

In den Baumarkt in Siegen, Lüdenscheid oder Winterberg fahren, Sichtschutz auswählen, zu Hause aufbauen – fertig! So einfach könnte es sein, wenn man einen blickdichten Zaun oder anderen Sichtschutz zum Nachbarn im Siegerland, Sauerland oder Märkischen Kreis errichten möchte. Nicht in Deutschland. Denn hier gibt es bekanntlich viele Regeln und Bestimmungen. Auf welche Vorschriften Sie achten müssen, wenn Sie einen Sichtschutz zum Nachbargrundstück oder zur Nachbarwohnung errichten wollen, erfahren Sie hier. Außerdem zeigen wir, welche Möglichkeiten es für Garten, Balkon und Terrasse gibt und worauf Sie bei Kletterpflanzen, die an Sichtschutzwänden wachsen, achten müssen.
Was fällt unter Sichtschutz?
Ein Sichtschutz ist ein Element, das durch seine Höhe und Länge vor neugierigen Blicken der Nachbarn oder vorbeilaufender Passanten schützt. Sichtschutzelemente wie blickdichte Zäune, Gabionen, Mauern, Hecken, Kletterpflanzen und Paravents können eine Terrasse oder einen Balkon, einen Pool, aber auch ein komplettes Grundstück abschirmen.
Um als Sichtschutz zum Nachbarn zu gelten, hat die Grundstücksbegrenzung üblicherweise eine Höhe von 170 bis 190 Zentimetern. Wie hoch ein Sichtschutz tatsächlich sein darf, kann von Bundesland zu Bundesland variieren.
Was ist der Unterschied zwischen Sichtschutz und Einfriedung?
Je nach Einsatzgebiet kann ein Sichtschutz eine Einfriedung darstellen. Darunter versteht man grundsätzlich eine Anlage entlang der Grundstücksgrenze, die das eigene Areal auf unterschiedliche Weise nach außen abgrenzt und schützt – vor Wind und Wetter, Tieren, Lärm, Emissionen oder eben fremden Blicken.
Tote Einfriedungen sind zum Beispiel Gartenmauern, Zäune und Erdwälle. Eine lebende Einfriedung wären eine Gartenhecke, Bäume, Sträucher und andere Pflanzen.
Kann der Nachbar einen Sichtschutz verbieten?
Wer einen Sichtschutz an der Grundstücksgrenze aufstellen will, kann das nicht einfach nach Lust und Laune tun. Auf der anderen Seite hat Ihr Nachbar aber auch nicht das Recht, Ihnen die Errichtung eines Sichtschutzzaunes an der Grundstücksgrenze zu verbieten. Doch es gibt Vorschriften, an die Sie sich halten müssen. In jedem Bundesland gelten dabei meist unterschiedliche Regeln. Klarheit schafft ein Blick ins Nachbarrecht.
Der Nachbar will keinen Sichtschutz – und jetzt?
Was Sie in Ihrem Garten als Sichtschutz verwenden dürfen und was nicht, steht im Nachbarrecht und ist von Bundesland zu Bundesland, teilweise sogar von Gemeinde zu Gemeinde, verschieden. Generell gilt: Das, was im Nachbarrecht festgelegt ist, muss von allen Seiten eingehalten und andersherum auch geduldet werden.
Sichtschutz zum Nachbarn: Welche Regeln gelten?
Vorschriften zum Thema Sichtschutz werden unter anderem hier geregelt:
- In der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes
- In der lokalen Ortssatzung beziehungsweise dem Bebauungsplan (örtliches Bauamt)
- Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
- Im Nachbarrecht des jeweiligen Bundeslandes
Um herauszufinden, wo Sie einen Zaun, eine Mauer oder einen Sichtschutz zum Nachbarn errichten dürfen und wie hoch sie jeweils sein dürfen, sollten Sie zunächst einen Blick in die Bauordnung Ihres Bundeslandes oder weiterführend in die lokale Ortssatzung werfen, bevor Sie sich das Nachbarrecht vorknöpfen. Denn die jeweilige Landesbauordnung – und noch konkreter der Bebauungsplan, der vom örtlichen Bauamt vorgegeben wird – regelt vorrangig alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften in puncto Grundstücksbegrenzung, an die Sie sich halten müssen.
Auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden Sie Grundlegendes zum Thema Nachbarrecht und zur Errichtung von Zäunen oder Hecken.
Konkreter wird es in den Nachbarrechtsgesetzen der einzelnen Bundesländer. Im Gegensatz zur öffentlich-rechtlichen Landesbauordnung oder der lokalen Ortssatzung (Bebauungsplan) regeln Nachbarrechtsgesetze jedoch nur privatrechtliche Angelegenheiten. Sie werden also von keiner Behörde kontrolliert, können aber im Streitfall als Argumentationsgrundlage dienen.
Wie hoch darf ein Sichtschutz sein?
Wie hoch ein Sichtschutz zum Nachbarn sein darf und welche Abstände zur Grundstücksgrenze eingehalten werden müssen, lässt sich pauschal nicht beantworten. Die Vorschriften in den einzelnen Bundesländern variieren teilweise erheblich. Als Faustregel gilt: Je näher der Sichtschutz an der Gartengrenze zum Nachbarn, umso niedriger die zulässige Höhe.
Erlaubt sind in den meisten Gemeinden Sichtschutzzäune mit einer Höhe von 170 bis 190 Zentimetern. Sofern keine andere Regel gilt, muss der Abstand zum Grundstück des Nachbarn mindestens 50 Zentimeter betragen.
Nachbarschaftsgesetz: Das gilt in den Bundesländern
In Bayern, Hessen oder Berlin variiert die Höhe der Zäune oder Hecken zwischen 160 bis 200 Zentimetern bei einem Mindestabstand von 50 Zentimetern zur Grundstücksgrenze.
In Baden-Württemberg dagegen heißt es im dortigen Nachbarschaftsrecht: „Gegenüber sonstigen Grundstücken ist mit toten Einfriedungen – außer Drahtzäunen und Schranken – ein Grenzabstand entsprechend der Meterhöhe einzuhalten, die über 1,50 m hinausgeht.“ Heißt konkret: Ein 1,50 Meter hoher Sichtschutz direkt auf der Grundstücksgrenze ist in Baden-Württemberg zulässig. Ist der Schutz zwei Meter hoch, muss der Mindestabstand 50 Zentimeter betragen. Bei 2,50 Metern ist es ein Meter und so weiter. Auch bei der Anbringung der Wände gibt es Vorgaben, um ein Unfallrisiko zu vermeiden.
Ist ein Sichtschutz genehmigungspflichtig?
Ein Sichtschutz ist im Normalfall immer dann genehmigungspflichtig, wenn er nicht ortsüblich ist – also von den übrigen Anlagen in der Nachbarschaft abweicht – und/oder anders als vom Gesetz vorgeschrieben ausfällt. Ist der Sichtschutz beispielsweise höher als 200 Zentimeter, gilt er unter Umständen in Ihrer Gemeinde als bauliche Anlage und bedarf einer Baugenehmigung. Ein Anruf bei der zuständigen Baubehörde kann Klarheit schaffen. Fragen Sie dort am besten direkt nach der sogenannten Einfriedungssatzung und bringen Sie in Erfahrung, was darin steht.
Was gilt für den Sichtschutz beim Reihenhaus oder Mietshaus?
Wenn Sie zur Miete wohnen, dann sollten Sie den Vermieter bei festen baulichen Veränderungen immer um schriftliche Erlaubnis bitten. Das erspart Ärger beim späteren Auszug. Mitunter sind Anbringungen an der Außenfassade beziehungsweise am Balkon auch durch die Eigentümergemeinschaft klar geregelt. Wer dann eine blauweiße Plane anbringt, wo eine dunkelgraue festgelegt wurde, hat schnell Ärger am Hals.
Darf man Kletterpflanzen am Zaun vom Nachbarn wachsen lassen?
Doch was tun, wenn der Nachbar einen Sichtschutz errichtet hat, der nicht Ihrem Geschmack entspricht? Statt einen Nachbarschaftsstreit vom Zaun zu brechen, könnten Sie stattdessen einfach ein paar Kletterpflanzen vor den Zaun des Nachbarn setzen und schon verschwindet er hinter einer schönen Blütenpracht. Doch ist das überhaupt erlaubt?
Wollen Sie Kletterpflanzen direkt am Zaun Ihres Nachbarn befestigen, sollten Sie das nicht ohne seine Erlaubnis tun. Denn Rankpflanzen wie Efeu oder Wilder Wein können den Zaun stark beschädigen. Mit ihren Haftwurzeln verkrallen sie sich am Zaun, das Entfernen kann diesen stark in Mitleidenschaft ziehen und Sie teuer zu stehen kommen.
Als Kompromiss bietet sich ein Rankgitter an, das Sie auf Ihrer Seite des Zaunes setzen. Wachsen die Kletterpflanzen dann aber über den Zaun Ihres Nachbarn hinüber, so darf er überhängende Teile abschneiden und sogar behalten, so Paragraph 910 des BGB, Absatz 1.
Was tun, wenn der Nachbar die Hecke nicht schneidet?
Einige Heckenarten sind besonders beliebt als natürliche Grundstücksbegrenzung. Vor allem solche, die schnell wachsen und sehr blickdicht sind. Auch wenn der natürliche Sichtschutz vermutlich schöner aussieht als jeder Zaun, gibt es hier Vorschriften, an die Sie sich halten müssen. Ihr Nachbar natürlich auch. Wie hoch er seine Hecke überhaupt wachsen lassen darf und welche Abstände zur Grundstücksgrenze eingehalten werden müssen, können Sie zum Beispiel im Nachbarrechtsgesetz nachlesen.
Grundsätzlich gilt aber: Wer die Hecke pflanzt, muss sie auch pflegen und das von beiden Seiten. Überschreitet die Nachbarshecke die maximale Höhe oder wird der Mindestabstand zu Ihrem Grundstück nicht eingehalten, zum Beispiel weil die Hecke zu den Seiten austreibt, können Sie ihn freundlich darauf hinweisen, diese zu stutzen. Schneidet er die Hecke nach mehrmaliger Aufforderung nicht, können Sie das auch selber tun und ihn dann sogar dazu auffordern, die entstandenen Kosten zu tragen.
Sichtschutz zum Nachbarn: Ideen für Garten, Balkon und Terrasse
Schaut man sich im Baumarkt um, findet man eine große Auswahl unterschiedlicher Sichtschutz-Möglichkeiten für Garten, Balkon oder Terrasse. Ob Weidenmatte, Sichtschutzmatte aus Bambus, Sichtschutzzäune aus Holz, Kunststoff oder Maschendrahtzaun: Es gibt sie in allen Formen und Farben und in unterschiedlichen Höhen von 80 bis 180 und manchmal sogar 200 Zentimetern.
Umweltfreundlich: Solarpaneele und Pflanzen als Sichtschutz
Unkonventionellere und gleichzeitig umweltfreundliche Ideen sind Solarpaneele, die Sie als Sichtschutz aufstellen können – vorausgesetzt, die Himmelsrichtung stimmt. Sie schützen nicht nur vor fremden Blicken, sondern produzieren gleichzeitig noch Strom.
Oder nutzen Sie Pflanzen als Sichtschutz zum Nachbarn, beispielsweise einen vertikalen Garten, hohe Kübelpflanzen oder eine blühende Hecke.
Schneller Sichtschutz zum Nachbarn
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, mit einem mobilen Sichtschutz schnell und nur temporär für Privatsphäre zu sorgen. Dies kann beispielsweise ein klappbarer Paravent sein. Außerdem gibt es rollbaren Sichtschutz und sogenannte Seitenmarkisen. Die werden einfach horizontal montiert. Zwei im Boden verankerte Pfeiler geben die Möglichkeit, das Markisentuch wie eine Jalousie oder eine Leinwand aufzuziehen. Auch ein Sonnensegel kann vor neugierigen Blicken schützen.
Blickdichter Zaun zum Nachbarn
Je blickdichter das Material und je höher der Zaun, desto mehr Privatsphäre bietet Ihnen die Einfriedung. Eine Mauer als Sichtschutz zum Nachbarn lässt sich etwa in Form einer Gabione umsetzen. Erfahren Sie hier alles zu den Steinkörben.
Bedenken Sie bei der Umsetzung: Je nach Größe der einzuzäunenden Fläche spielt die Wahl von Material und Farbe eine große Rolle. Dunkle Farben und robuste Mauern, die zwar gleichzeitig auch als Lärmschutzwand geeignet sind, können kleine Gärten leicht erdrücken.
Sichtschutz zum Nachbarn auf dem Balkon
Ein unauffälliger Sichtschutz am Balkon ist grundsätzlich erlaubt. Dennoch sollten Sie in Ihrer Hausordnung nachlesen, ob es Vorschriften bezüglich Farbe und Materialien gibt. Bei Hängepflanzen als Sichtschutz auf dem Balkon kommt außerdem der Sicherheitsaspekt hinzu.
Hoher Sichtschutz zum Nachbarn auf der Terrasse
Auch auf Ihrer Terrasse können Sie einen Sichtschutz errichten, wenn der Zaun an der Grundstücksgrenze nicht ausreichend für Privatsphäre sorgt, zum Beispiel in Form einer Seitenmarkise oder Sie nehmen einen schickeren Weidenparavent. Halten Sie sich auch hier an die Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung, besonders dann, wenn der Sichtschutz seitlich direkt ans Nachbargrundstück grenzt. Achten Sie darauf, dass beim Aufstellen des Blickschutzes der Nachbar nicht ungewollt auf seiner Terrasse plötzlich im Schatten liegt. Alternativ können Sie auch große Kübelpflanzen und Sträucher als Sichtschutz auf die Terrasse stellen.
Sichtschutz-Ideen für den Garten
Helle Naturtöne wie Bambus oder Weide vermitteln einen luftig-leichten Eindruck. Muss schnell ein Sichtschutz her, sind Schilfrohrmatten ideal. Sie brauchen nicht viel Platz, sind günstig und lichtdurchlässig. Allerdings ist ihre Lebensdauer begrenzt.
Flechtzäune aus Kunststoff mit Wunschmotiven bedruckt, sind als schneller Blickschutz eine gute Übergangslösung, bis der richtige Zaun steht. Ein blickdichter Zaun zum Nachbarn verliert kombiniert mit Grünpflanzen an Strenge und wirkt lebendiger und offen.
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