Mietkaution

Mietkaution
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Mietkaution: Was Mieter über die Kaution wissen müssen

Wenn Sie eine Wohnung mieten, müssen Sie eine Mietkaution hinterlegen. Aber wofür eigentlich? Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Kaution – und welche Rechte und Pflichten Sie als Mieter im Siegerland, Sauerland und Märkischen Kreis haben.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die Sie an den Vermieter zahlen, um eventuelle Schäden oder Mietrückstände abzudecken.
  • Die Mietkaution darf maximal drei Nettokaltmieten betragen und kann in drei Raten gezahlt werden.
  • Übliche Arten der Mietkaution sind die Barkaution, das Mietkautionskonto und die Kautionsbürgschaft oder -versicherung.
  • Die Kaution muss verzinst und getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden.
  • Der Vermieter muss die Kaution nach Mietende inklusive Zinsen innerhalb von sechs Monaten zurückzahlen.

Das können Sie tun

  • Überprüfen Sie im Mietvertrag, wie hoch die Kaution ist und ob der Vermieter zu viel verlangt. 
  • Informieren Sie sich über die verschiedenen Arten der Mietkaution und einigen Sie sich mit Ihrem Vermieter auf eine Lösung. 
  • Nutzen Sie bei Bedarf Ihr Recht auf eine Ratenzahlung. 
  • Verlangen Sie die Kaution nach Ihrem Auszug schriftlich zurück. 

Was ist eine Mietkaution?

Die Mietkaution oder Mietsicherheit ist eine Sicherheitsleistung, die Sie beim Einzug in eine neue Wohnung in Niederdresselndorf, Neuenrade oder Bad Fredeburg an den Vermieter zahlen. Sie dient dazu, den Vermieter vor finanziellen Verlusten zu schützen, falls Sie als Mieter Ihre Pflichten nicht erfüllen. Dazu zählen zum Beispiel ausstehende Mietzahlungen oder Schäden an der Wohnung, die über die normale Abnutzung hinausgehen.

Die Höhe und Art der Mietkaution ist im Mietvertrag festgelegt. Sie darf maximal drei Nettokaltmieten betragen und ist im Falle einer Barkaution nach Mietende inklusive Zinsen innerhalb von sechs Monaten zurückzuzahlen. 

Gut zu wissen: Der Vermieter hat keinen Rechtsanspruch auf eine Kaution. Mieten ohne Kaution ist also generell möglich, in Deutschland aber unüblich. Mieter, die dazu nicht bereit sind, werden bei der Vergabe einer Mietwohnung in der Regel nicht bevorzugt.

Kaution: Höhe und Beispielrechnung

Der Vermieter kann eine Kaution in Höhe von bis zu drei Nettokaltmieten verlangen. Die meisten Vermieter verlangen mindestens zwei Nettokaltmieten. Die Nebenkosten wirken sich dabei nicht auf die Höhe der Kaution aus. Eine Ausnahme ist die Pauschalmiete – hier kann der Vermieter eine Kaution in der Höhe von bis zu drei Pauschalmieten verlangen. Die Grundlage für die Art und Höhe der Mietkaution ist über den Mietvertrag geregelt.

Beispielrechnung zur Höhe der Mietkaution

Nettokaltmiete: 800 Euro
Nebenkosten: 200 Euro
Maximale Mietkaution: 2400 Euro

Pauschalmiete: 1200 Euro
Maximale Mietkaution: 3600 Euro

Im Mietvertrag sollte außerdem stehen, ob und wie sich eine Mieterhöhung auf die Höhe der Kaution auswirkt. Oft ist vereinbart, dass der Mieter die Mietkaution im Falle einer Mieterhöhung aufstockt. Hat ein Mieter eine Kaution bezahlt, die drei Nettokaltmieten überschreitet, kann er den überhöhten Betrag zurückfordern.

Arten der Mietkaution

Barkaution: Die klassische Mietkaution

Die Barkaution ist ein Geldbetrag, den der Mieter bei Abschluss des Mietvertrags an den Vermieter zahlt. Dieser Betrag darf laut deutschem Mietrecht maximal drei Nettokaltmieten betragen. Die Barkaution wird auf einem separaten Konto verwahrt und verzinst, bis das Mietverhältnis endet. 

Wie funktioniert die Barkaution?

Der Mieter überweist die vereinbarte Kautionssumme entweder in einer Summe oder in bis zu drei Monatsraten an den Vermieter. Dies sollte unmittelbar nach Unterzeichnung des Mietvertrags oder spätestens zum Beginn des Mietverhältnisses geschehen. Der Vermieter ist verpflichtet, die Barkaution getrennt von seinem eigenen Vermögen auf einem separaten Kautionskonto anzulegen. Dieses Konto muss verzinst werden und die Zinsen stehen dem Mieter zu. Nach Beendigung des Mietverhältnisses und der Wohnungsübergabe wird die Kaution inklusive der aufgelaufenen Zinsen an den Mieter zurückgezahlt, sofern keine berechtigten Ansprüche des Vermieters bestehen.

Vor- und Nachteile der Barkaution

Vorteile:

  • Einfachheit: Die Barkaution ist leicht umzusetzen. Der Mieter überweist den Betrag und der Vermieter verwahrt ihn sicher.
  • Verzinsung: Der Kautionsbetrag wird verzinst und die Zinsen erhöhen das Guthaben des Mieters während der Mietdauer.
  • Rechtssicherheit: Die gesetzlichen Bestimmungen zur Barkaution sind klar geregelt und bieten sowohl Mietern als auch Vermietern Sicherheit.

Nachteile:

  • Hohe Anfangsbelastung: Der Mieter muss zu Beginn des Mietverhältnisses eine erhebliche Geldsumme aufbringen, was die finanzielle Belastung erhöhen kann.
  • Gebundenes Kapital: Das Geld ist während der gesamten Mietdauer gebunden und steht dem Mieter nicht zur Verfügung.
  • Zinsentwicklung: Die Zinssätze für Kautionskonten sind oft niedrig, was die Erträge begrenzt.

Fazit: Für wen ist die Barkaution sinnvoll?

Die Barkaution ist besonders sinnvoll für Mieter, die über ausreichend liquide Mittel verfügen und die Kaution in einer Summe oder in Raten zahlen können. Sie ist einfach zu handhaben und bietet durch die gesetzliche Verzinsung eine gewisse finanzielle Rückerstattung am Ende des Mietverhältnisses. Wenn Sie eine gut nachvollziehbare Sicherheitsleistung bevorzugen und bereit sind, die anfängliche finanzielle Belastung zu tragen, ist die Barkaution eine gute Wahl.

Mietkautionskonto: Die transparente Lösung

Ein Mietkautionskonto ist ein separates Sparkonto, auf dem die Kautionssumme deponiert wird. Es dient als Sicherheitsleistung für den Vermieter und ist zugleich eine Möglichkeit, die Kaution sicher und verzinst anzulegen. Das Konto wird üblicherweise vom Mieter angelegt, aber der Vermieter erhält eine Verpfändungserklärung, die ihm erlaubt, im Schadensfall auf das Geld zuzugreifen. Einige Vermieter bieten auch an, das Konto zu eröffnen, wobei dann eine klare vertragliche Regelung zur Verwaltung und den Zugangsmöglichkeiten getroffen werden sollte.

Wie funktioniert ein Mietkautionskonto?

Sobald Sie mit Ihrem Vermieter eine Kaution vereinbaren, können Sie ein Mietkautionskonto bei einer Bank eröffnen. Die Kautionssumme wird dann auf dieses Konto eingezahlt. Der Betrag wird verzinst und bleibt während der gesamten Mietzeit auf dem Konto. Am Ende des Mietverhältnisses wird das Konto aufgelöst und die Kaution inklusive der angesammelten Zinsen zurückgezahlt, sofern keine berechtigten Forderungen des Vermieters bestehen.

Wann muss man ein Mietkautionskonto anlegen?

Ein Mietkautionskonto muss angelegt werden, sobald eine Kaution im Mietvertrag vereinbart wurde. Dies sollte vor dem Einzug oder zeitnah nach der Unterzeichnung des Mietvertrags geschehen, damit die Kaution rechtzeitig zum Beginn des Mietverhältnisses hinterlegt werden kann.

Vor- und Nachteile eines Mietkautionskontos

Vorteile:

  • Sicherheit: Das Geld ist sicher und getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt.
  • Zinsen: Der Mieter erhält Zinsen auf die eingezahlte Kaution, was den Betrag über die Jahre leicht erhöht.
  • Transparenz: Der Mieter hat eine klare Übersicht über die angelegte Kaution und die Zinsen.

Nachteile:

  • Eröffnungsaufwand: Die Eröffnung eines solchen Kontos erfordert etwas Zeit und Mühe.
  • Geringe Verzinsung: Die Zinssätze für Mietkautionskonten sind oft niedrig, was die Erträge begrenzt.
  • Verfügbarkeit: Das Geld ist während der Mietzeit nicht verfügbar und bleibt auf dem Konto gebunden.

Fazit: Für wen ist die Mietkautionskonto sinnvoll?

Ein Mietkautionskonto ist sinnvoll, wenn Sie Wert auf Sicherheit und Transparenz legen. Es schützt Ihr Geld vor der Insolvenz des Vermieters und verzinst den Kautionsbetrag. Besonders bei langfristigen Mietverhältnissen profitieren Sie von den Zinsen. Es ist ideal für Mieter, die sicherstellen möchten, dass ihre Kaution getrennt vom Vermögen des Vermieters verwaltet wird und die eine klare Dokumentation und einfache Rückzahlung der Kaution wünschen.

Kautionsbürgschaft oder Mietkautionsversicherung: Die flexible Alternative

Die Mietkautionsbürgschaft oder -versicherung ist eine Alternative zur klassischen Mietkaution, die es Mietern ermöglicht, die finanzielle Belastung zu Beginn des Mietverhältnisses zu reduzieren. Dabei bürgt ein Dritter, eine Bank oder eine Versicherung, anstelle des Mieters für die Kaution. Anstatt die Kautionssumme in bar zu hinterlegen, schließt der Mieter einen Vertrag mit dem Bürgen ab, der im Schadensfall die Kaution übernimmt.

Gut zu wissen: Eine Mietkautionsbürgschaft läuft meist über Banken und erfordert oft eine Bonitätsprüfung, während die Mietkautionsversicherung in der Regel von Versicherungen angeboten wird und flexiblere Konditionen bieten kann. Beide Optionen verlangen eine jährliche Prämie, die Kosten können jedoch variieren.

Wie funktioniert eine Mietkautionsbürgschaft?

Der Mieter schließt einen Vertrag mit einem Bürgen, einer Bank oder Versicherung. Dieser Bürge stellt eine Bürgschaftsurkunde aus, die dem Vermieter als Sicherheit dient. Als Mieter zahlen Sie eine jährliche Prämie an den Bürgen. Im Schadensfall fordert der Vermieter den Kautionsbetrag direkt beim Bürgen ein. Der Mieter muss den ausgezahlten Betrag anschließend an die Bank oder Versicherung zurückzahlen.

Wann muss man eine Kautionsbürgschaft anlegen?

Eine Mietkautionsbürgschaft sollte vor dem Einzug in die neue Wohnung oder bei der Unterzeichnung des Mietvertrags vereinbart werden. Der Zeitpunkt ist ähnlich wie bei der herkömmlichen Mietkaution, jedoch entfällt die Notwendigkeit, die Kautionssumme in bar aufzubringen.

Wer kümmert sich um die Mietkautionsversicherung?

Der Mieter ist dafür verantwortlich, die Mietkautionsbürgschaft zu organisieren. Dies umfasst die Auswahl des Bürgen, den Vertragsabschluss und die Zahlung der jährlichen Prämie. Der Vermieter akzeptiert die Bürgschaftsurkunde als Ersatz für die traditionelle Kautionszahlung.

Wie viel kostet eine Kautionsbürgschaft?

Die Kosten für eine Mietkautionsversicherung bestehen aus der jährlichen Prämie, die in der Regel zwischen drei und fünf Prozent der Kautionssumme liegt. Beispielsweise kostet eine Mietkautionsversicherung für eine Kaution von 1.000 Euro zwischen 30 und 50 Euro pro Jahr. Diese Kosten fallen während der gesamten Mietdauer an und sind nicht erstattungsfähig.

Vor- und Nachteile einer Mietkautionsbürgschaft 

Vorteile:

  • Liquidität: Der Mieter muss die Kautionssumme nicht in bar aufbringen, wodurch finanzielle Mittel für andere Zwecke frei bleiben.
  • Schnelle Abwicklung: Die Bürgschaft kann schnell und unkompliziert abgeschlossen werden.
  • Flexibilität: Besonders attraktiv für Mieter, die kurzfristig eine Wohnung benötigen oder ihre Ersparnisse nicht binden möchten.

Nachteile:

  • Jährliche Kosten: Die jährliche Prämie kann sich über die Jahre summieren und die Gesamtkosten der Bürgschaft können höher sein als die Zinsen eines Kautionskontos.
  • Kein Kapitalaufbau: Im Gegensatz zu einem Mietkautionskonto erhält der Mieter keine Zinsen auf die Kaution.
  • Rückzahlung im Schadensfall: Im Schadensfall muss der Mieter den vom Bürgen ausgezahlten Betrag zurückzahlen, was zu einer finanziellen Belastung führen kann.

Fazit: Für wen ist die Mietkautionsbürgschaft oder -versicherung sinnvoll?

Eine Mietkautionsbürgschaft ist besonders sinnvoll für Mieter, die sich finanziellen Spielraum wünschen und keine großen Geldsummen für die Mietkaution blockieren wollen. Sie ist ideal für junge Menschen, Berufseinsteiger oder Personen, die häufig umziehen und daher flexibel bleiben müssen. Auch für Mieter, die kurzfristig eine Wohnung benötigen, bietet die Bürgschaft eine schnelle und unbürokratische Lösung. Allerdings sollten Mieter die jährlichen Kosten und die Verpflichtung zur Rückzahlung im Schadensfall im Auge behalten.

Mietkaution finanzieren: Diese Möglichkeiten haben Sie als Mieter

Der Umzug in eine neue Wohnung kann eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen, insbesondere wenn die Mietkaution aufgebracht werden muss. Glücklicherweise gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Mietkaution zu finanzieren. Hier sind die gängigsten Optionen:

1. Ratenzahlung der Kaution

In Deutschland haben Sie das Recht, die Mietkaution in drei gleich großen Monatsraten zu zahlen. Diese Regelung ist besonders hilfreich, wenn Sie nicht den gesamten Betrag auf einmal aufbringen können. Die erste Rate ist bei Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden weiteren Raten in den folgenden Monaten. Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter, um diese Möglichkeit zu vereinbaren und stellen Sie sicher, dass dies im Mietvertrag festgehalten wird.

2. Mietkautionsbürgschaft oder Mietkautionsversicherung

Eine Mietkautionsbürgschaft oder -versicherung ist eine beliebte Alternative zur Barkaution. Hierbei bürgt eine Bank oder ein Versicherungsunternehmen für sich. Sie zahlen eine geringe jährliche Prämie, die in der Regel zwischen drei und fünf Prozent der Kautionssumme liegt. Der Vorteil ist, dass Sie die Kaution nicht in bar hinterlegen müssen und somit liquide bleiben. Der Vermieter erhält eine Bürgschaftsurkunde als Sicherheit.

3. Privatkredit

Ein Privatkredit kann eine Lösung sein, wenn Sie die Mietkaution auf einmal zahlen müssen, aber nicht genügend Ersparnisse haben. Sie können einen Kredit bei einer Bank oder über private Kreditplattformen aufnehmen. Achten Sie darauf, dass die Zinssätze und Rückzahlungsbedingungen für Sie tragbar sind.

4. Familie und Freunde

Eine weitere Möglichkeit ist, sich das Geld für die Mietkaution von Familie oder Freunden zu leihen. Dies kann eine kostengünstige Lösung sein, da oft keine Zinsen anfallen. Stellen Sie jedoch sicher, dass alle Bedingungen klar abgesprochen und schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Mietkaution: Ablauf beim Umzug

  1. Vorbereitung und Abschluss des Mietvertrags: Bevor Sie umziehen, wird der Mietvertrag unterschrieben, in dem die Höhe und die Art der Mietkaution festgelegt sind. Es ist wichtig, diese Details im Vertrag genau zu prüfen, um Missverständnisse zu vermeiden.
  2. Zahlung der Mietkaution: Je nach Art der Kaution gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen.
    • Barkaution: Sie überweist den Kautionsbetrag direkt an den Vermieter. Dies kann in einer Summe oder in bis zu drei Monatsraten geschehen.
    • Mietkautionskonto: Sie eröffnen ein spezielles Sparkonto auf Ihren Namen, auf dem der Kautionsbetrag hinterlegt wird. Der Vermieter erhält eine Verpfändungserklärung. Die Eröffnung erfolgt in der Regel vor oder kurz nach dem Einzug.
    • Mietkautionsbürgschaft: Sie schließen einen Vertrag mit einer Bank oder Versicherung ab, die für die Kaution bürgt. Der Vermieter erhält eine Bürgschaftsurkunde, und Sie zahlen eine jährliche Prämie an den Bürgen.
  3. Während der Mietzeit: Während des Mietverhältnisses bleibt die Kaution als Sicherheit hinterlegt. Bei einem Mietkautionskonto sammeln sich Zinsen an, die Ihnen zustehen.
  4. Auszug und Wohnungsübergabe: Bei Auszug wird die Wohnung gemeinsam mit dem Vermieter begutachtet. Hier wird festgestellt, ob es Schäden gibt, die über die normale Abnutzung hinausgehen, und ob alle Mietzahlungen erfolgt sind. Ein Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Wohnung.
  5. Rückzahlung der Kaution: Nach Beendigung des Mietverhältnisses und der Wohnungsübergabe muss der Vermieter die Kaution inklusive der angefallenen Zinsen zurückzahlen, sofern keine berechtigten Forderungen bestehen. Dies sollte in der Regel innerhalb von sechs Monaten geschehen. Bei einer Mietkautionsbürgschaft oder -versicherung wird die Bürgschaftsurkunde an den Bürgen zurückgegeben, der damit aus seiner Verpflichtung entlassen wird.

Achtung! Wer glaubt, am Ende des Mietverhältnisses die restliche Miete vorsorglich mit der Kaution aufrechnen zu können, liegt falsch. Der Vermieter hat bis zum Ende des Mietverhältnisses ein Anrecht auf die Mietsicherheit. Der Mieter darf die Mietzahlungen also nicht einfach aussetzen und mit der Kaution verrechnen.

Häufige Fallstricke für Mieter und Vermieter

Beim Umgang mit der Mietkaution können verschiedene Probleme und Missverständnisse auftreten, die sowohl Mieter als auch Vermieter betreffen. Hier sind einige typische Fallstricke und Tipps, wie Sie sie vermeiden können.

1. Fehlende Vereinbarungen im Mietvertrag

Ein häufiger Fehler ist, dass die Details zur Mietkaution nicht klar im Mietvertrag festgehalten sind. Dies kann zu Missverständnissen und Streitigkeiten führen.

Tipp: Stellen Sie sicher, dass der Mietvertrag klare Angaben zur Höhe, Art und Zahlung der Kaution enthält. Lesen Sie den Vertrag sorgfältig durch und klären Sie Unklarheiten vor der Unterzeichnung.

2. Keine getrennte Verwahrung der Kaution

Manche Vermieter verwahren die Kaution nicht getrennt von ihrem eigenen Vermögen, was unzulässig ist und das Geld des Mieters gefährden kann.

Tipp: Bestehen Sie darauf, dass die Kaution auf einem separaten Treuhandkonto oder Mietkautionskonto angelegt wird. Fordern Sie eine Bestätigung über die Kontoeröffnung und den Kautionsbetrag.

3. Fehlende Verzinsung der Kaution

Die Kaution muss verzinst werden und die Zinsen stehen dem Mieter zu. Manche Vermieter vernachlässigen dies oder behalten die Zinsen ein.

Tipp: Überprüfen Sie regelmäßig die Verzinsung Ihrer Kaution und fordern Sie eine jährliche Abrechnung der Zinsen. Stellen Sie sicher, dass die Zinsen korrekt berechnet und gutgeschrieben werden.

4. Unklare Regelungen zur Rückzahlung

Unklare oder fehlende Vereinbarungen zur Rückzahlung der Kaution nach Auszug können zu langen Wartezeiten und Streitigkeiten führen.

Tipp: Klären Sie mit Ihrem Vermieter im Vorfeld, unter welchen Bedingungen die Kaution zurückgezahlt wird. Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung bei Auszug mit Fotos und einem Übergabeprotokoll.

5. Nicht dokumentierte Schäden beim Einzug

Schäden, die beim Einzug nicht dokumentiert werden, können später dem Mieter angelastet werden, was zu unberechtigten Abzügen von der Kaution führt.

Tipp: Erstellen Sie ein ausführliches Einzugsprotokoll, in dem alle bestehenden Schäden und Mängel festgehalten werden. Lassen Sie das Protokoll vom Vermieter gegenzeichnen.

6. Unberechtigte Abzüge von der Kaution

Manche Vermieter ziehen unberechtigt Beträge von der Kaution ab, zum Beispiel für normale Abnutzungen oder nicht nachgewiesene Schäden.

Tipp: Kennen Sie Ihre Rechte als Mieter und widersprechen Sie unberechtigten Abzügen schriftlich. Ziehen Sie bei Bedarf rechtliche Unterstützung durch einen Mieterverein oder einen Anwalt hinzu.

7. Probleme bei der Übergabe

Bei der Wohnungsübergabe können Missverständnisse oder Unklarheiten über den Zustand der Wohnung und notwendige Reparaturen zu Konflikten führen.

Tipp: Bereiten Sie sich gut auf die Wohnungsübergabe vor. Bringen Sie das Übergabeprotokoll mit, dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung und besprechen Sie offen mit dem Vermieter eventuelle Reparaturen oder Reinigungserfordernisse.

Fazit: Welche Mietkaution ist die richtige für mich?

Die Mietkaution ist ein wesentlicher Bestandteil jedes Mietverhältnisses und bietet sowohl Vermietern als auch Mietern eine wichtige Sicherheit. Als Mieter ist es entscheidend, gut informiert und vorbereitet zu sein, um mögliche Fallstricke zu vermeiden und Ihre Rechte zu wahren.

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Alternativen zur Barkaution zu akzeptieren. Mittlerweile sind auch die behandelten Alternativen aber immer mehr verbreitet, so dass Sie beim Einzug in eine neue Wohnung meist eine Mietkaution wählen können, die zu Ihrer finanziellen Situation und zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt. 

Die Barkaution und das Mietkautionskonto sind ideal für Mieter, die die gesamte Kautionssumme sofort aufbringen können und keine laufenden Kosten wünschen. Sie ist einfach und direkt, allerdings wird das Geld während der Mietzeit gebunden. Ein Kautionskonto stellt sicher, dass der Geldbetrag getrennt vom Vermögen des Vermieters aufbewahrt wird und die Zinsen für sich jederzeit transparent sind.

Perfekt für Mieter, die die Kautionssumme nicht sofort in bar hinterlegen möchten, ist eine Mietkautionsbürgschaft oder -versicherung. Diese Option bietet finanzielle Flexibilität, da nur eine jährliche Prämie gezahlt wird. Sie ist besonders hilfreich für Mieter, die kurzfristig eine Wohnung benötigen oder ihre Liquidität bewahren möchten.

Überlegen Sie sich im Vorfeld, welche Methode am besten zu Ihrer finanziellen Lage und Ihren Präferenzen passt. So stellen Sie sicher, dass die Mietkaution keine unnötige Belastung darstellt und Sie gut abgesichert in Ihr neues Zuhause einziehen können.

Mietkaution: Häufig gestellte Fragen

Bei welchen Schäden darf der Vermieter die Kaution einbehalten?

Der Vermieter darf die Kaution einbehalten, um Schäden an der Wohnung, die über normale Abnutzung hinausgehen, ausstehende Mietzahlungen und nicht bezahlte Nebenkosten zu decken.

Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten?

Der Vermieter darf die Kaution bis zu sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses einbehalten, um mögliche Forderungen zu prüfen und abzuwickeln.

Wie muss die Mietkaution laut Mietrecht angelegt werden?

Die Mietkaution muss auf einem separaten, verzinsten Konto angelegt werden, das vom Vermögen des Vermieters getrennt ist. Die Zinsen stehen dem Mieter zu.

Bis wann muss die Kaution gezahlt werden?

Die Kaution muss spätestens bei Beginn des Mietverhältnisses gezahlt werden. Sie kann auch in drei gleichen Monatsraten geleistet werden, wobei die erste Rate zu Mietbeginn fällig ist.

Kann der Vermieter eine Mietkaution noch nach Vertragsschluss verlangen?

Nein, der Vermieter kann eine Mietkaution nur verlangen, wenn diese im Mietvertrag vereinbart wurde. Nach Vertragsschluss kann er keine neue Kaution fordern.

Kann Kaution in Raten gezahlt werden?

Ja, die Kaution kann in drei gleichen Monatsraten gezahlt werden. Die erste Rate ist bei Mietbeginn fällig, die weiteren Raten in den folgenden Monaten.

Wieviel Mietkaution darf der Vermieter verlangen?

Der Vermieter darf maximal drei Nettokaltmieten als Kaution verlangen. Dieser Betrag ist gesetzlich festgelegt und darf nicht überschritten werden.

Was kann ich tun, wenn Vermieter eine überhöhte Kaution verlangen?

Verlangt der Eigentümer eine Kaution von mehr als drei Nettokaltmieten, sollten Sie ihn auf die gesetzliche Obergrenze hinweisen und notfalls rechtlichen Rat einholen oder den Mieterverein kontaktieren.

Was, wenn der Vermieter die Mietkaution nicht zurückzahlt?

Wenn der Vermieter die Kaution nicht fristgerecht zurückzahlt, sollten Sie ihn schriftlich zur Zahlung auffordern. Bei ausbleibender Zahlung können Sie rechtliche Schritte einleiten oder den Mieterverein um Hilfe bitten.

Darf ein neuer Eigentümer die Mietkaution erhöhen?

Nein, ein neuer Eigentümer darf die bereits gezahlte Mietkaution nicht erhöhen. Der bestehende Mietvertrag und die darin vereinbarte Kaution bleiben unverändert gültig.

Wie viel Kaution darf der Vermieter für die Nebenkosten einbehalten?

Der Vermieter darf Teile der Kaution für ausstehende Nebenkostenabrechnungen einbehalten, bis die Abrechnung erfolgt ist. Dies gilt jedoch nur für tatsächlich zu erwartende Nachzahlungen.

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