Zwangsversteigerung von Immobilien

Zwangsversteigerung von Immobilien
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Zwangsversteigerung von Immobilien: Ablauf, Vorteile & Risiken

Eine Zwangsversteigerung bietet Ihnen die Chance, Immobilien im Siegerland, Sauerland oder Märkischen Kreis zu attraktiven Preisen zu erwerben. Doch der Ablauf einer Zwangsversteigerung ist komplex und erfordert eine gründliche Vorbereitung. Hier erfahren Sie alles über den Prozess, wichtige Schritte und wie Sie erfolgreich mitbieten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer Zwangsversteigerung wird eine Immobilie öffentlich versteigert, um offene Forderungen der Gläubiger zu begleichen. Der Zuschlagspreis dient zur Schuldentilgung, und der Käufer übernimmt die Immobilie.
  • Immobilien aus Zwangsversteigerungen können bis zu 30 Prozent günstiger sein als bei herkömmlichen Käufen – manchmal sogar mehr.
  • Es gibt kein Recht auf eine Besichtigung vor der Versteigerung. Oft ist nur der äußere Zustand der Immobilie bekannt.
  • Um mitzubieten, brauchen Sie einen gültigen Ausweis und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 Prozent des Verkehrswerts.

Das können Sie tun

  • Informieren Sie sich gründlich über die Immobilie, den Verkehrswert, mögliche Baulasten und den Zustand des Objekts. Nutzen Sie dazu den Grundbuchauszug.
  • Überprüfen Sie den Marktwert, um gut informiert in die Versteigerung zu gehen.
  • Sichern Sie sich vorab eine Finanzierung für die Kaufsumme und planen Sie einen Puffer für Renovierungen oder unvorhergesehene Kosten ein.
  • Besuchen Sie vor Ihrer ersten Auktion zwei bis drei Versteigerungen als Zuschauer, um den Ablauf von Zwangsversteigerungen und die Dynamik kennenzulernen.

Was ist eine Zwangsversteigerung?

Wenn wir an Versteigerungen denken, haben wir oft Bilder von eBay-Auktionen im Kopf. Doch eine Zwangsversteigerung ist etwas völlig anderes – und der Unterschied liegt schon im Namen: Zwang.

Wer eine Baufinanzierung abschließt und die vereinbarten Raten nicht mehr zahlen kann, muss damit rechnen, dass die Bank handelt. Als Gläubigerin hat sie das Recht, offene Schulden einzutreiben. Das geschieht oft über die Zwangsversteigerung der Immobilie. Dabei wird die Immobilie öffentlich versteigert und der Erlös dient zur Tilgung der offenen Forderungen. Leider kommt das häufiger vor, als man denkt: Laut dem Fachverlag Argetra gab es allein im ersten Halbjahr 2024 rund 6.900 Zwangsversteigerungen in Deutschland. Im Jahr 2023 landeten insgesamt 12.332 Häuser (2,1 Prozent mehr als im Vorjahr) unter dem Hammer.

Doch nicht immer steckt ein finanzieller Engpass dahinter. Teilungsversteigerungen spielen ebenfalls eine große Rolle. Das ist der Fall, wenn mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie in Sundern, Plettenberg oder Burbach besitzen – beispielsweise geschiedene Ehepartner oder Erbengemeinschaften – und keine Einigung darüber erzielt werden kann, was mit der Immobilie geschehen soll. In solchen Fällen wird die Immobilie zwangsweise versteigert, um den Erlös unter den Eigentümern aufzuteilen. Laut Argetra machen Teilungsversteigerungen inzwischen 42 Prozent aller Zwangsversteigerungen aus, gemessen an den Verkehrswerten.

Ein interessanter Punkt: Nur etwa die Hälfte der eröffneten Zwangsversteigerungsverfahren endet tatsächlich vor Gericht. Die andere Hälfte der Immobilien wird bereits im Vorfeld verkauft, oft zu einem besseren Preis als bei der eigentlichen Versteigerung.

Im nächsten Abschnitt schauen wir uns den Ablauf einer Zwangsversteigerung genauer an.

Wie ist der Ablauf einer Zwangsversteigerung?

Ein Haus landet in einer Zwangsversteigerung – und jetzt? Der Ablauf ist klar strukturiert und wird in der Regel beim zuständigen Amtsgericht durchgeführt, genauer gesagt in dem Bezirk, in dem sich die Immobilie befindet. Bei Zwangsversteigerungen von Immobilien gibt es einen festen Ablauf, der in vier Hauptschritte unterteilt ist:

  1. Bekanntmachung der Versteigerung (Eröffnung)
  2. Bietzeit (Bieter-Stunde)
  3. Verhandlung über den Zuschlag
  4. Verteilungstermin

Im Folgenden erklären wir Ihnen den genauen Zwangsversteigerungsablauf, egal ob es sich um eine Immobilie, ein Haus oder eine Wohnung handelt.

1.      Die Bekanntmachung der Zwangsversteigerung

Jede Zwangsversteigerung beginnt mit der sogenannten Bekanntmachung. Dabei informiert der Rechtspfleger des Amtsgerichts alle Anwesenden über die Eckdaten der Immobilie. Dazu gehören:

  • Der Verkehrswert (also der geschätzte Marktwert der Immobilie)
  • Das festgelegte Mindestgebot, das bei der Versteigerung nicht unterschritten werden darf.
  • Eventuelle Belastungen, die mit der Immobilie verbunden sind, wie offene Grundsteuern oder Rechte Dritter.

Diese Informationen sind bereits vorab einsehbar – entweder in Aushängen beim Amtsgericht oder auf speziellen Online-Portalen für Zwangsversteigerungen. Während der Eröffnung werden sie aber noch einmal für alle wiederholt. Dieser Schritt dauert in der Regel 15 bis 30 Minuten.

Das Mindestgebot beinhaltet neben den Verfahrenskosten auch alle Verpflichtungen, die der Käufer möglicherweise übernehmen muss. Diese Angaben sind ein wichtiger Bestandteil des Ablaufs einer Zwangsversteigerung und helfen Interessenten, die Immobilie besser einzuschätzen.

2.      Die Bietzeit während der Zwangsversteigerung

Nach der Bekanntmachung folgt die Bieter-Stunde, die meist zwischen 30 und 60 Minuten dauert. In dieser Phase können Interessenten ihre Gebote abgeben.

Wichtig: Wer ein Gebot abgeben möchte, muss zuerst nachweisen, dass er über die nötigen finanziellen Mittel verfügt. Das geschieht entweder durch:

  • eine Bankbürgschaft
  • oder einen Verrechnungscheck in Höhe von 10 Prozent des Verkehrswerts der Immobilie.

Sobald die Bietzeit endet, wiederholt der Rechtspfleger das höchste Gebot dreimal. Meldet sich niemand mehr, der überbietet, wird die Bietrunde abgeschlossen.

Dieser Teil des Zwangsversteigerungsablaufs ist besonders spannend, da Interessenten oft versuchen, den besten Preis für die Immobilie in der Region zu erzielen. Ein guter Überblick über den Verkehrswert und das Mindestgebot ist daher entscheidend, um erfolgreich mitzubieten.

3. Verhandlung über den Zuschlag

Nach der Bietzeit folgt die Zuschlagsverhandlung. Hier entscheidet das Gericht, ob das höchste Gebot akzeptiert wird. Dabei gelten zwei wichtige Regeln, die den Ablauf der Zwangsversteigerung maßgeblich beeinflussen:

  • 50-Prozent-Regel: Beim ersten Versteigerungstermin wird der Zuschlag nur erteilt, wenn das höchste Gebot mindestens 50 Prozent des Verkehrswerts der Immobilie erreicht.
  • 70-Prozent-Regel: Liegt das Gebot zwischen 50 und 70 Prozent des Verkehrswerts, kann der Gläubiger den Zuschlag verweigern. Das bedeutet, dass das Verfahren abgebrochen wird, obwohl das Mindestgebot erreicht wurde.

Diese Regeln schützen Immobilieneigentümer und Gläubiger vor einem Verkauf zu Schleuderpreisen. Wird keines der Gebote angenommen, setzt das Gericht innerhalb von sechs Monaten einen zweiten Versteigerungstermin an. Bei diesem Termin entfallen die genannten Grenzen, was bedeutet, dass die Immobilie theoretisch auch für unter 50 Prozent des Verkehrswerts ersteigert werden kann.

4. Der Verteilungstermin

Der letzte Schritt im Ablauf einer Zwangsversteigerung ist der Verteilungstermin. Dieser findet in der Regel 6 bis 8 Wochen nach der Versteigerung eines Hauses statt. Hierbei wird der Erlös aus dem Verkauf der Immobilie auf die Gläubiger aufgeteilt.

Nach der Verteilung erfolgt der Eintrag des neuen Eigentümers ins Grundbuch. Erst dann gehört die Immobilie offiziell dem Höchstbietenden. Dieser Schritt markiert das Ende des Zwangsversteigerungsverfahrens.

Chancen und Risiken von Zwangsversteigerungen

Die Teilnahme an einer Zwangsversteigerung kann sich lohnen, birgt jedoch auch Risiken. Wer sich gut vorbereitet und die Gegebenheiten sorgfältig prüft, kann von den Vorteilen profitieren und die Risiken minimieren.

ChancenRisiken
Günstige Kaufpreise: Oft können Immobilien unterhalb ihres Marktwerts ersteigert werden, besonders in Folgeauktionen.Kein Besichtigungsrecht: Manche Immobilien können vor der Versteigerung nicht besichtigt werden – Sie kaufen die Katze im Sack.
Attraktive Investitionsmöglichkeiten: Zwangsversteigerungen bieten Chancen für Schnäppchenjäger und Investoren, die günstige Objekte suchen.Versteckte Kosten: Offene Grundsteuern, Erschließungsbeiträge oder andere Belastungen könnten auf den Käufer übergehen.
Transparenter Prozess: Verkehrswertgutachten und Auktionsbedingungen sind meist öffentlich einsehbar.Unklare Rechtslage: Bestehende Miet- oder Wohnrechte der bisherigen Bewohner müssen oft übernommen werden.
Keine Maklerprovision: Im Gegensatz zu vielen normalen Immobilienkäufen fällt keine Maklergebühr an.Hohes Bieterkonkurrenz-Risiko: Beliebte Objekte können durch viele Bieter teurer werden als geplant.
Schneller Eigentumserwerb: Nach dem Zuschlag und der Abwicklung gehört die Immobilie meist innerhalb weniger Wochen dem Käufer.Zeitdruck bei Entscheidungen: Die Bietzeit ist oft kurz, was schnelle Entscheidungen erfordert, ohne dass man alle Details prüfen kann.
Möglichkeiten für Teilungsversteigerungen: Besonders bei Erbengemeinschaften oder Scheidungen können Zwangsversteigerungen Konflikte lösen.Unsichere Finanzierung: Ohne rechtzeitige Hinterlegung der Sicherheitsleistung (10 Prozent des Verkehrswerts) ist eine Teilnahme nicht möglich.
Zukünftige Wertsteigerung: Immobilien, die in der Zwangsversteigerung günstig erworben werden, können langfristig an Wert gewinnen.Emotionale Belastung: Der bisherige Eigentümer könnte sich weigern, die Immobilie freiwillig zu verlassen, was Räumungsklagen nötig macht.

Rechtsgrundlagen der Zwangsversteigerung

Die Zwangsversteigerung ist ein rechtlich geregeltes Verfahren, das dazu dient, eine Immobilie öffentlich zu versteigern, um offene Forderungen eines Gläubigers zu begleichen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) geregelt. Dabei sind die Rechte und Pflichten der verschiedenen beteiligten Parteien klar definiert. Hier ein Überblick:

Rechte und Pflichten der Bieter

Rechte der BieterPflichten der Bieter
Teilnahme an der Versteigerung und Abgabe von GebotenRegistrierung vor der Versteigerung
Einsicht in Verkehrswertgutachten und VersteigerungsunterlagenHinterlegung der Sicherheitsleistung (10 Prozent des Verkehrswerts)
Anspruch auf den Zuschlag bei Höchstgebot und Erfüllung der VorgabenZahlung des gesamten Kaufpreises nach dem Zuschlag
Erwerb der Immobilie unter Berücksichtigung bestehender BedingungenÜbernahme der Immobilie nach Abschluss des Verfahrens

Rechte und Pflichten des Eigentümers

Rechte des EigentümersPflichten des Eigentümers
Recht, die offenen Forderungen vor der Versteigerung zu begleichenRäumung der Immobilie nach der Zwangsversteigerung
Anspruch auf Information über Verkehrswert, Verfahrensstand und TerminÜbernahme etwaiger Restkosten, falls der Versteigerungserlös nicht ausreicht

Rechte und Pflichten der Gläubiger (z. B. Banken)

Rechte der GläubigerPflichten der Gläubiger
Antrag auf Durchführung der ZwangsversteigerungVorlage aller notwendigen Unterlagen zur Geltendmachung der Forderungen
Anspruch auf den Erlös zur Tilgung der offenen ForderungenEinhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Versteigerungsverfahren
Recht, die Zuschlagserteilung unter bestimmten Umständen zu verweigernAnerkennung der Verteilungsvorschriften und des verbleibenden Restbetrags

Was kostet der Kauf einer Immobilie per Zwangsversteigerung? 

Wenn Sie den Zuschlag bekommen, dann kostet Sie die Immobilie Ihr Höchstgebot plus den Barwert, also die Gebühren für das Versteigerungsverfahren. Bei einem Zuschlag zu 300.000 Euro und einem Barwert von 50.000 Euro müssen Sie also 350.000 Euro zahlen.

Der Vorteil eines Hauskaufes über eine Zwangsversteigerung ist, dass keine Makler- und Notarkosten anfallen. Allerdings wird für den Zuschlag eine Gerichtsgebühr fällig. Diese richtet sich danach, wie hoch das Höchstgebot ist. Sie ist etwas niedriger als die bei einem normalen Kauf fällige Notargebühr von etwa 1 Prozent des Kaufpreises.

Dazu kommt, dass Sie als Ersteigerer bis zum Verteilungstermin 4 Prozent Zinsen auf den Verkehrswert der zwangsversteigerten Immobilie abzüglich der Sicherheitsleistung von 10 Prozent zahlen müssen (§ 68 ZVG). Dies gilt, falls Sie nicht gleich die volle Kaufsumme an die Gerichtskasse überweisen.

Die Eintragungen ins Grundbuch und die Grunderwerbsteuer zwischen 3,5 und 6,5 Prozent müssen Sie wie bei jedem anderen Immobilienkauf ebenfalls bezahlen.

Wie bereitet man sich auf eine Zwangsversteigerung vor?

Die Vorbereitung auf eine Zwangsversteigerung ist entscheidend, um Risiken zu minimieren und Chancen optimal zu nutzen. Hier sind fünf wichtige Schritte, die Ihnen helfen, gut vorbereitet in eine Zwangsversteigerung zu gehen – sei es für ein Haus oder eine andere Immobilie.

1.      Informieren Sie sich über den Ablauf von Zwangsversteigerungen

Bevor Sie aktiv mitbieten, empfiehlt es sich, eine oder mehrere Auktionen als Beobachter zu besuchen. Dadurch bekommen Sie ein Gefühl für den Ablauf einer Zwangsversteigerung und lernen, wie Bietprozesse ablaufen. Diese Erfahrung gibt Ihnen Sicherheit, wenn Sie später selbst in einer Bietrunde teilnehmen.

2.      Holen Sie Infos über die Immobilie ein

Um eine fundierte Entscheidung zu treffen, sollten Sie so viele Informationen wie möglich über die Immobilie einholen:

  • Verkehrswertgutachten prüfen: Das Verkehrswertgutachten gibt Aufschluss über den Zustand, den Marktwert und eventuelle Baumängel der Immobilie. Der zuständige Rechtspfleger, dessen Kontaktdaten in der Bekanntmachung stehen, kann Ihnen Zugang dazu gewähren.
  • Erstellungsdatum des Gutachtens beachten: Ist das Gutachten älter, könnte sich der Zustand der Immobilie seitdem verändert haben. Prüfen Sie auch, ob der Gutachter Zugang zum Innenbereich hatte – falls nicht, basiert die Bewertung nur auf äußeren Eindrücken.

3.      Sichern Sie sich Einsicht in das Grundbuch

Der Grundbucheintrag ist eine wichtige Informationsquelle, um potenzielle Belastungen wie Baulasten, offene Grundsteuern oder Erschließungskosten zu erkennen. Beantragen Sie die Einsicht ins Grundbuch beim zuständigen Bauaufsichts- oder Grundbuchamt. Ein berechtigtes Interesse – etwa eine ernsthafte Kaufabsicht – kann Ihnen Zugang verschaffen. Sollte der Antrag abgelehnt werden, können Sie die beglaubigte Grundbuchabschrift in den Unterlagen der Zwangsversteigerung einsehen.

4.      Besichtigen Sie die Immobilie und prüfen Sie die Lage

Die Besichtigung einer Immobilie, die in einer Zwangsversteigerung versteigert wird, ist nicht immer möglich, da der Eigentümer nicht dazu verpflichtet ist, diese zu ermöglichen. Falls Ihnen der Zugang verwehrt bleibt:

  • Begutachten Sie die Umgebung und die Fassade: Der äußere Zustand und die Lage geben oft erste Hinweise auf den Wert der Immobilie.
  • Reden Sie mit der Nachbarschaft: Nachbarn können häufig Details zur Immobilie oder ihrer Geschichte liefern.
  • Analysieren Sie die Lage: Nutzen Sie Mietspiegel-Websites, um die Attraktivität und mögliche Wertsteigerungspotenziale der Immobilie besser einschätzen zu können.

5.      Klären Sie die Finanzierung im Voraus

Ein zentraler Punkt im Ablauf einer Zwangsversteigerung ist die rechtzeitige Sicherung der Finanzierung. Klären Sie vorab mit Ihrer Bank:

  • Ob die Finanzierung des Kaufpreises in Ihrem Budget liegt.
  • Ob Sie die Sicherheitsleistung von 10 Prozent des Verkehrswerts problemlos hinterlegen können.
  • Welche Fristen zur Bereitstellung der Kaufsumme realistisch sind.

So gehen Sie sicher, dass Sie das benötigte Kapital rechtzeitig bereitstellen können und keine bösen Überraschungen erleben.

Was passiert nach der Haus-Versteigerung?

Haben Sie den Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erhalten, sind Sie ab diesem Moment rechtlich als neuer Eigentümer der Immobilie anzusehen. Doch bis Sie vollständig über das Haus oder die Wohnung verfügen können, sind noch einige Schritte nötig.

1.      Versicherungen abschließen

Als neuer Eigentümer sind Sie ab dem Zuschlag dafür verantwortlich, dass die Immobilie ausreichend versichert ist. Eine Gebäudeversicherung ist besonders wichtig, da Sie ab sofort für Schäden wie Feuer oder Sturm haften. Es empfiehlt sich, die bestehenden Versicherungen zu prüfen und diese gegebenenfalls zu übernehmen oder neue Verträge abzuschließen.

2.      Verteilungstermin abwarten

Der Verteilungstermin findet in der Regel 1 bis 2 Monate nach der Versteigerung statt. Erst in diesem Schritt wird der Versteigerungserlös auf die Gläubiger aufgeteilt. Bis dahin können Sie nicht frei über die Immobilie verfügen, da sie noch nicht vollständig in Ihrem Eigentum steht.

3.      Grundbucheintragung als Eigentümer

Nach dem Verteilungstermin erfolgt die Eintragung ins Grundbuch. Erst mit dieser Eintragung werden Sie offiziell und rechtlich der neue Eigentümer der Immobilie. Ohne diesen Schritt können Sie weder umfassende Änderungen vornehmen noch die Immobilie verkaufen.

4.      Gebühren und Steuern zahlen

Um den gesamten Prozess zu beschleunigen, ist es wichtig, alle anfallenden Zahlungen zügig zu leisten:

  • Grunderwerbsteuer: Diese wird vom Finanzamt berechnet und ist Pflicht für alle Käufer von Immobilien. Zahlen Sie die Steuer so schnell wie möglich, damit die Grundbucheintragung erfolgen kann.
  • Zuschlagsgebühr: Diese Gebühr ist direkt an das Gericht zu zahlen und wird nach der Versteigerung fällig.

Wo findet man Immobilien aus Zwangsversteigerungen zum Kauf?

Wenn Sie auf der Suche nach Immobilien aus Zwangsversteigerungen sind, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Sie nutzen können:

  • Versteigerungskalender der Amtsgerichte: Amtsgerichte führen Versteigerungskalender, in denen alle anstehenden Zwangsversteigerungen veröffentlicht werden. Hier finden Sie Angaben zu Terminen, Verkehrswerten, Aktenzeichen und Details zu den Objekten. Diese Informationen sind häufig auch online abrufbar.
  • Versteigerungsportale im Internet: Plattformen wie Auxeda oder Argetra und andere spezialisierte Webseiten listen zahlreiche Immobilien aus Zwangsversteigerungen. Dort können Sie gezielt nach Objekten suchen, die Ihren Vorstellungen entsprechen und oft auch Verkehrswertgutachten einsehen.
  • Aushänge und Veröffentlichungen: Viele Gerichte informieren über bevorstehende Versteigerungen mit Aushängen vor Ort. Auch Banken und Kreditinstitute veröffentlichen Hinweise auf Versteigerungen. In den Kleinanzeigen oder dem Immobilienteil lokaler Zeitungen werden ebenfalls Versteigerungstermine bekannt gegeben.

Checkliste Zwangsversteigerung: Tipps für Bieter

Mit einer guten Vorbereitung können Sie Risiken minimieren und Ihre Chancen auf ein erfolgreiches Gebot bei einer Zwangsversteigerung erhöhen. Diese Checkliste hilft Ihnen, alle wichtigen Punkte im Ablauf einer Zwangsversteigerung zu beachten:

Vor der Zwangsversteigerung

  • Besichtigung der Immobilie: Besichtigen Sie die Immobilie möglichst persönlich, idealerweise auch von innen. Wenn eine Innenbesichtigung nicht möglich ist, sollten Sie einen Bausachverständigen hinzuziehen, der den Zustand der Immobilie von außen beurteilen kann.
  • Nachbarn oder Anwohner befragen: Sprechen Sie mit direkten Nachbarn oder Anwohnern, um mehr über den Zustand der Immobilie, mögliche Baulasten oder geplante Bauvorhaben in der Umgebung zu erfahren.
  • Bauaufsichtsamt kontaktieren: Holen Sie beim Bauaufsichtsamt Informationen zu Erschließungskosten, Baulasten oder anderen relevanten Einschränkungen des Grundstücks ein.
  • Grundbuchauszug einsehen: Prüfen Sie den Grundbuchauszug auf eingetragene Lasten wie ein lebenslanges Wohnrecht oder andere Einschränkungen. Der Auszug ist in der Regel in der Versteigerungsakte beim Amtsgericht einsehbar.
  • Verkehrswertgutachten studieren: Lesen Sie das Verkehrswertgutachten genau durch. Achten Sie darauf, ob der Gutachter die Immobilie von innen besichtigen konnte, und überprüfen Sie, wie aktuell das Gutachten ist. Ergänzen Sie diese Informationen durch eine kostenlose Online-Immobilienbewertung, um den Verkehrswert mit aktuellen Marktdaten abzugleichen.
  • Versteigerungen beobachten: Besuchen Sie zwei bis drei Zwangsversteigerungen als Zuschauer, um den Ablauf und die Dynamik der Bieterstunden besser zu verstehen.
  • Finanzierung klären: Stellen Sie sicher, dass die Finanzierung steht. Sie müssen die komplette Kaufsumme bis zum Verteilungstermin zahlen können. Eine Rückabwicklung des Kaufs ist nicht möglich.
  • Sicherheitsleistung hinterlegen: Bringen Sie die erforderliche Sicherheitsleistung (10 Prozent des Verkehrswerts) mit. Diese kann in Form eines Schecks oder einer Bankbürgschaft erfolgen.
  • Fragen vorab klären: Kontaktieren Sie den vom Amtsgericht bestellten Rechtspfleger, um offene Fragen zur Immobilie zu besprechen.

Während der Zwangsversteigerung

  • Ausweis nicht vergessen: Ihr Ausweis ist zwingend erforderlich, um an der Versteigerung teilnehmen zu können.
  • Ein Limit setzen: Legen Sie vorab fest, wie viel Sie maximal bieten möchten, und halten Sie sich konsequent an dieses Limit.
  • Taktisch bieten: Geben Sie krumme Beträge ab (z. B. 185.750 Euro statt 185.000 Euro), um Mitbietern Ihr Limit nicht zu verraten. Überlegen Sie genau, wann Sie ein Gebot abgeben. Ein mündliches Gebot ist rechtlich bindend und kann nicht zurückgezogen werden. Absprachen mit anderen Bietern sind erlaubt, können jedoch die Dynamik der Auktion beeinflussen.

Nach der Zwangsversteigerung

  • Notwendige Versicherungen abschließen: Schließen Sie sofort eine Gebäudeversicherung ab, da Sie ab dem Zuschlag für die Immobilie haften.
  • Zahlungen leisten: Überweisen Sie die Grunderwerbsteuer ans Finanzamt und die Zuschlagsgebühr ans Amtsgericht.
  • Grundbucheintragung abwarten: Die Immobilie gehört Ihnen offiziell erst nach dem Verteilungstermin und der Grundbucheintragung.

Fazit: Den Ablauf einer Zwangsversteigerung kennen, Chancen richtig einschätzen

Eine Zwangsversteigerung bietet Ihnen die Chance, eine Immobilie zu einem vergleichsweise günstigen Preis zu erwerben. Die Kosten für einen Makler entfallen und der Zuschlagspreis liegt oft unter dem Verkehrswert. Dennoch hat die gestiegene Nachfrage in vielen Regionen die Preise erhöht, wodurch echte Schnäppchen seltener geworden sind – insbesondere in Ballungszentren, wo oft nur Immobilien mit Baumängeln oder Modernisierungsbedarf unter den Hammer kommen.

Eine Immobilienversteigerung kann sich lohnen, erfordert aber eine gründliche Vorbereitung. Ihnen sollte der Ablauf von Zwangsversteigerungen klar sein, die Finanzierung muss vorab geklärt sein und ein finanzieller Puffer ist wichtig, um unerwartete Kosten abzufangen. Wer Zeit und Mühe in die Recherche und Planung investiert, kann von einer Zwangsversteigerung profitieren, sollte aber stets mit Bedacht vorgehen, um nicht auf ein vermeintliches Schnäppchen hereinzufallen.

Häufige Fragen zu Zwangsversteigerungen bei Immobilien

Was ist eine Zwangsversteigerung?

Eine Zwangsversteigerung ist ein rechtlich geregeltes Verfahren, bei dem eine Immobilie öffentlich versteigert wird, um offene Forderungen eines Gläubigers zu begleichen. Häufig handelt es sich dabei um Immobilien, deren Eigentümer die Zahlungen für eine Finanzierung nicht mehr leisten können. Das zuständige Amtsgericht organisiert die Versteigerung. Der Erlös wird verwendet, um die Schulden zu tilgen.

Wann kommt es zu einer Zwangsversteigerung?

Eine Zwangsversteigerung wird eingeleitet, wenn ein Eigentümer seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber einem Gläubiger, meist einer Bank, nicht erfüllt. Neben finanziellen Schwierigkeiten können auch Streitigkeiten, wie bei Erbengemeinschaften oder Scheidungen, zu einer sogenannten Teilungsversteigerung führen, um den Erlös aufzuteilen.

Wie funktioniert eine Zwangsversteigerung?

Das Amtsgericht setzt einen Versteigerungstermin fest, bei dem Interessenten auf die Immobilie bieten können. Gebote sind verbindlich. Der Höchstbietende erhält den Zuschlag, wenn bestimmte rechtliche Bedingungen erfüllt sind. Der Zuschlagspreis dient zur Begleichung der Schulden. Der Erwerber wird nach der Grundbucheintragung neuer Eigentümer.

Wie ist der Ablauf beim Zwangsversteigerungsverfahren?

Das Verfahren beginnt mit der Bekanntmachung des Versteigerungstermins und der Veröffentlichung der Versteigerungsunterlagen. Am Versteigerungstag folgt die Bietzeit, die Zuschlagsentscheidung und schließlich der Verteilungstermin, bei dem der Erlös auf die Gläubiger verteilt wird. Mit der Grundbucheintragung ist der Erwerb abgeschlossen.

Welche Phasen eines Zwangsversteigerungsverfahrens gibt es?

  1. Bekanntmachung: Veröffentlichung des Termins und Verkehrswertgutachtens
  2. Bietzeit: Interessenten geben Gebote ab.
  3. Zuschlag: Der Höchstbietende erhält den Zuschlag, wenn rechtliche Vorgaben erfüllt sind.
  4. Verteilungstermin: Der Erlös wird auf die Gläubiger aufgeteilt.
  5. Grundbucheintragung: Der Erwerber wird offiziell Eigentümer.

Welche Vorteile bietet eine Zwangsversteigerung?

Eine Zwangsversteigerung kann günstigere Immobilienpreise bieten, da keine Maklergebühren anfallen und der Zuschlagspreis oft unter dem Verkehrswert liegt. Die Transparenz des Verfahrens und die Einsicht in Gutachten und Grundbuch erleichtern die Entscheidungsfindung. Zudem sind keine privaten Verhandlungen mit Verkäufern nötig.

Kann ich vorher schon schriftlich ein Gebot abgeben?

Nein, schriftliche Gebote sind bei einer Zwangsversteigerung nicht erlaubt. Alle Gebote müssen während der Versteigerung mündlich abgegeben werden. Die Teilnahme vor Ort ist Pflicht, um den Zuschlag zu erhalten. Ausnahmen, wie Stellvertreter, müssen vorher mit dem Gericht geklärt werden.

Kann ich das Versteigerungsobjekt vorher besichtigen?

Eine Besichtigung ist nicht garantiert, da der Eigentümer nicht verpflichtet ist, Interessenten Zugang zu gewähren. Falls keine Besichtigung möglich ist, kann ein Bausachverständiger den Zustand der Immobilie zumindest von außen bewerten. Zusätzliche Informationen lassen sich aus dem Verkehrswertgutachten und dem Grundbuchauszug gewinnen.

Wie wird der Verkehrswert einer Immobilie bei der Zwangsversteigerung ermittelt?

Der Verkehrswert wird durch ein gerichtlich beauftragtes Gutachten festgelegt. Ein Sachverständiger bewertet die Immobilie basierend auf Lage, Zustand und Ausstattung. Oft fehlt jedoch der Zugang zum Inneren der Immobilie, was die Bewertung ungenau machen kann. Ein Abgleich mit aktuellen Marktdaten kann hilfreich sein.

Wie können Interessenten an einer Zwangsversteigerung teilnehmen?

Interessenten müssen sich mit einem gültigen Ausweis ausweisen und eine Sicherheitsleistung von 10 Prozent des Verkehrswerts hinterlegen. Diese kann in Form eines Schecks oder einer Bankbürgschaft erfolgen. Am Versteigerungstag geben Sie mündlich Ihre Gebote ab und können so an der Auktion teilnehmen.

Wo findet man Immobilien aus der Zwangsversteigerung?

Immobilien aus Zwangsversteigerungen werden in den Versteigerungskalendern der Amtsgerichte sowie auf Online-Portalen wie Auxeda oder Versteigerungskalender.de veröffentlicht. Auch in Tageszeitungen und bei Banken gibt es Informationen.

Ist eine Immobilie aus einer Zwangsversteigerung günstiger?

Oft ja, da die Zuschlagspreise meist unter dem Verkehrswert liegen. Allerdings ist das nicht garantiert, vor allem in Ballungszentren, wo die Nachfrage hoch ist. Auch zusätzliche Kosten, etwa durch Baumängel, Baulasten oder Renovierungen, sollten bei der Kalkulation berücksichtigt werden.

Die in diesem Artikel bereitgestellten Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Beratung durch eine Fachkanzlei. Die Inhalte sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken.

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