Haben Sie sich selbst auch schon gefragt, ob die Installation von Smart Home gefördert werden kann? Dann haben wir eine gute Nachricht für Sie, denn Ja, diese Möglichkeit besteht! Allerdings versteckt sich diese indirekt in anderen Förderprogrammen. Wir sagen Ihnen, welche das sind und wie Smart Home gefördert wird.
Smart Home Förderung – Was wird gefördert?
Auf der Website der Kreditanstat für Wiederaufbau (KfW) zur Förderung von Smart Home sind genau neun Bereiche definiert, für die Sie Fördergelder erhalten:
- Fenster- und Türsensoren
- Lichtsteuerung
- Smarte Heizung
- Ladestation für Elektrofahrzeuge
- Intelligente Rollladensteuerung
- Türkommunikations-System
- Wassermelder
- Überwachungskameras
- Notruf- und Unterstützungssysteme
Das heißt, so ziemlich jede Smart Home-Anwendung lässt sich mehr oder weniger fördern.
Smart Home Förderung – Wer fördert?
Allerdings gibt es kein spezielles Produkt zur Förderung von Smart Homes. Denn all die oben beschriebenen Maßnahmen decken verschiedene Programme ab – sowohl von der KfW als auch vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Dabei gibt es folgende (direkte und indirekte) Möglichkeiten der Smart Home Förderung:
- über die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG). Hier liegt der Fokus vor allem auf der Heizungs- und Klimatechnik
- durch Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in den Bereichen Sanierung, Barrierefreiheit und Einbruchschutz
- über Steuererleichterungen bei einer Sanierung
Um Geld für den Umbau zum Smart Home zu erhalten, stehen Ihnen in der Regel zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Entweder Sie beantragen einen zinsgünstigen Kredit oder Sie wählen die Zuschuss-Variante. Im Falle der Zuschuss-Variante müssen Sie die Förderung nicht zurückzahlen.
Im Folgenden finden Sie die Förderprogramme, worüber die verschiedenen Smart Home-Anwendungen abgedeckt sind:
Smart Home Förderung: Altersgerecht Umbauen – Kredit 159
Für den “Abbau von Barrieren, mehr Wohnkomfort und besseren Einbruchschutz” vergibt die KfW einen zinsgünstigen Kredit bis zu einer maximalen Summe von 50.000 Euro. Dabei geht es speziell um den Abbau von Barrieren und die Schaffung von mehr Wohnkomfort.
- Gefördert wird: die Installation von altersgerechten Assistenzsystemen und Smarthome-Anwendungen
- Mehr Infos unter: kfw.de – Altersgerecht umbauen
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Smart Home Förderung: Barrierereduzierung – Zuschuss 455-B
Neben der oben angeführten Kreditvariante gibt es auch die Möglichkeit, einen Zuschuss in Höhe von maximal 6.250 Euro zu beantragen. Allerdings gibt es hier einen kleinen Haken. Die Mittel für dieses Programm sind erfahrungsgemäß schnell ausgeschöpft. Falls dieser Fall eintritt, müssen Sie warten, bis wieder neue Bundesmittel für diese Fördervariante freigegeben werden.
- Gefördert wird: die Installation von Smarthome-Anwendungen, die zur Barrierereduzierung beitragen.
- Mehr Infos unter: kfw.de – Barrierereduzierung
KfW-Förderung Smart Home: Einbruchschutz – 455-E
Auch Smart Home-Anwendungen, die dem Einbruchschutz dienen, werden bis zu einer Höhe
von 1.600 Euro von der KfW gefördert. Allerdings gelten auch hier dieselben Voraussetzungen wie beim Programm für die Barrierereduzierung: Sind die Bundesmittel ausgeschöpft, gilt solange ein Antragsstopp, bis wieder neue Fördergelder freigegeben sind.
- Gefördert wird: Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smart-Home-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion
- Mehr Infos unter: kfw.de – Einbruchschutz
Smart Home Förderung: Wohngebäude – Kredit 261
Sanieren Sie Ihr Haus im Siegerland, Märkischen Kreis oder Sauerland zu einem Effizienzhaus, dann können Sie dafür auch eine Förderung beantragen. Smart Home-Lösungen wären hier ein Teil eines Sanierungspakets. Die Förderung beim Kredit 261 besteht aus einer Zinsvergünstigung in Höhe von maximal 15 Prozent und aus einem Tilgungszuschuss. Er richtet sich nach dem Effizienzhaus-Standard und beträgt zwischen 5 und 25 Prozent der Darlehenssumme, maximal bis 67.500 Euro.
- Gefördert wird: die Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus
- Mehr Infos unter: kfw.de – Kredit 261
Smart Home Förderung: BEG Einzelmaßnahme
Im Rahmen der erwähnten Bundesförderung effizienter Gebäude gibt es auch sogenannte Einzelmaßnahmen. Diese werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst. Dazu gehören unter anderem die Heizungserneuerung und hier auch die (smarte) Heizungssteuerung.
Beim Einbau einer neuen Heizung mit smarter Regeltechnik unterstützt Sie der Staat mit
maximal 24.000 Euro an Fördergeldern.
- Gefördert wird: unter anderem Smart-Meter, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik für Heizungstechnik sowie Einbindung von Wetterdaten, auch als Multi-Sparten-Systeme inklusive Strom und Wasser
- Mehr Infos unter: bafa.de – Anlagen zur Wärmeerzeugung
Wie beantrage ich die Förderung für mein Smart Home im Siegerland, Sauerland und Märkischen Kreis?
Wie beschrieben gibt es Zuschüsse sowohl von der KfW als auch vom BAFA. Allerdings gibt es beim Kredit und bei der Zuschussvariante unterschiedliche Vorgehensweisen. Wenn Sie einen Zuschuss wollen, dann stellen Sie den Antrag dafür direkt über das KfW-Zuschussportal. Bei allen Kreditvarianten ist die KfW nicht der direkte Ansprechpartner. Denn Antragstellung und Bereitstellung des Kredits erfolgen über einen Finanzpartner, zum Beispiel über eine Bank oder eine Bausparkasse. Wie beschrieben gibt das BAFA unter anderem Zuschüsse für energetische Einzelmaßnahmen. Die Antragstellung erfolgt direkt beim BAFA. Bitte beachten Sie dabei: Der Antrag muss in der Regel vor der Umsetzung der Maßnahme erfolgen! Weitere ausführliche Infos finden Sie auch in unserem Artikel “Staatliche Förderung 2023 für Hauskauf, Hausbau und Sanierung”. Dieser beinhaltet eine komplette Übersicht der Fördermöglichkeiten mit den entsprechenden Links zu den weiterführenden Artikeln.
Förderung Smart Home: Das sollten Sie beachten
Es ist nicht ganz einfach herauszufinden, welches Programm für welche Maßnahme gilt. Im Zweifel finden Sie bei den jeweiligen Programmen (sowohl von der KfW als auch vom BAFA) Merkblätter mit technischen Mindestanforderungen. In denen ist genau definiert, welche Maßnahmen förderfähig sind und wie Sie eine Maßnahme genau ausführen müssen.
Quelle: KfW
Unsere Empfehlung für Sie
“Gerade bei Maßnahmen zur Ertüchtigung Ihres Gebäudes ist es sehr sinnvoll, eine bestimmte Reihenfolge der Arbeitsschritte einzuhalten, um sich nicht der zum Teil sehr nennenswerten Fördermittel zu berauben. Daher ist unser Rat an Sie: Sprechen Sie mit den Spezialistinnen und Spezialisten der Volksbank Sauerland oder Volksbank in Südwestfalen. Sie prüfen und erläutern die Umsetzungslogik und unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihres Projekts: Eine hochqualifizierte Dienstleistung von der ersten Orientierung bis zum letzten Fertigstellungsnachweis.”
-Wohnen in Südwestfalen-
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