Vorvermieterbescheinigung

Vorvermieterbescheinigung
Paar sitzt mit Vermieter zusammen und geben sich die Hände zum Vertragsabschluss
© iStock/ AndreyPopov

Vorvermieterbescheinigung: Wann wird das Mieterzeugnis benötigt?

Sie möchten in eine neue Mietwohnung in Arnsberg, Menden oder Finnentrop ziehen?
Dann kann es sein, dass der neue Vermieter eine sogenannte Vorvermieterbescheinigung verlangt. Was es damit auf sich hat und wo Sie sie in Südwestfalen bekommen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Per Gesetz sind Vermieter nicht verpflichtet, eine Vorvermieterbescheinigung auszustellen. Mieter müssen sie ebenfalls nicht vorlegen. Dennoch wird sie häufig vor Unterzeichnung eines Mietvertrags verlangt.
  • Vermieter können sich durch die Vorvermieterbescheinigung ein besseres Bild über das Verhalten des Mieters und dessen Zahlungszuverlässigkeit machen. Das dient der Absicherung.
  • Der Begriff Mietschuldenfreiheitsbescheinigung wird oft synonym verwendet. Sie weist aber nur nach, dass ein Mieter seine Miete fristgerecht und in vereinbarter Höhe bezahlt hat.

Das können Sie tun:

  • Die Vorvermieterbescheinigung können Sie bei Ihrem bisherigen Vermieter oder Ihrer Hausverwaltung anfordern.
  • Verweigern Ihnen die Zuständigen die Auskunft, brauchen Sie nicht in Panik zu geraten. Alternativ legen Sie Ihrem potenziellen neuen Vermieter Kontoauszüge, Gehaltsnachweise oder Ihre Schufa-Bescheinigung vor.
  • Reichen Sie nur eine echte Vorvermieterbestätigung ein. Wenn eine Fälschung auffliegt, kann Ihnen der Mietvertrag fristlos gekündigt werden. Außerdem müssen Sie mit straf- und zivilrechtlichen Folgen rechnen.

Deutschland ist nicht nur das Land der Dichter und Denker, sondern auch der Mieter


Mehr als die Hälfte der Bevölkerung lebt in einem Mietverhältnis. Ein Mietwohnungswechsel kommt daher häufig vor – und Interessenten gibt es in der Regel genug. Vermieter möchten aus dieser Fülle natürlich den bestmöglichen Kandidaten auswählen.

Aus diesem Grund fordern viele beim Auswahlprozess eine sogenannte Vorvermieterbescheinigung an. Doch was hat es damit auf sich? Und wer stellt sie aus? Das erfahren Sie – inklusive Vorlage – hier.

Das ist eine Vorvermieterbescheinigung

Die Vorvermieterbescheinigung wird oft Vorvermieterbestätigung oder Mieterzeugnis genannt. Sie ist ein schriftliches Dokument und gibt Auskunft über das vergangene Mietverhältnis. Darin steht, ob der Mieter die Miete pünktlich und in vereinbarter Höhe gezahlt und sich an die Mietvereinbarungen gehalten hat.

Vermieter verlangen von potenziellen Mietern eine Vorvermieterbescheinigung in der Regel als Vertrauensnachweis. Sie wollen damit die Zahlungszuverlässigkeit im Vorfeld einschätzen und das Risiko von Mietausfällen oder anderen Problemen reduzieren. Mieter können die Bescheinigung bei ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung anfordern. Dafür sollten keine Kosten anfallen.

Bestandteile der Vorvermieterbescheinigung

In einer Vorvermieterbescheinigung stehen nur das Mietverhältnis betreffende Informationen. Dazu gehören:

  • Angaben zum Mieter: Name und Adresse
  • Angaben zum Vermieter oder zur Hausverwaltung: Name und Adresse
  • Dauer des Mietverhältnisses: genaues Anfangs- und Enddatum
  • Höhe der Miete
  • Zahlungsverhalten: zuverlässig oder unzuverlässig
  • Grundsätzliches Verhalten des Mieters: Kam es zu Problemen?
  • Mietrückstände: falls vorhanden
  • Signatur vom Vermieter oder von der Hausverwaltung: Datum und Unterschrift

Vorvermieterbescheinigung: Vorlage

Doch wie sieht eine Vorvermieterbestätigung aus? Unser Muster hilft Ihnen weiter.

Betreff: Vorvermieterbescheinigung
(Adressinformationen und Kontaktdaten zum Vermieter oder zur Hausverwaltung)

Mit diesem Schreiben bestätige ich / bestätigen wir, dass (Name des Mieters) am (Datum) die Mietwohnung an / in (Anschrift) bezogen hat und seitdem an genannter Adresse wohnhaft war.

Die Kündigung des Mietverhältnisses erfolgte durch (den Mieter oder Vermieter) fristgerecht / fristlos aus folgendem Grund: (Grund angeben)

Es bestehen (keine) Mietschulden oder Mietrückstände. Der Mieter zahlte die Miete und Nebenkosten fristgerecht und regelmäßig / verzögert und unregelmäßig. Gegen die Hausordnung wurde (nicht) verstoßen.

Die Mietschulden betragen (Euro).
Das Mietverhältnis war angenehm / unangenehm.

(Ort, Datum)
(Unterschrift des Vermieters)

Vorvermieterbestätigung anfordern: So geht’s

Heutzutage zählt auf dem Wohnungsmarkt vor allem Schnelligkeit. Vermieter finden es gut, wenn alle Unterlagen bereits vorliegen. Daher sollten Sie sich noch am Anfang Ihrer Immobiliensuche um eine Vorvermieterbescheinigung kümmern. Zwar kann es sein, dass Ihr neuer Vermieter das Dokument gar nicht einfordert, für den Fall der Fälle haben Sie es aber zur Hand.

So kommen Sie an das Mieterzeugnis:

Schritt 1: Nehmen Sie Kontakt zu den Zuständigen auf
Wenden Sie sich direkt an Ihren bisherigen Vermieter oder die Hausverwaltung – am besten per E-Mail. Dann haben Sie aber keinen schriftlichen Gesprächsverlauf.

Schritt 2: Seien Sie bei der Anfrage freundlich
Bitten Sie höflich um die Ausstellung der Bescheinigung und erklären Sie, dass Sie sie für die Wohnungssuche oder den neuen Mietvertrag benötigen.

Schritt 3: Bieten Sie gegebenenfalls eine Vorlage an
Manche Vermieter sind unsicher, was alles in der Vorvermieterbescheinigung stehen muss. In so einem Fall können Sie eine Vorlage mitschicken.

Schritt 4: Senden Sie gegebenenfalls eine Erinnerung
Sollten Sie nach einigen Tagen noch keine Antwort erhalten haben, senden Sie höflich eine Erinnerung.

Sonderfall Vorvermieterbescheinigung bei Untermiete

Haben Sie bisher zur Untermiete gewohnt, stehen Sie in keiner vertragsrechtlichen Beziehung mit dem eigentlichen Besitzer. Nur der Hauptmieter – also derjenige, der Ihnen die Wohnung untervermietet – kann den Zweck eines Mieterzeugnisses erfüllen und bestätigen, dass:

  • keine Mietschulden vorliegen,
  • Sie immer fristgerecht gezahlt haben und
  • es auch sonst keine Verhaltensprobleme gab.

Daher sollten Sie im Fall einer Untermiete den Hauptmieter der Wohnung um eine Vorvermieterbestätigung bitten. Informieren Sie die Person frühzeitig über Ihren Auszug und bitten Sie freundlich um eine Bescheinigung.

Vorvermieterbescheinigung: Unterschied zur Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Die Begriffe Vorvermieterbescheinigung und Mietschuldenfreiheitsbescheinigung werden häufig synonym verwendet und bedeuten im Grunde dasselbe. Die Vorvermieterbescheinigung ist allerdings etwas umfangreicher. Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bestätigt lediglich – wie es der Name schon sagt –, dass der Mieter keine Mietschulden hat. Wie das Verhalten des Mieters war und ob es Konflikte während der Mietdauer gab, thematisiert sie nicht.

Vorvermieterbescheinigung: Unterschied zur Vermieterbescheinigung

Die Vorvermieterbescheinigung und die Vermieterbescheinigung haben gar nichts miteinander zu tun. Die Vermieterbescheinigung stellt der aktuelle Vermieter dem Mieter für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt aus. Sie ist im § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG) geregelt. Darin hält der Vermieter fest, dass der Mieter an der adressierten Wohnung eingezogen ist.

Rechtliche Rahmenbedingungen zum Mieterzeugnis

Die Ausstellung eines Mieterzeugnisses ist nicht bindend. Das heißt, Sie als Mieter haben keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Vorvermieterbescheinigung. Diese erstellt Ihnen der bisherige Vermieter ausschließlich auf freiwilliger Basis. Wenn er Ihnen dies verweigert, gibt es Alternativen, die wir im weiteren Verlauf beleuchten.

Die gute Nachricht: Als Mieter haben Sie keine rechtliche Pflicht zum Vorzeigen einer Vorvermieterbestätigung. Statt eines Mieterzeugnisses können Sie auf Wunsch weitere, alternative Nachweise Ihrer Zahlungsfähigkeit und Zuverlässigkeit anbieten. Das ist gerade dann nützlich, wenn Sie keinen guten Draht zum bisherigen Vermieter bzw. zur bisherigen Hausverwaltung haben oder Ihr Mieterzeugnis doch nicht so tadellos ausfallen wird.

Die Fälschung einer Vorvermieterbescheinigung ist laut § 267 Strafgesetzbuch eine Urkundenfälschung und kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Wenn der Betrug auffliegt, wird Ihnen wahrscheinlich der Mietvertrag fristlos gekündigt. Außerdem drohen Ihnen strafrechtliche Folgen. Das sind im schlimmsten Fall eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Zivilrechtlich könnte der Vermieter Anspruch auf Schadensersatz haben. Bleiben Sie daher lieber ehrlich und reichen Sie andere Nachweise ein.

Alternativen zur Vorvermieterbestätigung

In manchen Fällen kann es dazukommen, dass Sie kein Mieterzeugnis bereitstellen können. Das kann zum Beispiel daran liegen, dass Sie keinen gesetzlichen Anspruch darauf haben und der bisherige Vermieter Ihnen die Ausstellung einer Vorvermieterbestätigung verweigert oder schlichtweg unzuverlässig ist. Oder es ist eigentlich Ihre erste eigene Wohnung und Sie haben schlichtweg keinen Vorvermieter, den Sie um das Dokument bitten können.

In solchen Situationen können Sie Ihre Zahlungszuverlässigkeit alternativ folgendermaßen nachweisen:

  • Nutzen Sie Kontoauszüge: Sie belegen Ihre Zahlungen in Höhe und mit Datum.
  • Stellen Sie einen Antrag bei der Schufa: Die sogenannte Schufa-Auskunft belegt die Bonität einer Person. Grundlage sind Zahlungen in der Vergangenheit und laufende Verträge.
  • Reichen Sie Arbeitsvertrag und Gehaltsnachweise ein: Diese Unterlagen möchte ein Vermieter aber in der Regel sowieso sehen.
  • Bitten Sie den Vermieter um eine Quittung über die gezahlte Miete: Laut § 368 BGB muss Ihnen Ihr Vermieter diese auf Anfrage ausstellen.
  • Bieten Sie eine Bürgschaft an: Stehen Sie gerade zwischen Jobs oder sind aus anderen Gründen knapp bei Kasse, können Sie eine Bürgschaft anbieten. Bürgen sind häufig die eigenen Eltern oder andere Verwandte.

Fazit: Darum ist eine Vorvermieterbescheinigung sinnvoll

Sie haben nun einen guten Überblick über die Vorvermieterbescheinigung und wissen: Sie ist mehr als nur eine reine Formalität.

Vermieter können sich mit ihr absichern und Informationen über das Zahlungsverhalten und die Zuverlässigkeit potenzieller Mieter sammeln. Aber auch Mieter profitieren. Wer pünktlich zahlt und sich an die Mietvereinbarungen hält, erhöht mit einer guten Vorvermieterbescheinigung die Chancen auf den Mietvertrag. Vor allem in beliebten Wohngegenden zählt jeder noch so kleine Vorteil.

Leider gibt es jedoch keine gesetzlichen Rahmenbedingungen. Vermieter und Hausverwaltungen können die Ausstellung einer Vorvermieterbescheinigung verweigern. Dann bleiben Mietern nur noch alternative Nachweise – zum Beispiel Kontoauszüge oder der Arbeitsvertrag.

Häufig gestellte Fragen zur Vorvermieterbescheinigung

Wann bekommt man eine Vorvermieterbescheinigung?


Ein Mieterzeugnis bekommen Sie nicht einfach so. Sie müssen das Dokument bei Ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung anfordern. Wenn keine Vertragsverstöße oder Mietrückstände vorliegen, kommen die Zuständigen dieser Aufforderung in den meisten Fällen schnell nach.

Was tun, wenn ich keine Vorvermieterbescheinigung bekomme?


Sie bekommen keine Vorvermieterbescheinigung? Keine Panik. Kommunizieren Sie das offen und ehrlich mit Ihrem potenziellen Vermieter und bieten Sie andere Optionen an. Das können Kontoauszüge, Gehaltsnachweise oder die Schufa-Bonitätsauskunft sein. Diese Unterlagen bestätigen ebenfalls, dass Sie zuverlässig und liquide sind.

Wer muss die Vorvermieterbescheinigung ausfüllen?


Die Vorvermieterbescheinigung füllt der ehemalige Vermieter oder die Hausverwaltung aus. Nur sie können belegen, dass ein Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist und sich anständig verhalten hat. Beachten Sie jedoch: Dazu sind sie gesetzlich nicht verpflichtet.

Wie lange ist die Vorvermieterbescheinigung gültig?


Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Denn eine feste Gültigkeitsdauer gibt es nicht. Rechnen Sie am besten mit drei bis sechs Monaten. In diesem Zeitraum wird das Mieterzeugnis in der Regel noch akzeptiert. Ältere Bescheinigungen gelten nicht mehr, da sich Ihre finanzielle Situation seit der Ausstellung verändert haben könnte.

Darf der neue Vermieter eine Vorvermieterbescheinigung verlangen?


Ja, der neue Vermieter darf eine Vorvermieterbescheinigung verlangen. Schließlich möchte er sich absichern und Risiken reduzieren. Sie müssen dieser Aufforderung jedoch nicht nachkommen. Empfehlen würden wir es trotzdem: Denn am Ende entscheidet immer noch der Vermieter darüber, wem er den Mietvertrag gibt.

Kann der Vorvermieter die Ausstellung einer Vorvermieterbescheinigung verweigern?


Ja, das ist möglich. Da die Vorvermieterbescheinigung keinem Gesetz unterliegt, können Vermieter die Ausstellung verweigern. Gründe sind beispielsweise offene Mietschulden oder Streitigkeiten mit den Mietern. Haben Sie sich nichts zuschulden kommen lassen, ist das nicht weiter dramatisch. Kontoauszüge können ebenfalls herhalten. Auch sie belegen pünktliche Mietzahlungen in vereinbarter Höhe.

Ich habe keinen Vorvermieter – was soll ich tun?


Bei der ersten eigenen Wohnung können Sie selbstverständlich keine Vorvermieterbestätigung vorlegen. Ihrem potenziellen Vermieter können Sie aber eine SCHUFA-Bonitätsauskunft, Gehaltsnachweise, Arbeitsvertrag und ggf. auch eine Mietbürgschaft anbieten.

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Carina Langer

23. Juni 2025