Bereitstellungszinsen bei der Baufinanzierung

Bereitstellungszinsen bei der Baufinanzierung
Junges Paar auf einer Baustelle mit Bauplänen in der Hand
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Bereitstellungszinsen bei der Baufinanzierung berechnen und vermeiden – so klappt’s

Bereitstellungszinsen können Ihre Baufinanzierung schnell verteuern, wenn das Darlehen schon bereitsteht, Sie es aber nicht sofort nutzen. Ob Sie Ihr Eigenheim in Siegen, Attendorn oder Plettenberg bauen: Erfahren Sie hier, was Bereitstellungszinsen sind, welchen Einfluss sie auf Ihre Kreditkosten haben und wie Sie die Bereitstellungsprovision möglichst vermeiden können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bereitstellungszinsen fallen an, wenn das Darlehen bereitsteht, aber noch nicht vollständig abgerufen wurde. Sie sichern der Bank eine Entschädigung für das reservierte Kapital.
  • Typischerweise betragen Bereitstellungszinsen 0,25 Prozent pro Monat, also etwa 3 Prozent jährlich, und beginnen nach einer bereitstellungszinsfreien Zeit von üblicherweise drei bis zwölf Monaten.
  • Eine längere bereitstellungszinsfreie Zeit bedeutet meist einen Zinsaufschlag.
  • Unter bestimmten Umständen können Sie Bereitstellungszinsen zurückfordern, zum Beispiel wenn der Bauträger bei einem Neubau die vertraglich vereinbarten Termine nicht einhält.
  • Eine genaue Kosten- und Bauplanung kann helfen, unnötige Bereitstellungszinsen zu vermeiden.

Das können Sie tun

  • Vergleichen Sie die Angebote unterschiedlicher Banken.
  • Sprechen Sie mit einem Baufinanzierungsexperten, um die beste Zinslösung für Sie zu finden und die finanziellen Risiken gering zu halten.
  • Planen Sie den Bauzeitraum und die Auszahlungsphasen des Kredits möglichst genau, um Bereitstellungszinsen zu reduzieren.
  • Dokumentieren Sie alle Ausgaben und Bauphasen, besonders bei vermieteten Objekten, um Bereitstellungszinsen später als Werbungskosten steuerlich absetzen zu können.

Was sind Bereitstellungszinsen?

Bereitstellungszinsen fallen an, wenn Sie eine Baufinanzierung abgeschlossen haben, aber das bereitgestellte Darlehen noch nicht vollständig abrufen. Die Bank hält das Geld für Sie zurück und berechnet dafür eine Art Gebühr – den Bereitstellungszins, manchmal auch Bereitstellungsprovision genannt. So sichert sich die Bank ab, da sie das Kapital blockiert, ohne dass es von Ihnen genutzt wird.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Angenommen, Sie haben einen Baukredit vereinbart. Da der Bau jedoch noch nicht begonnen hat oder sich verzögert, rufen Sie das Geld nicht sofort ab. Viele Banken räumen Ihnen einen zinsfreien Zeitraum ein, der oft zwischen drei und zwölf Monaten liegt. Nach Ablauf dieser Frist berechnet die Bank für das noch nicht abgerufene Geld Zinsen.

Wann muss ich Bereitstellungszinsen an die Bank zahlen?

Bereitstellungszinsen werden fällig, wenn das Darlehen für Ihr Bau- oder Immobilienprojekt zwar bewilligt ist, Sie aber das bereitgestellte Geld noch nicht oder nur teilweise abrufen. Je nach Bank und Vertrag gibt es unterschiedliche Szenarien, in denen Bereitstellungszinsen anfallen können. Hier sind die gängigsten Fälle:

1. Verzögerter Baubeginn

Ein häufiges Szenario für Bereitstellungszinsen ist ein verzögerter Baubeginn. Wenn Sie die Baufinanzierung schon gesichert haben, der eigentliche Baustart sich aber verschiebt – sei es durch Verzögerungen bei Genehmigungen oder Materiallieferungen – rufen Sie den Kredit nicht sofort ab. Das gilt für Bauvorhaben in Südwestfalen genauso wie andernorts. Nach Ablauf der zinsfreien Frist werden dann Bereitstellungszinsen auf die nicht abgerufene Summe fällig.

2. Ratenweise Auszahlung des Kredits

Gerade bei Neubauten oder Sanierungen wird das Darlehen oft in Teilbeträgen abgerufen, passend zu den Bauphasen. Zum Beispiel zahlen Sie erst für den Grundstückskauf, dann für das Fundament, die Wände, das Dach usw. Für jeden Teilbetrag starten Sie einen Abruf. Auf den Teil des Kredits, der noch nicht ausgezahlt ist, fallen ab dem Ende der zinsfreien Bereitstellungszeit ebenfalls Bereitstellungszinsen an.

3. Wartezeiten beim Immobilienkauf

Beim Kauf einer Immobilie ist es möglich, dass Sie den Kreditvertrag abgeschlossen haben, aber der Einzugstermin oder die Übergabe noch aussteht. Gründe dafür können Renovierungsarbeiten, Kündigungsfristen oder Verzögerungen seitens des Verkäufers sein. Auch hier gilt: Ist die bereitstellungszinsfreie Zeit abgelaufen, zahlen Sie Bereitstellungszinsen auf die noch nicht abgerufene Summe.

4. Fehlende oder verspätete Genehmigungen

Falls Baugenehmigungen, Umwidmungen des Grundstücks oder andere behördliche Freigaben länger dauern, kann sich der Baubeginn verzögern. Der Kredit wird daher zunächst nicht vollständig benötigt, aber die Bank hat das Darlehen bereits reserviert. Sobald die zinsfreie Zeit endet, zahlen Sie für den noch nicht abgerufenen Teil Bereitstellungszinsen.

5. Verzögerungen durch Bauunternehmen

In manchen Fällen liegt die Verzögerung nicht bei Ihnen, sondern beim Bauunternehmen, das beispielsweise länger braucht als geplant. Auch hier kann es passieren, dass der Darlehensbetrag nicht wie ursprünglich geplant abgerufen wird und dadurch Bereitstellungszinsen anfallen. In diesem Fall haben Sie gute Chancen, die Zinskosten zurückzufordern. Mehr dazu weiter unten in diesem Artikel.

6. Eigene Verzögerungen oder Änderungen der Bauplanung

Vielleicht entscheiden Sie sich während der Planungsphase, das Bauprojekt zu verändern oder zusätzliche Elemente hinzuzufügen. Auch dies kann zu einem späteren Abruf des Darlehens führen und damit zu Bereitstellungszinsen.

Was ist die bereitstellungszinsfreie Zeit?

Die bereitstellungszinsfreie Zeit ist der Zeitraum, in dem Sie nach Abschluss Ihres Baufinanzierungskredits keine Bereitstellungszinsen an die Bank zahlen müssen, auch wenn Sie das Geld noch nicht abrufen. Dieser Zeitraum ist sozusagen eine Art Puffer, den viele Banken gewähren, damit Sie ohne zusätzliche Kosten mit der Bau- oder Kaufphase starten können, selbst wenn es noch ein wenig dauert, bis das Geld tatsächlich gebraucht wird.

Wie lange ist die bereitstellungszinsfreie Zeit?

Die Dauer der bereitstellungszinsfreien Zeit variiert von Bank zu Bank. Sie beträgt in der Regel zwischen drei und zwölf Monate, wobei sechs Monate oft als Standard gelten. Manche Banken bieten auf Anfrage oder gegen einen geringen Aufpreis sogar bis zu 15 oder 24 Monate an, was vor allem bei komplexen Bauprojekten hilfreich sein kann. In jedem Fall sollten Sie sich vor Abschluss des Kreditvertrags genau informieren und überlegen, wie lange Sie voraussichtlich Zeit bis zur vollständigen Auszahlung benötigen.

Welche Vorteile hat eine lange bereitstellungszinsfreie Zeit?

Eine längere bereitstellungszinsfreie Zeit kann vor allem dann hilfreich sein, wenn Sie mit längeren Planungs- oder Bauphasen rechnen. Sie gibt Ihnen mehr Flexibilität und reduziert das Risiko, frühzeitig Bereitstellungszinsen zu zahlen. Je besser Sie die bereitstellungszinsfreie Zeit auf Ihr Projekt abstimmen, desto niedriger ist die Wahrscheinlichkeit, dass unnötige Kosten durch Bereitstellungszinsen entstehen.

Höhe der Bereitstellungszinsen bei der Baufinanzierung

Die Bereitstellungszinsen sind bei Baufinanzierungen nicht einheitlich festgelegt, bewegen sich aber oft bei rund drei Prozent pro Jahr oder 0,25 Prozent pro Monat. Diese monatliche Belastung kann ein vermeintlich günstiges Darlehen erheblich verteuern, wenn der Bauverlauf länger dauert als geplant. Daher lohnt es sich, vorab genau auf die Konditionen der Bank zu achten und die bereitstellungszinsfreie Zeit optimal zu nutzen.

Beispiel: Sie haben einen Kredit über 400.000 Euro aufgenommen und die Bank berechnet 0,25 Prozent Bereitstellungszins pro Monat. Sollten Sie nach Ablauf der bereitstellungszinsfreien Zeit noch 200.000 Euro ungenutzt haben, zahlen Sie für diesen Betrag monatlich 500 Euro an Bereitstellungszinsen. Bei einer Verzögerung von sechs Monaten entstehen Ihnen somit 3.000 Euro an zusätzlichen Kosten.

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht mit monatlichen Bereitstellungszinsen (bei den üblichen 0,25 Prozent) für unterschiedliche Darlehensbeträge:

Nicht genutzte KreditsummeBereitstellungszinsen pro Monat
300.000 Euro750 Euro
250.000 Euro625 Euro
200.000 Euro500 Euro
150.000 Euro375 Euro
100.000 Euro250 Euro
50.000 Euro125 Euro

Übersicht mit monatlichen Bereitstellungszinsen (bei den üblichen 0,25 Prozent) für unterschiedliche Darlehensbeträge

Bereitstellungszins berechnen – so geht’s

Wenn Sie neu bauen, erfolgt die Auszahlung des Kredits oft in mehreren Schritten, passend zum Baufortschritt. Je länger der Bau dauert, desto mehr besteht das Risiko, dass Sie doppelte Zinsen zahlen: Bauzinsen auf den bereits abgerufenen Kreditbetrag und Bereitstellungszinsen auf den Teil, den Sie noch nicht genutzt haben.

Beispiel: Angenommen, Sie bauen Ihr Haus und haben dafür einen Kredit über 500.000 Euro aufgenommen. Ab dem sechsten Monat fallen Bereitstellungszinsen in Höhe von 0,25 Prozent pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Darlehensbetrag an. Die Bank zahlt Ihnen das Darlehen in vier Teilbeträgen über ein Jahr hinweg aus.

MonatAusgezahlte SummeAusgezahlte Summe insgesamtBereitgestellter KreditBereitstellungszinsen
Monat 1120.000 Euro120.000 Euro380.000 Euro0 Euro
Monat 2120.000 Euro380.000 Euro0 Euro
Monat 380.000 Euro200.000 Euro300.000 Euro0 Euro
Monat 4200.000 Euro300.000 Euro0 Euro
Monat 5100.000 Euro300.000 Euro200.000 Euro0 Euro
Monat 6300.000 Euro200.000 Euro500 Euro
Monat 7300.000 Euro200.000 Euro500 Euro
Monat 8100.000 Euro400.000 Euro100.000 Euro250 Euro
Monat 9400.000 Euro100.000 Euro250 Euro
Monat 10100.000 Euro500.000 Euro0 Euro0 Euro
Summe500.000 Euro0 Euro1.500 Euro

Übersicht über die beispielhafte Berechnung von Bereitstellungszinsen. Quelle: Eigene Berechnung (alle Angaben ohne Gewähr)

Durch die bereitstellungszinsfreie Zeit zahlen Sie in den ersten fünf Monaten keine Bereitstellungszinsen, sondern nur die fälligen Bauzinsen. Nach einem halben Jahr endet die Frist. Ab diesem Zeitpunkt fallen 0,25 Prozent Bereitstellungszinsen auf den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag an. Nachdem das Darlehen vollständig abgerufen ist, entfallen die Bereitstellungszinsen und es werden nur noch Bauzinsen auf den Gesamtbetrag berechnet. Insgesamt zahlen Sie in unserer Beispielrechnung durch die Bereitstellungszinsen 1.500 Euro zusätzlich für Ihre Baufinanzierung.

Kurze bereitstellungszinsfreie Zeit oder höhere Zinsen?

Bei der Baufinanzierung sollten Sie nicht nur auf den Sollzins schauen, sondern auch die bereitstellungszinsfreie Zeit genau prüfen. Gerade bei Neubauten oder Immobilien vom Bauträger kann es schnell zu Bauverzögerungen kommen. Ist die bereitstellungszinsfreie Zeit zu kurz, können sich Bereitstellungszinsen schnell summieren und einen niedrigen Bauzinsvorteil wieder zunichtemachen. Ist sie zu lang, zahlen Sie hingegen unnötig Zinsen und haben am Ende eine höhere Restschuld.

Beispiel: Angenommen, Sie nehmen einen Kredit über 500.000 Euro auf. Bank A bietet einen günstigeren Jahreszins, aber nur sechs Monate bereitstellungszinsfreie Zeit. Bank B hat einen leicht höheren Zinssatz, bietet aber zwölf Monate ohne Bereitstellungszinsen.

Bank ABank B
Darlehenssumme500.000 Euro500.000 Euro
Sollzinsbindung10 Jahre10 Jahre
Effektiver Jahreszins p. a.3,1 %3,3 %
Tilgungssatz p.a.2,0 %2,0 %
Monatliche Tilgungsrate2.500 Euro2.500 Euro
Bereitstellungszins p. m.0,25 % 0,25 %
Bereitstellungszinsfreie Zeit6 Monate12 Monate
Auszahlung des Darlehens nach9 Monate9 Monate
Zu zahlende Bereitstellungszinsen3.750 Euro 0 Euro
Gesamtkosten über 10 Jahre134.869 Euro141.252 Euro
Restschuld nach 10 Jahren328.619 Euro338.752 Euro
Ersparnis Zinskosten– 6.383 Euro
Differenz Restschuld– 10.133 Euro

Beispielhafte Gegenüberstellung der Bereitstellungszinsen von zwei Banken. Quelle: Eigene Berechnung (alle Angaben ohne Gewähr)

Obwohl Bank B mit der längeren bereitstellungszinsfreien Zeit scheinbar eine attraktive Option ist, entpuppt sich das Angebot von Bank A langfristig als günstiger. Die Bereitstellungszinsen summieren sich zwar auf 3.750 Euro (3 Monate x (500.000 Euro x 0,25 Prozent) = 3.750 Euro), doch der niedrigere Jahreszins von 3,1 Prozent führt über die Laufzeit zu einer Einsparung von rund 6.400 Euro. Noch ein Pluspunkt: Durch die günstigere Verzinsung haben Sie am Ende der Laufzeit eine geringere Restschuld, was bei der Anschlussfinanzierung von Vorteil sein kann.

Kurze bereitstellungszinsfreie Zeit oder höhere Bauzinsen? Unterm Strich hängt die optimale Wahl von der Bauzeit und der individuellen Finanzplanung ab. Bei langwierigen Bauprojekten kann eine lange bereitstellungsfreie Zeit von Vorteil sein, während sich bei Neubauten niedrigere Bauzinsen und eine kürzere bereitstellungszinsfreie Zeit oft mehr lohnen. Ein genauer Blick auf alle Konditionen kann helfen, erhebliche Kosten einzusparen.

Bereitstellungszins zahlen oder bereitstellungszinsfreie Zeit verlängern?

Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie Bereitstellungszinsen in Kauf nehmen oder lieber die bereitstellungszinsfreie Zeit gegen einen kleinen Zinsaufschlag verlängern sollten? Die Antwort hängt stark von Ihrem Bauvorhaben ab und davon, wie schnell die Kreditsumme abgerufen wird.

Gerade bei Neubauten wird oft ein Großteil des Darlehens schon frühzeitig abgerufen, was die anfallenden Bereitstellungszinsen überschaubar hält. In solchen Fällen lohnt es sich häufig nicht, die bereitstellungszinsfreie Zeit zu verlängern.

Beispiel: Sie planen ein Neubauprojekt und haben ein Darlehen über 400.000 Euro aufgenommen. Ihre Bank bietet Ihnen zwei Varianten an: eine bereitstellungszinsfreie Zeit von sechs Monaten ohne Zinsaufschlag und einen effektiven Jahreszins von 3,0 Prozent. Oder eine verlängerte bereitstellungszinsfreie Zeit von zwölf Monaten mit einem leicht höheren Jahreszins von 3,2 Prozent.

Die Bereitstellungszinsen betragen bei beiden Varianten 0,25 Prozent pro Monat auf den nicht abgerufenen Kreditbetrag. Die Bauphase ist so geplant, dass das Darlehen in drei Teilbeträgen über neun Monate hinweg abgerufen wird.

VergleichspunktVariante AVariante B
Darlehenssumme400.000 Euro400.000 Euro
Sollzinsbindung10 Jahre10 Jahre
Effektiver Jahreszins p. a.3,0 %3,2 %
Bereitstellungszins p. m. 0,25 %0,25 %
Bereitstellungszinsfreie Zeit6 Monate12 Monate
Kreditabruf: Monat 1150.000 Euro150.000 Euro
Kreditabruf: Monat 6150.000 Euro150.000 Euro
Kreditabruf: Monat 9100.000 Euro100.000 Euro
Gesamte Bereitstellungszinsen500 Euro0 Euro
Gesamtkosten über 10 Jahre108.106 Euro114.680 Euro
Ersparnis Zinsen– 6.574 Euro

Beispielhafte Gegenüberstellung zweier Varianten mit einer bereitstellungszinsfreien Zeit von sechs Monaten ohne Zinsaufschlag und einen effektiven Jahreszins von 3,0 Prozent und einer verlängerten bereitstellungszinsfreien Zeit von zwölf Monaten mit einem leicht höheren Jahreszins von 3,2 Prozent. Quelle: Eigene Berechnung (alle Angaben ohne Gewähr)

Obwohl Variante B eine längere bereitstellungszinsfreie Zeit bietet, ist Variante A auf lange Sicht günstiger. Die zusätzlichen 500 Euro Bereitstellungszinsen (2 Monate x (100.000 Euro x 0,25 Prozent) = 500 Euro) fallen kaum ins Gewicht und werden durch den günstigeren Zinssatz schnell wieder ausgeglichen. Dadurch ergibt sich für Variante A eine Ersparnis von knapp 6.500 Euro über die gesamte Zinsbindung.

Die bereitstellungszinsfreie Zeit kostenpflichtig verlängern? Für Neubauten, bei denen das Darlehen meist frühzeitig und in größeren Beträgen abgerufen wird, lohnt es sich oft nicht, einen höheren Bauzins in Kauf zu nehmen.

Bereitstellungszinsen beim Hausbau in Südwestfalen vermeiden und umgehen

Um Bereitstellungszinsen zu reduzieren oder ganz zu umgehen, hilft eine sorgfältige Planung. Hier sind die besten Tipps, wie Sie unnötige Zusatzkosten verhindern können:

1. Exakte Kosten- und Bauplanung vornehmen

Mit einer genauen Planung der Bauphasen und der Kosten wissen Sie, wann welche Kreditsumme benötigt wird. So vermeiden Sie lange Wartezeiten, in denen Bereitstellungszinsen anfallen könnten.

2. Eigenkapital richtig berechnen

Je höher Ihr Eigenkapital, desto weniger Kredit benötigen Sie und desto flexibler sind Sie beim Abrufen von Teilbeträgen. Mit einem soliden Eigenkapital können Sie anfangs viele Ausgaben abdecken und den Kreditabruf später staffeln.

3. Kredite vergleichen

Achten Sie bei der Baufinanzierung nicht nur auf die Zinssätze, sondern auch auf die bereitstellungszinsfreie Zeit. Viele Banken bieten verschiedene Modelle an – mit kürzeren oder längeren zinsfreien Zeiträumen. Rechnen Sie verschiedene Szenarien durch oder lassen Sie sich direkt von einem Baufinanzierungsexperten beraten.

4. Einen großzügigen zeitlichen Puffer einplanen

Verzögerungen im Bau sind keine Seltenheit. Planen Sie daher lieber ein paar Monate mehr für die Bauzeit ein, um böse Überraschungen zu vermeiden. Ob Sie in Meschede, Lüdenscheid oder Hilchenbach bauen: Ein realistischer Zeitplan hilft Ihnen, den Kreditabruf optimal zu timen und Bereitstellungszinsen zu umgehen.

5. Die richtige Darlehenssumme berechnen

Eine zu hohe Darlehenssumme bedeutet mehr Kapital, das ungenutzt bleibt und Bereitstellungszinsen verursacht. Berechnen Sie daher realistisch, wie viel Haus Sie sich leisten können, und vermeiden Sie unnötig hohe Kreditsummen.

6. Optionen zur Verlängerung der bereitstellungszinsfreien Zeit prüfen

Bei großen oder zeitintensiven Bauvorhaben kann es sinnvoll sein, von vornherein eine längere bereitstellungszinsfreie Zeit zu wählen. Zwar fällt dafür oft ein kleiner Zinsaufschlag an, aber das kann im Einzelfall günstiger sein, als später hohe Bereitstellungszinsen zu zahlen.

Bereitstellungszinsen zurückfordern 

Bereitstellungszinsen können eine erhebliche Belastung bei Baufinanzierungen sein, besonders wenn sich der Bau unerwartet in die Länge zieht. Doch in einigen Fällen ist es möglich, bereits gezahlte Bereitstellungszinsen ganz oder teilweise zurückzufordern. Gerade in Fällen, in denen die Verzögerungen unverschuldet oder fremdverschuldet entstanden sind, kann eine Rückforderung durchaus erfolgreich sein.

Hier sind die Voraussetzungen und Tipps, wie Sie dabei vorgehen können:

1. Prüfen, ob ungerechtfertigte Verzögerung vorliegt

Wenn der Bau durch das Verschulden des Bauträgers oder Bauunternehmens verzögert wird, besteht oft die Möglichkeit, Bereitstellungszinsen zurückzufordern. Dokumentieren Sie alle Verzögerungen genau und klären Sie, ob der Bauträger dafür haftet. Bei einer berechtigten Forderung könnte der Bauträger verpflichtet sein, die angefallenen Bereitstellungszinsen zu erstatten.

2. Verzögerung durch höhere Gewalt geltend machen

Bei Bauverzögerungen, die auf Ereignisse höherer Gewalt (wie Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Lieferprobleme) zurückzuführen sind, kann die Rückforderung der Bereitstellungszinsen ebenfalls möglich sein. In solchen Fällen kann es helfen, den Bauträger oder das Bauunternehmen in die Verantwortung zu nehmen, um gegebenenfalls Entschädigungen zu erhalten.

3. Bank nach Kulanz fragen

Einige Banken zeigen sich bei unverschuldeten Bauverzögerungen kulant und erstatten Bereitstellungszinsen ganz oder teilweise zurück. Gerade wenn Verzögerungen durch Lieferengpässe oder behördliche Genehmigungen entstanden sind, lohnt es sich, bei der Bank nachzufragen und die Situation zu erklären. Ein persönliches Gespräch und eine detaillierte Aufstellung der Verzögerungsgründe erhöhen die Chancen auf eine positive Reaktion.

4. Rückerstattung bei der Bank beantragen

Sollte die Bank Kulanz zeigen oder eine Verpflichtung zur Rückerstattung bestehen, können Sie offiziell einen Rückforderungsantrag für die Bereitstellungszinsen stellen. In diesem Antrag sollten die Gründe für die Bauverzögerung sowie alle relevanten Unterlagen (z. B. Bauträgerverträge, Bauverzögerungsdokumentationen) enthalten sein.

5. Rechtliche Beratung einholen

Wenn hohe Bereitstellungszinsen entstanden sind und keine Einigung mit der Bank oder dem Bauträger erzielt werden kann, ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Bau- und Immobilienrecht kann prüfen, ob Ansprüche auf Rückerstattung bestehen und wie Sie sie geltend machen können.

Bereitstellungsprovision steuerlich absetzen

Sie können Bereitstellungszinsen bei vermieteten Immobilien steuerlich absetzen. In diesen Fällen zählen die Bereitstellungszinsen zu den Werbungskosten. Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, ist es wichtig, alle Kontoauszüge und Darlehensabrechnungen sorgfältig aufzubewahren, um die Bereitstellungszinsen eindeutig der vermieteten Immobilie zuzuordnen.

Die Bereitstellungszinsen werden dann in der Steuererklärung in der Anlage V unter den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten eingetragen. Gerade bei hohen Bereitstellungszinsen für vermietete Objekte kann es hilfreich sein, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um die Steuerentlastung optimal auszuschöpfen.

Achtung: Bei eigengenutzten Immobilien ist eine steuerliche Absetzung nicht möglich.

Laufzeiten und Puffer optimal planen

Da es bei Bauvorhaben und Sanierungen durch Lieferengpässe, behördliche Genehmigungen oder Verzögerungen am Bau häufig zu zeitlichen Abweichungen kommt, ist eine realistische Pufferkalkulation entscheidend. Wer hier vorausschauend plant, schützt sich vor unnötigen Mehrkosten. Um den eigenen Zeitplan perfekt auf die bereitstellungsfreie Zeit der Bank abzustimmen und von Anfang an faire Konditionen zu sichern, hilft die Unterstützung durch regionale Profis. Finden Sie direkt Ihren passenden Ansprechpartner in Südwestfalen – ob im Sauerland, Siegerland oder Märkischen Kreis –  und lassen Sie sich individuell zu Ihrer Finanzierung beraten!

Fazit: Die richtige Planung bei der Finanzierung ist entscheidend

Bereitstellungszinsen können eine erhebliche Zusatzbelastung darstellen, insbesondere wenn sich Bau- oder Kaufphasen länger hinziehen. Mit einer durchdachten und individuellen Finanzierungsplanung lässt sich dieses Risiko jedoch deutlich minimieren. Bei langwierigen Bauprojekten kann eine längere bereitstellungszinsfreie Zeit trotz Zinsaufschlag sinnvoll sein, während sich bei Neubauten oft niedrigere Bauzinsen und eine kürzere bereitstellungsfreie Zeit mehr lohnen. Ein genauer Vergleich und die Wahl passender Konditionen helfen, unnötige Kosten zu vermeiden und die Baufinanzierung für Ihr Bauvorhaben in Südwestfalen langfristig bezahlbar zu halten.

Häufige Fragen zu Bereitstellungszinsen

Ist die Bereitstellungsprovision das gleiche wie der Bereitstellungszins?

Ja, Bereitstellungsprovision und Bereitstellungszins sind zwei Begriffe für dieselbe Sache: Die Gebühr, die Banken erheben, wenn ein Darlehen bereitgestellt, aber noch nicht abgerufen wurde.

Warum berechnet die Bank Bereitstellungszinsen?

Die Bank berechnet Bereitstellungszinsen, weil sie das Darlehen für Sie reserviert und Kapital blockiert, das sie in dieser Zeit anderweitig nicht nutzen kann. Damit deckt die Bank ihre Kosten für die Bereitstellung ab.

Welcher Bereitstellungszins ist marktüblich?

Der marktübliche Bereitstellungszins liegt meist bei 0,25 Prozent pro Monat, also etwa 3 Prozent jährlich. Die genauen Sätze können jedoch je nach Bank und Kreditvertrag variieren.

Darf der Bereitstellungszins den Kreditzins übersteigen?

Ja, der Bereitstellungszins darf den eigentlichen Kreditzins übersteigen, da er eine Art Zusatzgebühr ist und nicht an den vereinbarten Sollzins gebunden ist.

Hängt der Bereitstellungszins mit dem Bauzins zusammen?

Nein, der Bereitstellungszins ist unabhängig vom Bauzins. Er bezieht sich nur auf die Bereitstellung des Darlehens und nicht auf die tatsächliche Verzinsung des abgerufenen Betrags.

Wann beginnt die bereitstellungszinsfreie Zeit?

Die bereitstellungszinsfreie Zeit beginnt direkt mit Vertragsabschluss und läuft üblicherweise drei bis zwölf Monate, je nach Bank und Vereinbarung.

Wie lange zahle ich Bereitstellungszinsen?

Bereitstellungszinsen zahlen Sie bis zum vollständigen Abruf des Darlehens oder bis zum Vertragsende, wenn der Kredit nicht voll genutzt wird.

Was ist besser – höhere Zinsen oder kürzere bereitstellungsfreie Zeit?

Das hängt vom Bauvorhaben ab. Bei längeren Projekten ist oft eine längere bereitstellungsfreie Zeit vorteilhafter. So lassen sich Bereitstellungszinsen vermeiden, selbst wenn der Kreditzins minimal höher ist. Für Neubauten, bei denen das Darlehen in der Regel frühzeitig und in größeren Beträgen abgerufen wird, lohnt sich eher eine kurze bereitstellungsfreie Zeit zusammen mit einem niedrigeren Bauzins.

Kann ich die bereitstellungszinsfreie Zeit nachträglich verlängern?

Manche Banken bieten die Möglichkeit, die bereitstellungszinsfreie Zeit gegen einen kleinen Zinsaufschlag zu verlängern. Erkundigen Sie sich vorab, ob das bei Ihrer Bank möglich ist.

Fallen Bereitstellungszinsen an, wenn ich einen Teil der Kreditsumme nicht mehr benötige?

Ja, Bereitstellungszinsen fallen auch dann an, wenn ein Teil des Darlehens nicht abgerufen wird, solange keine andere Vereinbarung mit der Bank getroffen wurde.

Sind Bereitstellungszinsen verhandelbar?

Bereitstellungszinsen sind teilweise verhandelbar. Manche Banken bieten Spielraum bei der Höhe des Zinses oder der Dauer der bereitstellungszinsfreien Zeit.

Gibt es Bereitstellungszinsen bei der KfW?

Ja, auch bei der KfW gibt es Bereitstellungszinsen, die jedoch oft günstiger ausfallen und erst nach einer längeren bereitstellungsfreien Zeit anfallen.

Kann ich Bereitstellungszinsen steuerlich geltend machen?

Bereitstellungszinsen sind steuerlich absetzbar, wenn die Immobilie zur Vermietung genutzt wird. Sie können als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung angegeben werden.

Die in diesem Artikel bereitgestellten Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Beratung durch eine Fachkanzlei. Die Inhalte sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken.

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