

Die Grundschuldabtretung kann Ihnen bei Umschuldung oder Bankwechsel Zeit und Kosten sparen. Statt die Grundschuld zu löschen und neu einzutragen, lässt sie sich einfach übertragen – ideal für eine unkomplizierte Finanzierungsanpassung. Erfahren Sie hier, wann das sinnvoll ist und wie Sie am besten vorgehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundschuldabtretung ist eine kostengünstige Alternative zur Löschung und Neueintragung einer Grundschuld für Ihr Haus in Meschede, Eiserfeld oder Plettenberg, ideal für Umschuldungen oder Anschlussfinanzierungen.
- Mit der Abtretung wird die Grundschuld auf einen neuen Kreditgeber übertragen, ohne dass eine neue Grundschuld im Grundbuch eingetragen werden muss.
- Die Notarkosten und Grundbuchgebühren richten sich nach der Höhe der Grundschuld und liegen meist bei ca. 0,2 Prozent der Summe.
- Eine Löschung der Grundschuld ist nur nötig, wenn keine weiteren Finanzierungen geplant sind und die Immobilie frei von Belastungen sein soll.
- Auch eine Teilabtretung und Teillöschung der Grundschuld ist eine Möglichkeit.
Das können Sie tun
- Vergleichen Sie Angebote verschiedener Banken für eine Anschlussfinanzierung oder Umschuldung.
- Prüfen Sie, ob eine Grundschuldabtretung oder Teilabtretung in Ihrem Fall sinnvoll ist, um bei einem Bankwechsel Kosten zu sparen.
- Besprechen Sie Ihre Pläne mit einem Finanzierungsberater, um die für Sie beste und kostengünstigste Lösung zu finden.
Was ist eine Abtretung der Grundschuld?
Die Grundschuld ist ein Pfandrecht auf eine Immobilie im Siegerland, Sauerland und Märkischen Kreis und wird in der Regel als Sicherheit für ein Darlehen genutzt. Das bedeutet: Nehmen Sie bei der Bank einen Kredit auf, lassen Sie üblicherweise eine Grundschuld auf Ihre Immobilie eintragen, um der Bank Sicherheit zu geben, falls Sie das Darlehen irgendwann nicht mehr zurückzahlen können.
Eine Abtretung der Grundschuld passiert dann, wenn die Bank, bei der Sie den Kredit aufgenommen haben, die Grundschuld auf eine andere Bank oder Person überträgt. In der Praxis kommt das oft vor, wenn Sie Ihren Kredit umschulden oder im Rahmen einer Anschlussfinanzierung zu einer anderen Bank wechseln möchten. Statt die Grundschuld komplett zu löschen und eine neue eintragen zu lassen, kann man die bestehende Grundschuld einfach abtreten. Das spart Zeit und Kosten, denn ein Löschungs- und Neueintrag ins Grundbuch kann teuer werden.
Gründe für eine Grundschuldabtretung
Sie haben ein Darlehen bei Ihrer Bank, aber eine andere Bank bietet Ihnen einen niedrigeren Zinssatz? Wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und den Kredit umschulden wollen oder eine Anschlussfinanzierung ansteht, könnte es sich lohnen, das Darlehen bei der neuen Bank weiterzuführen. Durch eine Abtretung der Grundschuld kann die neue Bank einfach die Sicherheit übernehmen, ohne dass eine teure Löschung und Neueintragung im Grundbuch notwendig ist.
Auch wenn Sie mehrere Kredite bei verschiedenen Banken haben, kann es praktisch sein, alle Darlehen bei einer Bank zu bündeln. Das vereinfacht die Verwaltung und schafft oft bessere Konditionen. Die Grundschuldabtretung ermöglicht Ihnen, die Grundschuld für alle Kredite auf den neuen Kreditgeber zu übertragen.
Vorteile einer Grundschuldabtretung
Die Grundschuldabtretung bringt viele praktische Vorteile mit sich, die den Wechsel oder die Neustrukturierung Ihrer Finanzierung deutlich erleichtern:
- Minimaler Aufwand für den Eigentümer: Die Banken übernehmen den gesamten Abtretungsprozess, sodass für Sie kaum Verwaltungsaufwand entsteht.
- Kein neuer Grundbucheintrag: Statt einer Löschung und Neueintragung wird die bestehende Grundschuld einfach an die neue Bank übertragen.
- Kostengünstiger als Neueintragung: Die Abtretung ist in der Regel nur halb so teuer wie eine vollständige Löschung und Neueintragung.
- Schneller Prozess: Die Abtretung geht schneller, da lediglich der Gläubigerwechsel im Grundbuch eingetragen wird.
- Kein Eigentümer-Notartermin nötig: Die Unterschrift des Eigentümers ist nicht erforderlich; die Banken und der Notar kümmern sich um alles.
Eine Grundschuldabtretung ist also besonders dann sinnvoll, wenn Sie Ihre Finanzierung umstrukturieren möchten und dabei auf unnötige Kosten und Bürokratie verzichten wollen. Ob eine Abtretung in Ihrem speziellen Fall die beste Lösung ist, hängt allerdings von mehreren Faktoren ab – hier kann Ihnen auch ein unabhängiger Finanzierungsberater helfen, die für Sie passende Entscheidung zu treffen.
Kosten einer Grundschuldabtretung
Die Abtretung einer Grundschuld ist eine vergleichsweise kostengünstige Option, um eine bestehende Grundschuld zu übertragen. Anders als bei einer vollständigen Grundschuldlöschung und Neueintragung im Grundbuch fallen hier nur Gebühren für die Beglaubigung und die Eintragung des Gläubigerwechsels an.
- Notarkosten für die Beglaubigung: Ein Notar muss die Unterschrift des bisherigen Gläubigers (also der bisherigen Bank) beglaubigen, um die Abtretung rechtlich abzusichern. Die Höhe der Notargebühren richtet sich nach dem Wert der Grundschuld.
- Gebühren für die Eintragung im Grundbuch: Zusätzlich werden Gebühren fällig, um den neuen Gläubiger im Grundbuch zu vermerken. Auch hier berechnet das Grundbuchamt die Kosten auf Basis der Grundschuldhöhe.
Als grober Richtwert: Die Gesamtkosten einer Grundschuldabtretung betragen etwa 0,2 Prozent des Grundschuldbetrags. Bei einer Grundschuld von 180.000 Euro liegen die Gebühren gemäß der Gebührentabelle des GNotKG beispielsweise bei rund 447 Euro (243 Euro für die Beglaubigung und 204 Euro für die Grundbuchänderung).
Zum Vergleich: Das Löschen einer alten Grundschuld und das Eintragen einer neuen sind deutlich teurer. Allein die Löschung und Neueintragung würde über 1.400 Euro kosten, da beide Vorgänge separat durch den Notar und das Grundbuchamt bearbeitet werden müssen. Somit ist die Abtretung eine günstige und einfache Alternative, um Ihre Grundschuld flexibel zu übertragen.
So gehen Sie bei einer Grundschuldabtretung vor
Der erste Schritt bei einer Grundschuldabtretung besteht darin, sicherzustellen, dass sowohl die bisherige als auch die neue Bank mit der Übertragung der Grundschuld einverstanden sind. In den meisten Fällen können Sie die Bank dann ermächtigen, alle weiteren Schritte zu übernehmen – Ihr Aufwand bleibt somit gering.
Sobald beide Banken zugestimmt haben, erklärt die alte Bank offiziell, dass sie die bestehende Grundschuld an die neue Bank abtritt. Gleichzeitig zahlt die neue Bank die offene Restschuld an die bisherige Bank aus. Der Notar beglaubigt die Abtretungserklärung und veranlasst, dass der neue Gläubiger im Grundbuch eingetragen wird. Ein persönlicher Besuch beim Notar ist für Sie als Eigentümer in der Regel nicht erforderlich. Dieser gesamte Prozess dauert meist etwa zwei bis vier Wochen.
Achtung: Falls im Sicherungsvertrag ein Abtretungsausschluss festgelegt wurde, ist das Verfahren etwas komplizierter. Der Kreditnehmer muss dann einer Grundschuldabtretung zustimmen und diese notariell beglaubigen lassen, was die Kosten geringfügig erhöht. Es ist also ratsam, vorab den Sicherungsvertrag zu prüfen.
Alternative: Teilabtretung der Grundschuld
Bei einer Umschuldung hat der Kreditnehmer oft schon einen erheblichen Teil des ursprünglichen Darlehens abbezahlt. Daher ist es meist nicht mehr nötig, die volle Höhe der ursprünglich eingetragenen Grundschuld beizubehalten und abzutreten. Die Um- oder Anschlussfinanzierung ist also eine gute Gelegenheit, die Grundschuld so anzupassen, dass sie dem aktuellen Finanzierungsbedarf entspricht.
Mit einer Teilabtretung lässt sich die Grundschuld gezielt auf den Betrag beschränken, den die neue Bank als Sicherheit benötigt. Der restliche Teil der Grundschuld kann unkompliziert gelöscht werden. So bleibt nur der relevante Teil der Grundschuld als Sicherheit bestehen.
Bei einer Teilabtretung und Teillöschung fällt zusätzlich eine Gebühr für die Notarbeglaubigung Ihrer Unterschrift an. Damit ist die Teilabtretung insgesamt etwas teurer als eine einfache Grundschuldabtretung, jedoch immer noch deutlich günstiger als eine komplette Löschung und Neueintragung.
Fazit: Grundschuld abtreten oder Grundschuld löschen?
Ob Sie die Grundschuld abtreten oder löschen lassen, hängt ganz von Ihren finanziellen Plänen ab. Die Abtretung ist oft die kostengünstigere und schnellere Wahl, besonders bei Umschuldungen oder wenn Sie im Rahmen einer Anschlussfinanzierung zu einer anderen Bank wechseln möchten. Hier sparen Sie sich den Aufwand und die höheren Gebühren, die eine Löschung und Neueintragung mit sich bringen würden.
Die Löschung der Grundschuld lohnt sich hingegen, wenn Sie die Immobilie komplett abbezahlt haben und keine weiteren Finanzierungen darauf aufnehmen möchten. Sie ist zwar mit zusätzlichen Kosten verbunden, bringt Ihnen aber den Vorteil, dass die Immobilie frei von jeglicher Belastung ist.
In den meisten Fällen bietet die Abtretung eine flexible und günstigere Lösung, während die Löschung der Grundschuld ideal ist, wenn Sie langfristig keine weiteren Darlehen mehr benötigen.
Häufige Fragen zur Grundschuldabtretung
Was bedeutet Grundschuldabtretung?
Eine Grundschuldabtretung bedeutet, dass die bestehende Grundschuld einer Immobilie von der alten Bank auf eine neue Bank übertragen wird. Anstatt die Grundschuld zu löschen und neu einzutragen, wechselt lediglich der Gläubiger. So bleibt die Sicherheit erhalten und der Aufwand sowie die Kosten bleiben gering.
Warum führt man als Eigentümer eine Grundschuldabtretung durch?
Eine Grundschuldabtretung ist sinnvoll, wenn man die Finanzierung zu besseren Konditionen auf eine andere Bank übertragen oder mehrere Kredite bündeln möchte. Der Vorteil: Die bestehenden Sicherheiten können einfach weitergenutzt werden, ohne teure Löschung und Neueintragung.
Für wen ist eine Grundschuldabtretung sinnvoll?
Eine Grundschuldabtretung ist vor allem für Kreditnehmer sinnvoll, die umschulden oder ihre Finanzierung bei einer anderen Bank fortführen möchten. Auch bei der Bündelung mehrerer Kredite kann die Abtretung eine unkomplizierte Lösung sein, um vorhandene Sicherheiten zu nutzen.
Wie lange dauert eine Grundschuldabtretung?
Eine Grundschuldabtretung dauert meist wenige Wochen. Der genaue Zeitraum hängt davon ab, wie schnell die beteiligten Banken die Abtretungserklärung erstellen und der Notar sowie das Grundbuchamt die Änderungen bearbeiten.
Was passiert mit der Grundschuld, wenn der Kredit abbezahlt ist?
Nach der vollständigen Rückzahlung bleibt die Grundschuld bestehen, kann aber auf Wunsch gelöscht oder als Sicherheit für zukünftige Kredite behalten werden. Wird sie gelöscht, ist die Immobilie offiziell lastenfrei im Grundbuch.
Was ist besser: Grundschuld löschen oder abtreten?
Eine Abtretung ist sinnvoller, wenn Sie eine Finanzierung bei einer anderen Bank fortführen wollen, da sie kostengünstiger und schneller ist. Eine Löschung macht mehr Sinn, wenn Sie die Immobilie komplett abbezahlt haben und keine weiteren Darlehen aufnehmen möchten.
Hat eine Abtretung der Grundschuld auch Nachteile?
Ein Nachteil der Abtretung ist, dass die Grundschuld weiter im Grundbuch eingetragen bleibt und theoretisch wieder genutzt werden könnte. Dies kann eine Belastung darstellen, wenn Sie die Immobilie frei von Sicherheiten behalten möchten.
Wie läuft eine Grundschuldabtretung ab?
Zunächst einigt man sich mit der neuen Bank und holt die Zustimmung der alten Bank ein. Anschließend wird die Abtretungserklärung beim Notar beglaubigt und im Grundbuch eingetragen. Sobald die neue Bank als Gläubiger eingetragen ist, ist die Abtretung abgeschlossen.
Wann ist eine Teilabtretung die bessere Lösung?
Eine Teilabtretung ist sinnvoll, wenn Sie nur einen Teil der Grundschuld für eine neue Finanzierung benötigen, ohne die gesamte Summe auf eine neue Bank zu übertragen. Das bietet mehr Flexibilität, etwa bei zusätzlichen Darlehen oder bei Immobilien mit mehreren Eigentümern.
Die in diesem Artikel bereitgestellten Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Beratung durch eine Fachkanzlei. Die Inhalte sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken.
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