

Auf der Suche nach einer Wohnung oder einem Haus zur Miete in Attendorn, Halver oder Weidenau kommen Sie um eine Mieterselbstauskunft oft nicht herum. Wir erklären, wann Sie sie brauchen, was drinstehen sollte und welche Fragen Sie nicht beantworten müssen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Eine Mieterselbstauskunft ist freiwillig, darf jedoch vom Immobilienbesitzer verlangt werden.
- Zulässige Fragen müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten, unzulässige nicht.
- Das Formular erhöht Ihre Chancen auf dem stark umkämpften Wohnungsmarkt.
- Sie können die Mieterselbstauskunft direkt mit zur Besichtigung nehmen. Das spart Zeit und macht einen guten Eindruck.
Was ist eine Mieterselbstauskunft?
Bevor es zum Abschluss des Mietvertrages kommt, verlangen Vermieter, Makler und Wohnungsgesellschaften häufig eine sogenannte Mieterselbstauskunft. Die Unterlage ist quasi Ihre Bewerbung um eine Wohnung und hat den Zweck, Ihrem potenziellen Vermieter Informationen über Sie zu geben. Neben persönlichen Angaben wie Namen, Adresse und Geburtsdatum geht es in der Mieterauskunft für Vermieter vor allem auch um finanzielle Aspekte wie das monatliche Einkommen. Diese Informationen helfen dem Vermieter, sich für einen Mietinteressenten zu entscheiden. Wenn Sie die ausgefüllte Mieterselbstauskunft bereits zum Besichtigungstermin mitbringen, kann das Ihre Chancen verbessern, die Traumwohnung zu ergattern.
Warum gibt es die Mieterselbstauskunft?
Natürlich möchten Vermieter wissen, mit wem sie es zu tun haben, wenn jemand an Ihrer Immobilie interessiert ist. Jeder Vermieter hat ein berechtigtes Interesse daran, dass vertrauenswürdige und finanziell stabile Mieter ohne Mietschulden und Räumungsklagen in ihr Eigentum einziehen. Für Vermieter ist die Mieterselbstauskunft also eine wichtige Hilfe bei der Suche nach passenden und solventen Mietern. Zudem stellt das vom potenziellen Mieter unterschriebene Formular für Immobilienbesitzer eine Sicherheit dar, da er im Fall vorsätzlich falsch beantworteter relevanter Angaben rechtlich gegen seinen Mieter vorgehen kann.
Was beinhaltet die Mieterselbstauskunft?
In dem Formular werden viele persönliche, berufliche und finanzielle Informationen abgefragt. In der Regel enthält eine Mieterselbstauskunft folgende Angaben:
- Informationen zu Ihren persönlichen Daten
- Familienstand
- Angaben zu Ihrem Arbeitsverhältnis
- Angaben zu Ihrem Nettoeinkommen
- Angaben zu eventuellen Mietrückständen
- Wohnsituation
- Angaben zu Haustieren
Vorlage Mieterselbstauskunft
Eine ausführliche und vollständige Mieterselbstauskunft kann entscheidend für Ihre Wohnungsbewerbung sein. Hier haben wir eine kostenlose Vorlage für eine Mieterselbstauskunft erstellt, die Sie nutzen können:
Mieterselbstauskunft
Ich bin interessiert an der Anmietung des Objektes:
Adresse / Lage:
ab dem:
Im Rahmen der freiwilligen Selbstauskunft erteile ich dem Vermieter die folgenden Informationen:
Mietinteressent:
Name, Vorname:
Geburtsdatum:
Familienstand:
Anschrift:
Telefon-/Mobilfunknummer:
E-Mail-Adresse:
Beruf:
Monatliches Nettoeinkommen:
Derzeitiger Arbeitgeber und dessen Kontaktdaten:
Außer mir sollen noch weitere Personen die Wohnung beziehen:
Wurde in den letzten 5 Jahren eine Räumungsklage erhoben?
Wurde in den letzten 5 Jahren wurde im Zusammenhang mit Mietverhältnissen Zwangsvollstreckung eingeleitet?
Wurde in den letzten 5 Jahren eine eidesstattliche Versicherung abgegeben?
Wurde in den letzten 5 Jahren ein Insolvenzverfahren eröffnet?
Gibt es im Zusammenhang mit Mietverhältnissen Vorstrafen oder einen Haftbefehl?
Werden Sozialleistungen zur Zahlung der Miete und/oder Kaution bezogen?
Ist eine gewerbliche Nutzung der Wohnung beabsichtigt?
Ist beabsichtigt, weitere Personen in die Mietwohnung aufzunehmen oder eine Wohngemeinschaft zu gründen?
Ich erkläre, dass ich alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, insbesondere die Erbringung der Mietkaution sowie der Miete plus Nebenkosten, leisten kann.
Ich erkläre, dass ich die vorgenannten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht habe. Bei Abschluss eines Mietvertrages können Falschangaben die Aufhebung oder fristlose Kündigung des Mietverhältnisses zur Folge haben.
Ich bin damit einverstanden, dass der Vermieter die Schufa-Verbraucherauskunft einholt. Auf Wunsch kann ich auch eine SCHUFA-Selbstauskunft vorlegen.
Der Vermieter ist berechtigt, diese freiwillige Selbstauskunft nur zum Zwecke der eigenen Vermietung zu nutzen. Sofern ein Mietvertrag nicht zustande kommt, muss der Vermieter diese Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz unverzüglich vernichten.
Ort, Datum:
Unterschrift Mietinteressent:
Unterschrift Mitmieter:
Welche Fragen sind in einer Mieterselbstauskunft zulässig?
Der Vermieter darf in einer Mieterselbstauskunft folgende Angaben abfragen:
- Identität (Name, Anschrift und Geburtsdatum)
- Familienstand
- Anzahl und Alter der Personen, die zu Ihrem Haushalt gehören
- Beruf, Arbeitsverhältnis und Arbeitgeber
- Nettoeinkommen
- Haustiere, deren Haltung untersagt werden darf, wie Hunde und Katzen
- Bist du Raucher?
- Kommt ein Amt für Miete und Kaution auf?
- Besteht ein laufendes Insolvenzverfahren?
- Haben du in den letzten fünf Jahren eine eidesstattliche Versicherung abgegeben?
- Liegt eine Einkommenspfändung vor?
- Gibt es Mietschulden aus vorangegangenen Mietverhältnissen?
Was darf der Vermieter über die Mieterselbstauskunft nicht erfragen?
Es gibt klare Regeln, welche Fragen nicht zulässig sind. Dazu gehören folgende:
- Familienplanung (bestehende oder geplante Schwangerschaft sowie mögliche Aufnahme von Adoptiv- oder Pflegekindern)
- Mitgliedschaften in Parteien, im Mieterverein oder in einer Gewerkschaft
- Bestehen einer Rechtsschutzversicherung
- Dauer des Beschäftigungsverhältnisses
- Name des vorherigen Vermieters
- Nationalität, Religion oder ethnischer Zugehörigkeit
- Hobbys wie Musikinstrumente
- Krankheiten oder Behinderungen
- Vorstrafen oder anhängiges Ermittlungsverfahren
- Offenlegung von Einnahmen und Verbindlichkeiten
- Einkommensverhältnisse von Angehörigen, die nicht im Mietvertrag stehen und nicht bürgen
Ihre Aufklärungspflichten als Mieter
Als Mieter haben Sie bei bestimmten Bereichen übrigens eine Aufklärungspflicht. Das bedeutet, dass Sie den Vermieter ungefragt auf folgende Situationen hinweisen müssen:
Die sogenannte ungefragte Aufklärungspflicht gilt, wenn …
… die Miete mehr als 75 Prozent Ihres Nettoeinkommens beträgt.
… Sozialamt oder Jobcenter für Ihre Miete aufkommen.
… ein Insolvenzverfahren gegen Sie läuft.
Bin ich verpflichtet, die Mieterselbstauskunft auszufüllen?
Nein, eine Mieterselbstauskunft ist grundsätzlich freiwillig. Verlangt der Vermieter jedoch eine Mieterselbstauskunft, ist es in Ihrem eigenen Interesse, das Dokument auszufüllen. Ansonsten wird der Besitzer Ihrer Traumwohnung vermutlich andere Interessenten bevorzugen, die das Formular ausgefüllt haben. Entscheiden Sie sich dazu, die Mieterauskunft einzureichen, müssen Sie jedoch die zulässigen Angaben wahrheitsgemäß beantworten.
Darf ich unzulässige Fragen in der Mieterselbstauskunft falsch beantworten?
Ja. Bei der Mieterselbstauskunft verhält es sich wie beim Vorstellungsgespräch: Bei persönlichen Fragen wie der Familienplanung, die nicht gestellt werden dürfen, können Sie guten Gewissens lügen. Grundsätzlich gilt: Alle Angaben, die nichts mit dem geplanten Vertragsverhältnis zu tun haben, sind nicht relevant und müssen daher nicht ehrlich beantwortet werden. Wichtig ist jedoch, dass Sie vorab genau prüfen welche Fragen der Vermieter stellen darf und welche nicht. Zulässige Fragen müssen Sie nämlich ehrlich beantworten.
Welche Konsequenzen drohen mir, wenn ich bei der Mieterselbstauskunft lüge?
Wenn Sie sich dafür entscheiden, eine Mieterauskunft auszufüllen, verpflichten Sie sich dazu, die zulässigen Fragen ehrlich zu beantworten. Kommt es zum Abschluss des Mietvertrags, hat Ihr Vermieter nämlich das Recht, den Vertrag anzufechten und Ihnen fristlos zu kündigen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie ein höheres Einkommen angeben, als Sie tatsächlich erhalten.
Darf der Vermieter zusätzlich zur Mieterselbstauskunft eine SCHUFA-Auskunft oder einen Einkommensnachweis anfragen?
Ja. Um sich abzusichern, darf der Vermieter eine Auskunft der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa-Bonitätscheck) anfordern. Dieses Dokument gibt Auskunft über Ihre Kreditwürdigkeit bzw. Bonität als Mieter. Sie können die Unterlage einmal im Jahr kostenlos bei der Schufa anfordern. Auch einen Einkommensnachweis darf der Vermieter verlangen. Dafür reicht eine Kopie Ihrer letzten Gehaltsabrechnung. So kann der Immobilienbesitzer sichergehen, dass Sie in einem festen Arbeitsverhältnis sind, und abschätzen, ob Sie sich die Miete leisten können.
Fazit: Eine Mieterselbstauskunft erhöht Ihre Chancen auf dem Wohnungsmarkt
Die Mieterselbstauskunft ist nicht verpflichtend, sondern erfolgt rein freiwillig. Allerdings macht es durchaus Sinn, das Formular einzureichen, wenn der Vermieter es verlangt. Denn so erhöhen Sie die Chancen, den Zuschlag für Ihre potenzielle Traumwohnung zu bekommen. Für Vermieter ist die Mieterselbstauskunft eine wichtige Hilfe bei der Auswahl passender, solventer Mieter und dient im Fall der Fälle als rechtliche Absicherung.
Häufig gestellte Fragen zur Mieterselbstauskunft
Wann darf der Vermieter eine Mieterselbstauskunft verlangen?
Ein Vermieter, der ein Haus oder eine Wohnung vermieten möchte, darf von den Interessenten eine Mieterselbstauskunft verlangen. Gerade auf dem häufig stark umkämpften Mietmarkt hilft das Dokument dem Vermieter dabei, herauszufinden, mit wem er es zu tun hat. Besonders Angaben über die finanzielle Situation und mögliche Mietschulden helfen häufig bei der Entscheidung. Allerdings muss der Vermieter darauf achten, dass er nur relevante Informationen abfragt.
Ist eine Mieterselbstauskunft eine Schufa?
Nein. Die Schufa-Auskunft ist ein Dokument, das Informationen über Ihre Kreditwürdigkeit enthält. Die Auskunft der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) hilft Banken und anderen Unternehmen, das Risiko von Zahlungsausfällen einzuschätzen. Häufig verlangen Vermieter jedoch zusätzlich zur Mieterselbstauskunft eine Schufa-Auskunft. Diese können Sie einmal im Jahr kostenlos anfordern. Das geht schriftlich oder online über die Schufa-Website. Es gibt auch kostenpflichtige Varianten, die zusätzliche Informationen bieten.
Wer muss die Mieterselbstauskunft ausfüllen?
Als interessierter potenzieller Mieter füllen Sie die Mieterselbstauskunft persönlich aus. Es ist wichtig, dass Sie die relevanten Angaben wahrheitsgemäß, freiwillig und vollständig ausfüllen. Falsche Angaben können eine Kündigung des Mietvertrages nach sich ziehen.
Wann sollte ich eine Mieterselbstauskunft ausfüllen?
Wenn Sie an einer Mietwohnung oder einem Mietshaus interessiert sind und der Vermieter vor, während oder nach der Besichtigung eine Mieterselbstauskunft verlangt, sollten Sie das Dokument ausfüllen. Ansonsten erhält vermutlich ein Mitinteressent den Zuschlag. Sie können eine selbst ausgedruckte Mieterselbstauskunft auch bereits zum Besichtigungstermin mitbringen, um einen guten Eindruck zu machen.
Darf der Vermieter mich ablehnen, wenn ich eine Selbstauskunft verweigere?
Ja, das ist sein gutes Recht. Schließlich fordert der Vermieter bewusst eine Mieterselbstauskunft. Daher wird er Interessenten für eine Mietimmobilie, die das Formular nicht einreichen, vermutlich mit Misstrauen begegnen und anderen den Vorrang geben.
Wie lange darf der Vermieter die Mieterselbstauskunft aufbewahren?
Der Vermieter darf die Selbstauskunft nur dann aufbewahren, wenn es zu einem Mietverhältnis kommt. Ansonsten muss er die Unterlagen innerhalb von 3 Monaten nach der Ablehnung vernichten. Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss er die Dokumente ebenfalls löschen beziehungsweise angemessen entsorgen.
Welche Unterlagen darf der Vermieter noch verlangen?
Neben Mieterselbstauskunft, Schufa-Auskunft und dem Einkommensnachweis darf der Vermieter in der Regel auch eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangen. Dieser Nachweis besagt, dass ´Sie keine Mietschulden haben. Die Bescheinigung kann vom vorherigen Vermieter ausgestellt werden. Dieser ist jedoch nicht dazu verpflichtet.
Worauf muss ich als Vermieter bei der Mieterselbstauskunft achten?
Sie möchten Ihre Immobilie vermieten und hoffen auf zuverlässige und solvente Mieter? Dann sollten Sie sich mit einer Mieterselbstauskunft absichern. Dabei gilt Folgendes zu beachten:
- Bitte Interessenten darum, die Selbstauskunft möglichst vor der Wohnungsbesichtigung auszufüllen und mitzubringen. Sicherheitshalber sollten Sie dennoch Formulare zum Ausfüllen mit dabeihaben.
- Sie sollten vor sorgfältiger Prüfung der Mieterselbstauskunft keinesfalls eine Mietzusage geben.
- Achten Sie darauf, dass die Mieterauskunft von allen Interessenten vollständig ausgefüllt und unterzeichnet ist.
- Soweit möglich, prüfen Sie die von den Mietinteressenten gemachten Angaben.
- Bitte Sie Ihre Mietinteressenten unbedingt um einen aktuellen Verdienstnachweis.
- Vergleichen Sie die anfallende Warmmiete sorgfältig mit dem angegebenen Netto-Einkommen. Als Faustregel gilt: Die Miete sollte nicht mehr als rund 30 Prozent des Nettos betragen.
- Überprüfen Sie die Angaben zur eidesstattlichen Versicherung durch eine Kreditauskunft.
- Weigert sich ein Mietinteressent, die Selbstauskunft auszufüllen oder zu einzelnen Fragen Angaben zu machen, so sollten Sie den Kandidaten nicht berücksichtigen.
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