Mieteinnahmen versteuern

Mieteinnahmen versteuern
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Mieteinnahmen versteuern: Vom Inserat zur Steuererklärung

Ein Inserat für Ihre Immobilie in Altena, Netphen oder Sundern ist schnell erstellt und die ersten Mieter lassen nicht lange auf sich warten. Doch mit der Vermietung beginnt auch die Pflicht, Ihre Mieteinnahmen dem Finanzamt zu melden – egal ob privates Mietobjekt oder Ferienwohnung. Damit Sie dabei nichts übersehen und gleichzeitig Steuervorteile ausschöpfen, begleiten wir Sie durch den Steuerdschungel. So behalten Sie die Kontrolle über Ihre Finanzen – von der ersten Mietzahlung bis zur Steuererklärung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mieteinnahmen sind steuerpflichtig, unabhängig von der Art der Vermietung.
  • Ihre Mieteinkünfte werden nach Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
  • Sie können keine direkten Freibeträge nutzen, aber viele Ausgaben – zum Beispiel für Reparaturen oder Verwaltung – von der Steuer absetzen.
  • Sie müssen Ihre Mieteinkünfte in der Anlage V der Steuererklärung angeben.
  • Mietausfälle und Leerstand können steuerlich berücksichtigt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
  • Eine Vermietung an Familienmitglieder muss marktüblich erfolgen, damit der volle Steuervorteil genutzt werden kann.

Das können Sie tun

  • Dokumentieren Sie Einnahmen und Ausgaben Ihrer Mietobjekte genau, um Ihre Steuererklärung korrekt auszufüllen.
  • Nutzen Sie alle steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten, um Ihre Steuerlast zu senken.
  • Vermeiden Sie Strafen, indem Sie Ihre Mieteinkünfte vollständig angeben.
  • Prüfen Sie die Besonderheiten bei Ferienwohnungen, um steuerliche Vorteile zu nutzen oder Nachteile zu vermeiden.

Muss man Mieteinnahmen versteuern?

Ja, Mieteinkünfte müssen immer versteuert werden, sobald Sie mit der Vermietung einer Immobilie im Sauerland, Siegerland oder Märkischen Kreis Einkommen erzielen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie privat vermieten oder eine gewerbliche Immobilie besitzen. Mietzahlungen gehören zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und werden in der Steuererklärung angegeben.

Das bedeutet, dass alle Einnahmen, die Sie durch die vermietete Immobilie bekommen, zu Ihrem Gesamteinkommen hinzugerechnet werden. Ab dem Moment, in dem Sie das Geld erhalten, ist es steuerpflichtig. Zu diesen Einnahmen gehören nicht nur die monatliche Miete, sondern auch Nebenkosten, die Sie von Ihren Mietern erhalten.

Steuerfreie Einkommensgrenzen

Auch wenn Mieteinkünfte grundsätzlich immer versteuert werden müssen, gibt es Fälle, in denen keine Steuer anfällt. Dies tritt ein, wenn Ihr Gesamteinkommen – einschließlich der Mietzahlungen – den Grundfreibetrag nicht übersteigt.

Im Jahr 2025 gelten folgende Freibeträge:

  • Alleinstehende: 12.096 Euro
  • Verheiratete: 24.192 Euro (doppelter Freibetrag)

Für 2026 ändern sich die Freibeträge wie folgt:

  • Alleinstehende: 12.348 Euro
  • Verheiratete: 24.696 Euro (doppelter Freibetrag)

Das bedeutet, dass Sie erst dann Steuern auf Mieteinkünfte zahlen müssen, wenn Ihr Gesamteinkommen diesen Freibetrag überschreitet. Dazu zählen alle Einkommensarten, also aus Miete, Gehalt und eventuellen weiteren Einkünften.

Beispiel: Wenn Sie als Alleinstehende oder Alleinstehender 10.000 Euro im Jahr durch Gehalt und 1.500 Euro durch Ihr Mietobjekt verdienen, liegen Sie mit 11.500 Euro unter dem Grundfreibetrag und müssen keine Steuern auf Ihre Mieteinkünfte zahlen.

Falls Sie Kinder haben, wird der Kinderfreibetrag zum Grundfreibetrag hinzugerechnet. Dieser Freibetrag gilt nur, wenn er vorteilhafter ist als das Kindergeld.

Freigrenzen für niedrige Mieteinnahmen

Bei sehr geringen Mieteinkünften gibt es besondere Freigrenzen:

  • Zeitweise Untervermietung: 520 Euro pro Jahr (abzüglich Werbungskosten)
  • Dauerhafte Vermietung: 410 Euro pro Jahr (abzüglich Werbungskosten)

Wenn Sie diese Freigrenzen überschreiten, müssen Sie die gesamten Mieteinkünfte versteuern, nicht nur den Betrag, der die Grenze übersteigt. Für Einnahmen zwischen 410 und 820 Euro pro Jahr gilt ein ermäßigter Steuersatz.

Wie werden Mieteinnahmen versteuert? Steuern und Freibeträge bei Mieteinnahmen

Auch wenn der Grundfreibetrag im Steuerrecht dafür sorgt, dass bestimmte Einkommensanteile steuerfrei bleiben, gibt es keinen direkten Freibetrag, der speziell für Mieteinkünfte gilt. Das bedeutet, sobald Ihr Gesamteinkommen den Grundfreibetrag überschreitet, bleiben keine Pauschalsummen steuerfrei. Allerdings gibt es verschiedene Möglichkeiten, Ausgaben steuerlich geltend zu machen, die Ihre Steuerlast mindern können. 

Werbungskosten 

Werbungskosten sind alle Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Vermietung entstehen. Sie mindern Ihre Einkünfte und somit das zu versteuernde Einkommen. Unter anderem folgende Ausgaben können Sie als Werbungskosten absetzen:

  • Reparaturen und Instandhaltungskosten: Wenn Sie Ihre vermietete Immobilie reparieren oder instand halten müssen, können Sie diese Ausgaben absetzen.
  • Verwaltungskosten: Dazu gehören Ausgaben für die Hausverwaltung, Fahrtkosten zur Immobilie oder Maklergebühren.
  • Versicherungsprämien: Kosten für Versicherungen, die Ihre Immobilie schützen, wie etwa Gebäudeversicherungen, können Sie ebenfalls als Werbungskosten ansetzen.
  • Kreditkosten: Die Zinsen für einen Immobilienkredit sind ebenfalls absetzbar und senken Ihre Steuerlast.

Abschreibung (AfA) der Immobilie

Neben den Werbungskosten gibt es die Möglichkeit, die Immobilie selbst über einen bestimmten Zeitraum abzuschreiben. Diese Absetzung für Abnutzung (AfA) berücksichtigt den Wertverlust der Immobilie im Laufe der Zeit. In der Regel beträgt der Abschreibungszeitraum 50 Jahre für Wohnimmobilien, das heißt, Sie können jedes Jahr 2 Prozent des Kaufpreises als Abschreibung ansetzen.

Beispiel für die Abschreibung:

Haben Sie eine Immobilie für 200.000 Euro gekauft, können Sie pro Jahr 2 Prozent davon, also 4.000 Euro, als Abschreibung ansetzen. Diese 4.000 Euro mindern Ihre zu versteuernden Einkünfte und senken damit die Steuerlast.

Einkünfte: In welcher Höhe werden Mieteinnahmen versteuert?

Die Höhe der Steuer, die Sie zahlen müssen, richtet sich nach Ihrem persönlichen Steuersatz. Das bedeutet, die Mieteinkünfte werden zu Ihrem übrigen Einkommen, wie Ihrem Gehalt oder anderen Einnahmen, hinzugerechnet. Sie versteuern also nicht die Mietzahlungen separat, sondern als Teil Ihres Gesamteinkommens.

Wie funktioniert die Berechnung?

Sobald Sie eine Immobilie vermieten, werden die Mieteinkünfte zu Ihrem jährlichen Einkommen addiert. Dieses Gesamteinkommen wird dann nach dem für Sie geltenden progressiven Steuersatz versteuert. In Deutschland liegt dieser Steuersatz zwischen 14 Prozent und 45 Prozent, abhängig davon, wie hoch Ihr Gesamteinkommen ist.

Beispiel: Mieteinnahmen versteuern

Angenommen, Sie vermieten eine Wohnung für 1.000 Euro im Monat. Das bedeutet, Sie erhalten pro Jahr 12.000 Euro an Mietzahlungen. Diese Einnahmen werden zu Ihrem Gesamteinkommen hinzugerechnet. Nehmen wir an, Sie verdienen zusätzlich 40.000 Euro aus Ihrem Job. Ihr Gesamteinkommen beträgt dann 52.000 Euro.

Was können Sie absetzen?

Sie können verschiedene Werbungskosten absetzen, um die Steuerlast zu senken. In unserem Beispiel haben Sie folgende Kosten:

  • 2.000 Euro für Reparaturen
  • 1.500 Euro für Verwaltungskosten (Hausverwaltung, Fahrtkosten)
  • 3.000 Euro für die Zinsen eines Immobilienkredits

Diese Kosten von insgesamt 6.500 Euro können Sie von den 12.000 Euro Mieteinnahmen abziehen. Damit senken Sie Ihre Steuerlast. Anstatt die vollen 12.000 Euro zu versteuern, müssen Sie nur für 5.500 Euro Steuern bezahlen.

Wie hoch ist die Steuer?

Die genaue Steuer hängt von Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz ab. Nehmen wir an, Sie zahlen einen Steuersatz von 30 Prozent auf Ihr Gesamteinkommen. Auf die 5.500 Euro Mieteinkünfte zahlen Sie also 1.650 Euro Steuern.

Beispielrechnung im Überblick

Mieteinnahmen pro Jahr12.000 Euro
Reparaturkosten2.000 Euro
Verwaltungskosten1.500 Euro
Kreditkosten3.000 Euro
Zu versteuernde Mieteinkünfte5.500 Euro
Steuersatz30 Prozent
Steuern1.650 Euro

Müssen Rentner Mieteinnahmen voll versteuern?

Ja, auch Personen in Rente müssen Mieteinkünfte versteuern. Denn auch im Ruhestand gelten für Mietzahlungen die gleichen steuerlichen Regeln wie für Berufstätige. Das bedeutet, dass Mieteinnahmen zum zu versteuernden Gesamteinkommen hinzugezählt werden und nach dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden.

Was passiert, wenn Sie Mieteinnahmen nicht angeben?

Wenn Sie Ihre Mieteinnahmen nicht in Ihrer Steuererklärung angeben, verstoßen Sie gegen die steuerlichen Vorschriften und riskieren ernste Konsequenzen. Das Finanzamt ist berechtigt, strenge Maßnahmen zu ergreifen, um fehlende Angaben zu prüfen und Strafen zu verhängen:

1. Steuernachzahlungen

Das Finanzamt kann Ihnen die nicht versteuerten Mieteinnahmen nachträglich berechnen und fordert dann Steuernachzahlungen für alle Jahre, in denen die Mieteinnahmen nicht gemeldet wurden. Diese Nachzahlungen können erhebliche Summen erreichen, da das Finanzamt Ihre Steuererklärung bis zu 10 Jahre rückwirkend prüfen kann.

2. Zinsen auf Nachzahlungen

Zusätzlich zu den Steuernachzahlungen berechnet das Finanzamt Zinsen auf die ausstehenden Beträge. Der Zinssatz beträgt in der Regel 6 Prozent pro Jahr. Diese Zinsen können Ihre finanzielle Belastung noch weiter erhöhen.

3. Verlust von Steuervorteilen

Ein weiterer Nachteil, wenn Sie Ihre Mieteinnahmen nicht angeben: Sie können keine steuerlichen Vorteile nutzen. Kosten wie Reparaturen, Verwaltungskosten oder Abschreibungen lassen sich nur geltend machen, wenn die Mieteinnahmen korrekt in der Steuererklärung angegeben werden. Indem Sie die Mieteinnahmen verschweigen, verlieren Sie also die Möglichkeit, Ihre Steuerlast legal zu senken.

4. Bußgelder und Strafen

Wird festgestellt, dass Sie absichtlich oder fahrlässig Mieteinnahmen nicht angegeben haben, drohen Ihnen Bußgelder. Je nach Höhe der verschwiegenen Einnahmen und der Dauer des Verstoßes können diese Bußgelder mehrere tausend Euro betragen.

5. Steuerhinterziehung

Falls das Finanzamt zu dem Schluss kommt, dass Sie absichtlich Mieteinnahmen verschwiegen haben, kann dies als Steuerhinterziehung gewertet werden. Steuerhinterziehung ist eine Straftat und kann neben hohen Geldstrafen auch Freiheitsstrafen zur Folge haben. In besonders schweren Fällen kann eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren verhängt werden.

Selbstanzeige als Ausweg

Falls Sie Mieteinnahmen bisher nicht angegeben haben und das von Ihnen bemerkt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Selbstanzeige erstatten. Das bedeutet, dass Sie Ihre nicht gemeldeten Mieteinnahmen dem Finanzamt freiwillig offenlegen, bevor es zur Entdeckung kommt. Eine rechtzeitige und vollständige Selbstanzeige kann dazu führen, dass Sie einer Strafe entgehen. Wichtig ist aber, dass Sie alle Informationen lückenlos angeben. Sollten nachträglich weitere verschwiegene Beträge entdeckt werden, bleibt die Strafe nicht aus.

Tipp: Um finanzielle und rechtliche Risiken zu vermeiden, sollten Sie Ihre Mieteinnahmen stets korrekt in der Steuererklärung angeben und alle Steuervorteile nutzen, die Ihnen zustehen.

Richtig absetzen: Wie funktioniert die Steuererklärung bei Mieteinnahmen?

Wenn Sie Mieteinnahmen erzielen, müssen Sie diese in Ihrer Steuererklärung angeben. Dafür füllen Sie die sogenannte Anlage V aus: das wichtigste Formular für Vermieter.

Was ist die Anlage V?

Die Anlage V ist ein Formular, das Sie zusammen mit Ihrer Einkommensteuererklärung einreichen, wenn Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung haben. Sie dient dazu, Ihre Mieteinnahmen sowie die damit verbundenen Werbungskosten (etwa Reparaturkosten, Verwaltungskosten) zu erfassen. Am Ende wird der Überschuss oder der Verlust berechnet, der versteuert wird.

So füllen Sie die Anlage V aus:

1. Einnahmen eintragen

Dazu zählen die Kaltmiete und die umgelegten Nebenkosten, die Sie von Ihren Mietern erhalten, zum Beispiel für Heizkosten oder Müllgebühren.

Beispiel: Wenn Sie monatlich 1.000 Euro Kaltmiete und 200 Euro Nebenkosten erhalten, beträgt Ihr Jahreseinkommen aus der Vermietung 14.400 Euro.

2. Werbungskosten angeben

Diese Kosten mindern Ihre Steuerlast, da sie von den Mieteinnahmen abgezogen werden. Typische Werbungskosten, die Sie angeben können, sind: Reparaturkosten, Verwaltungskosten, Zinsen für Immobilienkredite und Gebäudeversicherungen oder andere Versicherungen, die mit der Immobilie zusammenhängen sowie Abschreibungen (AfA).

3. Überschuss oder Verlust berechnen

Nachdem Sie alle Einnahmen und Werbungskosten angegeben haben, berechnen Sie den Überschuss oder Verlust aus Vermietung und Verpachtung. Dieser Betrag wird anschließend zu Ihrem Gesamteinkommen hinzugerechnet und versteuert.

4. Sonderfälle: Leerstand und Mietausfälle

Mietausfälle entstehen, wenn Ihre Mieter ihre Mietzahlungen nicht leisten, sei es aufgrund von Zahlungsunfähigkeit, Mietstreitigkeiten oder aus anderen Gründen. Das kann Ihre finanzielle Planung erheblich belasten. Es gibt jedoch die Möglichkeit, bestimmte Kosten weiterhin abzusetzen, solange Sie nachweisen können, dass Sie aktiv nach einer Lösung für das Mietproblem suchen – zum Beispiel indem Sie rechtliche Schritte gegen die Mietpartei einleiten oder Sie sich um neue Mieter bemühen. Andernfalls könnte das Finanzamt die Absetzbarkeit der Kosten ablehnen.

Dasselbe gilt bei Leerstand. Wenn Sie die Absicht zur Vermietung weiterhin nachweisen können, können Sie laufende Kosten wie Kreditzinsen, Instandhaltung und Abschreibungen absetzen, um Ihre Steuerlast zu senken. Entscheidend ist, dass Sie dem Finanzamt zeigen, dass Sie sich aktiv um die Vermietung der Immobilie bemühen. Dies können Sie durch veröffentlichte Inserate oder Makleranfragen belegen. Ohne diesen Nachweis wird das Finanzamt die Kosten nicht anerkennen.

5. Gewerbliche Vermietung

Wenn Sie gewerblich vermieten, beispielsweise bei der regelmäßigen Vermietung von Ferienwohnungen über Plattformen wie AirBnB, müssen Sie dies ebenfalls in der Anlage V angeben. In manchen Fällen kann zusätzlich Gewerbesteuer anfallen, die ebenfalls erklärt werden muss.

Welche Belege brauchen Sie?

Um alle Angaben in der Anlage V korrekt zu machen, sollten Sie alle Belege über Einnahmen und Ausgaben sammeln. Das können Rechnungen für Reparaturen, Kontoauszüge für gezahlte Zinsen oder Versicherungsunterlagen sein. Das Finanzamt kann jederzeit Nachweise über die angegebenen Werbungskosten verlangen.

Unterschied zwischen privater und gewerblicher Vermietung

Der Unterschied zwischen privater und gewerblicher Vermietung ist vor allem steuerlicher Natur. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Vermietung korrekt einordnen, um steuerliche Fallstricke zu vermeiden und alle Abzüge und Vorteile zu nutzen.

1. Privat

Privat zu vermieten bedeutet: Sie vermieten eine Wohnung, ein Haus oder ein Zimmer, ohne dass dies eine regelmäßige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit ist, die über die bloße Verwaltung von Vermögen hinausgeht. Sie zahlen Einkommensteuer, aber es fällt keine Gewerbesteuer an.

2. Gewerblich

Gewerblich vermieten Sie, wenn Sie eine Immobilie nicht nur gelegentlich, sondern regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht vermieten, oder wenn Sie eine Gewerbeimmobilie vermieten. Das betrifft insbesondere Ferienwohnungen oder Vermietungen über Plattformen wie AirBnB, die als regelmäßige und gewerbsmäßige Tätigkeit betrachtet werden können.

Neben der Einkommensteuer müssen Sie möglicherweise auch Gewerbesteuer zahlen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Einkünfte eine gewisse Grenze überschreiten und die Vermietung als unternehmerische Tätigkeit gilt. Einnahmen aus der gewerblichen Vermietung können zudem umsatzsteuerpflichtig sein, wenn die jährlichen Einnahmen den Umsatzsteuer-Freibetrag überschreiten.

3. Grenzfälle und Abgrenzungskriterien

Es gibt Fälle, in denen die Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Vermietung nicht immer eindeutig ist. Das Finanzamt prüft in diesen Fällen verschiedene Kriterien, um zu entscheiden, ob es sich um eine private oder gewerbliche Vermietung handelt. Zu den wichtigen Abgrenzungskriterien gehören:

  • Regelmäßigkeit der Vermietung: Eine regelmäßige, kurzfristige Vermietung an wechselnde Mieter, wie sie bei Ferienwohnungen oder AirBnB-Vermietungen üblich ist, kann als gewerblich eingestuft werden.
  • Dauer der Vermietung: Wenn Sie Ihre Immobilie langfristig an einen festen Mieter vermieten, gilt dies in der Regel als private Vermietung.
  • Zweck der Immobilie: Vermieten Sie eine Gewerbeimmobilie (zum Beispiel Büros oder Ladenflächen), handelt es sich fast immer um gewerbliche Vermietung.

Besonderheit: Immobilie vermieten an Familienmitglieder

Die Vermietung an Familienmitglieder ist eine gängige Praxis, wenn Sie eine Immobilie innerhalb der Familie nutzen möchten und trotzdem steuerliche Vorteile durch die Vermietung erhalten möchten. Allerdings gelten hier besondere Regeln, um sicherzustellen, dass Sie keine Vorteile unrechtmäßig in Anspruch nehmen. Das Finanzamt prüft bei der Vermietung an Familienmitglieder besonders genau, ob die Miete zu den üblichen Bedingungen erfolgt, wie sie auch für fremde Mieter gelten würden.

1. Marktübliche Miete

Eine der wichtigsten Anforderungen bei der Vermietung an Familienmitglieder ist, dass Sie eine marktübliche Miete verlangen. Das bedeutet, dass die Miete nicht deutlich unter dem Durchschnitt für vergleichbare Wohnungen in der Region liegen darf. In der Regel fordert das Finanzamt, dass Sie mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Liegt die Miete unter diesem Wert, kann das Finanzamt die Vermietung als teilweise unentgeltlich betrachten und Ihnen die Abzugsfähigkeit bestimmter Kosten verweigern.

Beispiel:

Sie vermieten eine Wohnung für 400 Euro an Ihr Familienmitglied, obwohl die ortsübliche Miete 1.000 Euro beträgt (also nur 40 Prozent der üblichen Miete). Das Finanzamt erlaubt Ihnen in diesem Fall nur 40 Prozent der abzugsfähigen Werbungskosten steuerlich geltend zu machen.

2. Fremdvergleich

Das Finanzamt stellt bei der Vermietung an Familienangehörige oft den Fremdvergleich an. Dabei wird geprüft, ob der Mietvertrag unter ähnlichen Bedingungen abgeschlossen wurde, wie Sie es bei einem fremden Mieter tun würden. Typische Punkte, die hier untersucht werden, sind:

  • Der Mietvertrag sollte schriftlich und nach den gleichen Standards wie bei fremden Mietern gestaltet sein.
  • Es sollte eine korrekte und nachvollziehbare Abrechnung der Nebenkosten geben.
  • Die Miete sollte regelmäßig und in voller Höhe gezahlt werden, idealerweise per Überweisung, um Nachweise zu haben.

Das Ziel ist, sicherzustellen, dass die Vermietung nicht bloß eine formale Vereinbarung ist, um steuerliche Vorteile zu erzielen. Solange die Vermietung zu marktüblichen Bedingungen erfolgt und der Mietvertrag einem Fremdvergleich standhält, können Sie wie bei der Vermietung an fremde Mieter auch Werbungskosten absetzen.

Mietverhältnis auf Lebenszeit oder vorübergehende Nutzung

Ein Sonderfall bei der Vermietung an Familienmitglieder tritt auf, wenn das Mietverhältnis beispielsweise auf Lebenszeit angelegt ist oder wenn das Familienmitglied die Wohnung nur vorübergehend nutzt, etwa für ein Studium. Solche besonderen Vereinbarungen können das Finanzamt misstrauisch machen, daher ist es wichtig, auch in diesen Fällen den Fremdvergleich zu beachten und den Nachweis zu erbringen, dass die Vermietung mit der Absicht erfolgt, langfristig Einkünfte zu erzielen.

Fazit: Mieteinnahmen ohne Stress – Steuertipps für kluge Vermieter

Wenn Sie eine Immobilie vermieten, müssen Sie die Mieteinnahmen in Ihrer Steuererklärung angeben. Es gibt keinen speziellen Freibetrag für Mieteinnahmen, aber zum Glück zahlreiche Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken. Sie können viele Werbungskosten wie Reparaturen, Verwaltungskosten oder Zinsen absetzen. Außerdem hilft Ihnen die Abschreibung auf Ihre Immobilie, die Steuerlast langfristig zu verringern. Besonderheiten gelten bei Ferienwohnungen, der Vermietung an Familienmitglieder und bei Mietausfällen. Es ist in jedem Fall wichtig, dass Sie alle Einnahmen korrekt melden. So können Sie nicht nur rechtlich sicher agieren, sondern auch Ihre Steuerlast optimieren und letztlich mehr von Ihren Mieteinnahmen behalten.

Mieteinnahmen versteuern: Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Steuersatz für Mieteinnahmen?

Es gibt keinen festen Steuersatz für Mieteinnahmen, sondern sie fließen in Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen ein. Mieteinnahmen werden daher nach Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, basierend auf Ihrem Gesamteinkommen.

Gibt es Freibeträge für Mieteinnahmen, die nicht versteuert werden müssen?

Es gibt keine direkten Freibeträge für Mieteinnahmen. Allerdings können Sie viele Werbungskosten wie Reparaturen, Verwaltungskosten oder Zinsen für Kredite absetzen, die Ihre Steuerlast reduzieren.

Was passiert, wenn ich meine Mieteinnahmen nicht versteuere?

Wenn Sie Ihre Mieteinnahmen nicht angeben, drohen Steuernachzahlungen, Bußgelder und im schlimmsten Fall eine Anklage wegen Steuerhinterziehung. Das Finanzamt kann bis zu zehn Jahre rückwirkend prüfen und Strafen verhängen.

Was können Vermieter von der Steuer absetzen?

Sie können als Vermieter viele Werbungskosten absetzen, darunter:

  • Reparaturen an der Immobilie
  • Verwaltungskosten und Maklergebühren
  • Zinsen für Immobilienkredite
  • Abschreibungen auf die Immobilie

Kann ich Verluste von der Steuer absetzen?

Ja, wenn Ihre Ausgaben die Mieteinnahmen übersteigen, können Sie diese Verluste steuerlich absetzen. Diese mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen und damit auch Ihre Steuerlast.

Steuersatz Vermietung und Verpachtung: Wie werden Mieteinnahmen versteuert?

Die Mieteinnahmen werden zusammen mit Ihrem übrigen Einkommen versteuert. Der Steuersatz richtet sich nach dem Einkommensteuersatz, der für Ihr gesamtes Einkommen gilt.

Was ist unter Abschreibungen zu verstehen?

Unter Abschreibungen versteht man die Möglichkeit, den Wertverlust einer Immobilie über einen längeren Zeitraum steuerlich geltend zu machen. Dies geschieht durch die sogenannte Absetzung für Abnutzung (AfA), die üblicherweise über 50 Jahre läuft.

Welche Werbungskosten kann ich bei Einkünften aus Vermietung ansetzen?

Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Vermietung stehen, wie etwa:

  • Renovierungen
  • Maklergebühren
  • Fahrtkosten zur Immobilie
  • Verwaltungskosten

Diese senken Ihr zu versteuerndes Einkommen und damit die Steuerlast.

In welcher Höhe muss ich Mieteinnahmen versteuern?

Mieteinnahmen werden zusammen mit Ihrem Gesamteinkommen versteuert. Die genaue Höhe richtet sich nach Ihrem persönlichen Steuersatz.

Gibt es einen Unterschied zwischen privater und gewerblicher Vermietung?

Ja, der Unterschied wird dadurch bestimmt, ob die Erlöse aus der Vermietung als private Einkünfte oder als gewerbliche Einkünfte behandelt werden. Bei gewerblicher Vermietung, etwa bei Ferienwohnungen, kann Gewerbesteuer anfallen.

Wann muss ich Mieteinnahmen versteuern?

Sie müssen Mieteinnahmen immer dann versteuern, wenn Sie eine Immobilie vermieten und daraus Einnahmen erzielen. Diese müssen jährlich in der Steuererklärung angegeben werden.

Welche Arten von Mieteinnahmen müssen versteuert werden?

Alle Mieteinnahmen aus der Vermietung von Immobilien, sowohl aus Wohn- als auch Gewerbeimmobilien, müssen versteuert werden. Auch kurzfristige Vermietungen, wie über AirBnB, unterliegen der Steuerpflicht.

Muss ich Mieteinnahmen auch versteuern, wenn ich nur gelegentlich vermiete?

Ja, auch gelegentliche Vermietungen, etwa von Ferienwohnungen oder über AirBnB, müssen versteuert werden, sobald Sie daraus Einnahmen erzielst.

Welche Formulare muss ich ausfüllen, um meine Mieteinnahmen zu versteuern?

Um Mieteinnahmen korrekt zu versteuern, müssen Sie in der Steuererklärung die Anlage V ausfüllen. Dort tragen Sie alle Einnahmen und Werbungskosten ein, die im Zusammenhang mit der Vermietung stehen.

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Carina Langer

24. Januar 2025