

Eine Bauvoranfrage klärt, ob Sie ein Grundstück in Plettenberg, Neunkirchen oder Sundern prinzipiell bebauen können. Das spart Ihnen Zeit und Geld und verschafft Ihnen eine Menge Planungssicherheit.
Eine Bauvoranfrage (auch „Antrag auf Bauvorbescheid“ genannt) hilft Ihnen, im Vorfeld Ihres Bauvorhabens viele Fragen zu klären und Unklarheiten zu beseitigen. Wann so ein Antrag sinnvoll ist, wie Sie dabei vorgehen und was Sie das kostet, das erfahren Sie hier. Darüber hinaus sagen wir Ihnen, wo Sie Infos und Muster erhalten, um die Anfrage in den einzelnen Bundesländern zu stellen.
Was ist eine Bauvoranfrage?
Eine Bauvoranfrage wird auch die kleine Schwester des Bauantrags genannt. Sie können sie bei der Gemeinde oder Baubehörde im Siegerland, Sauerland oder Märkischen Kreis stellen, um zu klären, ob – oder mit welchen Einschränkungen – Ihr Bauvorhaben prinzipiell verwirklicht werden kann und es mit dem Baurecht oder geltenden Bebauungsplänen vereinbar ist. Der dann von der Behörde ausgestellte Bauvorbescheid nimmt die Entscheidung über den späteren Bauantrag nicht vorweg, verschafft dem Bauherrn aber mehr Planungssicherheit. Das heißt, die genehmigten Teilaspekte sind rechtsgültig.
Wann ist eine Bauvoranfrage sinnvoll?
Ihr Grundstück liegt in einem Baugebiet in Südwestfalen, in welchem die Höhe der Häuser durch den Bebauungsplan klar vorgegeben ist und Sie haben sich Ihr Haus viel größer vorgestellt? Wenn Sie schon im Vorfeld Grund zur Annahme haben, dass das Bauamt Ihren Bauantrag aufgrund solcher Abweichungen ablehnen könnte, ist ein Antrag auf einen Bauvorbescheid sinnvoll.
Torsten Flomm, Vorsitzender des Grundeigentümerverbands Hamburg von 1832 e.V., sagt: „Eine Bauvoranfrage ist nicht immer notwendig. Diese ist dann sinnvoll, wenn etwa Zweifel an der Genehmigungsfähigkeit einer bestimmten Art und Weise der Bebauung bestehen.“
Auch wenn Sie im Außenbereich bauen wollen oder für Ihren Bauplatz kein Bebauungsplan existiert, ist ein Antrag auf einen Bauvorbescheid ratsam. Wenn Sie ein Grundstück in Ihrer Region verkaufen wollen, wofür es keinen gültigen Bebauungsplan gibt, kann so eine Anfrage bei positivem Bescheid den Wert des Grundstücks erheblich steigern.
Wann können Sie sich eine Bauvoranfrage sparen?
Eine Bauvoranfrage ist nicht notwendig, wenn Sie alle Vorgaben eines für Ihr Grundstück gültigen Bebauungsplans erfüllen. Denn dann besteht kein Grund, warum Ihr Bauvorhaben nicht prinzipiell durchführbar ist. Die Genehmigung des Bauantrags ist in solchen Fällen sehr wahrscheinlich. Deshalb können Sie sich die Gebühr für die Anfrage dann sparen.
Wer stellt eine Bauvoranfrage?
Ein Antrag auf Bauvorbescheid kann von einem Architekten, einem bauvorlageberechtigten Bauingenieur, dem Bauherrn oder einem Kaufinteressenten des betreffenden Grundstücks gestellt werden. In vielen Fällen ist es sinnvoll, sich bei der Formulierung der Fragen fachlich beraten zu lassen.
Wie sieht eine Bauvoranfrage aus?
Ein Antrag auf Bauvorbescheid können Sie sowohl förmlich als auch formlos stellen. Entscheiden Sie sich für den formlosen Antrag, reicht es, wenn Sie einen Lageplan und die Skizzen Ihres Bauvorhabens einreichen. Allerdings ist der Bescheid der Behörde auf einen formlosen Antrag rechtlich nicht bindend. Damit er das ist, muss der Antrag förmlich gestellt werden. Außerdem ist der Grad der Verbindlichkeit der Antwort auch von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Was muss eine Bauvoranfrage enthalten?
Der Antrag auf Bauvorbescheid ist in der Regel weniger umfangreich als ein Bauantrag. Dennoch müssen Sie für eine förmliche Anfrage eine ganze Reihe von Unterlagen sammeln, um sie stellen zu können:
- Antragsformular
- Flurkarte
- Baubeschreibung
- Ein detaillierter Fragenkatalog, den Ihr Architekt oder Bauingenieur so formuliert, dass die Behörde die Fragen mit Ja oder Nein beantworten kann (zum Beispiel: „Ist das Bauvorhaben in Hinblick auf die Art der Nutzung mit einer Grundfläche von … Quadratmetern und einer Firsthöhe von … Metern planungsrechtlich zulässig?“)
- Bauzeichnungen
- Nutzungsbeschreibung bei gewerblichen Bauvorhaben
- Bauzeichnungen mit Lageplan, Grundrissen, Schnitten, Ansichten, Entwässerung und Wasserversorgung
- Fotos des Grundstücks
- Kopien von möglichen Baulasten
- Abweichungsantrag, wenn Sie Ausnahmen von Festsetzungen eines Bebauungsplans beantragen wollen
- Berechnungen zum Bruttorauminhalt
Wenn Sie bei der Baugenehmigung auf Nummer sicher gehen wollen, empfiehlt es sich, vorher einen Antrag auf einen Bauvorbescheid zu stellen.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitung eines förmlichen Antrags auf Bauvorbescheid kann bis zu drei Monate dauern. Je nachdem, ob Sie noch Dokumente nachreichen müssen, kann das Verfahren auch noch länger dauern. Schneller Bescheid bekommen Sie bei einer formlosen Anfrage. In beiden Fällen können Sie eventuell die Dauer der eigentlichen Baugenehmigung beschleunigen.
Muster: Wo reiche ich eine Bauvoranfrage ein?
Sie können die von Ihrem Architekten oder Bauingenieur vorbereitete Bauvorbescheid bei der für Sie zuständigen Baubehörde einreichen. Im Folgenden finden Sie Infos, Unterlagen und Muster zur Erlangung des Bauvorbescheids in den einzelnen Bundesländern:
Kosten: Was kostet eine Bauvoranfrage?
Die Kosten für den Antrag auf einen Bauvorbescheid hängen vom Bearbeitungsaufwand der Baubehörde ab. Dabei gilt: ein formloser Antrag ist mit 50 bis 200 Euro deutlich günstiger als ein förmlicher Antrag. Dieser kann bis zu einem Prozent der voraussichtlichen Baukosten beziehungsweise 40 bis 60 Prozent der Kosten für eine Baugenehmigung betragen. Wir empfehlen, dass Sie sich im Vorfeld bei der Baubehörde über die Gebühren informieren.
Hinzu kommt das Honorar des Architekten oder Bauingenieurs, das sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure richtet. Die Bauvoranfrage ist besonders bei kritischen Projekten sinnvoll, da Sie auf diesen Weg schon vor dem Bauantrag mehr Planungssicherheit erlangen. Planen Sie diese Kosten auf jeden Fall bei den Gesamtkosten für einen Bauantrag mit ein.
Was passiert nach dem Bescheid?
Nach einem positiven Bauvorbescheid wissen Sie, dass Ihr Projekt realistisch ist und können den Bauantrag vorbereiten lassen. Bei einem negativen Bescheid müssen Sie prüfen, ob sich die Aspekte, die gegen das Vorhaben sprechen, überhaupt ausräumen lassen. Suchen Sie das Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter und lassen Sie sich von Ihrem Architekten oder Bauingenieur unterstützen und beraten. Vielleicht findet sich ein Kompromiss, der Ihr Projekt doch noch ermöglicht.
Abschließender Tipp
Wer ein Haus in seiner Heimat bauen will, muss einen Bauvertrag mit einem Bauunternehmen abschließen, denn ohne Bauvertrag gibt es keine Bauleistungen. „90 Prozent aller Bauverträge sind dabei jedoch nicht unterschriftsreif“, so Manuela Reibold-Rolinger, Fachanwältin für Baurecht. Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihren Bauvertrag vor Unterschrift von einem Fachanwalt prüfen zu lassen.
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