

Ist ein Darlehen vollständig getilgt, kann es sinnvoll sein, die Grundschuld für Ihr Haus in Sundern, Lüdenscheid oder Siegen löschen zu lassen. Alles zum Thema Grundschuld und Löschungsbewilligung.
Um den Traum vom Eigenheim realisieren zu können, nehmen die meisten Käufer oder Bauherren ein Darlehen bei der Bank auf. Als Absicherung greifen die Kreditinstitute anstelle einer Hypothek meist auf den Eintrag einer Grundschuld im Grundbuch zurück. Was genau das bedeutet und wie man nach vollständiger Tilgung der Darlehenssumme die Grundschuld löschen kann, erfahren Sie hier.
Was ist eine Grundschuld?
Kreditgeber lassen sich im Rahmen einer Baufinanzierung eine Grundschuld im Grundbuch als Absicherung eintragen. Die Höhe entspricht in der Regel der vereinbarten Darlehenssumme. Damit erhält das Kreditinstitut Grundpfandrechte an der Immobilie in Südwestfalen. Das heißt, Sie können das Grundstück, die Wohnung oder das Haus nicht ohne die Zustimmung der Bank verkaufen. Beziehungsweise bei Zahlungsunfähigkeit hat der Kreditgeber das Recht, Haus oder Grund durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung zu verwerten.
Warum sollte ich eine Grundschuld löschen lassen?
Ist ein Kredit vollständig abbezahlt, gibt es keinen Grund mehr für die Bank, sich abzusichern. In diesem Fall können Sie die Grundschuld löschen lassen. Das ist immer dann sinnvoll, wenn Sie anstreben, Ihre Immobilie wieder zu verkaufen. Der einfache Grund: Für unbelastete Grundstücke in der Region ist die Nachfrage deutlich höher und Sie können in der Regel einen höheren Preis erzielen.
Grundschuld löschen, ist das sinnvoll?
Wenn Sie nicht vorhaben, Ihre Immobilie zu verkaufen oder abzutreten, lohnt es sich, die Grundschuld im Grundbuch stehen zu lassen. Sie kann als Sicherheit wiederbelebt werden. Zum Beispiel, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt ein Modernisierungsdarlehen oder einen Kredit für die Finanzierung einer weiteren Immobilie im Märkischen Kreis, Siegerland oder Sauerland benötigen. Außerdem sparen Sie damit jede Menge Kosten, die sowohl bei der Löschung als auch bei der erneuten Bestellung einer Grundschuld anfallen.
Tipp: Auch wenn Sie sich dagegen entscheiden, die Grundschuld löschen zu lassen, lassen Sie sich vom Kreditgeber eine Löschungsbewilligung ausstellen. Das Dokument belegt, dass Sie das Darlehen vollständig getilgt haben.
Wann kann ich eine Grundschuld löschen lassen?
Eine Grundschuld kann man löschen lassen, sobald die letzte Kreditrate zurückgezahlt ist oder nach einer Umschuldung des Darlehens. Voraussetzung ist in beiden Fällen eine Löschungsbewilligung. Diese steht Ihnen per Gesetz zu (§ 875 BGB) und kann beim Kreditgeber unter den genannten Voraussetzungen beantragt werden.
Wer kann die Grundschuld löschen?
Die Löschung der im Grundbuch eingetragenen Grundschuld übernehmen ein Notar und das Grundbuchamt. Sie müssen von Ihnen beauftragt und bezahlt werden, wenn Sie Ihre Grundschuld löschen wollen.
Was ist eine Löschungsbewilligung?
Die sogenannte Löschungsbewilligung ist die Voraussetzung dafür, dass Sie Ihre Grundschuld aus dem Grundbuch austragen lassen können. Dabei handelt es sich um ein Dokument, welches Ihr Kreditgeber ausstellt, sobald Sie das Darlehen vollständig zurückgezahlt haben oder der Kredit umgeschuldet wurde. Mit der Löschungsbewilligung stimmt der Gläubiger zu, dass sein Sicherungsrecht in Form der Grundschuld erlischt.
Wichtig: Für die Grundschuldlöschung muss die Bewilligung notariell beglaubigt sein. Auch wenn Sie sich von einer Privatperson Kapital geliehen haben, muss die Löschungsbewilligung durch die Hände eines Notars gehen.
Was steht in einer Löschungsbewilligung?
Eine Löschungsbewilligung ist immer gleich aufgebaut. Sie enthält neben der Information, um welche Art Grundsicherungsrecht es sich handelt, folgende Angaben:
- Grundbuchblatt
- Flurstück
- Nummer des Grundbucheintrags
- Höhe der Grundschuld
- Gläubiger
- Stadt des kreditgebenden Instituts
- Ort, Datum und Unterschrift des Kreditgebers
- Zustimmung zur Löschung durch den Eigentümer
- Ort, Datum und Unterschrift des Eigentümers
Das Dokument muss zudem notariell beglaubigt werden.
Grundschuld löschen – wie geht das?
Um die Belastung eines Grundstücks aus dem Grundbuch zu streichen, müssen Sie zunächst eine Löschungsbewilligung beantragen. Diese stellt Ihnen der Gläubiger aus, in den meisten Fällen also die kreditgebende Bank. Ist das Darlehen vollständig getilgt oder umgeschuldet, wird die Bewilligung meist automatisch vom Kreditgeber ausgestellt. Andernfalls können Sie sie aktiv einfordern. Beachten Sie: Dieser Vorgang kann einige Wochen dauern.
Im nächsten Schritt müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Löschung der Grundschuld stellen. Dabei handelt es sich um nichts anderes als die Löschungszustimmung von Ihnen als Eigentümer. Diesen Antrag übermittelt der beauftragte Notar zusammen mit der Löschungsbewilligung ans Grundbuchamt. Die notarielle Beglaubigung beider Dokumente ist zwingend notwendig. Die Beamten im Grundbuchamt prüfen die Angaben und tragen im Fall eines positiven Beschlusses einen Löschungsvermerk im Grundbuch ein.
Welche Unterlagen benötigen Sie, um die Grundschuld löschen zu lassen?
Für die Löschung der Grundschuld benötigen Sie folgende Dokumente:
- Löschungsbewilligung des Gläubigers
- Löschungszustimmung des Eigentümers
Diese Unterlagen sind nur dann gültig, wenn sie vom Eigentümer unterschrieben und von einem Notar beglaubigt sind. Möchten Sie eine Briefgrundschuld löschen lassen, benötigen Sie zusätzlich den Grundschuldbrief. Diesen leitet der Notar zusammen mit den übrigen Dokumenten ans Grundbuchamt weiter.
Wer trägt die Kosten für die Löschung der Grundschuld?
Die Kosten für die Löschung einer Grundschuld trägt allein der Kreditnehmer. Sie als Eigentümer müssen sowohl die Notarkosten als auch die Gebühren für das Grundbuchamt zahlen. Wie hoch die Gebühren ausfallen, hängt von der eingetragenen Grundschuldsumme ab.
Was kostet es, die Grundschuld löschen zu lassen?
Eine Grundschuldlöschung ist im Vergleich zu einer Grundschuldbestellung kostengünstig. Ein paar hundert Euro müssen Sie trotzdem für die Beauftragung von Notar und Grundbuchamt einplanen. Die Kosten belaufen sich auf circa 0,2 Prozent der Grundschuldsumme. Die Löschungsbewilligung, welche vor dem Antrag auf Löschung der Grundschuld vorliegen muss, ist kostenlos.
Folgende Tabelle schlüsselt die einzelnen Posten einmal beispielhaft auf:
Höhe der Grundschuld | 180.000 Euro |
Notargebühren | 261,12 Euro |
Grundbuchgebühren | 204 Euro |
Gesamtkosten Grundschuldlöschung | 465,12 Euro |
Wie lange dauert es, eine Grundschuld zu löschen?
Der gesamte Prozess der Grundbuchlöschung kann mehrere Wochen bis Monate dauern. Zunächst muss der Gläubiger die Löschungsbewilligung ausstellen. Erst im Anschluss kann der Eigentümer den Antrag über einen Notar ans Grundbuchamt weiterleiten.
Fazit:
Die Löschung einer Grundschuld ist ein wichtiger Schritt, sobald ein Darlehen vollständig getilgt oder umgeschuldet wurde. Sie ermöglicht es Ihnen, Ihre Immobilie unbelastet zu verkaufen und kann Ihnen helfen, einen höheren Verkaufspreis zu erzielen. Auch wenn Sie die Grundschuld nicht sofort löschen möchten, ist es ratsam, eine Löschungsbewilligung vom Kreditgeber zu erhalten, um die vollständige Tilgung des Darlehens zu dokumentieren. Die Kosten und der Aufwand für die Löschung sind überschaubar, jedoch sollten Sie die notwendigen Schritte und Dokumente rechtzeitig planen, um Verzögerungen zu vermeiden.
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