Grundbuchauszug

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Grundbuchauszug

Grundbuchauszug: Was drin steht und wie Sie ihn anfordern können

Was steht im Grundbuch, wer kann wie einen Grundbuchauszug beantragen & was kostet ein beglaubigter Auszug aus dem Grundbuch? Die Antworten gibt’s hier.

Sie wollen eine Immobilie in Bestwig kaufen oder verkaufen, haben ein Häuschen in Littfeld geerbt oder sind Mieter in Altena? Für Sie alle könnte das Grundbuch relevant sein und Sie könnten damit konfrontiert sein, dass Sie einen Grundbuchauszug benötigen. Wir erklären Ihnen hier, wie Sie einen Grundbuchauszug anfordern können und was drinsteht.

Was ist das Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein amtliches Register, in dem steht, welche Grundstücke und Immobilien in unserer Region Südwestfalen wem gehören. Dabei ist der Singular etwas irreführend, denn es gibt nicht eins, sondern sehr viele Grundbücher. In der Regel führt das Grundbuch eines Bezirks das Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts. Das “Grundbuch” ist also eigentlich die Summe aller in Deutschland geführten Grundbücher.

Neben den Eigentumsverhältnissen sind im Grundbuch auch alle mit dem Grundstück verbundenen Rechte und eventuell auf ihm liegende Lasten dokumentiert. Das können zum Beispiel Hypotheken oder Grunddienstbarkeiten (etwa Wege- oder Leitungsrechte auf einem angrenzenden Grundstück) sein. Das Grundbuch schafft so Klarheit über die aktuellen Rechtsverhältnisse eines Grundstücks, egal ob im Sauerland, Siegerland oder Märkischen Kreis.

Was steht in einem Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist die vollständige Abschrift eines Grundbuchblatts. Sie enthält alle Informationen über:

  • Eigentumsverhältnisse
  • Grundschulden
  • Hypotheken
  • Grundpfand- und Nießbrauchrechte

Ein Grundbuchauszug besteht aus mehreren Teilen:

Deckblatt (oder Aufschrift)

Hier steht der Name des zuständigen Amtsgerichts, der Name des Grundbuchsbezirks und die Nummer des Grundbuchblatts.

Bestandsverzeichnis

Entsprechend dem amtlichen Kataster stehen hier Angaben zu:

  • Gemarkung
  • Flur und Flurstück
  • Lagebezeichnung (Adresse)
  • Nutzungsart
  • Größe

Erste Abteilung (Eigentümer)

Hier stehen die Eigentümer. Sind Mehrere genannt, werden die prozentualen Anteile angegeben. Haben sich Eigentumsverhältnisse geändert, wird hier angegeben, wann der Eintrag hinzukam und aus welchem Grund. Etwa, ob das Grundstück in Lüdenscheid gekauft, geerbt, überlassen (Auflassung) oder über eine Zwangsversteigerung erworben wurde.

Diese Abteilung des Grundbuchs wird bei einem Besitzerwechsel geändert. Daher gilt ein Auszug aus diesem Bereich als Beleg für die Eigentümerschaft.

Zweite Abteilung (Lasten und Beschränkungen)

In der zweiten Abteilung des Grundbuchblatts sind alle Beschränkungen und Lasten eines Grundstücks verzeichnet. Zu den Lasten gehören zum Beispiel:

  • Grunddienstbarkeiten
  • Widersprüche
  • Vormerkungen
  • Wohn- und Nutzungsrechte
  • Erbbau- oder Vorkaufsrechte

Unter Beschränkungen sind Vermerke bezüglich …

  • Insolvenz,
  • Nacherbfolge,
  • Sanierung,
  • und Zwangsversteigerung

zu verstehen. Auch Regelungen bei Eigentumswohnungen und bauliche Einschränkungen gehören dazu.

Dritte Abteilung (Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden)

An dieser Stelle werden Grundpfandrechte vermerkt. Dazu gehören …

  • Hypotheken,
  • Grundschulden,
  • Pfandrechte,
  • oder Rentenschulden,

die das Grundstück belasten.

Wer darf das Grundbuch einsehen?

Nur Personen, Behörden oder Institutionen mit einem berechtigten Interesse dürfen den Grundbucheintrag zu einem bestimmten Grundstück einsehen oder einen schriftlichen Grundbuchauszug anfordern.

Hintergrund ist der Schutz der eingetragenen Personen. Schließlich gibt der Eintrag auch Informationen zu deren Vermögensverhältnissen preis. Zum Beispiel, wenn der Eintrag zeigt, dass eine Hypothek auf dem Grundstück liegt.

Ein berechtigtes Interesse haben:

  • Besitzer und vom Besitzer bevollmächtigte Personen
  • Erben
  • Mieter, die sicher gehen wollen, dass der Vermieter auch tatsächlich der Eigentümer der Immobilie ist.
  • Potenzielle Käufer, die diesen Status jedoch durch einen Vorkaufvertrag nachweisen müssen. Durch die Einsicht stellen sie sicher, dass der Verkäufer auch der Besitzer ist und das Recht zum Verkauf hat.
  • Grundstücksangrenzer, wenn diese wissen wollen, wem das Nachbargrundstück gehört.
  • (Künftige) Kreditgeber, wenn das Grundstück oder eine sich darauf befindliche Immobilie als Kreditsicherheit dienen soll.
  • Gläubiger, die einen Vollstreckungstitel gegenüber dem Eigentümer haben.
  • Makler
  • Behörden, Gerichte und Notare
  • Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

Ob dem Antrag auf Einsicht oder Grundbuchauszug entsprochen wird, liegt im Ermessen des Grundbuchamts. Stellt ein potenzieller Käufer einen Antrag, kann es zum Beispiel vorkommen, dass das Amt ergänzend zum Vorvertrag die Einwilligung des Eigentümers fordert.

Wann brauche ich einen Grundbuchauszug?

Es gibt eine Reihe von Gründen, warum die Besitzverhältnisse eines Grundstücks oder einer Immobilie in unserer Region durch einen Auszug aus dem Grundbuch geklärt werden müssen. Das sind die Häufigsten:

Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks

Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer brauchen in diesem Fall einen Grundbuchauszug. Der Verkäufer kann so darlegen, dass ihm das Grundstück tatsächlich gehört. Der potenzielle Käufer kann sich darüber hinaus ein Bild davon machen, ob das Grundstück vielleicht mit den Rechten Dritter belastet ist.

Das kommt häufig vor, wenn Nachbarn Wege- oder Leitungsrechte haben, oder es jemanden gibt, der ein Wohnrecht genießt. Diese Informationen benötigt auch der Notar, dem Sie zur Vorbereitung des Kaufvertrags einen beglaubigten Grundbuchauszug vorlegen müssen. Lesen Sie hier mehr zum Thema Grundstückskauf: So finden Sie die passende Immobilie im Sauerland, Siegerland oder Märkischen Kreis.

Finanzierung einer Immobilie oder eines Grundstücks

Wollen Sie den Kauf finanzieren, müssen Sie Ihrer Bank im Rahmen einer Beleihungsprüfung ebenfalls einen beglaubigten Grundbuchauszug vorlegen. Denn der Kredit wird in der Regel über die Grundschuld abgesichert. Sie wird im Grundbuch vermerkt.

Für den Fall, dass Sie den Kredit nicht bedienen können, hat die Bank dadurch in letzter Instanz das Recht, den Besitz zu veräußern. Sie wird außerdem darauf bestehen, im ersten Rang des Grundbuchs eingetragen zu werden. So wird die Bank im Falle einer Zwangsversteigerung als Gläubiger zuerst bedient.

Im Erbfall

Haben Sie ein Haus oder ein Grundstück, zum Beispiel in Siegen geerbt, ist das auf den ersten Blick ein Grund zur Freude. Um später keine bösen Überraschungen zu erleben, ist es aber auch in diesem Fall wichtig, Einsicht ins Grundbuch oder einen Grundbuchauszug anzufordern. Denn das schönste Haus wirkt nicht mehr so attraktiv, wenn sich herausstellt, dass eine hohe Hypothek auf dem Erbe lastet oder ein Verwandter lebenslanges Wohnrecht genießt.

Sie haben ein Haus oder eine Wohnung in Südwestfalen geerbt? Dann lesen Sie hier alles zum Thema Erbschaftssteuer auf Immobilien.

Bei Rechtsstreitigkeiten

Muss bei einer Scheidung der Zugewinnausgleich berechnet werden oder gibt es in der Familie Streitigkeiten über die Besitzverhältnisse von Immobilien, ist es ebenfalls ratsam, einen Grundbuchauszug zu beantragen. Nur so wird klar, wem was gehört.

Beglaubigter Grundbuchauszug oder unbeglaubigte Abschrift?

In der Regel werden Banken und Notare einen beglaubigten Auszug aus dem Grundbuch verlangen. Nur so können sie sicher gehen, dass es sich nicht um eine Fälschung handelt.

Will ein Mieter lediglich für die eigenen Unterlagen eine Auskunft über die Besitzverhältnisse seiner Wohnung in Attendorn, kann auch eine Einsicht oder eine unbeglaubigte Abschrift genügen. Wenn Sie den Auszug vorlegen müssen, erkundigen Sie sich am besten vorher, ob im konkreten Fall eine Beglaubigung notwendig ist.

Wie kann ich einen Grundbuchauszug beantragen?

Es gibt drei Möglichkeiten, einen Grundbuchauszug anzufordern:

  1. Persönlich beim zuständigen Amtsgericht oder Grundbuchamt: Wenn Sie persönlich vorstellig werden, sollten Sie Ihren Personalausweis und eine aktuelle Meldebescheinigung dabeihaben. Sind Sie selbst nicht der Eigentümer, müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse nachweisen können. Das kann ein Mietvertrag oder ein Kaufvertrag sein.
  2. Schriftlich beim zuständigen Amtsgericht oder Grundbuchamt: Bei einem schriftlichen Antrag ist es gut, den Grundbuchbezirk und die Blattnummer zu kennen. Oft reicht aber auch die Adresse. Auch hier gilt: Wenn Sie nicht der Eigentümer sind, müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse nachweisen können.
  3. Über den Notar: Notare haben die Möglichkeit, Grundbuchauszüge elektronisch anzufordern. Den Grundbuchauszug über den Notar zu beantragen ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Notar ohnehin schon mit einer Aufgabe im Rahmen Ihres Anliegens betraut ist. Sie können auch bei einem Notar einen Grundbuchauszug beantragen, mit dem Sie schon einmal zusammengearbeitet haben. Es ist aber eher unüblich, in ein fremdes Notariat zu gehen um einen Grundbuchauszug anzufordern.

Grundbuchauszug online beantragen

In vielen Bundesländern und somit auch bei uns in Nordrhein-Westfalen, ist es beispielsweise für Notare oder Makler möglich, Grundbuchauszüge auch online über die Landesportale im Netz zu beantragen. Für Privatpersonen ist das allerdings nicht möglich.

Es gibt aber mittlerweile auch nichtbehördliche Online-Anbieter, die Ihnen als Dienstleister Zeit und Wege sparen wollen. Allerdings kostet es Sie auch Zeit, diesen Dienstleistern eine Vollmacht auszustellen und kostenlos ist der Service natürlich auch nicht. Daher ist die Frage, ob man den Antrag dann nicht besser gleich selbst stellt.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Für die Abschrift eines Grundbuchblatts fallen Kosten an. Die Höhe ist seit 2013 durch das Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt. Ein unbeglaubigter Grundbuchauszug kostet beim Amtsgericht 10 Euro, ein Beglaubigter 20 Euro.

Beim Notar liegen die Kosten für den unbeglaubigten Grundbuchauszug ebenfalls bei 10 Euro, für den beglaubigten Grundbuchauszug zahlen Sie dort 15 Euro.

Online-Services verlangen etwa 35 Euro beziehungsweise 50 Euro für den beglaubigten Grundbuchauszug.

Tipp: Wenn Sie ein Haus kaufen wollen, dann können Sie den Eigentümer nach dem Grundbuchauszug fragen. Eventuell hat er eine neue Immobilie finanziert und dazu bereits einen Grundbuchauszug für seine Bank benötigt. Wenn er Ihnen diesen zur Verfügung stellen kann, dann kommen Sie so kostenlos an einen Grundbuchauszug.

Berechnen Sie jetzt einfach und schnell die Nebenkosten, die bei dem Erwerb und der Finanzierung Ihrer Immobilien anfallen. Die berechnete Gesamtsumme der Nebenkosten gliedert sich in Notarkosten, Kosten des Grundbuchamtes sowie die Grunderwerbssteuer.

Wie lange dauert es, bis man den Grundbuchauszug erhält

Sie bekommen den Grundbuchauszug meist innerhalb von zwei Wochen nach Anforderung beim Grundbuchamt per Post zugestellt.

Wenn ein Notar den Grundbuchauszug über seinen elektronischen Zugang anfordert, dann ist er innerhalb weniger Minuten da.

Sie wollen eine Immobilie kaufen? Dann nutzen Sie unsere Checklisten, um an alles zu denken!

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3. November 2023