Adressänderung Umzug

Adressänderung Umzug
Ein Paar mit Checkliste vor sich, zum Abhaken
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Adressänderung Umzug: Mit dieser Checkliste vergessen Sie nichts

Nach dem Umzug haben Sie nicht nur ein neues Zuhause, sondern auch eine neue Anschrift. Wem müssen Sie die Adressänderung mitteilen und was ist bei der Ummeldung zu beachten? Mit unserer Checkliste zum korrekten Ummelden entgeht Ihnen nichts.

Ein Umzug verlangt viel Organisation. Dazu gehört neben Kisten packen, Renovieren und Einrichten auch ein wenig Papierkram: Vergessen Sie nicht, sich nach dem Einzug in ein neues Zuhause in Schmallenberg, Balve oder Netphen auch umzumelden.

Nicht nur das Einwohnermeldeamt muss über Ihre Adressänderung informiert werden. Auch viele weitere Stellen wie Arbeitgeber, Finanzamt, Banken und Versorgungsbetriebe sollten auf dem neuesten Stand sein.

Manche Änderungsmeldungen sind sogar verpflichtend und innerhalb einer bestimmten Frist zu erledigen. Wie Sie sich richtig ummelden können, erfahren Sie in dieser Checkliste – mit erforderlichen Unterlagen und Kosten.

Adressänderung Umzug: Checkliste

Nach dem Umzug müssen Sie viele Institutionen oder Behörden über Ihre neue Adresse informieren. Zu den wichtigsten zählen:

  1. Einwohnermeldeamt
  2. Finanzamt
  3. Kfz-Zulassungsstelle
  4. Hundesteuer (falls Sie Hunde haben, bei verschiedenen Ämtern möglich)
  5. Gas-, Wasser- und Stromanbieter oder Fernwärme
  6. Telefon- und Internetanbieter

Welche Fristen Sie bei diesen Institutionen einhalten müssen, welche Unterlagen erforderlich sind und ob Kosten für die Ummeldung entstehen, erfahren Sie weiter unten.

Daneben gibt es weitere Stellen, denen Sie Ihre neue Adresse – meist formlos per Mail oder Post möglich – mitteilen sollten:

  • Banken
  • Krankenkasse
  • Versicherungen (Hausrat-, Renten-, Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und sonstige Zusatzversicherungen)
  • Bausparkasse
  • Agentur für Arbeit (besonders wichtig, wenn Sie gerade Arbeitslosendgeld bezieht)
  • ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (über rundfunkbeitrag.de)
  • Mobilfunkanbieter
  • Berater (zum Beispiel Steuerberater, Finanzberater, Rechtsanwalt)
  • Verlage (bei bestehenden Zeitungs-Abos)
  • Theater- oder Konzert-Abos
  • Kundenkarten (zum Beispiel Payback)
  • ÖPNV und Bahn (Monatskarten, BahnCard)
  • Online-Shops wie eBay, Amazon, Möbel- und Versandhäuser oder sonstige Online-Dienste
  • Domainverwalter (wenn Sie eine Website haben)
  • Soziale Netzwerke
  • Vereins- und Clubmitgliedschaften (Sportverein oder Fitness-Studio, Mieterverein, Spendenorganisation, Partei, Kirchengemeinde, Gewerkschaften, sonstige Hobbies)
  • Autowerkstatt
  • Arbeitgeber
  • Ärzte
  • Kindergarten, Kindergeldstelle
  • Schule oder Hochschule
  • Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) und Bundesverwaltungsamt (BVA) für BAföG-Rückzahlungen

Tipp: Bei vielen der aufgelisteten Institutionen sind Sie vielleicht auch online registriert oder habt sogar eine App. Dort können Sie sich meistens einfach einloggen und Ihre Adresse ganz bequem in den Einstellungen verwalten.

Sie müssen also noch nicht einmal eine Mail schreiben. Legen Sie sich für die Zukunft auch gleich eine Liste an, auf der Sie alle Behörden und Institutionen auflisten, bei denen Sie sich gerade umgemeldet haben. So haben Sie beim nächsten Umzug gleich einen guten Überblick.

Vorlage für die Adressänderung nach dem Umzug

Im Netz finden Sie zahlreiche Dokumentvorlagen für Ihre Adressänderung, zum Beispiel als PDF-Download auf brief-wechsel.de. Alternativ können Sie sich aber auch diese Zeilen in ein Word-Dokument kopieren und Ihre Daten einfüllen:

Name:

Kundennummer (falls vorhanden):

Name und Adresse des Vertragspartners oder des Unternehmens

Datum:

Adressänderung wegen Umzug

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen meine neue Wohnanschrift mit. Die Änderung ist gültig ab dem xx.xx.xx. Bitte senden Sie mir jeglichen Schriftverkehr ab diesem Zeitpunkt an meine neue Adresse.

Die neue Anschrift lautet:

(HIER NEUE ADRESSE EINFÜGEN)

Mit freundlichen Grüßen,

(UNTERSCHRIFT)

Max Mustermann

1. Richtig ummelden beim Einwohnermeldeamt

In Deutschland sind Sie verpflichtet, Ihren Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug beim zuständigen Einwohnermeldeamt anzumelden. Wer diese Frist deutlich überschreitet, muss mit einer Forderung von bis zu 500 Euro Ordnungsgeld rechnen.

In den meisten Ämtern kann man bereits vier Wochen im Voraus einen Termin online beantragen. Am besten tragen Sie sich dafür eine Erinnerung in den Kalender ein. Dann geht im Umzugschaos nichts unter.

Für die Ummeldung benötigen Sie Ihren Personalausweis und eine sogenannte „Wohnungsgeberbescheinigung“. Diese wird Ihnen vom Vermieter oder der Verwaltungsgesellschaft Ihrer Wohnung ausgestellt. Lassen Sie sich diese am besten direkt zusammen mit dem Mietvertrag aushändigen.

Wer neu in eine Stadt zieht und hier seinen Hauptwohnsitz anmeldet, muss gegebenenfalls weitere Dokumente vorlegen. Zum Beispiel ein Anmeldeformular sowie die Ehe- oder Sterbeurkunde. Informieren Sie sich am besten vor dem Behördengang über die erforderlichen Unterlagen.

Für die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes gelten die gleichen Bestimmungen. Einige Gemeinden fordern eine Zweitwohnsitzsteuer. Die orientiert sich prozentual an der Nettokaltmiete. Voraussetzungen, Fristen und Formulare gibt es ebenfalls bei Ihrem Amt – online oder direkt vor Ort.

  • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Einzug
  • Erforderliche Unterlagen: Personalausweis, Wohnungsgeberbescheinigung, gegebenenfalls weitere Dokumente bei erstmaliger Anmeldung
  • Kosten: bis zu 20 Euro, eventuell Zusatzkosten bei neuem Personalausweis

2. Adressänderung Umzug: beim Finanzamt melden

Das Finanzamt erhält keine automatische Meldung über Ihre Ummeldung beim Einwohnermeldeamt. Was ist zu tun? Informieren Sie das bislang für Sie zuständige Finanzamt schriftlich (per Mail, Post oder Fax) und unter Angabe Ihrer Steuernummer über die Adressänderung. Das neue Finanzamt müssen Sie nicht extra in Kenntnis setzen. Hier geben Sie einfach Ihre nächste Steuererklärung ab.

Sie ziehen innerhalb einer Gemeinde um? Dann genügt es sogar, die neue Adresse in der nächsten Steuererklärung anzugeben.

  • Frist: keine, spätestens mit der nächsten Steuererklärung
  • Erforderliche Unterlagen: keine
  • Kosten: keine

Steuerliche Ummeldung bei Freiberuflern und Gewerbetreibenden

Auch Selbstständige teilen ihrem alten Finanzamt den Umzug mit. Die bisherige Steuernummer bleibt solange gültig, bis Ihnen das neue Finanzamt eine Steuernummer zuteilt. Bis dahin reichen Sie Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung wie gewohnt ein.

3. Kfz ummelden nach dem Umzug

Wer ein Fahrzeug besitzt, muss auch das richtig ummelden. Bei einem Umzug innerhalb einer Gemeinde reicht es in der Regel, Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung über den neuen Wohnsitz zu informieren.

Außerdem müssen Sie die Änderung bei der Kfz-Zulassungsstelle in Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief eintragen lassen. In manchen Bezirken kann die Ummeldung sogar direkt im Einwohnermeldeamt erfolgen. Informieren Sie sich am besten vorab bei Ihrer zuständigen Behörde.

Ziehen Sie in eine andere Stadt, benötigen Sie für die Ummeldung in jedem Fall zusätzlich eine Versicherungsbescheinigung Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung.

Der Kauf eines neuen Nummernschildes ist seit 2015 nicht mehr notwendig. Fahrzeughalter dürfen bei einem bundesweiten Umzug ihr bisheriges Kennzeichen behalten.

  • Frist: keine, sollte aber grundsätzlich unverzüglich erfolgen
  • Erforderliche Unterlagen: Personalausweis, Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, gültige Prüfbescheinigung der letzten Hauptuntersuchung (sofern diese bereits erforderlich war), SEPA-Kombimandat, gegebenenfalls Versicherungsbescheinigung
  • Kosten: 20 bis 50 Euro

4. Adresse nach dem Umzug bei der Hundesteuer ändern

Sie teilen Ihr Zuhause mit einem Hund? Auch der muss umgemeldet werden. Schließlich sind Sie verpflichtet, Hundesteuer zu zahlen. Die korrekte Anschrift ist daher wichtig.

Bei einem Umzug innerhalb einer Gemeinde genügt für die Ummeldung eine formlose Mitteilung bei der zuständigen Behörde. Welche das ist, hängt vom Wohnort ab. 

In der Regel sind Ordnungsamt, Verbraucherschutzamt, Finanzamt oder Einwohnermeldeamt der richtige Ansprechpartner. Hier können Sie häufig sogar zusammen mit Ihrer eigenen Ummeldung den Vierbeiner melden. Informieren Sie sich über die Webseite der Gemeinde über das individuelle Vorgehen.

Ziehen Sie in eine neue Stadt, müssen Sie den Hund innerhalb von zwei Wochen am bisherigen Wohnort ab- und im neuen Ort anmelden. Dies kann telefonisch, schriftlich oder über ein Online-Serviceportal erfolgen. Beachten Sie, dass sich bei einem Umzug über Gemeindegrenzen hinweg der künftige Steuerbetrag ändern kann.

  • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Einzug
  • Erforderliche Unterlagen: keine
  • Kosten: bis zu 30 Euro

5. Versorgungsbetriebe kündigen oder Adressänderung mitteilen

Informieren Sie Ihre Versorgungsbetriebe für Gas, Wasser, Strom und Fernwärme rechtzeitig über Ihren Umzug. Lesen Sie dafür kurz vor Auszug die aktuellen Zählerstände ab. Bleiben Sie weiterhin Kunde, genügt meist die Mitteilung der neuen Adresse und des Umzugstermins. Wer den Anbieter wechseln will, sollte seine Verträge rechtzeitig kündigen und sich um die Anmeldung am neuen Wohnort kümmern.

  • Frist: möglichst zeitgleich zum Umzug
  • Erforderliche Unterlagen: keine beziehungsweise aktuelle Zählerstände
  • Kosten: möglich bei Tarif- oder Anbieterwechsel

6. Telefon und Internet bei Umzug ummelden

Damit Sie in der neuen Wohnung direkt erreichbar sind, denken Sie rechtzeitig ans Ummelden Ihres Telefon- und Internetanschlusses. Sofern Sie beim selben Anbieter bleiben, genügt in der Regel ein Anruf oder eine schriftliche Mitteilung über den Umzug. 

In den meisten Fällen ist ein Installationstermin mit einem Servicemitarbeiter vor Ort notwendig. Vereinbaren Sie diesen am besten schon, sobald Ihr Umzugstermin feststeht. Beachten Sie im Falle eines Anbieterwechsels die Kündigungsfrist.

  • Frist: möglichst vor dem Umzug
  • Erforderliche Unterlagen: je nach Anliegen
  • Kosten: bis zu 70 Euro

Unser abschließender Tipp: Um sicherzustellen, dass Briefe oder Päckchen Sie am neuen Wohnsitz garantiert erreichen, können Sie bei der Post einen Nachsendeauftrag einrichten. Die Kosten dafür belaufen sich auf 28,90 beziehungsweise 31,90 Euro für sechs Monate oder 37,90 für zwölf Monate.

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Carina Langer

13. Oktober 2025