Nebenkosten­abrechnung prüfen

Nebenkosten­abrechnung prüfen
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Nebenkosten­abrechnung prüfen: So können Mieter bares Geld sparen

So finden Sie häufige Fehler

Die Nebenkosten werden gerne als zweite Miete bezeichnet. Neben Heizung, Wasser und Strom werden von Ihrem Vermieter noch andere Betriebskosten umlegt. Wie hoch Ihre Nebenkostenabrechnung tatsächlich ausfällt, liegt aber auch an Ihnen. Der Deutsche Mieterbund schätzt, dass jede zweite Abrechnung Fehler enthält, nicht plausibel oder unvollständig ist. Wir geben Tipps, wie Sie Ihre Nebenkostenabrechnung richtig prüfen und wie Sie vorgehen, wenn etwas unklar oder fehlerhaft ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Mieter bzw. Mieterin sollten Sie Ihre Nebenkostenabrechnung genau prüfen
  • Der wichtigste Posten bei einer Prüfung ist Heizung und Warmwasser
  • Verwaltungs-, Instandhaltungs- oder Instandsetzungskosten dürfen nicht teil der Betriebskostenabrechnung sein
  • Kabel-TV-Gebühren sind seit Juli 2024 nicht mehr umlagefähig

Das können Sie tun

  • Sehen Sie sich Ihren Mietvertrag an: Nur dort genannte Betriebskosten können vom Vermieter abgerechnet werden
  • Nutzen Sie unsere Checkliste für die Prüfung Ihrer Betriebskostenabrechnung
  • Legen Sie Widerspruch ein, wenn die Abrechnung fehlerhaft erscheint. Halten Sie sich dennoch an die Zahlungsfristen
  • Denken Sie daran, dass Sie auch bei anderen Nebenkosten sparen können, die nicht über Ihren Vermieter abgerechnet werden.

Mit der Sofort-Prüfung offensichtliche Fehler entdecken

Ist Ihre Nebenkostenabrechnung formell korrekt?

Grundsätzlich sollten Sie folgende Aspekte bei Ihrer Nebenkostenabrechnung überprüfen:

  • Das Ende des Abrechnungszeitraums liegt nicht länger als 12 Monate zurück.
  • Es dürfen maximal 12 Monate abgerechnet werden.
  • Die Gesamtkosten je Kostenart, der Verteilerschlüssel, der Mieteranteil, die Vorauszahlungen sind vollständig und nachvollziehbar aufgeführt.
  • Pauschalen oder Schätzungen sind nicht enthalten.

Zwei Beispiele für formelle Fehler

Liegt eine Nebenkostenabrechnung für das vorletzte Jahr in Ihrem Briefkasten, gilt die Abrechnung als ungültig. Denn die Abrechnungsfrist wurde damit nicht eingehalten – es sei denn, der Vermieter kann nachweisen, dass die Verspätung nicht seine Schuld ist. Jede Kostenart muss in der Nebenkostenabrechnung mit dem genauen Betrag angegeben sein. Schätzungen unter Vorbehalt oder Zusammenfassungen von Kosten unter dem Begriff „Sonstiges“ sind formell falsch.

Ist die Betriebskostenabrechnung nachvollziehbar?

Sie blicken beim besten Willen nicht durch? Das darf eigentlich nicht sein. Der Vermieter ist dazu verpflichtet, eine Nebenkostenabrechnung so verständlich zu formulieren und übersichtlich zu gestalten, dass auch ein Laie sie nachvollziehen kann. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Abrechnung formell beanstanden.

Warum sollten Mieter ihre Betriebskostenabrechnung prüfen?

Hat Ihr Vermieter korrekt abgerechnet? Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Denn nicht jeder Vermieter weiß, welche Betriebskosten umlagefähig sind. Es geht also häufig gar nicht darum, gewissenlose Miethaie zu enttarnen, sondern eher die Abrechnungen von Vermietern zu prüfen, die noch neu in ihrer Vermieterrolle sind und – vielleicht auch unbeabsichtigt – Fehler in ihrer jährlichen Abrechnung machen.

Tipp: Werfen Sie zunächst einen Blick in Ihren Mietvertrag. „Sonstige Betriebskosten“ können nur umgelegt werden, wenn sie im Mietvertrag konkret benannt und damit vertraglich vereinbart sind. 

Die Betriebskosten im Einzelnen prüfen

Preiserhöhungen und neue Posten

Unterm Strich stehen ein Betrag und eine Zahlungsfrist, die Ihnen nicht gefallen? Lesen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung in den nächsten Tagen noch einmal in Ruhe durch. Vergleichen Sie die Kostenaufstellung mit Ihrer Vorjahresabrechnung und mit der Vereinbarung zu den Betriebskosten in Ihrem Mietvertrag. Und rechnen Sie auch noch einmal selbst nach. Gibt es unklare Preiserhöhungen, Rechenfehler oder tauchen ganz neue Posten auf? Bei Unstimmigkeiten bitten Sie Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung um Klärung.

Diese Kosten gehören nicht in Ihre Abrechnung

Das gilt grundsätzlich

Nur die Nebenkosten, die vertraglich vereinbart wurden, muss der Mieter zahlen. Steht im Mietvertrag nur allgemein „Betriebskosten“, sind damit in der Regel die Kostenarten gemeint, die im Katalog der gültigen Betriebskostenverordnung aufgeführt sind. Um herauszufinden, ob Leistungen überteuert sind, können Sie die Kosten etwa für Gartenpflege, Hausreinigung oder Hausmeisterservice mit dem Betriebskostenspiegel vergleichen, den der Deutsche Mieterbund jedes Jahr veröffentlicht. Heiz- und Warmwasserkosten müssen mindestens zu 50 Prozent und dürfen maximal zu 70 Prozent nach Verbrauch, der Rest nach Fläche umgelegt werden. Durchschnittliche Betriebskosten pro Quadratmeter und Monat in Deutschland

Fristen für Einwände und Nachzahlungen

Schreiben Sie Ihrem Vermieter

Sind Sie bei der Prüfung auf eine Unklarheit gestoßen, schreiben Sie Ihrem Vermieter – noch vor Ablauf der Zahlungsfrist – und bitten Sie ihn innerhalb von vier Wochen um Klärung. Trotz der Erläuterung des Vermieters bleibt Ihr Einwand bestehen. Formulieren Sie Ihren Einwand noch einmal präzise und schicken Sie den Brief am besten per Einschreiben. Dafür haben Sie ein Jahr nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung Zeit. Zahlen müssen Sie trotzdem pünktlich, sofern die Nebenkostenabrechnung formell korrekt ist. Bei formellen Fehlern können Sie um Korrektur der Nebenkostenabrechnung bitten.

Zuerst zahlen, dann streiten

Auch wenn Sie der Nebenkostenabrechnung inhaltlich nicht zustimmen, dürfen Sie die Zahlung nicht einfach verweigern oder hinauszögern. Die Höhe der Nachzahlung oder Erstattung können Sie auch im Nachgang mit Ihrem Vermieter klären. Ihre Zahlung gilt dabei nicht als Einverständnis zur Höhe der Nachforderung. Formulieren Sie lediglich, dass Sie „unter Vorbehalt“ zahlen. Ihr Anspruch auf eine etwaige Rückforderung bleibt trotzdem bestehen. Wichtig:?Ob Nebenkostennachzahlung oder Nebenkostenerstattung – in der Regel sind Mieter und auch Vermieter binnen 30 Tagen zur Zahlung verpflichtet.

Was gehört in die Nebenkostenabrechnung?

In die Nebenkostenabrechnung gehören in der Regel nur Kosten, die notwendig sind und regelmäßig auftreten. Diese Posten werden noch umlagefähige Kosten genannt. Welche Kosten im Rahmen der Nebenkostenabrechnung umgelegt werden dürfen, ist in der Betriebskostenverordnung auch gesetzlich festgeschrieben. 

Liste: Diese Betriebskosten gehören in die Nebenkostenabrechnung

  • Heizung und Warmwasser: Verbrauch sowie Kosten für Betrieb, Reinigung und Wartung der Heizungsanlage
  • Wasser (Frischwasser und Abwasser): Kosten für Verbrauch, Wasserzähler, Wartung
  • Müllabfuhr und Straßenreinigung, Winterdienst
  • Schornsteinfeger
  • Grundsteuer
  • Gemeinsam genutzter Waschkeller: Kosten für Strom, Reinigung und Wartung
  • Aufzug: Strom, Wartung, Reinigung, Überwachung und Pflege
  • Garten- und Spielplatzpflege
  • Strom für Innen- und Außenbeleuchtung (z.B. Treppenhaus, Eingang)
  • Gebäudeversicherung (Sach- und Haftpflichtversicherungen)
  • Hausmeister (Lohnkosten)
  • Gemeinschaftsantennen oder Breitbandanschluss (nur Wartung)
  • Sonstige Betriebskosten, die in einem Objekt notwendig sind und immer wieder anfallen (z.B. die Reinigung einer Dachrinne)

Liste: Diese Kosten darf ein Vermieter nicht umlegen

  • Grunderwerbssteuer
  • Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten (z.B. Reparatur oder Instandsetzung einer Aufzugsanlage)
  • Rechts- und Beratungskosten
  • Kosten für Wohnungsverwaltung
  • Anschaffung von Geräten (z.B. einer neuen Heizung)
  • Gemeinschaftsantennen und Breitbandanschluss (Reparatur und Anschlussgebühren)
  • Kosten für die Verbesserung des Wohnwerts
  • NEU: Kosten für Kabelgebühren sind seit Juli 2024 nicht mehr umlagefähig

Checkliste Nebenkostenabrechnung prüfen: So gehen Sie vor

Mietervereine beklagen regelmäßig, dass ein großer Teil der Betriebskostenabrechnungen fehlerhaft ist. So finden Sie heraus, ob Sie auch betroffen sind:

1. Eingangsfrist prüfen

Checken Sie zunächst, ob die Betriebskostenabrechnung rechtzeitig bei Ihnen eingegangen sind. Der Vermieter muss eine Frist von einem Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums einhalten, sonst ist eine Nachzahlungsforderung ungültig. Es sei denn, der Eigentümer trägt keine Schuld an der Verspätung. Die gute Nachricht: Ein Recht auf eine Rückzahlung haben Sie grundsätzlich immer.

2. Umlageschlüssel checken

Vergleichen Sie Ihre aktuelle Abrechnung mit denen der Vorjahre. Prüfen Sie, ob der Verteilungsschlüssel für Heizung und Wasserkosten für Sie nachvollziehbar erscheint.

3. Umlagefähigkeit sicherstellen

Fordern Sie weitere Informationen an, wenn Ihnen die Rechnung nicht transparent erscheint oder Sie vermuten, dass der Vermieter Kosten auf Sie abwälzt, die nicht zu den Betriebskosten einer Immobilie gehören. Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten muss der Eigentümer einer Wohnung selbst tragen.

4. Zahlungsfrist beachten

In der Regel haben Sie für die Nachzahlung eine Frist von 30 Tagen. Diese müssen Sie einhalten, auch wenn Sie die Nebenkostenabrechnung noch nicht geprüft haben. Überweisen Sie die Nachforderung deshalb immer unter Vorbehalt. Geben Sie dafür beim Verwendungszweck den Zusatz „unter Vorbehalt der Rückforderung“ an.

5. Widerspruch einlegen

Haben Sie Grund zu der Annahme, dass die Mietnebenkostenabrechnung fehlerhaft ist, sollten Sie schriftlich Widerspruch einlegen. Dabei gilt eine Frist von zwölf Monaten.

Nebenkostenabrechnung überprüfen: Die wichtigsten Posten

Warmwasser- und Heizkosten überprüfen

Die Warmwasser- und Heizkosten machen einen Großteil der Nebenkosten aus. Hier sollten Sie anfangen, wenn Sie Ihre Betriebskostenabrechnung prüfen wollen. Daher können Sie mit der genauen Überprüfung der Nebenkostenabrechnung Geld sparen.

Voraussetzung für die Abrechnung der Heizkosten ist laut der Heizkostenverordnung die eindeutige Zuordnung eines Heizkostenverteilers zu Ihrer Wohnung. Ist dies nicht gegeben, ist die Heizkostenabrechnung nicht gültig.

Auch gibt es formelle Anforderungen an die Heizkostenabrechnung, nämlich:

  • Angabe zum Ersteller
  • Abrechnungszeitraum (darf 12 Monate nicht überschreiten)
  • Brennstoff- und ggf. Lieferkosten
  • Alle Heiznebenkosten
  • Verteilerschlüssel
  • tatsächlicher Verbrauch
  • geleistete Vorauszahlung
  • zu zahlende oder bzw. zu erstattende Gesamtkosten

Erfüllt die Heizkostenabrechnung diese Anforderungen, so sollten Sie die Heizkostenverteilung überprüfen. Zu beachten ist die Tatsache, dass die Abrechnung nach zwei Kriterien erfolgt. Ein Teil der Heizkosten wird nach Ihrem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet – das sind meist 70, aber mindestens 50 Prozent des Verbrauchs. Die restlichen 30 bis 50 Prozent der Heizkosten werden in der Regel nach der Wohnfläche abgerechnet.

Mit diesem Wissen können Sie Ihre Heizkosten berechnen und mit der in der Betriebskostenabrechnung ausgewiesenen Summe abgleichen. Wenn alles richtig ist, müssten Sie auf ein ähnliches Ergebnis kommen.

Tipp: Eine wichtige Information, die Sie dafür einholen sollen, ist der Endenergiebedarf des Wohngebäudes. Letzteren entnehmen Sie dem Energieausweis.

Ihre Heizkostenabrechnung ist richtig, die Kosten sind aber sehr hoch? Dies kann folgende Gründe haben:

  • Schlechter energetischer Zustand des Wohngebäudes
  • Veraltete Heizung
  • Überhöhte Heiznebenkosten
  • Saisonale Besonderheiten, z.B. zu viele kalte Tage

Wasserkosten überprüfen

Über die Nebenkostenabrechnung können zudem die Kosten für die Wasserver- und Wasserentsorgung umgelegt werden.

Zu den umlagefähigen Wasserversorgungskosten zählen:

  • tatsächlich verbrauchtes Wasser
  • Grundgebühren des Versorgungsunternehmens (verbrauchsabhängige Allgemeinkosten)
  • Miet-, Eich- und Wartungskostenkosten für Wasserzähler (verbrauchsabhängige Allgemeinkosten)
  • Abrechnungskosten (verbrauchsabhängige Allgemeinkosten)
  • Wartungskosten von Wassermengenreglern (verbrauchsabhängige Allgemeinkosten)
  • Kosten einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage (verbrauchsabhängige Allgemeinkosten)

Wie viel Frischwasser benutzt wird, zeigt einmal im Jahr das Ablesen der Wasseruhr.

Zu den umlagefähigen Wasserentsorgungskosten zählen:

  • Abwassergebühren (Abwassergebühr, Entwässerungsgebühr, Sielgebühr und Kanalgebühr)
  • Durch Regenwasser auf der versiegelten Fläche des Grundstücks entstehende Nebenkosten

Enthält Ihre Nebenkostenabrechnung nur diese Posten, hat dies seine Richtigkeit.

Diese Kosten müssen nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Daher: das Vorhandensein von Kaltwasserzählern ist keine Voraussetzung für die Gültigkeit der Betriebskostenabrechnung. Dies darf auch über einen Verteilerschlüssel (nach Wohnfläche, Person, Wohneinheit oder Verbrauch) erfolgen.

Die Nebenkostenabrechnung ist falsch, wenn sie eins oder mehrere dieser Posten enthält:

  • Kosten für die Beseitigung von Rohrverstopfungen
  • Kosten für die Reinigung der Regenrinnen (sofern diese nicht explizit im Mietvertrag als sonstige Nebenkosten ausgewiesen sind)
  • Reparatur- und Instandhaltungskosten der Wasserentsorgungsvorrichtungen

Sie kommen beim Prüfen der Nebenkostenabrechnung zu dem Schluss, dass Ihre Wasserkosten sehr hoch sind? Zwar gibt es wie bei den Heizkosten einen Teil, der verbrauchsunabhängig ist und auf alle Mieter umgelegt wird. Der Großteil Ihrer Kosten entspricht aber Ihrem tatsächlichen Verbrauch.

Stromkosten überprüfen

Ihren individuellen Stromverbrauch rechnen Sie in der Regel direkt mit Ihrem Anbieter und nicht über die Betriebskostenabrechnung ab. Die Kosten zahlen Sie also direkt an den Versorger und nicht über die Nebenkosten der Miete.

Zu der Betriebskostenabrechnung gehören jedoch die Kosten des Allgemeinstroms, also des Stroms der gemeinschaftlich genutzt wird. Hierzu zählen Kosten für die allgemeine Beleuchtung im Haus, die Nutzung der Waschküche, die Bereitstellung des Fahrstuhls, die Heizungsanlage, das Licht im Hausflur, für den Treppenaufgang oder am Hauseingang ab.

Wenn Ihre Nebenkostenabrechnung nur Posten rund um den Verbrauch von Allgemeinstrom enthält, ist sie richtig. Mehr können Sie hinsichtlich Ihres privaten Verbrauchs, indem Sie zum Beispiel auf einen günstigeren Stromanbieter wechseln.

Weitere Betriebskosten überprüfen

Zu den weiteren Betriebskosten zählen zum Beispiel die Kosten für den Schornsteinfeger, die Müllabfuhr, die Heizungswartung, die Gartenpflege, die Grundsteuer, und für die kommunale Gehwegreinigung. Diese sind von Dienstleistern festgelegt und werden nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel umgelegt. Daran können Sie in der Regel wenig ändern.

In kleineren Häusern können die Mieter einige Aufgaben wie die Reinigung, die Gartenpflege oder kleine Reparaturarbeiten jedoch selbst übernehmen, um Geld zu sparen. Häufig werden auch Kosten für die Entsorgung von Sperrmüll angerechnet, doch wenn die Mieter diesen richtig entsorgen, entfallen auch diese Posten.

Das sind die häufigsten Fehler in der Betriebskostenabrechnung

  • Falsche Aufteilung der CO2-Abgabe: Seit 2023 wird die CO2-Abgabe zwischen Mietern und Vermieter aufgeteilt. Je geringer die Energieeffizienz des Gebäudes ist, desto höher ist der Anteil des Eigentümers. Prüfen Sie nach, ob der Vermieter-Anteil in der Heizkostenabrechnung korrekt ausgewiesen und abgezogen wurde. Haben Sie einen direkten Vertrag mit einem Energieversorger? Dann können Sie die CO2-Abgabe zurückfordern. 
  • Kabelgebühren weiter umgelegt: Seit Juli 2024 dürfen Vermieter die Gebühren für einen Kabel-TV-Anschluss nicht mehr auf ihre Mieter umlegen. Achten Sie darauf, dass Sie künftig nicht doppelt zahlen.
  • Falscher Abrechnungszeitraum: Achten Sie darauf, dass nur Kosten abgerechnet werden, die im genannten Abrechnungszeitraum angefallen sind. Der Zeitraum darf maximal ein Jahr betragen. 
  • Abweichungen vom Mietvertrag: Es dürfen nur Betriebskosten abgerechnet werden, die im Mietvertrag genannt werden. Sollen „sonstige Betriebskosten“ umgelegt werden, müssen sie konkret aufgeführt werden. 
  • Fehlende Messgeräte: Mindestens 50 Prozent der Heizkosten müssen nach Verbrauch abgerechnet werden. Der Vermieter ist verpflichtet, geeignete Messgeräte zu installieren. Heizkostenpauschalen sind nicht erlaubt. 
  • Ausgabe von Reparatur als Wartungskosten: Die Reparatur einer Heizungsanlage ist keine Wartung!
  • Leerstand: Stehen einzelne Wohnungen im Hause zeitweise oder gar längerfristig leer? Dann muss der Vermieter deren Anteil an den Nebenkosten übernehmen und nicht an die restlichen Mieter verteilen.
  • Falsche Wohnungsgröße: Messen Sie am liebsten die Größe Ihrer Wohnung nach, um sicherzustellen, dass keine Rechenfehler entstanden sind.

Nebenkostenabrechnung von Dienstleistern prüfen lassen

Sind Sie unsicher, ob die Rechnung in Ordnung ist oder haben Sie schlicht keine Zeit, um sich darum zu kümmern, können Sie auch entsprechende Dienstleister mit dem Rechnungs-Check beauftragen. Sie prüfen, ob Ihre Nebenkostenabrechnung in Ordnung ist. Falls nicht, können Sie vielleicht trotz der Kosten für die Prüfung durch einen Dienstleister (zwischen 50 und 100 Euro) noch sparen.

FAQs Nebenkostenabrechnung prüfen

Wieviel Nebenkosten pro qm sind normal?

Mieter müssen in Deutschland im Durchschnitt zwischen 2 und 3 Euro pro Quadratmeter und Monat Nebenkosten zahlen (inklusive Heizung und Warmwasser). Aufgrund weiterhin hoher Energiekosten könnte der Wert künftig weiter steigen. 

Wieviel Nebenkosten pro Person sind normal?

In einem Single-Haushalt mit 50 Quadratmetern Wohnfläche fallen je nach Heizart zwischen 300 und 700 Euro Nebenkosten an. Ein Pärchen-Haushalt zahlt für die gleiche Wohnungsgröße zwischen 500 und 1.000 Euro an Nebenkosten.

Wie muss der Vermieter die Nebenkosten nachweisen?

Der Vermieter muss seinem Mieter mit der Nebenkostenabrechnung alle Nachweise liefern, die er zur Erstellung genutzt hat. Dazu zählen Rechnungen und Lieferscheine, Wartungs- und Versicherungsverträge, Ableseprotokolle sowie sonstige Verträge mit Dienstleistern.

Wie kann ich die Nebenkostenabrechnung selbst prüfen?

Wenn Sie Ihre Nebenkostenabrechnung prüfen wollen, vergleichen Sie zunächst Ihre aktuelle Abrechnung mit denen der Vorjahre. Gibt es starke Abweichungen?

Checken Sie dann: Ist der Verteilungsschlüssel für Heizung und Wasserkosten nachvollziehbar? Ist Ihr Verbrauch realistisch? Liegen alle Nachweise vor? Wälzt der Eigentümer möglicherweise Verwaltungs-, Instandhaltungs- oder Instandsetzungskosten auf Sie ab, die er eigentlich selbst tragen muss? Fordern Sie im Zweifelsfall weitere Informationen und Belege an.

Wie hoch darf die Nebenkostennachzahlung sein?

Eine Obergrenze für die Nebenkostennachzahlung gibt es nicht. Bei einer hohen Nachzahlung wird dein Vermieter im Anschluss aber vermutlich die Höhe der Vorauszahlungen anpassen. 

Wann muss der Vermieter die Nebenkostenabrechnung vorlegen?

Die Neben- und Betriebskostenabrechnung müssen Vermieter innerhalb eines Jahres nach dem gewählten Abrechnungszeitraum vorlegen. Läuft die Frist ab, kann der Vermieter keine Nachzahlungen mehr geltend machen. Es sei denn, der Eigentümer trägt keine Schuld an der Verspätung. Auf Erstattungen haben Sie grundsätzlich immer ein Recht.

Wo kann ich die Nebenkostenabrechnung prüfen lassen?

Wer seine Nebenkostenabrechnung prüfen lassen will, kann sich an einen Dienstleister wenden. Sie überprüfen, ob Ihre Warmmiete korrekt berechnet wurde. Je nachdem, wie hoch die festgestellte Abweichung ist, lohnen sich die Prüfkosten. Sie liegen etwa zwischen 50 und 100 Euro.

Kann der Vermieter den Mietvertrag außerordentlich kündigen, wenn ich keine Nachzahlung auf die Nebenkosten leiste?

Das hängt von der Höhe des offenen Betrags ab. Erreicht dieser das doppelte der regulären Monatsmiete, ist der Vermieter zu einer Sonderkündigung berechtigt. Ansonsten ist nur die ordentliche Kündigung nach 3 Monaten die einzige Option. Um eine Kündigung zu vermeiden, sollten Sie dem Vermieter am besten umgehend den Grund dafür mitteilen und so für Verständnis sorgen.

Was ist mit meiner Nebenkostenabrechnung nach Auszug?

Wenn Sie zum Beispiel am 31. März 2017 ausziehen, darf sich der Vermieter bis zum 31. Dezember 2018 für die Nebenkostenabrechnung Zeit lassen. Die verbrauchsunabhängigen Kosten wie Grundsteuer oder Straßenreinigung werden entsprechend zeitanteilig berechnet. Für die verbrauchsabhängigen Kosten wie Heizung und Warmwasser sollten Sie kurz vor oder während der Übergabe alle Zähler ablesen und im Übergabeprotokoll festhalten lassen. Ist eine Nachzahlung zu erwarten, kann der Vermieter einen angemessenen Betrag von der Kaution bis zum Ablauf der Abrechnungsfrist einbehalten.

Kann mein Anspruch auf eine Erstattung auch unwirksam werden?

Formelle Fehler gehen immer zugunsten des Mieters. Das heißt: Selbst wenn die Nebenkostenabrechnung formell nicht korrekt ist, bleibt Ihr Anspruch auf eine Erstattung der Nebenkosten erhalten.

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Marina Leers

22. Januar 2025