Wer in Südwestfalen die Förderung “Wohneigentum für Familien” bekommt.
Am 1. Juni 2023 ist der Nachfolger für das Baukindergeld, das KfW-Programm “Wohneigentum für Familien“ (WEF), gestartet. Welche Anforderungen gibt es?
Genau wie das Ende 2022 beendete Baukindergeld zielt auch das neue Programm “Wohneigentum für Familien” (WEF) auf junge Familien mit Kindern und geringem oder mittlerem Einkommen. Allerdings sind die Fördervoraussetzungen und die Konditionen komplett neu gestaltet. So gelten beispielsweise künftig wesentlich niedrigere Einkommensgrenzen. Auch wird die Förderung nicht in Form eines Zuschusses, sondern als zinsgünstiger Kredit gewährt.
Der Bund stellt für das neue Programm 350 Millionen Euro im Jahr bereit. Zum Vergleich: Das Fördervolumen des Baukindergeldes betrug für die rund fünfjährige Laufzeit insgesamt 9,9 Milliarden Euro.
Was wird beim Nachfolger des Baukindergeldes gefördert?
Die Förderung “Wohneigentum für Familien” (WEF) gibt es für den Neubau eines klimafreundlichen Wohngebäudes. Auch der Ersterwerb innerhalb von zwölf Monaten nach der Bauabnahme ist förderfähig.
Dabei muss das Gebäude zum einen den aktuell gültigen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes entsprechen. Darüber hinaus gelten zwei wesentliche Bedingungen. Das Gebäude muss
den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 erreichen,
die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) an Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden einhalten.
Gefördert werden für maximal eine Wohneinheit:
die Bauwerkskosten (Bruttokosten) inklusive der technischen Anlagen,
die Kosten für Fachplanung, Baubegleitung, Nachhaltigkeitszertifizierung,
die Materialkosten für Eigenleistung.
Anders als beim vorherigen Baukindergeld können Sie für den Kauf einer Bestandsimmobilie in diesem Programm keine Fördermittel bekommen.
Wer kann die Förderung aus dem Nachfolgeprogramm des Baukindergeldes beantragen?
Das Programm “Wohneigentum für Familien” (WEF) können Sie nur nutzen, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens ein Kind im Haushalt lebt, welches das 18. Lebensjahr noch nicht beendet hat.
Außerdem darf Ihr zu versteuerndes jährliche Haushaltseinkommen 60.000 Euro nicht überschreiten. Diese Grenze gilt für Familien mit einem Kind. Für jedes weitere Kind erhöht sie sich um 10.000 Euro.
Im Vergleich zum Vorgänger-Programm Baukindergeld (90.000 Euro + 15.000 Euro pro weiteres Kind) sind diese Einkommensgrenzen also deutlich niedriger.
Darüber hinaus müssen Sie einige weitere Bedingungen erfüllen:
Sie müssen Eigentümer oder Miteigentümer der Immobilie sein. Der Miteigentumsanteil muss mindestens 50 Prozent betragen.
Sie müssen das Haus selbst bewohnen.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung dürfen Sie über kein Wohneigentum verfügen.
Sie dürfen das alte Baukindergeld-Programm nicht in Anspruch genommen haben.
Wie hoch ist die Förderung im Nachfolgeprogramm des Baukindergeldes?
Die Neubauförderung für Familien in Südwestfalen wird ausschließlich in Form eines Förderkredits mit vergünstigten Zinsen gewährt. Der Zinssatz beträgt bei einer Zinsbindung von zehn Jahren 1,25 Prozent für 35 Jahre Kreditlaufzeit und liegt damit rund drei Prozentpunkte unter dem aktuellen Zinssatz für vergleichbare Hausbankdarlehen (Stand: 31. Mai 2023). Es gibt keine direkten Zuschüsse und auch keine Tilgungszuschüsse.
Für die Abwicklung der Förderung ist nämlich die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zuständig. Sie führt das Programm “Wohneigentum für Familien” (WEF) unter der Nummer 300. Wundern Sie sich also bitte nicht, wenn Sie von “WEF 300” lesen oder hören.
Wie hoch ist die Ersparnis durch WEF 300?
Die Ersparnis ergibt sich aus der Differenz der Zinskosten im Vergleich zu einem “normalen” Baukredit.
Das Bundesbauministerium hat errechnet: “Durch die zinsverbilligten Kredite sind Ersparnissebis zu 30.000 Euro (Familien mit bis zu zwei Kindern und dem Neubau eines klimafreundlichen Hauses) gegenüber einem nicht staatlich geförderten Kredit möglich. Es schafft damit eine gezielte Entlastung bei den Baukosten.”
Das wäre also attraktiver als beim Baukindergeld. Dort gab es im selben Fall 24.000 Euro Zuschuss über zehn Jahre.
Allerdings werden die Ersparnisse geschmälert durch die Kosten für einen Energieberater. Und vor allem durch die Mehrkosten für den Bau eines klimafreundlichen Hauses. Ob man da überhaupt noch von Förderung sprechen kann (siehe Kritik unten)?
Welche Konditionen gelten beim Baukindergeld-Nachfolger?
Die Mindestlaufzeit des Kreditvertrages beträgt vier Jahre. Das Kreditvolumen beim “Wohneigentum für Familien” (WEF) ist nach der Anzahl der Kinder und der Art – konkret der Nachhaltigkeit – des Gebäudes gestaffelt und beträgt zwischen 140.000 und 240.000 Euro.
Als Kinder werden berücksichtigt:
leibliche Kinder,
angenommene Kinder (zum Beispiel Adoptivkinder),
Pflegekinder,
Stiefkinder.
Für Kinder, die nach der Antragstellung geboren werden, gibt es keine Förderung.
Analog zum BEG-Programm “Klimafreundlicher Neubau” (KFN) werden zwei Förderstufen unterschieden:
Klimafreundliches Wohngebäude: Das Gebäude muss den Effizienzhausstandard 40 und die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus gemäß dem “Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude” (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM) erfüllen. Ein Zertifikat ist nicht erforderlich.
Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG: Hier gelten dieselben Anforderungen. Darüber hinaus muss ein Nachhaltigkeitszertifikat von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle vorliegen.
In unserer Tabelle sehen Sie die Staffelung der Kredithöchstbeträge und des anzurechnenden Haushaltseinkommens nach Kinderzahl und Förderstufe.
Kredithöchstbetrag in der Förderstufe “Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG”
1
60.000 Euro
140.000 Euro
190.000 Euro
2
70.000 Euro
140.000 Euro
190.000 Euro
3
80.000 Euro
165.000 Euro
215.000 Euro
4
90.000 Euro
165.000 Euro
215.000 Euro
ab 5
100.000 Euro + 10.000 Euro für jedes weitere Kind
190.000 Euro
240.000 Euro
Darf die neue Wohneigentumsförderung für Familien mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?
Eine Kombination mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm (124) ist möglich. Dabei darf die Gesamtförderung die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigen.
Für Sie ist eine solche Verknüpfung nur dann spannend, wenn Ihre Kosten die maximal förderfähigen Kosten im Programm “Wohneigentum für Familien” übersteigen. Denn in diesem neuen Programm werden die Konditionen auf jeden Fall besser sein als im KfW-Wohneigentumsprogramm.
Eine Kombination mit den KfW-Programmen 261 und 461 oder dem Programm “Klimafreundlicher Neubau” (BEG KFN) ist hingegen nicht möglich. Das ist das Programm für Sie, wenn Sie feststellen, dass Sie die Einkommensgrenzen überschreiten.
Was müssen Sie bei der Antragstellung für “WEF 300” beachten?
Sie müssen die Förderung vor Beginn des Bauvorhabens – also vor Abschluss eines Lieferung-, Leistungs- oder Kaufvertrags – beantragen. Das Bauvorhaben muss außerdem von einem Energieeffizienz-Experten und – in der zweiten Förderstufe – von einem Nachhaltigkeitsberater begleitet werden.
Alle Informationen zu notwendigen Unterlagen hat die KfW in einem Merkblatt zusammengestellt.
Kritik am Programm “Wohneigentum für Familien”
Viele Kritiker bezeichnen den Nachfolger des Baukindergelds als völlig unzureichend und praxisfern. Dies könne man schon an der Fördersumme von nur 150 Millionen Euro pro Jahr erkennen. Beim Baukindergeld waren es fast zehn Milliarden Euro in weniger als fünf Jahren.
Eine Darlehensförderung sei im Vergleich zu einem echten Zuschuss kein wirkungsvoller Anreiz, klimafreundlich zu bauen.
Darüber hinaus seien die Einkommensgrenzen für die zahlreichen Anforderungen viel zu niedrig angesetzt. “Das können sich junge Familien nicht leisten – auch mit mittleren Einkommen nicht”, sagte Ulrich Lange, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Das sieht auch Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbund, so: “Die immensen Baukosten für ein KfW-40-Haus wird kaum eine Familie mit den vorgeschriebenen Haushaltseinkommen stemmen können. Da helfen auch die zinsverbilligten Darlehen aus dem neuen Förderprogramm nicht. Das Programm wird vor allem enttäuschte Verbraucher:innen zurücklassen.”
Weiterer Kritikpunkt: WEF 300 fördert – im Gegensatz zum Baukindergeld – nur Neubau und nicht den Erwerb einer Gebrauchtimmobilie.
Fazit: Lohnt sich die Förderung in dem Baukindergeld-Nachfolgeprogramm?
“Betroffene Familien sollten auf jeden Fall die zum Antragszeitpunkt gültigen Konditionen mit anderen Fördermöglichkeiten vergleichen. Mehrere Bundesländer haben eigene Programme, mit denen sie Familien beim Erwerb von Wohneigentum unterstützen.”
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