

Auch wenn es nach Papierkram aussieht: Hinter Werbungskosten steckt echtes Sparpotenzial für Vermieter in Olsberg, Kreuztal oder Marienheide. Wer weiß, welche Kosten er absetzen kann, senkt seine Steuerlast.
Das Wichtigste in Kürze
- Werbungskosten sind alle Ausgaben, die Sie für Ihre vermietete Wohnung oder Ihr vermietetes Haus im Siegerland, Sauerland oder Märkischen Kreis haben, um Einnahmen zu erzielen.
- Zu den absetzbaren Kosten gehören unter anderem Zinsen für Kredite, Reparaturen, Fahrtkosten und Verwaltungskosten.
- Anschaffungskosten wie der Kaufpreis von Wohnung oder Gebäude sind keine Werbungskosten. Diese müssen Sie über mehrere Jahre abschreiben.
- Sie tragen die Werbungskosten in der Anlage V Ihrer Steuererklärung ein.
- Mit einer durchdachten Planung können Sie Ihre Werbungskosten optimieren und so Steuern sparen.
Das können Sie tun
- Notieren Sie alle Aufwendungen, die Sie für Ihre Vermietung haben. Das hilft Ihnen, nichts zu vergessen.
- Nutzen Sie jede Möglichkeit, Kosten direkt abzusetzen, und informieren Sie sich über die richtigen Eintragungen in der Steuererklärung.
- Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sich von einem Steuerberater helfen – oft zahlt sich das durch eine höhere Steuerersparnis aus.
Sie haben es geschafft: eine Immobilie inseriert, erfolgreich vermietet und die Mieteinnahmen fließen. Doch Sie sehen auch, wie Ihre Verwaltungskosten dabei in die Höhe klettern – von Fahrten zum Gebäude über Reparaturen bis hin zu Versicherungen. Zum Glück können Sie viele dieser Aufwendungen als Werbungskosten absetzen und so Ihre Steuerlast spürbar senken. Wie das funktioniert und wie Sie dabei besonders clever vorgehen, erfahren Sie hier.
Mieteinnahmen versteuern: Was sind Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung?
Werbungskosten bei der Vermietung sind alle Aufwendungen, die Ihnen im Zusammenhang mit der Erzielung von Mieteinnahmen entstehen. Diese Kosten können Sie von Ihren Mieteinnahmen abziehen, wodurch sich Ihre steuerpflichtigen Einkünfte reduzieren. Das führt dazu, dass Sie weniger Steuern zahlen müssen.
Typische Werbungskosten sind zum Beispiel Baufinanzierungszinsen und Kosten für Reparaturen. Weitere Beispiele sind Fahrtkosten sowie die Kosten für eine professionelle Hausverwaltung. Auch Versicherungen für Ihre Immobilie gehören dazu.
Sie können all diese Posten bei der Steuererklärung angeben. Wichtig ist aber, dass Sie für jeden Kostenpunkt einen Nachweis, also einen Beleg, haben, damit das Finanzamt Ihre Angaben akzeptiert. Es ist zudem wichtig, dass die Kosten in einem direkten Zusammenhang mit der Vermietung stehen.
Private Investitionen in die Immobilie, die nicht der Erzielung von Mieteinnahmen dienen, werden nicht anerkannt.
Steuerliches Einmaleins – der Unterschied zwischen Werbungskosten und Anschaffungskosten
Die Abgrenzung zwischen Werbungskosten und Anschaffungskosten spielt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Behandlung Ihrer Ausgaben als Vermieter. Beide Kostenarten unterscheiden sich darin, wann und wie sie steuerlich berücksichtigt werden.
Werbungskosten sind laufende Ausgaben, die sofort abgesetzt werden können. Anschaffungskosten sind hingegen einmalige Kosten, die über einen längeren Zeitraum, in der Regel über 50 Jahre, abgeschrieben werden.
Abgrenzungskriterium: Erhaltungsaufwand vs. Herstellungskosten
Ein häufiger Fehler bei der Abgrenzung zwischen Werbungskosten und Anschaffungskosten ist die Verwechslung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten. Der Erhaltungsaufwand zählt zu den Werbungskosten und umfasst alle Maßnahmen, die nötig sind, um den ursprünglichen Zustand der Immobilie zu erhalten oder wiederherzustellen. Dies betrifft beispielsweise kleinere Reparaturen oder den Austausch defekter Teile. Herstellungskosten hingegen sind immer dann gegeben, wenn Sie die Wohnung oder das Haus durch bauliche Maßnahmen wesentlich verbessern oder neue Funktionen hinzufügen. Diese Maßnahmen erhöhen den Wert dauerhaft.
Typische Anschaffungskosten – und damit keine direkt absetzbaren Werbungskosten – sind:
- Kaufpreis: Das ist der Betrag, den Sie zahlen, um die Wohnung oder das Gebäude zu erwerben.
- Nebenkosten des Kaufs: Dazu gehören Gebühren für den Notar und die Grunderwerbsteuer.
- Große Renovierungen und Modernisierungen: Wenn Sie bauliche Maßnahmen durchführen, die den Wert der Immobilie steigern oder sie substanziell verbessern, zum Beispiel der Ausbau eines Dachbodens oder die Komplettsanierung eines Badezimmers, gelten diese als Anschaffungskosten.
Da Anschaffungskosten die Nutzungsdauer beeinflussen, dürfen sie steuerlich nicht auf einmal geltend gemacht werden. Stattdessen setzen Sie diese Jahr für Jahr über die sogenannte Abschreibung für Abnutzung (AfA) ab. Dadurch wird der Anschaffungswert gleichmäßig über die Nutzungsdauer des Gebäudes verteilt.
Ausgaben absetzen: Welche Kosten können als Werbungskosten bei Vermietung geltend gemacht werden?
Als Vermieter können Sie viele verschiedene Ausgaben typischerweise als Werbungskosten geltend machen:
1. Zinsen für Kredite
Wenn Sie einen Kredit für den Kauf, den Bau oder die Modernisierung Ihrer Immobilie aufgenommen haben, können Sie die Zinszahlungen absetzen. Es ist wichtig, dass der Kredit tatsächlich zur Finanzierung des vermieteten Hauses oder der vermieteten Wohnung in Schmallenberg, Siegen oder Lüdenscheid dient. Tilgungsraten, also die Rückzahlung des Kredits selbst, zählen nicht als Werbungskosten, nur die Zinsen.
2. Reparaturen und Instandhaltung
Alle Kosten, die anfallen, um Ihr Haus in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten, können Sie absetzen. Dazu zählen Instandsetzungen, die notwendig werden, wenn zum Beispiel die Heizung ausfällt oder Fenster erneuert werden müssen. Auch kleinere Schönheitsreparaturen wie Malerarbeiten fallen unter die absetzbaren Instandhaltungskosten. Diese Kosten sind bis zu einer Höhe von 4.000 Euro netto im Jahr sofort abzugsfähig.
Wichtig ist, dass diese Ausgaben der Erhaltung des Mietobjekts dienen und nicht die Substanz wesentlich verbessern. Kosten für eine Modernisierung oder Aufwertung, wie eine Komplettsanierung oder eine neue Küche, gelten wie bereits gezeigt als Anschaffungs- oder Herstellungskosten und werden steuerlich über die Abschreibung (AfA) verteilt.
3. Fahrtkosten zur Immobilie
Auch die Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit der Vermietung anfallen, können Sie absetzen. Das betrifft zum Beispiel Fahrten, um Besichtigungen durchzuführen, Reparaturen zu beaufsichtigen oder Mietergespräche zu führen.
4. Versicherungen
Die Kosten für verschiedene Versicherungen, die im Zusammenhang mit dem Mietobjekt stehen, sind ebenfalls abzugsfähig. Dazu gehören:
- Gebäudeversicherung: Die Gebäudeversicherung deckt Schäden durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser.
- Elementarversicherung: Diese spezielle Versicherung deckt Schäden ab, die durch Naturereignisse wie Hochwasser, Überschwemmungen, Erdbeben, Erdrutsche, Lawinen oder Starkregen entstehen. Solange die Versicherung direkt für das Mietobjekt abgeschlossen wurde, zählt sie zu den absetzbaren Werbungskosten.
- Haftpflichtversicherung: Diese schützt Sie, falls jemand auf dem Grundstück einen Schaden erleidet und Sie haftbar macht.
- Rechtsschutzversicherung: Sie ist absetzbar, wenn sie speziell für vermietete Immobilien abgeschlossen wird.
5. Verwaltungskosten rund um die Immobilie
Wenn Sie die Verwaltung auslagern, zum Beispiel an eine Hausverwaltung oder einen Hausmeisterdienst, können Sie die anfallenden Gebühren geltend machen. Das gilt auch für Kosten, die für die Erstellung von Nebenkostenabrechnungen entstehen oder für Dienstleistungen wie Gartenpflege und Gebäudereinigung.
6. Steuerberatungskosten
Die Kosten für einen Steuerberater, der Ihnen bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung hilft, können Sie ebenfalls absetzen, sofern sie direkt mit der Vermietung zusammenhängen. Das betrifft vor allem die Beratung und Abwicklung rund um Ihre Mieteinnahmen und die Anlage V (für Vermietung und Verpachtung) in der Steuererklärung.
7. Kosten für Inserate
Wenn Sie eine Anzeige schalten, um neue Mieter zu finden, können Sie die Ausgaben für das Inserat ebenfalls steuerlich absetzen. Das gilt sowohl für Online-Anzeigen als auch für traditionelle Printmedien.
8. Abschreibungen auf Arbeitsmittel
Alle Anschaffungen, die Sie speziell für die Vermietung brauchen, wie Büroausstattung, Computer oder Software zur Verwaltung der Immobilie, können Sie ebenfalls als Werbungskosten geltend machen. Diese Arbeitsmittel können Sie in der Regel sofort absetzen, sofern der Wert unter 800 Euro (ohne Umsatzsteuer) liegt. Höherwertige Anschaffungen müssen Sie über mehrere Jahre abschreiben.
9. Nebenkostenabrechnungen
Falls Sie die Nebenkosten nicht vollständig auf die Mieter umlegen, können Sie den von Ihnen getragenen Teil der Betriebskosten (zum Beispiel Müllabfuhr, Wasser oder Heizkosten) ebenfalls geltend machen. Es handelt sich hierbei um laufende Kosten, die unmittelbar mit der Immobilie verbunden sind.
10. Sonstige Kosten
Es gibt weitere Kosten, die nicht sofort offensichtlich sind, aber trotzdem als Werbungskosten absetzbar sind. Dazu zählen:
- Kosten für Notar oder Grundbuchamt im Zusammenhang mit der Vermietung, zum Beispiel für die Eintragung einer Grundschuld,
- Kosten für Fachliteratur, die Sie benötigen, um Ihr Mietobjekt zu verwalten,
- Kosten für einen Energieausweis für das Gebäude,
- Kontoführungsgebühren für das Vermieterkonto,
- Mitgliedsbeiträge für Haus- und Grundbesitzervereine.
Wie werden Werbungskosten in der Steuererklärung berücksichtigt?
Damit Sie von allen Werbungskosten profitieren, müssen Sie diese richtig und vollständig in Ihrer Steuererklärung eintragen. Dann mindern sie Ihre Mieteinnahmen und somit Ihre steuerpflichtigen Einkünfte.
Und so funktioniert es im Detail:
Erfassung in der Steuererklärung
Werbungskosten tragen Sie in der Anlage V Ihrer Steuererklärung ein, die speziell für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorgesehen ist. In diesem Formular geben Sie zunächst das an, was Sie durch die Vermietung einnehmen. Mieteinnahmen müssen Sie nämlich versteuern. Anschließend listen Sie alle Aufwendungen auf, die als Werbungskosten abziehbar sind.
Steuerliche Wirkung
Die Werbungskosten werden von Ihren Mieteinnahmen abgezogen. Dadurch sinkt Ihre steuerpflichtige Einkommensbasis. Das bedeutet, dass Sie nur auf den verbleibenden Teil Ihrer Mieteinnahmen, nach Abzug der Werbungskosten, Steuern zahlen müssen. Dieser Abzug kann Ihre Steuerlast erheblich verringern, besonders wenn hohe Kosten anfallen.
Ein Beispiel:
Angenommen, Sie haben jährliche Mieteinnahmen von 10.000 Euro und Werbungskosten in Höhe von 6.000 Euro (Zinsen, Reparaturen und Fahrtkosten). Dann beträgt Ihr zu versteuerndes Einkommen aus Vermietung nur noch 4.000 Euro. Auf diese Summe wird dann der Steuersatz angewendet.
Voraussetzungen für den Abzug
Damit das Finanzamt Ihre Werbungskosten anerkennt, müssen Sie sicherstellen, dass die Aufwendungen nachweisbar und begründet sind. Das bedeutet, dass Sie alle Belege für die angegebenen Kosten aufbewahren müssen. Dazu zählen Rechnungen für Reparaturen, Quittungen für Fahrtkosten oder Bescheinigungen über Zinszahlungen.
Außerdem müssen die Ausgaben in direktem Zusammenhang mit der Vermietung stehen. Private Kosten, die nichts mit der Wohnung oder dem Haus aus der Vermietung zu tun haben, sind nicht absetzbar. Auch Investitionen, die den Wert der Immobilie langfristig steigern (wie Modernisierungen), zählen nicht zu den sofort abzugsfähigen Werbungskosten, sondern zu den Anschaffungskosten, die über die Jahre abgeschrieben werden müssen.
Steuerbescheid prüfen
Nachdem Sie Ihre Steuererklärung abgegeben haben, erhalten Sie einen Steuerbescheid vom Finanzamt. Es ist wichtig, dass Sie den Bescheid überprüfen, um sicherzustellen, dass alle von Ihnen angegebenen Werbungskosten korrekt berücksichtigt wurden. Falls das Finanzamt Ausgaben nicht anerkannt hat, können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen und die Anerkennung Ihrer Werbungskosten noch einmal prüfen lassen.
Mehr Einkünfte aus Vermietung behalten: So optimieren Sie Ihre Werbungskosten
Sie können Ihre Werbungskosten bei der Vermietung mit ein paar einfachen Maßnahmen maximieren:
1. Alle Belege aufbewahren
Der erste und wichtigste Schritt zur Optimierung Ihrer Werbungskosten ist, alle Ausgaben sorgfältig zu dokumentieren. Ohne Belege geht nichts. Das bedeutet, dass Sie jede Rechnung und jede Quittung aufbewahren müssen, die mit der Vermietung zu tun haben. Egal, ob es sich um kleine Reparaturen, Versicherungsbeiträge oder Fahrtkosten handelt – ohne Nachweis erkennt das Finanzamt die Kosten nicht an. Ein gut geführtes Ordnersystem oder eine digitale Ablage hilft Ihnen, den Überblick zu behalten.
2. Fahrtkosten richtig nutzen
Jeder Kilometer zu Ihrer vermieteten Immobilie kann sich steuerlich lohnen. Viele Vermieter übersehen, dass sie auch die Fahrtkosten als Werbungskosten absetzen können. Doch jedes Mal, wenn Sie zur Wohnung oder zum Haus fahren, um Reparaturen zu beaufsichtigen, eine Mietbesichtigung zu organisieren oder mit Handwerkern zu sprechen, entstehen Ihnen Kosten. Diese können Sie pauschal mit 0,30 Euro pro Kilometer ansetzen. Wichtig ist, dass Sie die Fahrten genau dokumentieren, zum Beispiel in einem Fahrtenbuch.
3. Zinsen für Kredite korrekt absetzen
Wenn Sie einen Kredit für den Kauf oder die Renovierung Ihrer Immobilie aufgenommen haben, können Sie die Zinszahlungen vollständig als Werbungskosten absetzen. Achten Sie darauf, dass Sie nur die Zinsen und nicht die Tilgung (also die Rückzahlung des Kredits) absetzen. Zinsen sind oft einer der größten Posten bei den Werbungskosten, also stellen Sie sicher, dass Sie diese korrekt in der Steuererklärung angeben.
4. Instandhaltungs- und Reparaturkosten nutzen
Jede Reparatur oder Instandhaltungsmaßnahme an der Immobilie zählt zu den sofort abzugsfähigen Werbungskosten. Wenn zum Beispiel die Fenster erneuert werden müssen oder das Dach repariert wird, können Sie diese Aufwendungen direkt in dem Jahr absetzen, in dem sie anfallen. Achten Sie darauf, dass es sich um Reparaturen und keine Modernisierungen handelt, denn Letztere werden über mehrere Jahre abgeschrieben. Sie können also durch kleinere, laufende Maßnahmen viel Steuerpotenzial ausschöpfen.
5. Vorweggenommene Werbungskosten nutzen
Auch Kosten, die Sie schon vor der Vermietung haben, können Sie unter bestimmten Bedingungen als Werbungskosten absetzen. Diese nennt man vorweggenommene Werbungskosten. Dazu gehören zum Beispiel Renovierungen, die Sie vor der ersten Vermietung durchführen. Voraussetzung ist, dass Sie dem Finanzamt nachweisen können, dass die Immobilie zur Vermietung vorgesehen ist – Sie sie also tatsächlich vermieten werden. Mit dieser Strategie können Sie schon in den Jahren vor der Vermietung Steuern sparen.
6. Kosten für Inserate und Makler absetzen
Die Suche nach neuen Mietern verursacht oft Kosten, etwa durch Inserate oder die Beauftragung eines Maklers. Achten Sie darauf, dass Sie auch hier die Rechnungen und Belege gut aufbewahren.
7. Steuerberatungskosten geltend machen
Besonders bei komplexen Steuerthemen wie Vermietung lohnt es sich, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um alle Vorteile auszuschöpfen. Wenn Sie einen Steuerberater engagieren, um alle absetzbaren Aufwendungen zu identifizieren, können Sie die Kosten für die Steuerberatung absetzen.
8. Verlustverrechnung nutzen
Wenn Ihre Werbungskosten die Mieteinnahmen übersteigen, entsteht ein Verlust aus Vermietung und Verpachtung. Dieser Verlust kann in Ihrer Steuererklärung mit anderen positiven Einkünften (zum Beispiel aus Ihrem Gehalt oder anderen Einkunftsarten) verrechnet werden. So können Sie Ihre gesamte Steuerlast senken. Wenn das in einem Jahr nicht möglich ist, weil Sie insgesamt zu wenig Einnahmen haben, können Sie den Verlust ins nächste Steuerjahr vortragen und dann mit zukünftigen Gewinnen verrechnen. So senken Sie Ihre Steuerlast über mehrere Jahre hinweg.
Sonderfall: Werbungskosten bei der Vermietung von Ferienwohnungen von der Steuer absetzen
Bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Werbungskosten bei Ferienwohnungen gibt es einige Besonderheiten, die Vermieter beachten müssen. Sie können die Kosten nur in dem Umfang absetzen, in dem die Wohnung tatsächlich vermietet wird. Private Nutzung oder unklare Vermietungsabsichten führen zu einer Kürzung der absetzbaren Werbungskosten. Dokumentieren Sie alle Vermietungsaktivitäten genau, und vermeiden Sie lange Leerstandszeiten ohne klare Vermietungsnachweise, um die steuerlichen Vorteile voll auszuschöpfen.
Dies sind die wichtigsten Punkte:
Nachweis der überwiegenden Vermietung
Es muss eine klare Vermietungsabsicht vorliegen. Das bedeutet, dass die Ferienwohnung überwiegend zur Erzielung von Mieteinnahmen genutzt werden muss. Das Finanzamt prüft genau, ob die Vermietung tatsächlich im Vordergrund steht oder ob es sich um eine überwiegend privat genutzte Wohnung handelt. Sollten Sie die Ferienwohnung auch privat nutzen, müssen Sie diese Zeiten genau dokumentieren.
Die Werbungskosten, die während der privaten Nutzung anfallen, können Sie nicht absetzen. Sie müssen daher die Kosten anteilig aufteilen – je nachdem, wie viel Sie die Wohnung vermieten und wie viel Sie sie privat genutzt haben. Nur der Teil der Kosten, der auf die Vermietungszeiten entfällt, ist steuerlich absetzbar.
Beispiel: Nutzen Sie die Ferienwohnung im Jahr 40 Tage privat und 100 Tage wird sie vermietet, können Sie nur 71 Prozent der Werbungskosten (100 von 140 Tagen) absetzen. Die restlichen 29 Prozent der Kosten gelten als privat veranlasst und sind nicht absetzbar.
Leerstand
Ferienwohnungen haben oft Zeiten, in denen sie leer stehen. Wichtig ist, dass Sie in diesen Phasen weiterhin Werbungskosten absetzen können, sofern eine klare Vermietungsabsicht nachweisbar ist. Das bedeutet, Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie in dieser Zeit aktiv nach Mietern gesucht haben. Dazu zählen zum Beispiel laufende Inserate oder die Zusammenarbeit mit einer Vermittlungsagentur.
Falls das Finanzamt den Eindruck hat, dass die Ferienwohnung in erster Linie als Zweitwohnsitz oder Freizeitimmobilie genutzt wird, können die Werbungskosten stark eingeschränkt oder sogar ganz abgelehnt werden. Sie sollten also alle Aktivitäten zur Vermietung gut dokumentieren.
Vermietung an Freunde und Verwandte
Besondere Vorsicht gilt, wenn Sie die Ferienwohnung zu einem reduzierten Preis oder gar kostenlos an Freunde oder Verwandte vermieten. Wenn die Miete deutlich unter dem ortsüblichen Niveau liegt, geht das Finanzamt von einer teilweisen privaten Nutzung aus. In diesem Fall wird der Werbungskostenabzug entsprechend reduziert, und die tatsächliche Vermietung wird als unentgeltliche Überlassung betrachtet.
Um den vollen Werbungskostenabzug zu behalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Ferienwohnung zu marktüblichen Konditionen vermieten – auch an Freunde und Verwandte.
Beschränkung der Verlustverrechnung
Ferienwohnungen, die nicht überwiegend zur Vermietung, sondern teils privat genutzt werden, unterliegen strengen Regeln zur Verlustverrechnung. Sollte Ihre Ferienwohnung im Jahr einen Verlust aus Vermietung und Verpachtung erwirtschaften, weil die Werbungskosten höher als die Einnahmen sind, lässt das Finanzamt den Verlust nur dann gelten, wenn die Einkünfteerzielungsabsicht klar nachweisbar ist. Wenn das Finanzamt feststellt, dass die Immobilie vorrangig privat genutzt wird, kann es die Verluste für steuerliche Zwecke ablehnen.
Belegpflicht und strenge Prüfung
Das Finanzamt prüft bei Ferienwohnungen besonders streng, ob die Voraussetzungen für den Werbungskostenabzug erfüllt sind. Falls das Finanzamt Zweifel an Ihrer Vermietungsabsicht hat, kann es zusätzliche Nachweise verlangen. Eine lückenlose Dokumentation ist daher entscheidend, um die Anerkennung der Werbungskosten sicherzustellen.
Fazit: Sparpotenzial Werbungskosten – So holen Sie das Maximum aus der Miete
Werbungskosten bei der Vermietung bieten Ihnen eine wertvolle Möglichkeit, Ihre Steuerlast zu senken und so mehr aus Ihren Mieteinnahmen zu machen. Von Zinsen über Reparaturen bis hin zu Fahrtkosten – jede Aufwendung, die im Zusammenhang mit der Vermietung steht, kann Ihnen bares Geld sparen. Indem Sie alle Belege sorgfältig sammeln, ein wachsames Auge auf alle absetzbaren Posten haben und gegebenenfalls auch vorweggenommene Werbungskosten nutzen, optimieren Sie Ihr finanzielles Ergebnis.
Werbungskosten bei Vermietung: Häufig gestellte Fragen
Welche Ausgaben können als Werbungskosten bei der Vermietung von Immobilien abgesetzt werden?
Sie können alle Aufwendungen absetzen, die in direktem Zusammenhang mit der Vermietung stehen. Dazu gehören Zinsen für Kredite, Instandhaltungs- und Reparaturkosten, Fahrtkosten, Verwaltungskosten, Versicherungsbeiträge sowie Gebühren für Steuerberatung. Auch Kosten für Inserate, um neue Mieter zu finden, zählen dazu.
Muss ich Belege für meine Werbungskosten bei der Vermietung vorlegen?
Ja, Sie müssen Belege aufbewahren. Das Finanzamt verlangt Nachweise für jeden Posten, den Sie steuerlich geltend machen. Bewahren Sie also Rechnungen und Quittungen sorgfältig auf, damit Sie im Falle einer Prüfung vorbereitet sind.
Welche Besonderheiten gibt es bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Werbungskosten bei Ferienwohnungen?
Bei Ferienwohnungen ist wichtig, dass die Immobilie überwiegend vermietet wird. Nutzen Sie die Wohnung privat, dürfen Sie Werbungskosten nur anteilig absetzen. Das Finanzamt prüft oft, ob die Ferienwohnung tatsächlich langfristig für die Vermietung vorgesehen ist. Mischen Sie keine privaten Ausgaben mit Werbungskosten.
Kann ich auch Fahrtkosten zu meiner vermieteten Immobilie als Werbungskosten geltend machen?
Ja, die Fahrtkosten zur Immobilie können Sie als Werbungskosten absetzen. Es gilt eine Kilometerpauschale von 0,30 Euro für jeden Kilometer, den Sie zurücklegen. Achten Sie darauf, dass Sie die Fahrten dokumentieren, damit Sie sie korrekt in der Steuererklärung angeben können.
Gibt es Obergrenzen für die Absetzbarkeit von Werbungskosten bei Vermietungseinkünften?
Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Obergrenzen für Werbungskosten, solange die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Vermietung stehen. Das Finanzamt kann jedoch prüfen, ob die Höhe der Kosten plausibel ist, vor allem bei außergewöhnlich hohen Beträgen.
Wo trägt man Werbungskosten aus der Vermietung oder Verpachtung ein?
Sie tragen Ihre Werbungskosten in der Anlage V der Steuererklärung ein. Dort listen Sie alle Einnahmen und Kosten auf, die mit Ihrer vermieteten Immobilie zusammenhängen. Diese Aufwendungen mindern Ihre steuerpflichtigen Einnahmen und senken so die Steuerlast.
Wann sind Werbungskosten nicht abzugsfähig?
Werbungskosten sind dann nicht abzugsfähig, wenn sie nicht direkt mit der Vermietung in Verbindung stehen. Das betrifft zum Beispiel Aufwendungen für private Zwecke oder Kosten, die nicht nachgewiesen werden können. Auch überhöhte oder ungerechtfertigte Ausgaben erkennt das Finanzamt möglicherweise nicht an.
Können vorweggenommene Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden?
Ja, Sie können vorweggenommene Werbungskosten absetzen. Diese entstehen, bevor Sie mit der Vermietung beginnen, etwa durch Renovierungen oder Instandsetzungen. Wichtig ist, dass Sie die Absicht haben, die Immobilie zu vermieten, und dies nachweisen können.
Was ist der Unterschied zwischen sofort absetzbaren und nicht sofort absetzbaren Werbungskosten?
Sofort absetzbare Werbungskosten fallen regelmäßig an und Sie können diese im Jahr der Aufwendung komplett geltend machen, zum Beispiel Zinsen, Reparaturen oder Fahrtkosten. Nicht sofort absetzbare Kosten, wie Anschaffungskosten, müssen Sie über die Abschreibung (AfA) verteilen. Sie werden über mehrere Jahre abgesetzt.
Welche Daten sind in die Anlage V einzutragen?
In der Anlage V geben Sie alle Einnahmen und Ausgaben an, die mit Ihrer Immobilie zusammenhängen. Dazu gehören Mieteinnahmen, Nebenkostenabrechnungen sowie alle Ausgaben für Zinsen, Reparaturen, Fahrtkosten, Versicherungen und Verwaltungskosten. Achten Sie darauf, dass Sie für jede Angabe einen Beleg haben.
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