

Sie bekommen eine Förderung von BAFA oder KfW für Ihre energetische Sanierung in Balve, Bestwig oder Bürbach, haben aber aktuell nicht die finanziellen Mittel, um die Maßnahmen umzusetzen? Dann kann der KfW Ergänzungskredit 358, 359 diese Finanzierungslücke schließen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Ergänzungskredit 358, 359 dient der Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen zur Energieeffizienz.
- Sie können eine Zwischenfinanzierung von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit beantragen.
- Notwendige Voraussetzung ist die positive Zuschusszusage von BAFA und/oder KfW.
- Haushalte mit einem jährlichen Einkommen von maximal 90.000 Euro profitieren von zusätzlichen Zinsvorteilen.
Achtung: Den KfW Ergänzungskredit 167 für die Umstellung Ihrer Heizung auf erneuerbare Energien können Sie nicht mehr beantragen.
Das können Sie tun
- Prüfen Sie, ob Ihre Zuschusszusage von BAFA und/oder KfW weniger als 12 Monate zurückliegt und organisieren Sie die erforderlichen Unterlagen für den Ergänzungskredit.
- Stellen Sie den Antrag für die Zwischenfinanzierung bei einer Bank oder einem Finanzvermittler.
- Warten Sie die positive Kreditzusage ab und nutzen Sie den Darlehensbetrag in Teilen oder ganz für Ihre Sanierungsmaßnahmen.
- Reichen Sie nach erfolgreicher Umsetzung Ihre Nachweise ein und erhalten Sie Ihren BAFA- oder KfW-Zuschuss, mit dem Sie einen Teil des Ergänzungskredits tilgen können.
Ergänzungskredit KfW 358, 359 im Überblick
- Förderung: Investitionen in Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz Ihrer Immobilie im Sauerland, Siegerland oder Märkischen Kreis
- Voraussetzung: Zuschusszusage von BAFA oder KfW (nicht älter als 12 Monate)
- Zinsen: ab 0,01 Prozent effektivem Jahreszins
- Darlehensart: Annuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen
- Kredithöhe: bis zu 120.000 Euro
- Zinsbindung: 5 oder 10 Jahre
- Tilgungsfreie Anlaufjahre: 1 bis 5 Jahre
- Laufzeit: 4 bis 35 Jahre
- Sondertilgungen: ab 5.000 Euro jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich
Bitte beachten Sie: Die Zinskonditionen der KfW sind teilweise sehr dynamisch, weshalb wir hier keine konkreten Angaben machen. Informieren Sie sich für aktuelle Konditionen direkt bei der KfW.
Unser Tipp
Aufgrund der rasanten Änderungen im Bereich der Förderungen, empfehlen wir Ihnen den ZuschussGuide zu nutzen, damit Sie immer die aktuellsten Förderungen erhalten. Unser Wohnfühlwissen wird regelmäßig auf Aktualität geprüft und angepasst.
Was ist der KfW Ergänzungskredit 358, 359?
Der KfW Ergänzungskredit 358, 359 ist ein zinsgünstiger Kredit, der zur Finanzierung energetischer Sanierungsmaßnahmen dient. Sie können ihn ergänzend zu einer Zuschussförderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen.
Der Ergänzungskredit dient in der Regel als Zwischenfinanzierung. Denn Fördermittel werden üblicherweise erst nach Vorlage der erforderlichen Nachweise am Ende der Bauarbeiten ausgezahlt. Sprich, wenn die neue Heizung schon montiert oder die Dämmung bereits angebracht ist.
Angenommen, Sie haben eine Zusage für eine Heizungsförderung, dann können Sie den KfW Ergänzungskredit nutzen, um die Heizung zu kaufen. Sobald Sie die notwendigen Unterlagen nach Abschluss der Umbaumaßnahmen vorgelegt haben, wird die Förderung ausgezahlt und mit der Summe können Sie direkt einen Teil des aufgenommenen Kredits tilgen.
Erhalten Sie zum Beispiel 9.000 Euro Zuschuss für den Heizungseinbau, können Sie diesen Betrag bis zur Zuschussauszahlung über den Ergänzungskredit zwischenfinanzieren. Nach Erhalt der Fördermittel müssen Sie die 9.000 Euro dann innerhalb von drei Monaten zurückzahlen.
Was ist der Unterschied zwischen Ergänzungskredit 358 und 359?
Beim KfW Ergänzungskredit gibt es Unterschiede zwischen den Programmen 358 und 359. Der KfW 358, auch Ergänzungskredit – Plus genannt, bietet einen zusätzlichen Zinsvorteil.
Ergänzungskredit – Plus (358)
Private Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen, können den Ergänzungskredit – Plus (358) nutzen, wenn sie eine Zuschusszusage der KfW und/oder einen Zuwendungsbescheid des BAFA haben. Das jährliche Haushaltseinkommen muss unter 90.000 Euro brutto liegen, um den zusätzlichen Zinsvorteil zu erhalten.
Ergänzungskredit (359)
Der Ergänzungskredit (359) ist unabhängig vom Haushaltseinkommen und bietet daher keinen Zinsvorteil. Er richtet sich an verschiedene Investoren, darunter Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Freiberufler.
Welche Einzelmaßnahmen werden mit dem Kredit gefördert?
Der KfW Ergänzungskredit 358 und 359 ist speziell darauf ausgelegt, energetische Sanierungsvorhaben zu finanzieren. Wenn Sie bereits einen Zuschussbescheid vom BAFA oder der KfW für Einzelmaßnahmen erhalten haben, können Sie diese Umbauten mithilfe des Ergänzungskredits umsetzen. Umschuldungen oder Nachfinanzierungen werden durch den KfW Ergänzungskredit 358, 359 nicht gefördert.
Zu den geförderten Sanierungsmaßnahmen gehören unter anderem:
- Heizungstausch
- Heizungsoptimierung
- Sanierung der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Haustür)
- Einbau von Anlagentechnik (Lüftung oder Smart Home)
- Installation von Solarthermie-Anlagen
- Erneuerung der Heizungs- und Warmwasserleitungen
Diese Einzelmaßnahmen tragen dazu bei, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen von Wohngebäuden zu reduzieren, was sowohl ökologisch als auch ökonomisch vorteilhaft ist. Es ist wichtig, dass die geplanten Maßnahmen den technischen Mindestanforderungen der KfW oder des BAFA entsprechen, um die Förderung und einen Ergänzungskredit zu erhalten.
Voraussetzungen für die Zwischenfinanzierung der KfW
Grundvoraussetzung für einen KfW Ergänzungskredit ist eine Zuschusszusage von der KfW oder ein Zuwendungsbescheid des BAFA nach der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM). Die Bewilligung darf nicht älter als 12 Monate sein. Darüber hinaus müssen für die Programme 358 und 359 weitere spezifische Kriterien erfüllt sein.
Sie können den Ergänzungskredit – Plus (358) beantragen, wenn Sie:
- Eigentümer des Wohngebäudes oder der Wohneinheit sind.
- das Wohngebäude oder die Wohneinheit als Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz selbst nutzen.
- ein jährliches Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro haben.
Den Ergänzungskredit (359) können Sie unabhängig von Ihrem Einkommen beantragen, wenn Sie eine Zuschusszusage der KfW oder einen Bescheid vom BAFA vorweisen können. Antragsberechtigt für den Ergänzungskredit (359) sind:
- Privatpersonen
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Gesellschaften bürgerlichen Rechts
- Einzelunternehmen
- Freiberufler
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Kammern und Verbände)
- Gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
- Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen
- Sonstige juristische Personen des Privatrechts, wie Wohnungsbaugenossenschaften und Kontraktoren
Vorteile und Nachteile des Ergänzungskredits
Der KfW Ergänzungskredit bietet eine gute Möglichkeit, förderfähige Sanierungsmaßnahmen für ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung in der Region zwischenzufinanzieren. Das Darlehen hat aber auch Minuspunkte. Die Vor- und Nachteile im Überblick:
Vorteile
- Zinsgünstige Finanzierung für Sanierungsmaßnahmen: Der Ergänzungskredit bietet besonders niedrige Zinssätze, um eine Heizungsanlage oder die Umsetzung anderer energetischer Sanierungen kostengünstig finanzieren zu können.
- Sondertilgung jederzeit möglich: Sie können jederzeit Sondertilgungen leisten, um den Kredit schneller abzubezahlen, ohne zusätzliche Gebühren.
- Zinsvorteil bei Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro: Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 90.000 Euro profitieren von besonders günstigen Zinssätzen.
- Antragstellung innerhalb von einem Jahr nach Zuschusszusage möglich: Sie haben bis zu 12 Monate nach Erhalt der Zuschusszusage Zeit, den Kreditantrag zu stellen, was Flexibilität bei der Planung Ihrer Sanierungsmaßnahmen gibt.
Nachteile
- Zuschusszusage von BAFA oder KfW erforderlich: Ein wesentlicher Nachteil ist, dass der Kredit nur beantragt werden kann, wenn bereits eine Zuschusszusage vom BAFA oder von der KfW vorliegt.
- Keine Aufstockung des Kreditbetrags möglich: Der Kreditbetrag kann nachträglich nicht aufgestockt werden, was bei unvorhergesehenen Kosten zu Finanzierungslücken führen kann.
Ergänzungskredit 358, 359 bei der KfW beantragen – so geht’s
1. Finanzierungspartner finden und Fristen einhalten
Beantragen können Sie den KfW Ergänzungskredit bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl, zum Beispiel bei Ihrer Hausbank. Das muss vor dem Start der Bauarbeiten vor Ort geschehen und innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Zusage über die Zuschussförderung.
2. Unterlagen einreichen
Um den Ergänzungskredit zu beantragen, brauchen Sie:
- die Zuschusszusage der KfW und/oder
- den Bewilligungsbescheid des BAFA für die Zuschussförderung.
Beim Ergänzungskredit – Plus (358) müssen Sie zusätzlich folgende Nachweise einreichen:
- Eigentumsnachweise durch Grundbuchauszüge,
- Nachweis der Selbstnutzung durch Meldebestätigung oder Meldebescheinigung,
- Einkommensteuerbescheide aller relevanten Haushaltsmitglieder aus dem 2. und 3. Kalenderjahr vor Antragstellung (für 2025 aus den Jahren 2022 und 2023).
3. Ergänzungskredit abrufen
Ihr Finanzierungspartner übernimmt die Antragstellung bei der KfW für Sie. Nach positiver Kreditzusage können Sie das Darlehen in Teilen oder ganz abrufen und für die Umsetzung Ihrer Sanierungsarbeiten nutzen.
4. Zuschussbestätigung einreichen
Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten und Erhalt der Fördersumme müssen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner die folgenden Unterlagen einreichen:
- die Auszahlungsbestätigung der KfW für den Zuschuss und/oder
- den Festsetzungsbescheid des BAFA für die Förderung.
5. Teilrückzahlung des Kredits
Sollte der Zuschussbetrag über den Ergänzungskredit zwischenfinanziert worden sein, müssen Sie eine Teilrückzahlung in gleicher Höhe an die KfW vornehmen. Dies erfolgt über Ihren Finanzierungspartner und muss unverzüglich, spätestens jedoch drei Monate nach der Zuschussauszahlung, geschehen.
Fazit: Wann lohnt sich der Ergänzungskredit 358, 359?
Wenn Sie eine energetische Sanierung planen und bereits eine Förderung von der KfW oder dem BAFA zugesichert bekommen haben, könnte ein Ergänzungskredit für Sie in Frage kommen. Das Darlehen über bis zu 120.000 Euro dient als Zwischenfinanzierung, bis Sie die Fördermittel nach Abschluss der Sanierung erhalten. Viele Eigentümer finanzieren über den zinsgünstigen Kredit beispielsweise eine neue Heizungsanlage oder setzen andere, kostenintensive Sanierungsprojekte um. Besonders für Haushalte mit weniger als 90.000 Euro Jahreseinkommen lohnt sich der Ergänzungskredit 358, 359, da sie von extra Zinsvorteilen profitieren.
FAQ
Wer ist berechtigt, Anträge für den KfW Ergänzungskredit zu stellen?
Alle Personen und Organisationen, die einen positiven Bescheid über eine Zuschussförderung vom BAFA oder von der KfW erhalten haben, können einen Ergänzungskredit beantragen. Zu den berechtigten Antragstellern zählen zum Beispiel Privatpersonen, Wohneigentümergemeinschaften, Einzelunternehmen, Freiberufler und gemeinnützige Organisationen.
Kann ich den Ergänzungskredit 358, 359 mit einer anderen Förderung kombinieren?
Das KfW-Programm 358, 359 Ergänzungskredit lässt sich mit dem Zuschuss der BEG Einzelmaßnahmen des BAFA und der Heizungsförderung der KfW kombinieren.
Regionale Fördertöpfe
Verpassen Sie keine Fördermöglichkeit! Hier finden Sie alle wichtigen Links zu den uns bekannten regionalen Fördertöpfen für das Sieger-, Sauerland und den Märkischen Kreis.
Welche Unterlagen sind für den Ergänzungskredit KfW 358, 359 nötig?
Für den Ergänzungskredit KfW 358, 359 sind folgende Unterlagen erforderlich: die Zuschusszusage der KfW bzw. der Bewilligungsbescheid des BAFA sowie beim Programm 358 Eigentumsnachweise (Grundbuchauszüge), Nachweis der Selbstnutzung (Meldebestätigung) und Einkommensteuerbescheide der letzten zwei Jahre.
Welche Maßnahmen werden beim Ergänzungskredit KfW 358, 359 gefördert?
Gefördert werden energetische Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung der Gebäudehülle, Erneuerung von Fenstern und Außentüren, Optimierung oder Austausch der Heizungsanlage, Installation von Solarthermie-Anlagen, Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sowie Erneuerung der Heizungs- und Warmwasserleitungen.
Welche Art von Sicherheiten werden für einen Ergänzungskredit benötigt?
Für den KfW Ergänzungskredit 358, 359 sind in der Regel keine zusätzlichen Sicherheiten erforderlich, da er im Rahmen der bestehenden Förderprogramme vergeben wird. Die genauen Sicherheiten hängen jedoch von den Anforderungen des jeweiligen Finanzierungspartners ab.
Wie unterscheidet sich ein Ergänzungskredit von einem herkömmlichen Ratenkredit?
Ein Ergänzungskredit ist spezifisch für energetische Sanierungen konzipiert, bietet zinsgünstige Konditionen und ist an eine vorherige Zuschusszusage durch KfW und/oder BAFA gebunden. Ein herkömmlicher Ratenkredit ist allgemeiner, hat meist höhere Zinsen und keine spezifischen Verwendungszwecke.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Ergänzungskredit zu beantragen?
Um den Ergänzungskredit zu beantragen, müssen Sie eine positive Zuschusszusage vom BAFA und/oder der KfW haben (nicht älter als 12 Monate) und die Bauarbeiten dürfen noch nicht begonnen haben. Für den Ergänzungskredit 358 gilt außerdem, dass Sie die Immobilie selbst nutzen müssen und Ihr Jahreseinkommen 90.000 Euro nicht übersteigt.
Wann wird ein Ergänzungskredit benötigt?
Ein Ergänzungskredit wird benötigt, wenn Sie energetische Sanierungen planen und eine Finanzierungslücke zwischen der Zuschusszusage und der tatsächlichen Auszahlung der Fördermittel überbrücken müssen.
Wann kann ein Ergänzungskredit sinnvoll sein?
Ein Ergänzungskredit kann sinnvoll sein, wenn Sie von den zinsgünstigen Konditionen für energetische Sanierungen profitieren möchten, insbesondere wenn bereits eine Zuschusszusage vorliegt und Sie eine Zwischenfinanzierung benötigen.
Wie hoch sind die Zinsen für einen Ergänzungskredit?
Die Zinsen für den KfW Ergänzungskredit 358, 359 sind besonders niedrig und variieren je nach Marktbedingungen und individueller Bonität. Haushalte mit einem Jahreseinkommen bis zu 90.000 Euro erhalten zusätzliche Zinsvorteile.
Wie läuft die Vergabe eines Ergänzungskredites ab?
Die Vergabe erfolgt über einen Finanzierungspartner Ihrer Wahl. Sie stellen den Antrag vor Beginn der Bauarbeiten und innerhalb von 12 Monaten nach der Zuschusszusage durch KfW und/oder BAFA. Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die notwendigen Unterlagen ein und nach Zuschussauszahlung erfolgt gegebenenfalls eine vorzeitige Teilrückzahlung des Kredits.
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