Heizungscheck

Heizungscheck
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Heizungscheck

Das müssen Besitzer von Gasheizungen jetzt wissen

Wer sein Zuhause im Sieger-, Sauerland und Märkischen Kreis mit Gas heizt, muss seine Heizungsanlage neuerdings im Rahmen eines umfassenden Heizungschecks prüfen lassen. Wir erklären, was der Check beinhaltet und wer ihn durchführen darf, welche Ausnahmeregelungen es gibt und wann die Frist abläuft. 

Sie heizen Ihre vier Wände mit Gas? Dann sind Sie seit Oktober 2022 verpflichtet, einen Heizungscheck durchführen zu lassen. Doch was verbirgt sich dahinter, wen können Sie damit beauftragen und mit welchen Kosten müssen Sie rechnen? In diesem Ratgeber geben wir Ihnen die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Was ist der Heizungscheck?

Der allgemeine Begriff „Heizungscheck“ beschreibt unterschiedliche Verfahren zur Prüfung von Heizungsanlagen. Im Folgenden konzentrieren wir uns allerdings auf die Prüfung, die laut der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV) seit Oktober 2022 Pflicht ist. 

Diese Heizungscheck-Verordnung basiert auf dem Energiesicherungsgesetz (§ 30 EnSiG) und ist am 01. Oktober 2022 in Kraft getreten. Nach zwei Jahren, also am 30. September 2024, soll sie automatisch wieder außer Kraft treten (siehe EnSimiMaV § 5 Satz 2).  

Dieser gesetzlich verpflichtende Heizungscheck verfolgt das Ziel, Heizungsanlagen zu optimieren und auch auf lange Sicht Energie einzusparen. Dabei setzt die EnSimiMaV – ebenso wie zahlreiche andere Regelungen, die der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren auf den Weg gebracht hat – auch auf das private Engagement von Eigentümerinnen und Eigentümern. 

Durch den Check und die Optimierungen, die sich daraus ergeben und auf die wir später genauer eingehen, lassen sich nämlich nur in begrenztem Maße Energieeinsparungen erreichen. Ebenso wichtig sind die individuellen Möglichkeiten, die der Experte beim Check-Termin vor Ort erkennt und mit Ihnen bespricht. Somit dient der Heizungscheck also auch dazu, Sie auf freiwillige Maßnahmen aufmerksam zu machen.

Bei dem Heizungscheck nach EnSimiMaV, der in einem Einfamilienhaus etwa 30 bis 60 Minuten dauert, überprüft der Experte folgende Punkte:

  • Kann die Einstellung der Heizungsanlage verbessert werden, um energieeffizienter zu arbeiten?
  • Sind effiziente Heizungspumpen im Einsatz?
  • Müssen Rohrleitungen oder Armaturen gedämmt werden?
  • Ist ein hydraulischer Abgleich erforderlich (siehe weiter unten den Punkt: „Heizungscheck oder hydraulischer Abgleich – was ist der Unterschied?“)?

Geprüft wird, ob die Wärmeerzeugung, die Wärmeübergabe, die Warmwasserbereitung und die Verteilung von Wärme und Warmwasser in den Räumen optimal abläuft oder ob noch an der Energieeffizienz geschraubt werden kann. Nach der Prüfung bekommen Sie ein Protokoll ausgehändigt und erfahren, ob Optimierungsmaßnahmen notwendig sind.

Wer muss einen Heizungscheck durchführen lassen?

Wenn Sie eine Immobilie in der Region Südwestfalen besitzen, ist der gesetzlich vorgeschriebene Heizungscheck höchstwahrscheinlich verpflichtend für Sie, denn die neue Verordnung betrifft alle Eigentümerinnen und Eigentümer in Deutschland, die über eine Gasheizungsanlage verfügen. 

Nach Schätzungen des Bundeswirtschaftsministeriums sind etwa 10,4 Millionen der aktuell rund 14 Millionen Gasheizungen von der Verordnung betroffen. Es gibt allerdings auch Ausnahmen:

  • Wenn Sie nachweisen können, dass Ihre Heizungsanlage innerhalb von zwei Jahren 
    vor dem 1. Oktober 2022 eine vergleichbare Überprüfung durchlaufen hat und dabei kein Verbesserungsbedarf festgestellt wurde, können Sie sich entspannt zurücklehnen. Das Bundeswirtschaftsministerium geht davon aus, dass das bei etwa einem Fünftel der Gasheizungen der Fall ist. 
  • Falls Sie während der Geltungsdauer der Verordnung, also bis zum 30. September 2024, einen Wechsel zu einer anderen Heiztechnologie vornehmen, sind Sie ebenfalls von der gesetzlichen Pflicht zum neuen Heizungscheck befreit – ebenso wie schätzungsweise 800.000 weitere Haushalte. 

Wer macht einen Heizungscheck?

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, den Heizungscheck durchführen zu lassen. Wichtig ist allerdings, dass Sie gemäß der EnSimiMaV eine „fachkundige Person“ (§2 Absatz 4) beauftragen. Dazu zählen:

  • Schornsteinfeger
  • Installateure, Heizungsbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer nach Handwerksordnung
  • Energieberater, die in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes aufgeführt sind

Welche Fristen müssen Sie beim Heizungscheck beachten?

Sie haben bis zum 15. September 2024 Zeit, um Ihre Gasheizung prüfen und gegebenenfalls optimieren zu lassen. Allerdings ist es ratsam, nicht bis zur letzten Minute zu warten. Durch die neue Verordnung kommt auf Handwerksbetriebe, die den Heizungscheck durchführen dürfen, ein höheres Arbeitspensum zu. 

Das kann dazu führen, dass Sie länger auf Termine warten müssen. Zudem kann ein zweiter Termin notwendig sein, wenn nach der Prüfung weitere Maßnahmen anstehen. Außerdem gilt: Je schneller Ihre Gasheizung energetisch optimiert wird, desto besser für Ihren Geldbeutel und die Umwelt.

Wohnfühl-Tipp für Sauerländer und Siegerländer: Von Herbst bis Frühjahr ist der Ansturm auf Installateure und Heizungsbauer in der Regel am größten. Termine ab März lassen sich oft ohne längere Wartezeit vereinbaren. 

Übrigens: Was genau passiert, wenn Sie die Fristen des Heizungschecks verpassen, ist nicht bekannt. Ob das Verpassen des Heizungschecks eine Strafe oder Bußgelder mit sich führt, hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) nicht mitgeteilt. Mit einem Nachweis für den Effizienz-Check der Gasheizung sind Sie jedoch auf der sicheren Seite.

Was kostet der Heizungscheck für Ihre Gasheizung?

Wie viel Sie der Heizungscheck kostet, lässt sich pauschal nicht sagen. Da es keine festgelegte Gebührenordnung dafür gibt, können Sie die Kosten mit dem jeweiligen Experten frei verhandeln. 

In der Regel verlangen Fachbetriebe für den reinen Check samt Protokoll zwischen 100 Euro
und 180 Euro. Sollten anschließend Optimierungsmaßnahmen fällig werden, müssen Sie je nach Aufwand, Alter und Zustand Ihrer Gasheizungsanlage mit teils hohen Zusatzkosten rechnen.

Um zumindest die Anfahrtskosten zu sparen, können Sie den Installateur Ihres Vertrauens bitten, den Heizungscheck direkt mit der Wartung zu verbinden. Sollte Ihr Schornsteinfeger die gesetzliche Prüfung durchführen, kann auch er den Check mit seinem nächsten Kehrtermin kombinieren. 

Optimierungsmaßnahmen beim Heizungscheck

Ziel des gesetzlich vorgeschriebenen Heizungschecks nach EnSimiMaV besteht darin, Heizungsanlagen zu optimieren und dadurch Energie einzusparen. Damit die Anlage so effizient wie möglich arbeiten kann, sollte sie optimal an das jeweilige Gebäude und die Menschen, die darin wohnen, angepasst sein. Dafür können beispielsweise folgende Maßnahmen getroffen werden:

  • Nachtabsenkung der Vorlauftemperatur Ihrer Heizungsanlage
  • Einstellung einer Heizkurve, um die Vorlauftemperatur an die Außentemperatur anzupassen
  • Reduzierung der Warmwassertemperatur
  • Verringerung der Raumsolltemperatur, um Ihre Gasheizung besser auf den Heizbedarf Ihres Zuhauses anzugleichen
  • Austausch ineffizienter Heizungspumpen

Mithilfe einer „Heizungscheck-Checkliste“ können Experten alle wichtigen Punkte prüfen und gegebenenfalls Optimierungen anordnen.

Heizungscheck oder hydraulischer Abgleich – was ist der Unterschied?

Für bestimmte Haushalte ist ein hydraulischer Abgleich verpflichtend. Diese Prüfung ist weitaus umfangreicher und komplizierter als der normale Heizungscheck und betrifft Mehrfamilienhäuser ab sechs Wohneinheiten. Dabei ermittelt ein Heizungsfachbetrieb, wie viel Wärmeleistung nötig ist, um die einzelnen Wohnräume eines Hauses zu beheizen. 

Auf Grundlage dieser Messergebnisse stellt der Experte die nötige Wassermenge der Heizung und die optimale Vorlauftemperatur ein und berechnet die Pumpenleistung und die nötigen Widerstände im Heizkreislauf. 

Diese Werte zeigen beispielsweise auf, ob von der Umwälzpumpe zu den Heizkörpern und zurück genau die benötigte Wassermenge fließt. Denn nur dann werden alle Räume im Haus gleichmäßig beheizt. 

Durch den höheren Aufwand ist ein hydraulischer Abgleich deutlich teurer als ein einfacher Heizungscheck. Nach Angaben des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) liegen die Kosten im Einfamilienhaus egal ob in Siegen, Arnsberg oder Lüdenscheid je nach Wohngröße und Heizungsanlage bei mindestens 1.500 Euro. 

Auch wenn Ein- und Mehrfamilienhäuser mit bis zu fünf Wohneinheiten nicht zum hydraulischen Abgleich verpflichtet sind, kann dieses Prüfverfahren durchaus sinnvoll für Sie sein, um eine bestmögliche Effizienz Ihrer Heizungsanlage zu erzielen. 

Das empfiehlt auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und bezuschusst den hydraulischen Abgleich mit 15 Prozent der anfallenden Kosten. Laut ZVSHK lässt sich der Energieverbrauch durch diese Maßnahme um bis zu sieben Prozent verringern.

Mehrfamilienhäuser ab sechs Wohneinheiten sind verpflichtet, den hydraulischen Abgleich bis zum 15. September 2024 durchführen zu lassen. Bei Immobilien ab zehn Wohneinheiten endete die Frist bereits am 30. September 2023. Das gilt auch für gewerbliche und öffentliche Gebäude mit einer zu beheizenden Fläche von mehr als 1.000 Quadratmetern mit zentraler Wärmeversorgung auf Erdgasbasis.

Der Heizungscheck nach DIN EN 15378

Der neue, gesetzlich vorgeschriebene Heizungscheck nach EnSimiMaV basiert auf dem ganzheitlichen Heizungscheck nach dem Standard DIN EN 15378, der in Deutschland 
seit dem Jahr 2008 angeboten wird. 

Das standardisierte Verfahren zur Überprüfung von Heizungsanlagen, das auch unter dem Begriff „Heizungscheck 2.0“ bekannt ist, wurde von der Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft (VdZ) entwickelt. Dabei geht es vor allem darum, die verschiedenen Anlagenkomponenten, den Wärmeerzeuger, die Wärmeverteilung sowie die Wärmeübergabe energetisch zu beurteilen. 

Gemeinsam mit der DIN EN 15378-1 vom September 2017 und der nationalen Ergänzung DIN SPEC 15378 vom August 2018 bildet der DIN EN 15378 die Grundlagen für den neuen Heizungscheck. Dieser wird oftmals auch als „Heizungscheck 2.1“ bezeichnet. Ein erfolgter Effizienz-Check der Gasheizungen nach diesen Normen gilt als Nachweis über die Durchführung.

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