnung zugrunde liegen. Sollte Ihnen auffallen, dass die Abrechnung nicht korrekt ist, können Sie eine schriftliche Korrektur verlangen und die zu viel gezahlten Beträge zurückfordern.
Mietkaution einfordern
Die Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheit für eventuelle Schäden oder ausstehende Mieten. Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter die Kaution abzüglich berechtigter Forderungen innerhalb von drei bis sechs Monaten zurückzahlen. Falls die Kaution verzinst wurde, haben Sie Anspruch auf die Rückzahlung inklusive der Zinsen. Überprüfen Sie genau, ob die Abzüge gerechtfertigt sind. Wenn Sie feststellen, dass unberechtigte Abzüge vorgenommen wurden, fordern Sie die Rückzahlung ein.
Rückzahlungen bei Modernisierungsmaßnahmen und Schönheitsreparaturen
Wenn der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen durchführt und die Kosten auf die Miete umlegt, können Sie prüfen, ob die Erhöhung korrekt berechnet wurde. Bei Fehlern können Sie die Rückzahlung der zu viel gezahlten Miete fordern. Auch wenn Sie Schönheitsreparaturen selbst durchgeführt haben, obwohl dies nicht im Mietvertrag festgelegt war, können Sie die Erstattung der Kosten verlangen.
Fazit: Geld zurück vom Vermieter
Als Mieter haben Sie zahlreiche Möglichkeiten, zu viel gezahlte Beträge vom Vermieter zurückzuholen. Ob es um die CO2-Abgabe, fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen oder die Rückzahlung der Mietkaution geht – informieren Sie sich über Ihre Rechte und prüfen Sie Abrechnungen sorgfältig.
Gerade bei der CO2-Abgabe gibt es Potenzial für Rückforderungen. Seit 2023 werden die CO2-Kosten nach einem Stufenmodell zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt. Überprüfen Sie Ihre aktuelle Heizkostenabrechnung genau, um sicherzustellen, dass der Vermieter seinen Anteil korrekt berücksichtigt hat. Läuft der Gas- oder Öl-Vertrag direkt über Sie, müssen Sie selbst die Erstattung vom Vermieter einfordern und dabei eine Frist von zwölf Monaten ab Rechnungsstellung beachten.
Auch bei anderen Nebenkosten lohnt sich ein genauer Blick. Achten Sie darauf, dass alle Posten korrekt sind und fordern Sie bei Unstimmigkeiten eine Korrektur ein. Ebenso steht Ihnen nach Auszug die Rückzahlung der Mietkaution zu, inklusive Zinsen und ohne unberechtigte Abzüge.
Mit dem richtigen Wissen und etwas Hartnäckigkeit können Sie sicherstellen, dass Sie nur das zahlen, was tatsächlich fällig ist. So können Sie sich möglicherweise einen erheblichen Betrag zurückholen und Ihre Haushaltskasse entlasten. Bleiben Sie aufmerksam und scheuen Sie sich nicht, berechtigte Forderungen geltend zu machen.
Häufig gestellte Fragen
Wann bekomme ich den CO₂-Preis vom Vermieter erstattet?
Sie bekommen den CO₂-Preis vom Vermieter erstattet, wenn er seinen Anteil an der CO₂-Abgabe nicht korrekt berücksichtigt hat. Überprüfen Sie Ihre Heizkostenabrechnung und fordern Sie bei Unstimmigkeiten die Erstattung ein. Läuft der Gas- oder Öl-Vertrag über Sie, müssen Sie die Erstattung selbst berechnen und innerhalb von zwölf Monaten ab Rechnungsstellung einfordern.
Wie kann ich die CO₂-Abgabe berechnen?
Die CO₂-Abgabe wird auf Basis des jährlichen CO₂-Ausstoßes Ihres Gebäudes berechnet. Dieser wird durch den Energieverbrauch bestimmt. Für eine genaue Berechnung prüfen Sie die Heizkostenabrechnung und nutzen Sie die Daten der Brennstoffrechnung. Die Abgabe richtet sich nach dem Stufenmodell, das den energetischen Zustand des Gebäudes berücksichtigt.
Welche anderen Kosten kann ich vom Vermieter zurückfordern?
Neben der CO₂-Abgabe können Sie auch fehlerhafte oder zu hohe Nebenkostenabrechnungen und unberechtigte Abzüge von der Mietkaution zurückfordern. Bei Modernisierungsmaßnahmen können Sie überprüfen, ob eine Mietsteigerung korrekt ist und gegebenenfalls zu viel gezahlte Miete einfordern.
Wie kann ich das Geld vom Vermieter zurückfordern?
Fordern Sie das Geld schriftlich vom Vermieter zurück, indem Sie Ihre Ansprüche klar formulieren und alle relevanten Belege beifügen. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Rückzahlung. Bei Bedarf können Sie auch rechtlichen Rat einholen, um Ihre Forderungen durchzusetzen.
Warum wurde das neue Gesetz verabschiedet?
Das neue Gesetz wurde verabschiedet, um die klimapolitische Wirkung der CO₂-Abgabe zu verbessern. Vor 2023 konnten Vermieter die CO₂-Kosten vollständig auf Mieter abwälzen, was keine Anreize für energetische Sanierungen bot. Das Stufenmodell teilt die Kosten fairer auf und motiviert Vermieter zu Investitionen in umweltfreundliche Maßnahmen.
Wie hoch ist die Rückzahlung?
Die Höhe der Rückzahlung hängt von der CO₂-Abgabe und dem energetischen Zustand des Gebäudes ab. Bei schlecht isolierten Gebäuden können Vermieter bis zu 90 Prozent der CO₂-Kosten tragen, was für Mieter eine Ersparnis von bis zu mehreren hundert Euro jährlich bedeuten kann. Genaue Beträge entnehmen Sie der Heizkostenabrechnung und dem Stufenmodell.
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