Heizungsgesetz 2026: Diese Regeln gelten jetzt beim GEG
Die Diskussion rund um das „Heizungsgesetz“ hat viele Immobilieneigentümer im Siegerland, Sauerland und Märkischen Kreis lange verunsichert. Darf ich meine Gasheizung weiter betreiben? Muss ich auf eine Wärmepumpe umsteigen? Hier erfahren Sie, was seit dem 29. Juli 2026 mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wirklich gilt.
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, oft auch GMG genannt) hat die Politik die Vorgaben des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG), besser bekannt als „Heizungsgesetz”, angepasst. Seit Juli 2026 gelten die neuen Regeln. Das Ziel bleibt bestehen: Heizungen sollen langfristig stärker mit erneuerbaren Energien laufen – nur der Weg dorthin ist jetzt flexibler. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was sich geändert hat und welche Heizungen weiterhin erlaubt sind.
Das Wichtigste in Kürze
Der Begriff „Heizungsgesetz“ ist kein offizieller Gesetzestitel, wird aber medial als Synonym für die Heizungsregeln im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verwendet.
Das GEG regelt Energieanforderungen für Gebäude, Heizungen und Sanierungen.
Am 10. Juli 2026 haben Bundestag und Bundesrat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Es ersetzt das bisherige GEG und ist seit dem 29. Juli 2026 in Kraft.
Mit dem GModG entfällt die bisherige 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen. Eigentümer in Schmallenberg, Plettenberg oder Kreuztal entscheiden künftig selbst, welche Heizung sie einbauen.
Gasheizungen und Ölheizungen bleiben erlaubt, wobei künftig stärker auf klimafreundliche Energieträger und deren Entwicklung gesetzt wird.
Die staatliche Förderung für klimafreundliche Heizungen läuft weiter, allerdings mit angepassten, teils reduzierten Konditionen.
Für Eigentümer gilt weiterhin: Ein Heizungstausch lohnt sich langfristig, auch in Bezug auf Energiepreise und Klimaschutz.
Das können Sie tun
Prüfen Sie zuerst das Alter und den Zustand Ihrer Heizung.
Informieren Sie sich frühzeitig über die aktuellen Förderbedingungen, wenn Sie eine Wärmepumpe oder eine andere klimafreundliche Heizung einbauen möchten.
Behalten Sie die kommunale Wärmeplanung Ihrer Stadt oder Gemeinde im Blick. Sie zeigt, welche Lösungen vor Ort sinnvoll sein können.
Planen Sie einen möglichen Heizungstausch rechtzeitig, statt erst bei einem Defekt handeln zu müssen.
Vergleichen Sie mehrere Heizsysteme und lassen Sie sich von Fachbetrieben beraten, welche Technik zu Ihrem Gebäude in Schmallenberg, Plettenberg oder Kreuztal passt.
Grundlagen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG): Was ist das Heizungsgesetz eigentlich genau?
Das Heizungsgesetz ist kein eigener Gesetzestitel. Der Begriff bezeichnet vielmehr die Regeln im Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, die seit seiner umfassenden Novelle 2023 festlegen, wie neu eingebaute Heizungen in Deutschland arbeiten sollen. Umgangssprachlich haben sich diese Vorgaben in Politik und Medien als „Heizungsgesetz“ durchgesetzt, weil sich die Debatte vor allem um Gasheizungen, Ölheizungen, Wärmepumpen und den Anteil erneuerbarer Energien dreht. Mit dem am 29. Juli 2026 in Kraft getretenen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde das bisherige GEG abgelöst. Das GModG regelt weiterhin nicht nur Heizungen, sondern auch die energetische Qualität von Gebäuden, Sanierungen und einzelne Pflichten von Eigentümern.
GEG-Reform: Was gilt beim Heizungstausch 2026?
Seit dem 29. Juli 2026 gilt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es löst das bisherige GEG ab und macht die Regeln für den Heizungstausch technologieoffener und flexibler. Wichtig zu wissen: Die Reform ist kein Entwurf mehr, sondern verabschiedetes und verkündetes Recht. Für neu eingebaute Heizungen gilt damit nicht länger die pauschale Vorgabe eines Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien. Eigentümerinnen und Eigentümer können grundsätzlich selbst entscheiden, welche Heizungsart sie einbauen.
Heizungsgesetz 2026: Was sind die wesentlichen Änderungen?
Die Novelle des Heizungsgesetzes setzt konsequent auf Technologieoffenheit und lässt die bisherige 65-Prozent-Vorgabe entfallen. Öl- und Gasheizungen bleiben erlaubt. Gleichzeitig sieht das neue Recht für neu eingebaute Öl- und Gasheizungen schrittweise steigende Anforderungen an den Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe vor. Statt einer einheitlichen Vorgabe für die Heiztechnik sollen damit stärker die eingesetzten Energieträger zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen beitragen
Bereich
Bisherige Regel (GEG)
Geänderte Regel (GModG)
Anteil erneuerbarer Energien
Neue Heizungen sollen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen
Die pauschale 65-Prozent-Vorgabe ist entfallen
Gas- und Ölheizungen
Einbau nur unter bestimmten Bedingungen möglich
Einbau bleibt grundsätzlich möglich
Klimafreundliche Brennstoffe
Vorgaben zum Einsatz erneuerbarer Brennstoffe bestanden bereits nach dem bisherigen GEG
Für neu eingebaute Öl- und Gasheizungen gelten künftig schrittweise steigende Anforderungen an klimafreundliche Brennstoffe
Technologie
Fokus stark auf Wärmepumpen
Technologieoffener Ansatz
Wesentliche Änderungen im Heizungsgesetzt 2026 (Quelle: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Wegfall der 65-Prozent-Regel
Die im bisherigen GEG vorgegebene strikte Pflicht zum Einbau von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien beim Heizungsaustausch ist entfallen. Eigentümer entscheiden künftig selbst, welche Heizung sie einbauen. Die Reform setzt stattdessen darauf, dass die Energieträger selbst schrittweise klimafreundlicher werden.
„Bio-Treppe“ für Öl- und Gasheizungen
Gasheizungen und Ölheizungen bleiben laut Gebäudemodernisierungsgesetz weiterhin erlaubt. Perspektivisch sollen fossile Heizungen einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen, etwa Biomethan, synthetisches Methan, Wasserstoff und Bioheizöl. Die konkreten Stufen und Quoten dieser sogenannten Bio- oder Grüngas-Treppe legt die Bundesregierung in einem separaten Gesetz fest.
Flexibilität bei der Heizungswahl
Das neue Heizungsgesetz schreibt keine bestimmte Heiztechnik vor. Entscheidend ist vielmehr, welche Anforderungen das jeweilige Heizsystem und die eingesetzten Energieträger erfüllen. Folgende Heizsysteme sind grundsätzlich möglich:
weiterhin möglich, künftig mit Anforderungen an klimafreundliche Brennstoffanteile
Ölheizung
nutzt Heizöl
weiterhin möglich, langfristig gelten steigende Anforderungen an klimafreundliche Brennstoffe
Erlaubte Heizsysteme laut dem neuen Heizungsgesetz 2026
Welche Lösung sinnvoll ist, hängt vom Gebäude, vom Budget und von den örtlichen Möglichkeiten in Schmallenberg, Plettenberg oder Kreuztal ab. Auch Gasheizungen und Ölheizungen verschwinden damit nicht sofort vom Markt.
Warum Wärmepumpen trotzdem eine wichtige Rolle spielen
Auch wenn das Gesetz mehrere Heizsysteme erlaubt, setzen viele energiepolitische Strategien stark auf Wärmepumpen. Dafür gibt es mehrere Gründe:
In vielen Neubauten gelten Wärmepumpen deshalb bereits als Standardlösung. In Bestandsgebäuden hängt die Entscheidung stärker von Faktoren wie Dämmung, Heizkörpern oder Platzangebot ab.
Ziele der GEG-Reform
Die Reform des Heizungsgesetzes verfolgt mehrere Ziele:
mehr Planungssicherheit für Eigentümer
flexiblere Lösungen statt strenger Einzelvorgaben
bessere Abstimmung mit der kommunalen Wärmeplanung
Anpassung an die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD)
Das grundlegende Ziel des Heizungsgesetzes bleibt. Deutschland will bis 2045 klimaneutral werden und der Gebäudesektor spielt dabei eine wichtige Rolle, weil Heizen einen großen Teil der CO₂-Emissionen verursacht.
Auswirkungen auf die staatliche Förderung
Trotz der politischen Änderungen bleibt die staatliche Förderung ein wichtiger Baustein. Es gelten jedoch angepasste Förderbedingungen. Aktuell unterstützt der Staat den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen über mehrere Programme. Diese Förderwege gibt es derzeit:
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
KfW-Programme für Neubau und Sanierung
BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen
steuerliche Förderung nach § 35c Einkommensteuergesetz
Die genaue Höhe der Förderung hängt vom Projekt ab. Wer in Schmallenberg, Plettenberg oder Kreuztal plant, sollte sich vorab bei der KfW über die aktuell gültigen Konditionen informieren, da sich die Förderhöhen anpassen.
Unser Tipp
Aufgrund der rasanten Änderungen im Bereich der Förderungen, empfehlen wir Ihnen den ZuschussGuide zu nutzen, damit Sie immer die aktuellsten Förderungen erhalten. Unser Wohnfühlwissen wird regelmäßig auf Aktualität geprüft und angepasst.
Was bedeutet das Heizungsgesetz für mich als Eigentümer?
Bestehende Heizungen dürfen weiterhin betrieben werden, auch wenn sie mit Gas oder Öl arbeiten. Das Heizungsgesetz verpflichtet Sie nicht dazu, eine funktionierende Anlage in Ihrem Haus sofort zu ersetzen. Erst wenn Sie Ihre Heizung austauschen möchten, gelten die seit dem 29. Juli 2026 geltenden Regeln des Gebäudemodernisierungsgesetzes.
Tipp 1: Heizsystem bewusst wählen
Es gibt keine pauschale Empfehlung, welche Heizung sich aktuell lohnt. Vielmehr ist die Entscheidung vom Einzelfall abhängig. Als erste Orientierung vergleichen wir die wichtigsten Systeme miteinander:
Heizsystem
Vorteile
Nachteile
Wärmepumpe
arbeitet klimafreundlich, wird gefördert
höhere Anschaffungskosten, nicht jedes Haus eignet sich sofort
Gasheizung
vergleichsweise günstiger Einbau, Technik weit verbreitet
Laut dem Heizungsgesetz planen Städte und Gemeinden selbst, wie Gebäude vor Ort künftig beheizt werden können. Dabei geht es zum Beispiel um den Ausbau von Fernwärmenetzen oder lokalen erneuerbaren Energiequellen. Wenn Sie über einen Heizungstausch nachdenken, sollten Sie also immer einen Blick auf die Pläne Ihrer Kommune werfen. Die kommunale Wärmeplanung zeigt Ihnen, welche Lösungen in Ihrer Region besonders sinnvoll sein können.
Wichtig: Die kommunale Wärmeplanung schreibt Ihnen nicht automatisch vor, welche Heizung Sie einbauen müssen. Sie kann Ihnen jedoch eine wichtige Orientierung für die langfristige Planung geben.
Heizungsgesetz 2026: Mehr Spielraum rund um Öl, Gas oder Wärmepumpe
Die Reform des Heizungsgesetzes bringt vor allem eines: mehr Spielraum bei der Wahl der Heiztechnik. Gasheizungen und Ölheizungen verschwinden nicht über Nacht aus deutschen Heizräumen. Gleichzeitig verschiebt sich der Fokus stärker auf die Frage, welche Energieträger künftig genutzt werden und wie schnell der Anteil erneuerbarer Energie steigt.
Für Sie als Eigentümer bedeutet das vor allem: Sie müssen nicht überstürzt handeln, wenn Ihre bestehende Heizung noch funktioniert. Wenn Sie jedoch einen Heizungstausch planen, lohnt es sich, das Thema gut überlegt anzugehen. Denn am Ende geht es nicht nur um gesetzliche Vorgaben, sondern darum, Ihr Zuhause langfristig effizient, bezahlbar und klimafreundlich zu beheizen.
Gerade bei Immobilien im Sauerland, Siegerland oder Märkischen Kreis können dabei neben dem Zustand des Gebäudes auch die örtliche Infrastruktur und die kommunale Wärmeplanung eine wichtige Rolle spielen.
Die wichtigsten Fragen zum Heizungsgesetz
Heizungsgesetz 2026: Was ist neu?
Der wichtigste Unterschied betrifft die bekannte 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien: Diese starre Vorgabe ist entfallen. Stattdessen dürfen Gasheizungen und Ölheizungen in Schmallenberg, Plettenberg oder Kreuztal weiterhin eingebaut werden, wobei für neu eingebaute fossile Heizungen künftig zusätzliche Anforderungen an den Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe gelten. Das neue Modell setzt stärker auf einen technologieoffenen Ansatz: Eigentümer können zwischen verschiedenen Heizsystemen wählen, wobei die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen berücksichtigt werden müssen.
Ist das Heizungsgesetz fest beschlossen?
Ja. Der Begriff „Heizungsgesetz“ beschreibt die Heizungsregeln und ist kein eigener Gesetzestitel. Bundestag und Bundesrat haben am 10. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen, das die bisherigen GEG-Regeln ablöst. Das Gesetz wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist seit dem 29. Juli 2026 in Kraft.
Gilt die 65-Prozent-Regel noch?
Nein. Seit Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes gilt die feste 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen nicht mehr. Die Politik möchte künftig stärker darauf schauen, welche Energieträger eine Heizung nutzt, statt eine feste Quote für jede Anlage vorzuschreiben.
Welche Heizsysteme sind erlaubt?
Auch nach der Reform durch das GModG bleibt eine große Bandbreite an Heizsystemen möglich. Das Gesetz schreibt keine einzelne Technik vor. Zu den verbreiteten Lösungen gehören weiterhin:
Wärmepumpen
Fernwärme
Hybridheizungen
Biomasseheizungen
Gasheizungen und Ölheizungen
Welche Lösung sinnvoll ist, hängt stark vom Gebäude ab. Faktoren wie Dämmung, Heizsystem, Grundstück und kommunale Infrastruktur spielen dabei eine wichtige Rolle.
Gibt es weiterhin staatliche Förderung?
Ja. Der Staat unterstützt weiterhin den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen und energetische Sanierungen. Die wichtigste Förderung erfolgt über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Für den Heizungstausch bei Privatpersonen ist insbesondere die KfW zuständig. Zusätzlich gibt es weitere Förderangebote, unter anderem des BAFA für bestimmte energetische Maßnahmen, sowie steuerliche Fördermöglichkeiten.
Welche Förderung infrage kommt und wie hoch sie ausfällt, hängt vom konkreten Vorhaben und den jeweiligen Voraussetzungen ab. Prüfen Sie deshalb vor Beginn einer Maßnahme die aktuell geltenden Förderbedingungen.
Neues Heizungsgesetz: Öl und Gas bleiben – spare ich dadurch Geld?
Dass Gasheizungen und Ölheizungen weiterhin erlaubt bleiben, bedeutet nicht automatisch, dass sie langfristig günstiger sind. Fossile Brennstoffe unterliegen weiterhin dem CO₂-Preis. Dadurch können Heizkosten für Gas oder Öl langfristig zunehmen. Zudem sieht das neue Gebäudemodernisierungsgesetz für neu eingebaute Öl- und Gasheizungen künftig einen schrittweise steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe vor.
Welche Brennstoffe künftig konkret eingesetzt werden können und zu welchen Kosten, lässt sich heute nicht zuverlässig vorhersagen. Für Eigentümer bedeutet das: Eine Gas- oder Ölheizung kann kurzfristig eine günstige Lösung sein. Wer langfristig plant, sollte jedoch auch Heizsysteme prüfen, die stärker auf erneuerbare Energien setzen, etwa Wärmepumpen oder Hybridlösungen.
Muss ich jetzt sofort handeln oder warten?
In den meisten Fällen besteht bei einer funktionierenden Heizung kein akuter Handlungsdruck. Wenn Ihre bestehende Heizung noch funktioniert, dürfen Sie sie weiterhin betreiben. Ein Austausch wird meist erst dann relevant, wenn die Anlage sehr alt ist, nicht mehr repariert werden kann oder Sie Ihr Gebäude ohnehin modernisieren möchten.
Wer eine neue Heizung plant, sollte jedoch frühzeitig prüfen, welche Lösung zum Gebäude passt und welche Förderprogramme genutzt werden können. Auch die kommunale Wärmeplanung kann dabei eine wichtige Orientierung bieten.
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