Niederschlagswassergebühr

Niederschlagswassergebühr
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Niederschlagswassergebühr richtig berechnen und sparen

Es regnet. Auf Ihr Dach in Altena, Ihre Einfahrt in Deuz, auf die Terrasse in Medebach. Und das kostet Geld? In der Tat. Für das schlechte Wetter müssen Sie in Deutschland auch noch zahlen. Die Niederschlagswassergebühr, auch Regensteuer genannt, wird für jedes Flurstück individuell berechnet. Wonach sich die Gebührenhöhe richtet und wer sie in Südwestfalen zahlen muss, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

Plus: Unsere Tipps, wie Sie die Regengebühr reduzieren können. 

Was ist die Niederschlagswassergebühr?

Die Niederschlagswassergebühr wird in Deutschland auf Regenwasser erhoben, das über bebaute oder versiegelte Flächen in die Kanalisation fließt. Denn das Kanalnetz zu unterhalten, kostet die Kommunen im Siegerland, Sauerland und Märkischen Kreis Geld. Daran sollen sich diejenigen beteiligen, die zur Belastung der Kanäle beitragen – die Immobilienbesitzer und Mieter. 

Zu den versiegelten Flächen auf einem Grundstück gehören Dächer von Haus und Carports, befestigte Auffahrten, Gehwege und Terrassen. Je mehr Sie haben, desto höher fällt die Regensteuer aus.

Für Privathaushalte werden die Niederschlagsgebühren in der Regel anhand der bebauten Grundstücksfläche, der Größe des Daches und der wasserundurchlässigen Beläge auf dem Grundstück berechnet. Die Niederschlagswassergebühren sind in den meisten Kommunen Teil der gesplitteten Wasserrechnung. Sie besteht aus Frischwasser, Abwasser und Niederschlagswasser.

Wer muss die Niederschlagswassergebühr bezahlen?

Um die Regensteuer kommt keiner herum. Für Immobilienbesitzer wird die Gebühr ebenso fällig wie für Unternehmen. Und nach § 2 Nr. 3 der Betriebskostenverordnung können die Ausgaben des Vermieters für die Entwässerung auch auf die Mieter umgelegt werden. Dies umfasst automatisch die Kosten für Niederschlagswasser. Jedoch ist die Grundvoraussetzung eine entsprechende Vereinbarung über die Umlage der Nebenkosten im Mietvertrag.

Was ist der Vorteil der Niederschlagswassergebühr?

Die Niederschlagsgebühr hat zwei Vorteile – einen für private Haushalte und einen für die Umwelt.

Vorteil für den eigenen Geldbeutel

Für einen Großteil der privaten Haushalte führt die individuelle Erhebung der Abwassergebühr zu geringeren Kosten. Vor allem Bewohner von Mehrfamilienhäusern auf Grundstücken, die nur wenig versiegelte Flächen aufweisen, werden durch sie entlastet.

Vorteil für die Umwelt

Die Gebühr stellt auch einen Anreiz dar, die versiegelte Fläche auf seinem Grundstück gering zu halten. Damit das Regenwasser nicht ungenutzt in der Kanalisation landet und dabei Geld kostet, können Sie es auffangen. Regenwasser lässt sich prima zur Gartenbewässerung oder als Brauchwasser nutzen. Zudem können Sie wasserdurchlässige Materialien zur Flächenbefestigung verwenden oder zum Beispiel ablaufende Niederschläge vor Ort versickern lassen.

Das alles drosselt oder verhindert den Oberflächenabfluss. Und das nützt den Gewässern und hebt den Grundwasserspiegel.

Was ist der Nachteil der Niederschlagswassergebühr?

Es gibt immer wieder Kritik an der gesplitteten Abwassergebühr. Das Argument: Sie ziehe einen riesigen Verwaltungsaufwand nach sich. Die Kosten dafür stünden in keinem Verhältnis zum Nutzen. Auch werden häufig die undurchsichtigen Gebührenverordnungen der einzelnen Kommunen kritisiert.

In jedem Fall sollten Sie sich Ihren Bescheid genau anschauen und einmal nachrechnen. Stimmt die ausgewiesene versiegelte Fläche mit Ihrer Rechnung überein? Sie haben ein Gründach, oder die Auffahrt gilt nur als teilversiegelt, da durch die verwendeten Rasensteine oder andere Materialien ein Teil des Regens versickern kann? Dann wenden Sie sich mit Ihrem Einspruch an den Wasserversorger oder die zuständige Behörde. 

Wie berechne ich die Niederschlagswassergebühr?

Bei der Berechnung der Niederschlagsgebühr wird es richtig kompliziert. Zuerst wird von der Kommune die Abhängigkeit zwischen der bebauten und der befestigten Fläche auf dem Grundstück festgestellt. Diesen Zusammenhang bildet dann ein Faktor ab. Multiplizieren Sie die bebaute Fläche mit diesem Faktor, dann erhalten Sie die „Berechnungsfläche“. Diese bildet die Grundlage für die Höhe der Niederschlagswassergebühr.

Dabei zählen als versiegelte Flächen:

  • Terrassen
  • gepflasterte Wege
  • befestigte Pkw-Stellplätze oder Garagenzufahrten
  • Dachflächen

Viele Gemeinden ermitteln mit Luftbildern den Anteil dieser Flächen auf Grundstücken und kalkulieren dann die Gebühren. In der Regel werden zwischen 0,70 Euro und 1,90 Euro pro Quadratmeter erhoben.

Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus sind das in den meisten Kommunen in Deutschland also etwa 150 bis 200 Euro an Niederschlagswassergebühren pro Jahr. Es gibt auch Kommunen, die keine Regengebühr erheben.

Ist die Regenwassergebühr bundesweit gleich?

Nein, in Deutschland gibt es in jeder Kommune eine eigene Verordnung zur Niederschlagswassergebühr. Das bedeutet, dass sie in jeder Kommune anders ausfällt und auch unterschiedlich berechnet wird. Denn die Kommunen unterscheiden dabei nicht nur in Bezug auf den Grundpreis pro Quadratmeter, sondern auch bei den möglichen Flächen, deren Anforderungen und Minderungen.

Zu allem Überfluss gibt es noch weitere Kriterien und Faktoren, die teilweise bei der Gebühr ins Spiel kommen. Beispielsweise der sogenannte Abflussbeiwert. Dieser Wert gibt an, welcher prozentuale Anteil des gesamten Niederschlags wirklich abfließt. Je nach Art der versiegelten Fläche fällt dieser Wert höher oder niedriger aus.

Die genauen Berechnungsgrundlagen für Ihr Haus erfahren Sie also nur bei Ihrer Kommune. Die meisten Kommunen haben dafür extra Inhalte im Internet bereitgestellt oder spezialisierte Mitarbeiter, die telefonisch beraten.

Dennoch haben wir hier exemplarisch die Niederschlagswassergebühren in sechs großen deutschen Städten aufgeführt. Sie sollen Ihnen einen schnellen ersten Überblick verschaffen. Dazu sehen Sie noch die Links zu den jeweils zugrunde liegenden Verordnungen:

Wie spare ich bei der Niederschlagswassergebühr?

Die Berechnung der Fläche, die von der Gebühr betroffen ist, hängt von mehreren Faktoren ab. So ist es wichtig, ob die Flächen vollversiegelt, teilversiegelt, unversiegelt oder als Gründach ausgestaltet sind.

Die Niederschlagswassergebühr können Sie in der Regel reduzieren durch:

  • wasserdurchlässige Bodenbeläge (beispielsweise Rasengittersteine oder Ökopflaster)
  • Gründächer
  • das Versickern des Regenwassers über die Erdschicht
  • Zisternen

Außerdem ist entscheidend, ob die Flächen im Starkregenfall überwiegend wasserundurchlässig (vollversiegelt), teilweise wasserdurchlässig (teilversiegelt) oder überwiegend wasserdurchlässig (unversiegelt) sind.

Nur wenn Flächen im Starkregenfall überwiegend, beziehungsweise teilweise wasserdurchlässig sind, entlastet das auch die Kanalisation. Und nur dann ist eine Ermäßigung bei der Niederschlagswassergebühr gerechtfertigt.

Auch hier gilt wieder: Jede Kommune hat ihre eigenen Richtwerte zur Berechnung. Deshalb wenden Sie sich bitte direkt an Ihre örtlich zuständige Behörde.

Der Wohnglück-Spartipp: Eine Zisterne

Eine Zisterne mit Notüberlauf reduziert pro Kubikmeter Speichervolumen in vielen Kommunen die für die Niederschlagswassergebühr anzusetzende Fläche um mehrere Quadratmeter. Zudem speichert eine Zisterne Regenwasser, welches Sie zum Gießen im Garten verwenden können. Eine Zisterne kann sich finanziell also doppelt lohnen. Allerdings stehen den Einsparungen am Anfang recht hohe Anschaffungskosten gegenüber. Trotzdem: Über mehrere Jahre gesehen lohnt sich die Investition, zumal Sie dadurch auch Trinkwasser sparen und die Umwelt entlasten.

Übrigens: Auch eine Regentonne trägt auch dazu bei, die Kanalisation zu entlasten. Aufgrund der geringen Speichermenge erkennen viele Kommunen die Einsparung aber nicht zugunsten geringerer Regenwassergebühren an. 

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