Dachdämmungspflicht

Dachdämmungspflicht
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Dach dämmen: Für wen ist die Dachdämmung Pflicht?

Das Dach dämmen lohnt sich, um Heizkosten zu sparen. Für viele Eigentümer von Altbauten ist die Dachdämmung sogar Pflicht. Wir verraten, für wen die Sanierungspflicht zum Dachdämmen gilt, welche Methoden es gibt und was sie kosten.

Schon vor 12.000 Jahren haben Menschen Dächer zum Schutz vor Regen, Wind und Sonne gebaut. Ein Hausdach muss auch heute noch viel aushalten – und das am besten über Jahrzehnte. Damit es den Bewohnern im Siegerland und Sauerland noch mehr Komfort und Schutz bietet, ist es sinnvoll, das Dach zu dämmen. Plus: In bestimmten Fällen sind Sie als Eigentümer zur (nachträglichen) Dachdämmung verpflichtet. Die Sanierungspflicht für Altbauten ist im Gebäudeenergiegesetz verankert. 

Was genau schreibt das Gesetz in puncto Dach dämmen vor? Welche Möglichkeiten gibt es? Und was kostet eine Dachdämmung? Die Antworten finden Sie in diesem Ratgeber.

Ist Dach dämmen Pflicht?

Eine allgemeine Dämmpflicht gibt es in Deutschland nicht. Aber: Gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist Dach dämmen Pflicht für alle Häuser, die ab dem 1. Februar 2002 gekauft oder gebaut worden sind. 

Die Dachdämmung muss den Auflagen der Wärmeschutz-Norm DIN 4108-2 entsprechen. Diese orientiert sich am Wärmedurchgangskoeffizienten. Der sogenannte U-Wert wird in Watt pro Quadratmeter und Kelvin angegeben und steht für den Wärmeverlust eines Bauteils. Für das Dach oder die obere Geschossdecke gilt ein maximaler U-Wert von 0,24 W/(m2K).

Gut zu wissen: Wer den Dachstuhl nicht als Wohnraum nutzt und beheizt, der muss auch das Dach nicht dämmen. In diesen Fällen reicht es aus, die oberste Geschossdecke zu dämmen. Dadurch lässt sich bei der Dämmung sehr viel Geld sparen. Wird der Dachboden später allerdings zu Wohnraum umgebaut, sind Sie zur Dachdämmung entsprechend der Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes verpflichtet.

Für wen gilt die Sanierungspflicht zum Dach dämmen?

Oberste Geschossdecke oder Dach dämmen ist Pflicht beim Neubau, unter Umständen aber auch beim Hauskauf. Die Sanierungspflicht greift beim Eigentümerwechsel oder wenn Sie einen Altbau erben beziehungsweise überschrieben bekommen. 

Per Gesetz müssen Sie Ihr Dach dämmen, so dass die Wärmeschutzauflagen erfüllt sind. Nach dem Grundbucheintrag haben Sie zwei Jahre Zeit, die Dachdämmung nachzurüsten. Wer die Vorschrift zur Dämmpflicht ignoriert, muss mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro rechnen. 

Die Sanierungspflicht gilt nicht nur für die Dachdämmung, sondern auch für die Fassade und zum Teil für Heiz- und Warmwasserrohre.

Wer ist nicht verpflichtet, sein Dach zu dämmen? 

Die Dämmpflicht gilt nicht für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, wenn sie schon vor Februar 2002 selbst in dem Gebäude gewohnt haben. Ausnahmen gibt es außerdem für denkmalgeschützte Gebäude. 

Ignorieren können Sie die Sanierungspflicht zum Dach dämmen ebenfalls, wenn das Dach beziehungsweise die oberste Geschossdecke den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 bereits erfüllen. 

Was bringt eine Dachdämmung?

Eine gute Dachdämmung sorgt für ein gemütliches Klima im Dachgeschoss – sowohl im Sommer als auch im Winter. Denn wenn es draußen kalt wird, dann ist das im oberen Bereich des Hauses stark zu spüren, wenn das Dach nicht gut gedämmt ist. Eine ordentliche Dämmung sorgt auch dafür, dass das Dachgeschoss im Sommer nicht so aufheizt. So ist das Klima im oberen Bereich des Hauses das ganze Jahr über ausgeglichen, und das Dachgeschoss wird lebenswert.

Doch eine gute Dachdämmung sorgt nicht nur für mehr Lebensqualität im Haus. Sie hilft auch, 20 bis 30 Prozent der Heizwärme einzusparen. So hoch ist der Anteil der Energie, die über ein ungedämmtes Dach verloren geht. Wer sein Dach dämmt, der kann damit sein Haushaltsbudget also stark entlasten. So zahlen sich die Kosten für die Dämmung auch schnell aus.

Nebenbei schont ein gedämmtes Dach die Umwelt. Gebäude verursachen rund 30 bis 35 Prozent der gesamten in Deutschland anfallenden CO2-Emissionen. Der Großteil davon fällt beim Heizen an.

Deshalb haben Sie auch gar nicht die Wahl, ob Dämmung oder keine Dämmung. Mittlerweile schreiben Gesetze eine Mindestdämmung vor. Auch der Schallschutz wird durch die Wärmedämmung des Dachs verbessert.

Welche Arten der Dachdämmung gibt es?

Dachdämmung ist nicht gleich Dachdämmung. Es kann recht günstig aber auch sehr teuer und aufwendig sein, ein Dach zu dämmen. Vieles hängt auch davon ab, ob eine Dämmung nachgerüstet oder gleich beim Neubau mitgeplant wird. Auch ob es sich um ein Steildach, Gründach oder Flachdach handelt, macht einen Unterschied und ob das Dachgeschoss als Wohn- oder nur als Stauraum genutzt wird. Wenn der Dachspeicher nicht als Wohnraum genutzt und damit nicht geheizt wird, dann reicht es, die oberste Geschossdecke ausreichend zu dämmen. Das ist einfacher und spart Geld.

Der Großteil der Bauherren im Kreis Siegen-Wittgenstein, Hochsauerlandkreis und Märkischen Kreis entscheidet sich für ein Steildach. Das heißt, dass die Neigung des Dachs – je nach Definition – größer als fünf Grad ist. Für Steildächer gibt es grundsätzlich drei verschiedene Möglichkeiten der Dämmung. Ein Dachstuhl besteht aus sogenannten Sparren aus Holz, die das Dach tragen. Ob zwischen, auf oder unter den Sparren gedämmt wird, hängt davon ab, in welchem Zustand das Dach bei einer Nachrüstung ist, wie die baulichen Voraussetzungen sind und was sich die Hausbesitzer wünschen.

Aufsparrendämmung

Bei der Aufsparrendämmung wird die Dämmung – wie der Name schon sagt – auf den Sparren befestigt, also außerhalb. Sie ist zwar sehr effektiv, weil sie Wärmebrücken verhindert, allerdings auch sehr aufwendig und teuer. Sie eignet sich für den Neubau oder bei einer Sanierung, wenn das ganze Dach neu gedeckt wird.

Zwischensparrendämmung

Bei der Zwischensparrendämmung wird die Dämmung zwischen den Sparren angebracht. Weil der Aufwand und die Kosten relativ gering sind und trotzdem eine gute Dämmwirkung erzielt werden kann, ist diese Form der Dachdämmung sehr beliebt. Auch eine Einblasdämmung lässt sich zwischen den Sparren anbringen.

Allerdings ist die Gefahr von Wärmebrücken sehr groß, weshalb diese Dämmform nicht so effektiv wie die Aufsparrendämmung ist. Die Art der Dämmung eignet sich besonders, wenn der Dachboden ausgebaut, die Dacheindeckung aber erhalten werden soll.

Untersparrendämmung

Die Dämmung unter den Sparren ist eine ideale Ergänzung zur Zwischensparrendämmung. Durch sie können durch die Zwischensparrendämmung auftretende Wärmebrücken vermieden werden. Allerdings wird durch die Untersparrendämmung auch der Wohnraum kleiner.

Welche Dämmung für ein Flachdach?

Welche Art der Dachdämmung und welcher Dämmstoff der richtige ist, entscheidet sich je nach Einzelfall und Beschaffenheit des Daches. Eine Dämmung auf, zwischen oder unter den Sparren kommt aber bei Flachdächern nicht in Frage. 

Für ein Flachdach gibt es je nach Ausgangslage die

  • Kaltdachdämmung
  • Warmdachdämmung
  • Umkehrdachdämmung.

Bei der Kaltdachdämmung ist ein luftgefüllter Hohlraum zwischen der dämmenden Schicht und dem eigentlichen Dach. Beim Warmdach fällt dieser Hohlraum weg. Wird die Dämmung auf der Dachabdichtung installiert, sprechen Fachleute von einer Umkehrdämmung.

Das Kaltdach kommt nur in Ausnahmefällen zum Einsatz, wenn sich das Haus in besonderen Höhenlagen befindet oder es in Leichtbauweise gebaut ist zum Beispiel. Bei massiven Dächern wird die Warmdachdämmung eingesetzt.

Ein Flachdach zu dämmen ist eine besondere Herausforderung. Das Dach ist besonderen Belastungen ausgesetzt und kann deshalb schnell undicht werden. Undichte Stellen führen aber dazu, dass Wasser ins Innere gelangen kann. So kann es auch dazu kommen, dass sich der Dämmstoff mit Wasser vollsaugt und dann seine Dämmwirkung verliert.

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