

Wussten Sie, dass Sie mit Ihrer Nebenkostenabrechnung Steuern sparen können? Viele Mieter und Eigentümer in Attendorn, Meinerzhagen oder Kreuztal lassen sich diese Möglichkeit entgehen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Kosten Sie absetzen können, wie Sie Betriebskosten korrekt in der Steuererklärung eintragen und worauf Sie achten müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen aus der Nebenkostenabrechnung sind steuerlich absetzbar.
- Nur der Arbeitsanteil (nicht Materialkosten) wird vom Finanzamt anerkannt. Achten Sie auf eine klare Trennung in der Abrechnung.
- Verwaltungskosten, Rücklagen und reine Materialkosten werden vom Finanzamt nicht akzeptiert.
- Vermieter können Nebenkosten in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten angeben.
- Die Steuererklärung muss in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden, mit Steuerberater oft bis Ende Februar des übernächsten Jahres.
Das können Sie tun
- Achten Sie darauf, dass haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen klar ausgewiesen sind, und fordern Sie gegebenenfalls eine detaillierte Aufschlüsselung vom Vermieter an.
- Tragen Sie die absetzbaren Posten in die entsprechenden Felder in der Steuererklärung ein.
- Bewahren Sie Rechnungen und Zahlungsnachweise gut auf. Das Finanzamt kann diese zur Prüfung verlangen.
- Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine können Ihnen helfen, das Maximum aus Ihrer Steuererklärung herauszuholen.
Was ist eine Nebenkostenabrechnung?
Die Nebenkostenabrechnung, auch Betriebskostenabrechnung genannt, ist die jährliche Abrechnung über die im Mietvertrag vereinbarten umlagefähigen Kosten. Sie wird vom Vermieter erstellt und zeigt Ihnen, welche Kosten Sie für Ihr Mietobjekt anteilig tragen müssen.
Bedeutung der Nebenkostenabrechnung
Nebenkosten umfassen alle laufenden Kosten, die durch die Nutzung einer Immobilie entstehen – wie Heizkosten, Müllabfuhr oder Grundsteuer. Diese werden im Rahmen der Nebenkostenabrechnung detailliert aufgeführt. Für Sie als Mieter ist sie wichtig, da sie zeigt, ob Sie Geld nachzahlen müssen oder eine Rückerstattung erhalten.
Rechtsgrundlagen und Pflichten für Vermieter und Mieter
Die Nebenkostenabrechnung basiert auf § 556 BGB. Vermieter sind verpflichtet, sie spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorzulegen. Als Mieter haben Sie das Recht, die Abrechnung zu prüfen und bei Unklarheiten Einsicht in die Belege zu verlangen.
Welche Nebenkosten können Mieter von der Steuer absetzen?
Viele Nebenkosten lassen sich in der Steuererklärung angeben, was Ihnen bares Geld sparen kann. Wichtig ist, genau zu wissen, welche Posten steuerlich absetzbar sind und wie Sie sie eintragen müssen.
Zu den Betriebskosten, die Sie steuerlich absetzen können, zählen:
- Reinigungskosten, z. B. für Treppenhaus, Flure, Dachrinnen oder Fenster
- Kosten für Schnee- und Räumdienste
- Gebühren für die Gartenpflege oder Außenanlagen
- Schornsteinfegerkosten
- Gebühren für Wartungsarbeiten, z. B. für Fahrstuhl oder Heizung
- Kosten für Hausmeistertätigkeiten
- Kosten für den Austausch von Heizungszählern
- Kosten für den Austausch oder die Renovierung von Türen, Fenstern oder Bodenbelägen
- Gebühren für die Schädlingsbekämpfung
Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, brauchen Sie eine detaillierte Aufschlüsselung Ihres Vermieters über Ihre anteiligen Kosten und die Nebenkostenabrechnung als Nachweis.
Haushaltsnahe Dienstleistungen – was ist absetzbar?
Unter haushaltsnahen Dienstleistungen versteht man Arbeiten, die normalerweise von Ihnen selbst erledigt werden könnten, wie Gartenpflege, Hausmeisterdienste oder Reinigung von Gemeinschaftsflächen. Diese Kosten, anteilig für Ihre Wohnung berechnet, können Sie als Mieter oder Eigentümer steuerlich geltend machen. Haushaltsnahe Dienstleistungen bringen eine direkte Steuererstattung von 20 Prozent. Wichtig: Nur der Arbeitsanteil, nicht Ausgaben für das Material, ist absetzbar.
Handwerkerleistungen in der Nebenkostenabrechnung
Auch Handwerkerleistungen, die im Rahmen von Reparaturen oder Modernisierungen anfallen, sind absetzbar. Beispiele sind Reparatur von Heizungen, die Instandhaltung des Daches oder Schornsteinfegerarbeiten. Hier können Sie 20 Prozent der Arbeitskosten und bis zu 1.200 Euro pro Jahr in Ihrer Steuererklärung absetzen.
Welche Betriebskosten sind nicht steuerlich absetzbar?
Nicht alle Nebenkosten können in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Das Finanzamt akzeptiert nur bestimmte Kostenarten, die eine direkte Verbindung zu Ihrem Haushalt haben. Andere Posten, die eher allgemeiner Natur sind, bleiben außen vor.
Beispiele für nicht absetzbare Kosten in der Nebenkostenabrechnung
Zu den nicht absetzbaren Kosten gehören:
- Verwaltungskosten: Dazu zählen Gebühren für Hausverwaltungen oder ähnliche Leistungen.
- Bank- und Kontoführungsgebühren des Vermieters
- Rücklagen: Bei Eigentümern sind Rücklagen für künftige Instandhaltungen nicht steuerlich relevant.
- Kosten für Gemeinschaftsanlagen, wie etwa Schwimmbäder oder Saunen in größeren Wohnanlagen
Es gilt: Alles, was nicht klar als haushaltsnahe Dienstleistung, Handwerkerleistung oder Betriebskosten definiert ist, kann nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Unterschiede zwischen privaten und betrieblichen Nebenkosten
Während private Nebenkosten in der Steuererklärung nur eingeschränkt berücksichtigt werden, können betriebliche Nebenkosten in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Zum Beispiel: Wer Teile seiner Wohnung als Arbeitszimmer nutzt, kann einen Anteil der Nebenkosten wie Strom und Wasser steuerlich ansetzen.
Betriebskostenabrechnung in der Steuererklärung richtig eintragen
Um von der steuerlichen Absetzbarkeit Ihrer Nebenkosten zu profitieren, müssen Sie diese als Mieter korrekt in der Steuererklärung angeben. Dabei kommt es darauf an, wo und wie die entsprechenden Kosten eingetragen werden. Eine genaue Dokumentation ist hierfür unerlässlich. Was für Vermieter gilt, erklären wir am Ende des Artikels.
Wo trage ich die Nebenkosten in der Steuererklärung ein?
Für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nutzen Sie die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen (Anlage HA) in der Steuererklärung. Die entsprechenden Positionen finden Sie in der Regel unter Zeile 5 und 6 in der Steuererklärung. Hier lesen Sie die angefallenen Kosten auf. Wichtig: Tragen Sie nur die Arbeitskosten ein, nicht die Materialkosten.
Bitte beachten Sie, dass die genaue Zeilennummerierung je nach Steuerjahr variieren kann. Nutzen Sie zum Beispiel die ELSTER-Website (Elektronische Steuererklärung), um die aktuellen Formulare und Ausfüllhinweise einzusehen. Dort finden Sie stets die neuesten Informationen und können Ihre Steuererklärung direkt elektronisch einreichen.
Anleitung: Betriebskosten in der Steuererklärung richtig geltend angeben
- Nebenkostenabrechnung prüfen: Stellen Sie sicher, dass die Abrechnung eine Aufschlüsselung enthält, die Arbeits- und Materialkosten voneinander trennt.
- Relevante Kosten ermitteln: Markieren Sie haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, die absetzbar sind.
- Belege sammeln: Bewahren Sie Rechnungen und die Nebenkostenabrechnung sorgfältig auf.
- Kosten in die Steuererklärung eintragen: Nutzen Sie die Anlage HA, um die Kosten anzugeben. Halten Sie sich an die Einträge aus der Nebenkostenabrechnung.
- Zusatzinfos bereitstellen: Falls das Finanzamt Nachweise verlangt, legen Sie die Abrechnung und Rechnungen als Kopie bei.
Fristen bei der Nebenkostenabrechnung für Vermieter und Mieter
Damit Sie steuerlich von Ihrer Nebenkostenabrechnung profitieren können, müssen Sie bestimmte Fristen beachten – sowohl bei der Erstellung und Prüfung der Abrechnung als auch bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung.
Fristen für Mieter und Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung
Für Vermieter gilt: Die Nebenkostenabrechnung muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellt und dem Mieter zugestellt werden (§ 556 BGB). Wird diese Frist verpasst, können Mieter keine Nachforderungen verlangen.
Für Sie als Mieter bedeutet das: Prüfen Sie die Abrechnung sofort nach Erhalt. Sie haben in der Regel 12 Monate Zeit, um Einwände zu erheben oder Unstimmigkeiten anzufechten.
Steuerliche Abgabefristen – das müssen Sie beachten
Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung endet für viele am 31. Juli des Folgejahres. Nutzen Sie einen Steuerberater oder eine Lohnsteuerhilfe, verlängert sich die Frist in der Regel auf Ende Februar des übernächsten Jahres.
Wichtig: Für die steuerliche Anerkennung Ihrer Nebenkosten brauchen Sie die Abrechnung aus dem Vorjahr. Das bedeutet, dass Sie sie oft erst spät im Folgejahr erhalten. In solchen Fällen können Sie eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen.
Tipps zur Dokumentation der Nebenkosten für die Steuer
Eine gute Organisation Ihrer Nebenkostenabrechnung ist entscheidend, um das Beste aus Ihrer Steuererklärung herauszuholen. Mit der richtigen Erfassung und Dokumentation sparen Sie Zeit und minimieren das Risiko, wichtige Posten zu übersehen.
Welche Dokumente sind wichtig?
Damit Sie die Nebenkosten steuerlich absetzen können, benötigen Sie einige Unterlagen:
- Nebenkostenabrechnung: Sie zeigt, welche Kosten in welchem Umfang angefallen sind.
- Rechnungen von Dienstleistern und Handwerkern: Diese sind entscheidend, um den Arbeitsanteil nachzuweisen.
- Überweisungsbelege: Das Finanzamt akzeptiert nur Kosten, die per Überweisung bezahlt wurden. Barzahlungen sind steuerlich nicht absetzbar.
- Mietvertrag: Er hilft bei der Klärung, welche Kosten vertraglich auf Sie umgelegt werden dürfen.
So behalten Sie den Überblick über Ihre Nebenkosten
Eine strukturierte Ablage hilft Ihnen, den Überblick zu bewahren:
- Digitale und physische Ablage: Scannen Sie alle Belege und speichern Sie sie in einem klar strukturierten Ordner, sowohl digital als auch in Papierform.
- Markieren Sie absetzbare Posten: Notieren Sie sich direkt auf der Rechnung, ob es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen oder nicht absetzbare Kosten handelt.
- Jährlicher Check: Überprüfen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung jährlich auf Fehler und auf steuerlich relevante Posten.
Eine ordentliche Dokumentation erleichtert nicht nur die Steuererklärung, sondern hilft auch, Rückfragen vom Finanzamt schneller zu beantworten.
Häufige Fehler bei der Nebenkostenabrechnung und Steuererklärung
Die Absetzung von Nebenkosten in der Steuererklärung bietet großes Sparpotenzial – doch gerade hier passieren häufig Fehler, die dazu führen, dass Kosten nicht anerkannt werden. Mit ein paar Tipps können Sie diese vermeiden.
Typische Fehler bei der steuerlichen Geltendmachung von Nebenkosten
- Fehlende oder unvollständige Belege: Ohne die Nebenkostenabrechnung oder Rechnungen von Dienstleistern und Handwerkern lehnt das Finanzamt die Anerkennung der Kosten ab. Achten Sie darauf, dass die Belege alle notwendigen Angaben enthalten, insbesondere die Trennung von Arbeits- und Materialkosten.
- Barzahlungen statt Überweisungen: Nur per Überweisung beglichene Rechnungen sind steuerlich absetzbar. Zahlungen in bar erkennt das Finanzamt grundsätzlich nicht an.
- Kosten falsch zugeordnet: Oft werden Posten wie Verwaltungskosten oder reine Materialkosten irrtümlich in der Steuererklärung angegeben. Diese sind jedoch nicht absetzbar.
- Fehlerhafte Angaben in der Steuererklärung: Viele tragen die Nebenkosten in falschen Zeilen oder Abschnitten der Steuererklärung ein. Halten Sie sich an die Vorgaben für die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen (Anlage HA).
Fallstricke bei Nebenkosten in der Steuerklärung umgehen
- Nebenkostenabrechnung prüfen: Kontrollieren Sie die Abrechnung auf Plausibilität und fordern Sie vom Vermieter eine Aufschlüsselung der Kosten, wenn diese nicht detailliert aufgeführt sind.
- Frühzeitig Belege sammeln: Halten Sie alle Rechnungen und Zahlungsnachweise bereit, um die Steuererklärung vollständig und korrekt ausfüllen zu können.
- Hilfe holen: Wenn Sie unsicher sind, nutzen Sie einen Steuerberater oder eine Lohnsteuerhilfe. Das ist oft günstiger, als auf mögliche Steuervorteile zu verzichten.
Beispiele für steuerliche Vorteile durch Nebenkosten
Mit der richtigen Strategie können Sie durch die Nebenkostenabrechnung in Ihrer Steuererklärung viel Geld sparen. Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen bieten Potenzial für eine Steuerersparnis. Hier sind einige konkrete Beispiele für ein angemietetes Einfamilienhaus:
Gartenpflege:
Der Vermieter hat eine Firma mit der Gartenpflege beauftragt, die im Abrechnungsjahr 1.200 Euro gekostet hat. In der Nebenkostenabrechnung werden davon 1.000 Euro als Arbeitskosten für Rasenmähen, Baumschnitt und Pflegearbeiten ausgewiesen. Sie können 20 Prozent der Arbeitskosten, also 200 Euro, in Ihrer Steuererklärung absetzen.
Schornsteinfegerarbeiten:
Der Schornsteinfeger hat für die Überprüfung und Reinigung 150 Euro berechnet, davon entfallen 120 Euro auf Arbeitsleistungen. Sie können 20 Prozent der Arbeitskosten, also 24 Euro, steuerlich geltend machen.
Müllabfuhr:
Die Müllabfuhrkosten des Hauses betragen laut Nebenkostenabrechnung 600 Euro. Darin enthalten sind 200 Euro Arbeitskosten für den Hausmeister, der regelmäßig die Mülltonnen zur Abholung an die Straße stellt. Sie können 20 Prozent der Arbeitskosten, also 40 Euro, steuerlich geltend machen.
Handwerkerarbeiten:
Der Vermieter hat die Heizungsanlage durch einen Fachmann warten lassen. Die Gesamtkosten betragen 500 Euro, davon werden 400 Euro als Arbeitskosten aufgelistet. Sie können 20 Prozent der Arbeitskosten, also 80 Euro, von Ihrer Steuer absetzen.
Durch diese Abzugsmöglichkeiten können Sie Ihre Steuerlast spürbar senken – gerade bei höheren Nebenkostenabrechnungen lohnt sich eine genaue Prüfung. Insgesamt sind in unserem Beispiel 344 Euro steuerlich absetzbar.
Steuerliche Hinweise für Vermieter
Vermieter müssen die umlagefähigen Nebenkosten in der Steuererklärung als Einnahmen in Zeile 13 der Anlage V angeben. Dazu gehören sowohl die Kaltmiete als auch die zusätzlich gezahlten Nebenkosten. Da diese Nebenkosten jedoch zur Bezahlung von Dienstleistern und Versorgern verwendet werden, dürfen Vermieter sie als Werbungskosten abziehen, wodurch sich das zu versteuernde Einkommen reduziert.
Fixe Kosten wie Wartung, Gartenpflege oder Treppenhausreinigung können Sie in der Steuererklärung für das Jahr angeben, in dem sie Ihnen in Rechnung gestellt wurden. Anders ist es bei verbrauchsabhängigen Kosten wie Heizung oder Wasser: Diese können schwanken, je nachdem, wie viel der Mieter verbraucht hat. Wenn die Nebenkostenabrechnung ergibt, dass Sie Ihrem Mieter Geld zurückzahlen müssen, müssen Sie die Mieteinnahmen in der Steuererklärung entsprechend reduzieren. Falls der Mieter nachzahlen muss, erhöhen Sie die Mieteinnahmen.
Ist der Steuerbescheid für das aktuelle Jahr noch nicht fertig, können Sie solche Änderungen direkt eintragen. Wenn der Bescheid schon rechtskräftig ist, erfolgt die Anpassung in der Steuererklärung fürs Folgejahr.
Extra-Tipp: Zusätzlich zu den umlagefähigen Nebenkosten können Vermieter weitere Betriebskosten geltend machen, die nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Dazu gehören zum Beispiel Ausgaben für die Hausverwaltung oder Instandhaltungsmaßnahmen. Eine genaue Auflistung und Dokumentation dieser Kosten ist wichtig, um alle steuerlichen Vorteile nutzen zu können.
Fazit: Mit der Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung sparen
Die Nebenkostenabrechnung ist nicht nur eine Übersicht über Ihre jährlichen Betriebskosten, sondern auch eine Möglichkeit, Steuern zu sparen. Als Mieter können Sie haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen, während Vermieter die Nebenkosten als Werbungskosten absetzen können, um ihr zu versteuerndes Einkommen zu senken. Voraussetzung dafür ist eine korrekte Eintragung in die Steuererklärung und die sorgfältige Aufbewahrung aller Belege.
Ein letzter Tipp: Ihre Nebenkostenabrechnung enthält oft auch Positionen, wie Strom- oder Gaskosten, die nicht direkt steuerlich absetzbar sind, bei denen Sie aber durch einen Tarifwechsel Geld sparen können. Mit einem Service wie Wechselpilot können Sie Ihre Verträge automatisch optimieren lassen und so die laufenden Kosten reduzieren – ein einfacher Weg, um langfristig mehr finanziellen Spielraum zu schaffen.
Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen die Steuererklärung bietet, und prüfen Sie Ihre Abrechnung gründlich. So machen Sie das Beste aus Ihrer Nebenkostenabrechnung und sparen doppelt: bei der Steuer und bei den laufenden Kosten.
Nebenkostenabrechnung Steuererklärung: Häufig gestellte Fragen
Welche Nebenkosten sind steuerlich absetzbar?
Mieter können haushaltsnahe Dienstleistungen wie Gartenpflege oder Treppenhausreinigung sowie Handwerkerleistungen wie Heizungswartung steuerlich absetzen – allerdings nur die Arbeitskosten. Vermieter können neben den auf Mieter umgelegten Nebenkosten auch nicht umlagefähige Kosten wie Ausgaben für die Hausverwaltung oder Instandhaltungsmaßnahmen als Werbungskosten geltend machen. Wichtig ist eine klare Aufschlüsselung aller Posten in der Steuererklärung.
Welche Nebenkosten kann ich als Mieter von der Steuer absetzen?
Als Mieter können Sie haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Hausmeister, Reinigung) und Handwerkerleistungen absetzen. Betriebskosten wie Heizkosten sind nicht direkt absetzbar, es sei denn, sie enthalten absetzbare Anteile wie Wartungskosten.
Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten, die normalerweise von Ihnen selbst erledigt werden könnten, wie Treppenhausreinigung, Gartenpflege oder Schnee räumen. Der Arbeitsaufwand dieser Dienstleistungen ist steuerlich absetzbar.
Was sind Handwerkerleistungen?
Handwerkerleistungen umfassen Reparaturen, Wartungen oder Modernisierungen, die an Ihrer Wohnung oder im Wohngebäude vorgenommen werden. Absetzbar sind 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr.
Wie werden die Nebenkosten in der Steuererklärung berücksichtigt?
Mieter können haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen aus der Nebenkostenabrechnung in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen (HA) absetzen. Wichtig: Nur Arbeitskosten zählen. Das Finanzamt berücksichtigt bis zu 20 Prozent der Kosten, mit Höchstgrenzen. Vermieter geben die auf Mieter umgelegten Nebenkosten als Einnahmen in der Anlage V an und setzen gezahlte Ausgaben als Werbungskosten ab. Rückzahlungen mindern die Einnahmen, Nachforderungen erhöhen sie.
Welches Jahr nutze ich für die Steuererklärung?
Für die Steuererklärung wird das Jahr herangezogen, in dem die Nebenkosten tatsächlich bezahlt wurden. Meist betrifft das die Abrechnung aus dem Vorjahr, die im Folgejahr beglichen wurde.
Wo trage ich die Nebenkosten in der Steuererklärung ein?
Mieter geben absetzbare Nebenkosten wie haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen (Anlage HA) an, meist in den Zeilen 5 und 6. Vermieter tragen die auf Mieter umgelegten Nebenkosten als Einnahmen in Zeile 13 der Anlage V ein. Gleichzeitig können sie die gezahlten Nebenkosten an Dienstleister als Werbungskosten absetzen. Eine genaue Trennung der Posten ist wichtig.
Die Nebenkosten der Eigentumswohnung steuerlich absetzen: Was ist bei der Steuererklärung zu beachten?
Eigentümer können die Arbeitsanteile haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen aus der Jahresabrechnung der Hausverwaltung absetzen. Rücklagen und Verwaltungskosten sind nicht absetzbar.
Welche Positionen aus der Betriebskostenabrechnung kann ich nicht angeben?
Nicht absetzbar sind Verwaltungskosten, Instandhaltungsrücklagen, reine Materialkosten und Kosten für Luxusgemeinschaftseinrichtungen wie Pools oder Saunen.
Was mache ich, wenn mir die Nebenkostenabrechnung noch nicht vorliegt?
Fehlt die Abrechnung, können Sie beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Alternativ können Sie die Steuererklärung vorläufig abgeben und die Abrechnung später nachreichen.
Muss ich Rechnungen für die Nebenkosten in der Steuererklärung einreichen?
Die Rechnungen müssen nicht automatisch eingereicht werden, aber Sie sollten sie für Rückfragen bereithalten. Auf Nachfrage des Finanzamts können sie als Nachweis gefordert werden.
Wo trage ich die Nebenkostenabrechnung in die Steuererklärung ein?
Die Nebenkostenabrechnung selbst wird nicht eingetragen. Stattdessen übernehmen Sie als Mieter die absetzbaren Posten (z. B. haushaltsnahe Dienstleistungen) in die Anlage HA, speziell in die vorgesehenen Zeilen.
Kann man Nebenkosten-Nachzahlungen absetzen?
Ja, Nachzahlungen sind absetzbar, wenn sie haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen enthalten. Wichtig ist, dass der Arbeitsanteil ausgewiesen ist und die Zahlung nachweisbar ist.
Die in diesem Artikel bereitgestellten Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Beratung durch eine Fachkanzlei. Die Inhalte sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken.
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