KfW-Effizienzhaus

KfW-Effizienzhaus
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KfW-Effizienzhaus: Was Sie über die Anforderungen des Effizienzhaus-Standards wissen müssen

Was ist ein Effizienzhaus – und welche Effizienzhäuser gibt es in Südwestfalen? Hier finden Sie eine Übersicht zu den Effizienzhaus-Standards der KfW, den Nutzen und den Fördermöglichkeiten.

Das Wichtigste in Kürze: 

  • Die KfW ist eine deutsche Förderbank, die sich für Klima- und Umweltschutz einsetzt. Sie stellt verschiedene Effizienzhausstufen mit unterschiedlichen Fördermöglichkeiten bereit. 
  • Insgesamt gibt es fünf Effizienzhaus-Standards (EH 40, EH 55, EH 70, EH 85 und EH Denkmal). Die Standards sind in Erneuerbare-Energien- (EE) und Nachhaltigkeitsklassen (NH) unterteilt. 
  • Die meisten Förderungen richten sich beim Neubau an das Effizienzhaus 40. Die KfW bietet dafür mehrere Kreditarten an.
  • Bei Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus gibt es zusätzlich einen Tilgungszuschuss. Komplettsanierungen werden (bis auf Kredit Nr. 261) nicht mehr gefördert, sondern nur noch Einzelmaßnahmen (Barriere-Reduzierung und Heizungsförderung).

Unser Tipp

Aufgrund der rasanten Änderungen im Bereich der Förderungen, empfehlen wir Ihnen den ZuschussGuide zu nutzen, damit Sie immer die aktuellsten Förderungen erhalten. Unser Wohnfühlwissen wird regelmäßig auf Aktualität geprüft und angepasst.

Das können Sie tun: 

  • Sie sind Immobilienbesitzer im Siegerland, Sauerland oder Märkischen Kreis und wollen Ihr Gebäude sanieren oder ein neues KfW-Haus bauen? Dann sollten Sie einen Blick auf die verschiedenen Fördermöglichkeiten werfen. Diese sind zwar mit etwas Aufwand verbunden, sparen allerdings bare Münze. 
  • Für alle Maßnahmen benötigen Sie die professionelle Begleitung durch einen Energieberater für Energieeffizienz. Das ist Pflicht, wenn Sie Förderungen wahrnehmen möchten.
  • Mythos: Die KfW zahlt das Kreditgeld aus. Das stimmt nicht. Sie regeln alles im Vorfeld mit der Beratung und der Bank. Anschließend geht das Projekt weiter zur KfW. Nur Zuschüsse werden von der Förderbank direkt gutgeschrieben.

Der Effizienzhaus-Standard

Wer neu bauen oder sein Haus in Attendorn, Allenbach oder Altena komplett sanieren und dafür Gelder aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragen will, muss einen Effizienzhaus-Standard erreichen. Wir erklären, welche Kategorien es für Effizienzhäuser gibt und welche Förderung für Ihr Vorhaben infrage kommen.

Das Bundesbauministerium (BMVBS), die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) haben den Effizienzhaus-Standard entwickelt, um die energetische Qualität von Gebäuden zu bewerten. Dieser technische Standard ist die Grundlage für die Förderung von Neubauten und Komplettsanierungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

KfW: Das ist ein Effizienzhaus 

Ein Effizienzhaus – abgekürzt: EH – erreicht eine höhere Energieeffizienz als ein vergleichbares Wohngebäude, das nach den gesetzlichen Vorgaben errichtet oder saniert wurde. Als Vergleichsbasis dient dabei ein sogenanntes Referenzgebäude, das auf Grundlage der Vorgaben im Gebäudeenergiegesetz (GEG) für das Bau- oder Sanierungsvorhaben berechnet wird. Dieses virtuelle Hilfsgebäude hat dieselbe Geometrie, Nutzfläche und Ausrichtung wie das zu erstellende oder zu sanierende Gebäude. Der KfW-Effizienzhaus-Standard lässt sich sowohl mit einem Neubau als auch durch eine Komplettsanierung erzielen. 

Diese Effizienzhaus-Standards gibt es

Es gibt unterschiedliche Effizienzhausstufen: EH 40, EH 55, EH 70, EH 85 und EH Denkmal. Die Zahl beschreibt jeweils den Energiebedarf im Vergleich zum Referenzgebäude. Konkret: Der EH-Wert beziffert den jährlichen Primärenergiebedarf im Vergleich zum jeweiligen Referenzgebäude in Prozent. Je geringer der Wert, umso besser ist der energetische Standard – und umso höher die Förderung. 

Ein KfW-Effizienzhaus 85 beispielsweise benötigt nur 85 Prozent der Primärenergie eines Referenzgebäudes, das KfW-Effizienzhaus 70 dementsprechend nur 70 Prozent und so weiter. Für das Effizienzhaus Denkmal gilt: Bei Baudenkmalen mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz „darf der Jahres-Primär­energie­bedarf (höchstens) 160 Prozent des Wertes betragen, der für ein vergleich­bares Referenz­gebäude nach dem Gebäude­energie­gesetz (GEG) gilt“, so die KfW.

Doch was ist eigentlich dieses sogenannte Referenzhaus? Dazu schreibt die KfW: „Das Referenzhaus ist der gesetzliche Mindeststandard für die Energieeffizienz von Neubauten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)“.

Warum gibt es verschiedene KfW-Standards?

Für die Bemessung der Energieeffizienz gelten zwei zentrale Kennwerte:

  • Primärenergiebedarf: Der Primärenergiebedarf beziffert die Energiemenge, die durchschnittlich für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung benötigt wird. Die Berechnung berücksichtigt nicht nur den Verbrauch im Haus, sondern auch den Energieaufwand im Vorfeld – etwa für die Gewinnung und die Anlieferung von Strom oder Gas.
  • Transmissionswärmeverlust: Der Transmissionswärmeverlust beschreibt die Energiemenge, die ein beheiztes Wohngebäude durch die Gebäudehülle an die Umgebung abgibt – also die Energie, die verloren geht.

Für beide Messgrößen sind im Gebäudeenergiegesetz Höchstwerte für Neubauten festgeschrieben. Sie werden zur Definition des KfW-Effizienzhaus-Standards herangezogen. Einzige Ausnahme ist das Effizienzhaus Denkmal: Hier gibt es nur eine Vorgabe für den Primärenergiebedarf, jedoch keine Anforderung an den Transmissionswärmeverlust.

Die prozentualen Höchstwerte von Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust im Verhältnis zu den Werten des Referenzgebäudes sehen Sie hier im Überblick:

Kennwerte Effizienzhaus im Vergleich zum Referenzgebäude

Effizienzhaus-StufePrimärenergiebedarfTransmissionswärmeverlust
EH 40 / EE40 Prozent55 Prozent
EH 55 / EE55 Prozent70 Prozent
EH 70 / EE70 Prozent85 Prozent
EH 85 / EE85 Prozent100 Prozent 
EH Denkmal / EE160 Prozent

Quelle: KfW (Stand: Oktober 2024).

Zum Effizienzhaus sanieren: So wird Ihr Haus zu einem energieeffizienten Gebäude

Vorab: Es gibt keine Listen von baulichen Maßnahmen, die für die unterschiedlichen Effizienzhaus-Stufen erforderlich sind. Entscheidend ist, dass Sie die erforderlichen Werte für Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust erreichen. Wie Sie die Effizienzhaus-Anforderungen erfüllen, bleibt Ihnen selbst überlassen. Ein und dieselbe Effizienzhaus-Stufe kann durch die Kombination ganz unterschiedlicher baulicher und technischer Maßnahmen erzielt werden.

Zur Veranschaulichung werfen wir beispielhaft einen Blick auf die Standards EH 40, EH 55 und EH 85. 

Maßnahmen für ein Effizienzhaus nach EH 40 Standard

Das EH 40 benötigt nur 40 Prozent der Energie eines Referenzgebäudes. Für einen niedrigen Primärenergiebedarf und geringen Transmissionswärmeverlust sorgt beispielsweise ein umfassender Wärmeschutz. Dazu gehören Maßnahmen an der Gebäudehülle rund um die gleichmäßige Fassadendämmung inklusive Dach und Bodenplatte, Haustür und Fenster.

Der zweite zentrale Baustein im energetischen Gesamtkonzept des EH 40 ist die Anlagentechnik: Alternativen zur Gasheizung wie beispielsweise die Wärmepumpe punkten mit ihrem geringen Primärenergiebedarf. Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und die Produktion von Eigenstrom durch eine Photovoltaik-Anlage oder ein Blockheizkraftwerk erhöhen die Energieeffizienz. Ein weiterer Vorteil der Lüftungsanlage: Sie kann Allergikern und Allergikerinnen das Leben erleichtern. 

Maßnahmen für ein Effizienzhaus nach EH 55 Standard

Auch beim Effizienzhaus 55, bei dem ein Gebäude 55 Prozent der Energie eines Referenzgebäudes benötigt, kommt es auf die Wärmedämmung an. Bei der energetischen Sanierung spielen das Dach und die Fassade eine wichtige Rolle. Außerdem unterstützen moderne Fenster, die am besten dreifach verglast sind, ein ausgeglichenes Raumklima. Dadurch bleibt es im Winter wohlig warm und im Sommer angenehm kühl. 

Die Heizung sollten Sie aber auch nicht außer Acht lassen. Eine Wärmepumpe oder Pelletheizung bringen Sie dem EH 55 näher. Gleiches gilt – wie beim EH 40 – für eine Photovoltaik-Anlage.

Maßnahmen für ein Effizienzhaus nach EH 85 Standard

Die KfW empfiehlt auf ihrer Website folgende Maßnahmen, um den EH 85 zu erreichen: 

Hier reichen bereits kleinere Maßnahmen aus, um dem EH 85 näher zu kommen. Sogar LED-Lampen sind laut Förderbank ein Schritt in die richtige Richtung. 

KfW-Effizienzhaus: Förderung und Finanzierung im Überblick

Die theoretische Konstruktion Effizienzhaus umfasst zunächst alle Wohngebäude. Dabei ist es egal, ob Neubau oder energetische Sanierung. Es gelten auch dieselben Anforderungen und Messwerte. Nur: Bei der Förderung wird beim Neubau und der Sanierung zwischen den Effizienzklassen unterschieden. 

Um thematisch erst einmal in die Förderungen reinzukommen, werfen wir einen Blick auf die Übersichtstabelle der KfW. Je nach EH-Stufe gibt es unterschiedliche Kredithöhen und Tilgungszuschüsse. 

Effizienzhausstufen und Förderungen im Überblick

EffizienzhausstufenPrimärenergiebedarfTransmissionswärmeverlustKredithöheTilgungszuschuss *
Effizienzhaus 4040 Prozent55 Prozentbis zu 120.000 Euro20 Prozent 
Effizienzhaus 40 EE / NH40 Prozent55 Prozentbis zu 150.000 Euro25 Prozent
Effizienzhaus 5555 Prozent70 Prozentbis zu 120.000 Euro15 Prozent 
Effizienzhaus 55 EE / NH55 Prozent70 Prozentbis zu 150.000 Euro20 Prozent
Effizienzhaus 7070 Prozent85 Prozentbis zu 120.000 Euro10 Prozent
Effizienzhaus 70 EE / NH70 Prozent85 Prozentbis zu 150.000 Euro15 Prozent
Effizienzhaus 8585 Prozent100 Prozentbis zu 120.000 Euro5 Prozent
Effizienzhaus 85 EE / NH85 Prozent100 Prozentbis zu 150.000 Euro10 Prozent
Effizienzhaus Denkmal160 Prozentbis zu 120.000 Euro5 Prozent
Effizienzhaus Denkmal EE / NH160 Prozentbis zu 150.000 Euro10 Prozent

* Je nach EH Standard und Fördermittel-Kombination sind beim Tilgungszuschuss sogar bis zu 45 Prozent möglich. Darüber kann Ihnen die KfW Auskunft geben. 
Quelle: KfW (Stand: Oktober 2024).

KfW-Förderungen beim Neubau

Beim Neubau oder Kauf gibt es derzeit diese möglichen Kredite: 

 KfW-Wohneigentums-programm (Kredit Nr. 124)Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (Kredit Nr. 261)Klimafreundlicher Neubau (Kredit Nr. 297 und 298)Wohneigentum für Familien (Kredit Nr. 300)
Wer wird gefördert?PrivatpersonenPrivatpersonenPrivatpersonenFamilien und Alleinerziehende
Voraussetzungen an Energieeffizienzkeinebesonders klimafreundlich und flächeneffizient (mindestens EH 55)besonders klimafreundlich (EH 40)besonders klimafreundlich (EH 40)
Kreditbetragbis zu 100.000 Eurobis zu 100.000 Eurobis zu 150.000 Eurobis zu 270.000 Euro 
effektiver Jahreszinsab 3,06 Prozentab 0,95 Prozentab 2,15 Prozentab 0,17 Prozent
Laufzeitbis zu 35 Jahrebis zu 35 Jahrebis zu 35 Jahrebis zu 35 Jahre
Zinsbindungbis zu 10 Jahrebis zu 10 Jahrebis zu 10 Jahrebis zu 20 Jahre

Quelle: KfW (Stand: Oktober 2024).

Beachten Sie: Bei den Neubau-Förderungen gibt es keinen Tilgungszuschuss. 

KfW-Förderungen bei Sanierung

Bei Sanierungsmaßnahmen gibt es derzeit nur einen Kredit – und zwar den Kredit Nr. 261. Er umfasst folgende Rahmenbedingungen: 

Rahmenbedingungen Kredit Nr. 261 für Sanierungsmaßnahmen

BestandteilDetail
Was wird gefördert?Komplettsanierung oder Erstkauf eines frisch sanierten Effizienzhauses
Wer wird gefördert?Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren und Investorinnen
Voraussetzungen an EnergieeffizienzSanierung muss zu einer Effizienzhaus-Stufe von 85 oder besser führen
maximaler Kreditbetragbis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit
effektiver Jahreszinsab 1,14 Prozent
Tilgungszuschusszwischen 5 Prozent und 45 Prozent
Laufzeitbis zu 30 Jahre
Zinsbindungbis zu 10 Jahre

Quelle: KfW (Stand: Oktober 2024).

Außerdem ist eine zusätzliche Förderung durch eine Baubegleitung möglich.

KfW-Förderung für Einzelmaßnahmen

Schlussendlich gibt es aber auch noch Förderungen für Einzelmaßnahmen bei bestehenden Immobilien. Das geschieht entweder in Form eines Kredits oder eines Zuschusses. Sie haben diese Möglichkeiten:

Kredit Nr. 270: Förderkredit für Strom und Wärme

Der Kredit Nr. 270 fördert nicht nur Privatpersonen, sondern auch in- und ausländische Unternehmen und ist dementsprechend recht hoch angesetzt. Er umfasst Investitionen in den Bereichen Strom und Wärme. Dazu gehören mitunter Anlagen für Wind, Wasser und Photovoltaik. Der effektive Jahreszins beginnt ab 4,53 Prozent und es gibt eine maximale Kredithöhe von bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben.

Kredit Nr. 159: Altersgerechter Umbau

Wer Barrieren abbauen oder für einen besseren Einbruchschutz sorgen möchte, kann den Kredit Nr. 159 wahrnehmen. Unabhängig vom Alter lässt sich eine Summe von bis zu 50.000 Euro fördern. Der effektive Jahreszins beginnt ab 2,24 Prozent. Bei der Barriere-Reduzierung gibt es sieben Förderbereiche (mit beispielhaften Maßnahmen): 

  • Wege zum Gebäude: breitere Wege und weniger Stufen 
  • Eingangsbereich und Wohnungszugang: Wetterschutz und mehr Bewegungsfreiheit  
  • Treppen und Stufen: Aufzug oder Treppenlift
  • Raumaufteilung: breitere Türdurchgänge oder Schwellen abbauen
  • Badezimmer: bodengleiche Dusche oder Sanitärsysteme mit Halterung
  • Unterstützung im Alltag: Smart­-Home-­Anwendungen oder ergonomische Türgriffe

Bei der Barriere-Reduzierung gibt es außerdem den Zuschuss Nr. 455-B. Er umfasst

  • bis zu 2.500 Euro für Einzelmaßnahmen und
  • bis zu 6.250 Euro für den Standard „Altersgerechtes Haus“. 

Außerdem gibt es keine Altersgrenze.

Zuschuss Nr. 458: Heizungsförderung

Der Einsatz Erneuerbarer Energien geht bei der Heizung leicht. Wer eine neue und klimafreundliche Heizung kauft, kann mit dem Zuschuss Nr. 458 rechnen. Es gibt einen Zuschuss von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei einem Einfamilienhaus berücksichtigt die KfW zum Beispiel bis zu 30.000 Euro. Der Zuschuss besteht aus einer Grundförderung und gegebenenfalls Bonusförderungen. 

Zuschuss Nr. 458 im Überblick

EinzelmaßnahmeGrundförderungEffizienzbonus KlimageschwindigkeitsbonusEinkommensbonus (bei einem Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro)
Solarthermische Anlagen30 Prozent 20 Prozent30 Prozent
Biomasseheizung30 Prozent 20 Prozent30 Prozent
Wärmepumpen30 Prozent5 Prozent20 Prozent30 Prozent
Brennstoffzellenheizung30 Prozent 20 Prozent30 Prozent
Wasserstoff­fähige Heizung30 Prozent 20 Prozent30 Prozent
Innovative Heizungs­technik30 Prozent 20 Prozent30 Prozent
Gebäudenetz­anschluss30 Prozent 20 Prozent30 Prozent
Wärmenetz­anschluss30 Prozent 20 Prozent30 Prozent

Quelle: KfW (Stand: Oktober 2024).

Den Klima­geschwindig­keits­bonus gibt es, wenn Sie Ihre funktionstüchtige (klimaunfreundliche) Heizung austauschen, fachgerecht demontieren und entsorgen. 

Beachten Sie: Sie müssen den Antrag seit September 2024 vor Beginn der Arbeiten vor Ort stellen.  

Kredit Nr. 358 und 359: Ergänzungskredit für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen

  • Voraussetzung: bereits erteilter Zuschusszusage (die nicht länger als zwölf Monate zurückliegt)
  • zusätzliche Vorteile bei Haushaltsjahreseinkommen von maximal 90.000 Euro
  • Effektiver Jahreszins: ab 0,01 Prozent
  • Maximale Kredithöhe: bis 120.000 Euro

Gut zu wissen: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf die verschiedenen Kredite. Es kommt auf die verfügbaren Haushaltsmittel an. Bestehende Kredite oder Nachfinanzierungen sind nicht möglich. Mehr Informationen zu den Krediten und Zuschüssen finden Sie auf der Website der Förderbank. 

Zusätzliche Förderungen beim Effizienzhaus: EE und Nachhaltigkeit

Die Effizienzhaus-Systematik wurde in den vergangenen Jahren mehrfach überarbeitet und ergänzt. Im Juli 2021 kamen die sogenannte Erneuerbare-Energien-Klasse und die Nachhaltigkeitsklasse hinzu. Ziel der Differenzierungen ist, in der Förderung stärkere Abstufungen vornehmen zu können.

  • Die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) gibt es in jeder der genannten Effizienzhausstufen. Voraussetzung für die EE-Klasse ist seit Januar 2023, dass erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme mindestens 65 Prozent (früher: 55 Prozent) der für die Wärme- und Kälteversorgung des Hauses erforderlichen Energie erbringen. Außerdem ist der Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Pflicht. 
  • In der Nachhaltigkeitsklasse (NH) muss ein Effizienzhaus zahlreiche Nachhaltigkeitskriterien erfüllen – zum Beispiel beim Flächenverbrauch oder der Verwendung von Materialien. 

KfW-Förderung beantragen: So geht’s

Um eine KfW-Förderung zu beantragen, müssen Sie – sowohl als Käufer als auch als Eigentümer – mehrere Aspekte beachten. In den nächsten Absätzen erklären wir Ihnen alles Schritt für Schritt.

Vorab: Die Vorbereitung

Sie sind noch auf der Suche nach einer Immobilie?Sie haben bereits eine Immobilie, die Sie zum Effizienzhaus sanieren möchten?
Über unsere Immobiliensuche können Sie schnell und einfach ein passendes Heim finden und mit den weiteren Schritten für die Sanierung zum Effizienzhaus fortfahren.Der sinnvolle erste Schritt für Ihr Eigenheim ist die Ermittlung seiner Energieeffizienzklasse. Hierfür können Sie online einen Energieausweis erstellen.

Schritt 1: Energieberaterin oder -berater für Energieeffizienz finden 

Damit Sie eine Förderung bekommen, müssen Sie einen Energieberater oder eine Energieberaterin für Energieeffizienz heranziehen. Ohne ihn oder sie geht gar nichts. Sie werden professionelle Unterstützung höchstwahrscheinlich auch brauchen. Denn die Regeln und Mindestanforderungen sind meist gar nicht so leicht zu durchblicken.

Schritt 2: Maßnahmen gemeinsam planen

Gemeinsam planen Sie nun Ihr Projekt. Der Berater oder die Beraterin kann Ihnen genau sagen, worauf Sie achten müssen – und ob KfW-Förderungen für Sie realistisch sind. Ist das der Fall, bekommen Sie eine Bestätigung ausgestellt. Bei Neubauten solltest Sie außerdem den Energieeffizienzhaus-Standard – plus Einzelmaßnahmen – im Vertrag mit dem Bauträger festhalten.

Schritt 3: Um Finanzierung kümmern

Ist das alles erledigt, können Sie sich um die Finanzierung kümmern. Ihr Weg sollte Sie nun zu verschiedenen Banken führen, um sich Angebote einzuholen. Wichtig: Lassen Sie sich Zeit und nehmen Sie nicht das erstbeste Angebot an. Haben Sie Ihre Bank gefunden, reichen Sie dort die Bestätigung des Beraters oder der Beraterin ein. Die Bank leitet Ihren Antrag im Anschluss an die KfW weiter. 

Schritt 4: Planung nach Förderzusage umsetzen

Haben Sie die Förderzusage erhalten, können Sie Ihren Plan in die Tat umsetzen – sei es eine Sanierung, der Erstkauf eines Effizienzhauses oder ein Neubau. Mit der Zusage haben Sie die Gewissheit, dass die KfW Ihren Antrag akzeptiert hat und Sie den Kredit bekommen. Daher sollten Sie diese Bestätigung auch im Vorfeld unbedingt abwarten. 

Schritt 5: Tilgungszuschuss einholen

Haben Sie Anspruch auf einen Tilgungszuschuss, reichen Sie nach Projektabschluss alle relevanten Unterlagen bei der KfW ein. Das sind beispielsweise Rechnungen und Nachweise, aber auch die Bestätigung der Umsetzung durch Ihre Bank. Passt nach der Bearbeitung der Dokumente alles, bekommen Sie den Tilgungszuschuss von der Förderbank gutgeschrieben. 

Regionale Fördertöpfe

Verpassen Sie keine Fördermöglichkeit! Hier finden Sie alle wichtigen Links zu den uns bekannten regionalen Fördertöpfen für das Sieger-, Sauerland und den Märkischen Kreis.

Fazit: Lohnt sich das Effizienzhaus mit Blick auf Energieersparnis und Förderungen? 

Die Investition in ein Effizienzhaus nach KfW-Standard ist grundsätzlich erst einmal nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll und lohnenswert. Zwar fallen die Bau- beziehungsweise Sanierungskosten durch die Effizienzhaus-Anforderungen höher aus, doch die Förderungen und langfristigen Einsparnisse dämpfen die Kosten.

Mit Blick auf mehrere Jahrzehnte rechnet sich ein Effizienzhaus vor allem durch den Energiebedarf und die Betriebskosten. Beides ist in der gesamten Lebensdauer niedriger als bei einem vergleichbaren Gebäude, das nur den gesetzlichen Standard erfüllt. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie die errechneten Werte beim Bau erreichen. Aus diesem Grund muss Ihnen ein Energieberater oder eine Energieberaterin für Energieeffizienz zur Seite stehen. 

Mit einem Gebäude nach Effizienzhaus-Standard – am besten EH 40 – sorgen Sie noch dazu für die Zukunft vor. Schließlich soll der derzeitige Mindeststandard EH 55 im kommenden Jahr 2025 vom EH 40 abgelöst werden. 

Wie Sie sehen, sind die Anforderungen und Fördermöglichkeiten rund um das KfW-Effizienzhaus sehr komplex und vielfältig. Um sicherzustellen, dass Sie auch alle Vorteile optimal nutzen, empfehlen wir Ihnen, sich Unterstützung bei unseren Immobilien- und Energie-Expertenberatern oder Finanzierungsberatern zu holen.

Häufig gestellte Fragen zum Effizienzhaus

Wer ist eigentlich die KfW?

Die KfW (= Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist eine 1948 gegründete deutsche Förderbank. Sie unterstützt den Klima- und Umweltschutz durch die Förderung von Neubauprojekten und Sanierungen durch zinsgünstige Kredite und Förderprogramme. Sie setzt sich „im Auftrag des Bundes und der Länder dafür ein, die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Lebensbedingungen weltweit zu verbessern.“ (Quelle: KfW). 

Welches Effizienzhaus ist 2024 und 2025 Pflicht?

Derzeit ist der EH 55 als Mindestanforderung für Neubauten gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Deutschland verpflichtend. Das bedeutet, Gebäude dürfen nur 55 Prozent der Energie eines Referenzgebäudes benötigen. Ab 2025 plant die Bundesregierung jedoch, den Mindeststandard höher anzusetzen und das Gesetz in Richtung Effizienzhaus 40 zu verschärfen. 

Gibt es Alternativen zum KfW-Effizienzhaus? 

Es gibt noch andere energieeffiziente Häuser mit unterschiedlichen Ansprüchen. Im Grunde verfolgen sie jedoch alle dasselbe Ziel: Energie sparen. Dazu gehören: 

  • Das Niedrigenergiehaus: Sanierte Altbauten und Neubauten mit einem Energieverbrauch unterhalb des energietechnischen Anforderungsniveaus (vergleichbar mit dem KfW-Effizienzhaus 55). 
  • Das Passivhaus: Ein hochgedämmtes Haus, das so wenig Wärme verliert, dass es passiv geheizt werden kann (vergleichbar mit dem KfW-Effizienzhaus 40).
  • Das Plusenergiehaus: Ein Plusenergiehaus erzeugt – wie es der Name schon sagt – mehr Energie als benötigt (beispielsweise durch Photovoltaik).
  • Das Nullenergiehaus: Ein Nullenergiehaus verfolgt das Ziel der Energieautarkie. Die Energiegewinnung und der Energieverbrauch sollen sich ausgleichen. 

Was ist der Unterschied zwischen Effizienzhaus und Effizienzklasse?

Bei einem Effizienzhaus handelt es sich um ein Gebäude, das bestimmte Energiestandards hinsichtlich Wärmedämmung, Heizung und Energieverbrauch erfüllt – basierend auf KfW-Förderkriterien. Die Effizienzklasse hingegen ist eine allgemeine Bewertungsskala für den Energieverbrauch eines Gebäudes. Sie finden die Effizienzklasse auf dem Energieausweis. Es gibt die alphabetischen Klassen A (sehr gut) bis H (sehr schlecht). A ist dabei noch unterteilt in A+++, A++ und A+. 

Was bedeutet Energieeffizienz?

Die Energieeffizienz beschreibt das Verhältnis zwischen Energieaufwand und Nutzen. Ein energieeffizientes Haus benötigt weniger Energie, um die gleiche Leistung zu erbringen – beispielsweise bei der Heizung. Dadurch werden nicht nur Ressourcen und der persönliche Geldbeutel geschont (Stichwort: Heizkosten), sondern auch die Umweltbelastungen reduziert. 

Was besagt der Energieausweis?

Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes – wie weiter oben bereits erwähnt. Er zeigt den Energieverbrauch und die Energiekosten an und bewertet das Gebäude auf einer Skala von grün (sehr energieeffizient) bis rot (wenig effizient). Bei Immobilienverkäufen oder Mietwohnungen muss der Energieausweis vorliegen. Das ist Pflicht. 

Was ist das beste Effizienzhaus?

Die aus energetischer Sicht anspruchsvollste Stufe ist das KfW-Effizienzhaus 40 EE. Eine solche Immobilie benötigt nur 40 Prozent der Primärenergie im Vergleich zum Referenzgebäude. Außerdem erbringt es 55 Prozent der Energie auf regenerativer Basis. Aus Klima- und Umweltsicht ist dieses Effizienzhaus die beste Wahl. 

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13. März 2025