

Wie in vielen anderen Bundesländern gilt auch in Nordrhein-Westfalen mittlerweile eine Solarpflicht. Im Siegerland, Sauerland oder Märkischen Kreis heißt das etwa für Wohnimmobilien: Bei Neubauten und umfangreichen Dachsanierungen müssen Eigentümer eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) auf dem Dach installieren. Ein Überblick über die Regelungen sowie die Vor- und Nachteile der Solarpflicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Solarpflicht, Sollvorschriften beziehungsweise vorbereitende Maßnahmen gibt es derzeit in allen Bundesländern außer Mecklenburg-Vorpommern, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (Stand: März 2026).
- In Nordrhein-Westfalen greift die Solarpflicht für Wohnimmobilien, wenn Eigentümer in Siegen, Schmallenberg oder Lennestadt neu bauen oder die Dachhaut einer bestehenden Immobilie vollständig erneuern lassen. Es bestehen Ausnahmen.
- Für die Lieferung und Installation vieler Photovoltaik-Anlagen gilt derzeit ein Nullsteuersatz. Ihre Volksbank berät Sie gern zur Finanzierung.
Das können Sie tun
- Informieren Sie sich bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde in Nordrhein-Westfalen, ob Ihr Bau- oder Sanierungsvorhaben betroffen ist.
- Lassen Sie sich von einem Energieberater durchrechnen, ob sich die Anlage für Sie lohnt. Besonders bei hohem Eigenverbrauch rechnet sich Solarstrom oft schneller als gedacht.
- Profitieren Sie ggf. vom Nullsteuersatz auf Photovoltaik-Anlagen (§ 12 Abs. 3 UStG). Prüfen Sie zusätzlich KfW- und regionale Förderprogramme.
- Wenn Sie neu bauen, planen Sie die PV-Anlage direkt mit ein. Das spart Kosten und erleichtert die technische Umsetzung.
Was genau ist die Solarpflicht?
Die Solarpflicht verpflichtet Eigentümer in bestimmten Fällen dazu, etwa auf Neubauten oder bei umfassenden Dachsanierungen eine Photovoltaik-Anlage (teilweise auch Solarthermie) zu installieren. Ziel ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und geeignete Dachflächen systematisch für die Stromerzeugung zu nutzen. Die konkreten Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland – etwa danach, ob sie für Wohngebäude, Nichtwohngebäude, Parkplätze oder nur für Neubauten gelten.
In vielen Bundesländern gibt es zudem Ausnahmen, etwa wenn die Installation technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Teilweise sind auch Alternativen wie Solarthermie zugelassen oder es gelten Mindestgrößen für Dachflächen. Eine einheitliche bundesweite Regelung existiert derzeit nicht – maßgeblich ist jeweils das Landesrecht.
Solarpflicht in Deutschland: Wo sie bereits gilt
Hätten Sie’s gewusst? Schon seit 2006 gibt es eine Solardach-Pflicht im baden-württembergischen Waiblingen (bei Neubauten). In Tübingen besteht sie seit 2018. In den letzten Jahren haben auch die meisten Bundesländer diesbezüglich Regelungen getroffen. Hier eine Übersicht, welche Regeln derzeit zur Solarpflicht gelten.
Übersicht: Die Solarpflicht in den Bundesländern
| Solarpflicht in deutschen Bundesländern (Stand: 3/2026) | ||
| Bundesland | Solarpflicht? | gültig für |
| Baden-Württemberg | seit 2022/ seit 2023 | neue Nicht-Wohngebäude, neue Wohngebäude Wohngebäude bei grundlegender Dachsanierung |
| Bayern | seit 2023/ seit 2025 | neue Nicht-Wohngebäude Wohngebäude bei Neubau und umfassender Sanierung des Dachs; jedoch Soll-Vorschrift statt Pflicht |
| Berlin | seit 2023 | neue Gebäude mit über 50 m2 Nutzfläche, Bestandsimmobilien bei umfassender Dachsanierung |
| Brandenburg | seit 2024 | öffentliche Gebäude und Gewerbeimmobilien bei Neubau oder Dachsanierung; nicht für private Wohngebäude |
| Bremen | seit 2024/ seit 2025 | Bestandsgebäude (Sanierung) Neubauten |
| Hamburg | seit 2023/ seit 2024 | Neubauten Bestandsgebäude (Sanierung) |
| Hessen | seit 2023/ seit 2024 | landeseigene Neubauten, Parkplätze landeseigene Bestandsimmobilien bei Sanierung; nicht für private Wohngebäude |
| Mecklenburg-Vorpommern | nein | |
| Niedersachsen | seit 2023/ seit 2024 seit 2025 | neue Gewerbeimmobilien sowie neue Wohngebäude „PV-ready“ (vorbereitend, sodass eine PV-Anlage nachgerüstet werden kann) öffentliche Neubauten neue Wohngebäude und bei Sanierung von Bestandsimmobilien |
| Nordrhein-Westfalen | seit 2022/ seit 2024/ seit 2025/ seit 2026 | Parkplatzflächen von Nicht-Wohngebäuden mit über 35 Stellplätzen neue Nicht-Wohngebäude neue Wohngebäude bei Sanierung von Bestandsimmobilien |
| Rheinland-Pfalz | seit 2023 seit 2024 | neue Gewerbebauten und Parkplätze bei Neubau von Wohngebäuden „PV-ready“ (vorbereitend) |
| Saarland | nein | |
| Sachsen | nein | |
| Sachsen-Anhalt | nein | |
| Schleswig-Holstein | seit 2023/ seit 2025 | neue Nicht-Wohngebäude und Sanierung neue Wohngebäude (aber Übergangsfrist bis März 2026; nicht bei Dachsanierung von Bestandsimmobilien) |
| Thüringen | nein | |
Übersicht Entwicklung Solarpflicht in Deutschland, Angaben ohne Gewähr; Hinweis: „Sanierung“ meint in der Tabelle in der Regel die umfassende Dachsanierung.
Solarpflicht in Nordrhein-Westfalen: Das gilt in unserem Bundesland
Nordrhein-Westfalen hat eine umfassende Solarpflicht beschlossen, die in den letzten Jahren schrittweise in Kraft getreten ist:
- Seit 2022: Die Solarpflicht gilt für Parkplatzflächen, die zu Nicht-Wohngebäuden gehören. Allerdings nur dann, wenn es um mehr als 35 Stellplätze geht.
- Seit 2024: Bauherren eines neuen Nicht-Wohngebäudes müssen eine PV-Anlage installieren.
- Seit 2025: Auch Bauherren eines neuen Wohngebäudes müssen eine PV-Anlage installieren. Dabei muss die PV-Anlage mindestens 30 Prozent der gesamten Dachfläche einnehmen.
- Seit 2026: Die Solarpflicht hält auch bei Bestandsimmobilien Einzug: Wer das Dach seines bestehenden Wohngebäudes saniert (vollständige Erneuerung der Dachhaut), muss eine PV-Anlage installieren. Dabei muss die PV-Anlage mindestens 30 Prozent der geeigneten Dachfläche (beispielsweise ohne Dachfenster) der Bestandsimmobilie einnehmen.
Alternative zur 30-Prozent-Regelung in NRW
Bei Bestandsimmobilien kann die 30-Prozent-Regelung unter Umständen entfallen. Voraussetzung: Es handelt sich um Gebäude mit maximal 10 Wohneinheiten und die PV-Anlage erreicht folgende Mindestleistung:
| Anzahl Wohneinheiten | Mindestleistung |
| Ein- bis Zweifamilienhäuser | 3 kWp |
| 3 bis 5 Wohneinheiten | 4 kWp |
| 6 bis 10 Wohneinheiten | 8 kWp |
Übersicht Bestandsimmobilien Mindestleistung alternativ zur 30-Prozent-Regelung; Angaben ohne Gewähr
Ausnahmen zur Solarpflicht in NRW
Sie bauen in NRW? Oder Sie planen eine umfangreiche Dachsanierung Ihres Eigenheims (auch Altbauten), bei der die Dachhaut vollständig erneuert wird? Dann sind Sie wahrscheinlich von der Solarpflicht betroffen. Es sei denn, …
- … das Gebäude hat eine Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern. Dann besteht keine Solarpflicht.
- … das Dach ist für eine PV-Anlage ungeeignet (Beispiel: Reetdach). Die Pflicht entfällt.
- … es wäre unwirtschaftlich eine PV-Anlage zu installieren. Das gilt in der Regel, wenn sich diese trotz optimaler Ausrichtung nach 25 Jahren voraussichtlich noch nicht amortisiert haben wird.
- … die Immobilie ist denkmalgeschützt. Unter bestimmten Umständen können Sie dann von der Solarpflicht befreit werden.
- … es handelt sich um eine private Garage oder um eine Laube.
- … es liegt eine unbillige Härte vor. Auf Antrag kann die Bauaufsichtsbehörde beispielsweise Eigentümer von der Solarpflicht befreien, wenn diese die damit verbundenen Kosten nicht tragen können und keine Finanzierung in entsprechender Höhe erhalten.
Wird es eine bundesweit einheitliche Solarpflicht geben?
Zwar heißt es im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung: „Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden.“ Allerdings ist für 2026 keine bundeseinheitliche Regelung geplant. Aufgrund der Vorhaben der Europäischen Union (EU) ist diese jedoch in Zukunft wahrscheinlich.
Auf Dauer hätte eine Solarpflicht auf Bundesebene den Vorteil, dass deutschlandweit einheitliche Vorgaben gelten würden. Der Anteil an Solarenergie könnte dadurch noch schneller und unkomplizierter ausgebaut werden. Bis es allerdings so weit ist, gelten die jeweiligen Bestimmungen der Bundesländer.
Was plant die EU in Sachen Solarpflicht?
In der neuen EU-Gebäuderichtlinie (2024) sieht die EU vor, dass die Mitgliedstaaten eine Solarpflicht umsetzen. Voraussetzung: Die jeweiligen Gebäude sind technisch und wirtschaftlich dafür geeignet. Bis 31. Dezember 2029 sollen demnach beispielsweise alle neuen Wohngebäude und neuen überdachten Parkplätze, die an Gebäude angrenzen, mit PV-Anlagen bestückt werden.
Wo gibt es international eine Solarpflicht?
Nicht nur in Deutschland gibt es bereits in Teilen die Solardach-Pflicht. Im US-Bundesstaat Kalifornien müssen seit 2020 alle neu errichteten Wohngebäude mit einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach oder an der Fassade ausgestattet werden.
Auch in Wien und in Barcelona wurde die Solarpflicht 2020 beschlossen. Und auf den spanischen Balearen müssen auf großen Dächern, Parkhäusern, Einkaufszentren und öffentlichen Gebäuden PV-Anlagen installiert werden. Überall da, wo eine Pflicht gilt, gibt es aber verschiedene Ausnahmen.
Gegenüberstellung: Was spricht für eine Solarpflicht – und was dagegen?
| Argumente für eine Solarpflicht | Argumente gegen eine Solarpflicht |
| Mehr erneuerbare Energie: Dächer werden systematisch zum Stromerzeugen genutzt, was den Ausbau der Solarenergie beschleunigt. | Höhere Baukosten: Die Installation einer PV-Anlage verteuert Neubauten oder Sanierungen zunächst. Lesen Sie hier, mit welchen Kosten Sie bei einer Photovoltaik-Anlage rechnen müssen. |
| Klimaschutz: Mehr Solarstrom hilft, CO₂-Emissionen zu senken und Klimaziele zu erreichen. | Mögliche höhere Mieten: Vermieter könnten die Anschaffungs- und Montagekosten teilweise auf Mieter umlegen. |
| Großes ungenutztes Potenzial: Viele Dachflächen bleiben bisher ungenutzt, besonders in Städten. | Technologische Festlegung: Kritiker befürchten, dass andere innovative Energietechnologien benachteiligt werden. |
| Einfacher beim Neubau: Wird die Anlage direkt eingeplant, ist sie oft günstiger und technisch leichter und effektiver umzusetzen als eine spätere Nachrüstung. | Mehr Bürokratie: Neue Vorschriften können Bauverfahren komplizierter und langsamer machen. |
| Langfristige Einsparungen: Eigentümer können Stromkosten senken und Einnahmen durch die Einspeisevergütung erzielen. Nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter können über das Mieterstrommodell von einer PV-Anlage auf dem Dach profitieren. Denn: Bei solarem Mieterstrom entfallen viele Bestandteile des Strompreises wie Netzentgelte. So kann der Strompreis günstiger werden. | Nicht jedes Dach geeignet: Lage, Statik oder Verschattung können die Wirtschaftlichkeit oder Umsetzbarkeit einschränken. |
Fazit: Was muss ich als Bauherr bei der Solarpflicht beachten?
Wer neu baut, weiß schon beim Bauantrag, ob und in welcher Form sein Bauvorhaben unter die Solarpflicht fällt. Schwieriger wird es bei der Dachsanierung. Denn auch diese kann unter Umständen mit einer Pflicht zur Installation einer PV-Anlage einhergehen.
Erkundigen Sie sich vor einer umfangreichen Dachsanierung beim örtlichen Bauamt nach den gültigen Bestimmungen. Nehmen Sie die Hilfe eines Energieberaters in Anspruch und lassen Sie berechnen, wie Sie den Sonnenstrom am besten in Ihren Energiebedarf mit einbauen.
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