Die KfW-Förderung für die energetische Sanierung

Die KfW-Förderung für die energetische Sanierung
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Die KfW-Förderung für die energetische Sanierung

Sie wollen Ihr Haus umfangreich sanieren und zu einem Effizienzhaus nach KfW-Standard machen? Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Umbau am besten angehen und welche Anforderungen Sie erfüllen müssen, um Fördermittel vom Staat zu erhalten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Staat fördert energetische Sanierungen durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Vergabe der Förderungen läuft über das BAFA und die KfW. 
  • Für Haus- und Wohnungssanierungen kommt der Kredit Nr. 261 der KfW infrage. Daneben gibt es aber auch noch andere Förderungen und Zuschüsse für Einzelmaßnahmen.
  • Die Zuschüsse umfassen die Heizungsförderung und die Barriere-Reduzierung.

Das können Sie tun

  • Beim Kredit Nr. 261 können Sie eine maximale Kreditsumme von 120.000 Euro erreichen – 150.000 Euro sind bei der Erneuerbare-Energien-Klasse und der Nachhaltigkeitsklasse möglich. Außerdem haben Sie die Option auf einen Tilgungszuschuss von 5 Prozent bis 45 Prozent. 
  • Um Fördermittel zu erhalten, müssen Sie einen Energieeffizienz-Experten als Sanierungs- beziehungsweise Baubegleitung in Ihr Vorhaben mit einbeziehen. Sie dürfen mit den Arbeiten nicht vor dem Förderantrag beginnen.
  • Bei Fragen können Sie sich immer an die KfW wenden. Die Mitarbeiter dort helfen Ihnen gerne weiter. Eine lange Warteschleife gibt es in der Regel bei telefonischen Anfragen nicht.

Energetisch sanieren mit der KfW 

Ihr Haus in Sundern, Burbach oder Neuenrade ist in die Jahre gekommen und Sie wollen es energetisch auf Vordermann bringen? Dann können Sie versuchen, eine Immobilie nach KfW-Effizienzhaus-Standard – kurz: EH – daraus zu machen. Ein solches Gebäude erreicht eine höhere Energieeffizienz als ein vergleichbares Wohngebäude, das nach den gesetzlichen Vorgaben errichtet oder saniert wurde. Mit einem Effizienzhaus können Sie den Energieverbrauch und damit auch die laufenden Kosten und die CO2-Emissionen deutlich verringern. 

Das ist die KfW-Förderung für die Sanierung

Der Staat gibt Geld dazu, wenn Sie Ihr Wohnhaus im Siegerland, Sauerland oder Märkischen Kreis effizient sanieren. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Sie einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Die Effizienzhausstufe bestimmt die Höhe des Tilgungszuschusses. Er verringert am Ende den zurückzuzahlenden Kreditbetrag. 

Neben den Effizienzhausstufen gibt es noch weitere Kategorien, die für die Förderhöhe eine Rolle spielen. Außerdem können Sie die Förderung unter Umständen durch einen Bonus erhöhen. Es gibt ein paar Grundvoraussetzungen:

  1. Der Förderantrag muss bei der KfW VOR Beginn der Arbeiten eingehen.
  2. Der Bau­antrag oder die Bau­anzeige für das Wohn­gebäude muss zum Zeit­punkt des Förderantrags mindestens fünf Jahre zurückliegen. 
  3. Fachfirmen müssen die Arbeiten ausführen (Eigenleistung ist jedoch mit Bescheinigung möglich)
  4. Zum anderen benötigen Sie Unterstützung durch einen Energieberater für Energieeffizienz. 

Unterstützung durch einen Energieeffizienz-Experten

Ein Energieberater für Energieeffizienz analysiert den Ist-Zustand des Gebäudes und der Haustechnik und betrachtet den Energieverbrauch. Er hinterfragt Ihre Nutzungsgewohnheiten, aber auch Ihre Wünsche und Zukunftsplanungen. Aus all diesen Informationen entwickelt der Experte ein Sanierungskonzept – beispielsweise einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). 

Das hat es mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) auf sich

Der individuelle Sanierungsfahrplan enthält Vorschläge zum Energiesparen, für einzelne Baumaßnahmen oder auch eine Komplettsanierung. Sie bekommen dadurch eine erste Einschätzung zu Kosten und Tipps zu Fördermöglichkeiten. Ein solcher Plan bewahrt Sie davor, bauliche Fehler zu machen, und hilft Ihnen, Maßnahmen in der sinnvollen Reihenfolge umzusetzen. 

KfW-Effizienzhaus: Was ist das?

Vorab: Ein KfW-Effizienzhaus gibt es eigentlich gar nicht. Das betont auch die KfW. Eigentlich müsste die Rede vom KfW-Effizienzhaus-Standard sein – also Standard 40, 55, 70, 85 und Denkmal. Im alltäglichen Sprachgebrauch hat sich jedoch das KfW-Effizienzhaus etabliert. Der Einfachheit halber nutzen daher viele diesen Begriff. 

Aus energetischer Sicht gibt es beim KfW-Effizienzhaus-Standard folgende Messgrößen:

  • Der Primärenergiebedarf: Er gibt den durchschnittlichen Energieverbrauch für Heizen, Warmwasser und Lüften an. Neben den reinen Verbrauchswerten werden beim Primärenergiebedarf auch vorgelagerte Prozesse (Gewinnung, Transport, Umwandlungsverluste) mit einbezogen.
  • Der Transmissionswärmeverlust: Beim Transmissionswärmeverlust handelt es sich um die Energiemenge, die bei einem beheizten Gebäude durch die Energieabgabe an die Umgebung durch die Gebäudehülle verloren geht.

Diese beiden Messgrößen sind in Effizienzhäusern besser – also niedriger – als die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). 

Die in den verschiedenen Standards erwähnten Zahlen (EH 40 bis 85) beschreiben den Primärenergiebedarf des Effizienzhauses im Vergleich zu einem sogenannten Referenzgebäude. Das entspricht in puncto Energieeffizienz genau den GEG-Anforderungen.

Dazu ein Beispiel: Das Referenzhaus hat einen bestimmten Bedarf an Primärenergie. Im Vergleich dazu benötigt das Haus nach KfW-Effizienzhaus-Standard 55 nur 55 Prozent dieser Primärenergie. Es gilt also: je niedriger die Zahl, umso höher der energetische Standard und damit auch die Förderung. 

KfW Kredit Nr. 261 im Überblick 

Deutschland hat große Klimaziele – bis 2050 sollen die Gebäude hierzulande klimaneutral sein. Dazu müssen unter anderem CO2-Emissionen durch den Energieverbrauch von Immobilien reduziert werden. Doch eine energetische Sanierung geht ganz schön ins Geld. Aus diesem Grund soll der KfW Kredit Nr. 261 Eigentümer und Eigentümerinnen entlasten.   

Der Kredit Nr. 261 hat einige andere Programme ersetzt – darunter die KfW Förderungen 151, 152 und 153. Auch den Ergänzungskredit 167 (BEG) gibt es nicht mehr. Beachten Sie auch: Sie haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Förderprogramme. Sie sind nur verfügbar, solange der Staat ausreichend finanzielle Mittel dafür aufbringen kann.

261 umfasst einen zinsgünstigen Kredit und Tilgungszuschüsse mit der Voraussetzung, dass Ihr Gebäude nach den Sanierungsmaßnahmen eine bessere Effizienzhausstufe nach KfW-Standard erreicht. Nachfolgend erfahren Sie mehr zu den Rahmenbedingungen des Kredits Nr. 261:

Rahmenbedingungen Kredit Nr. 261 für Sanierungsmaßnahmen

BestandteilDetail
FörderumfangKomplettsanierung oder Erstkauf eines frisch sanierten Effizienzhauses
FörderpersonenPrivatpersonen, Unternehmen und andere Investoren und Investorinnen
VoraussetzungenSanierung muss zu EH 85 oder besser führen
maximale Kredithöhe EH 40 EE / NH bis EH Denkmal EE / NHbis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit
effektiver Jahreszins *ab 2,09 Prozent
Tilgungszuschusszwischen 5 Prozent und 45 Prozent
Laufzeitbis zu 30 Jahre
Zinsbindungbis zu 10 Jahre

* Die Zinskonditionen orientieren sich auch bei Förder­krediten am Kapital­markt und werden in ihrer Höhe laufend angepasst. Die Fest­legung erfolgt jeweils am Tag der Zusage bei der KfW. Dieser Zins­satz gilt dann für die Dauer der gesamten Zins­bindungs­frist.
Quelle: KfW (Stand: März 2025)

Während anfangs auch Neubauten durch den Kredit Nr. 261 gefördert werden konnten, ist das mittlerweile nicht mehr möglich. Der Förderumfang umfasst nur noch Komplettsanierungen und Erstkäufe von frisch sanierten Effizienzhäusern. 

Unterschied zur Erneuerbare-Energien- (EE) und Nachhaltigkeitsklasse (NH)

Erreicht Ihr Haus nach der Sanierung die Erneuerbare-Energien- (EE) oder Nachhaltigkeitsklasse (NH) ist eine Förderung von bis zu 150.000 Euro möglich. Bei „regulären“ Effizienzhaus-Standards sind es bis zu 120.000 Euro. EE und NH haben zusätzliche Anforderungen: 

  • Erneuerbare-Energien-Klasse: Alle Effizienzhausstufen (40 bis Denkmal) gibt es auch in der Kategorie EE und NH. Bei EE erbringen erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme mindestens 65 Prozent der für die Wärme- und Kälteversorgung des Hauses erforderlichen Energie.
  • Nachhaltigkeitsklasse: Das Haus erfüllt etliche Nachhaltigkeitskriterien – beispielsweise bei der Verwendung von Materialien. 

Kredit Nr. 261: Diese Maßnahmen werden gefördert

Es gibt keine Listen von baulichen Maßnahmen, die für die unterschiedlichen Effizienzhausstufen erforderlich sind. Entscheidend ist, dass die vorgegebenen Werte für Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust erreicht werden. Wie Sie das bei der Sanierung machen, bleibt prinzipiell Ihnen überlassen. Ein und dieselbe Effizienzhausstufe kann durch die Kombination ganz unterschiedlicher baulicher und technischer Maßnahmen erzielt werden.

Besonders wichtig für beide Werte ist ein umfassender Wärmeschutz. Dazu gehören die gleichmäßige Dämmung der Gebäudehülle inklusive Dach und Bodenplatte, Haustür und Fenster. 

Der zweite zentrale Baustein im energetischen Gesamtkonzept ist die Anlagentechnik: Heizungen aus regenerativen Energien wie beispielsweise die Wärmepumpe punkten mit ihrem geringen Primärenergiebedarf. Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und die Produktion von Eigenstrom durch eine Photovoltaik-Anlage oder ein Blockheizkraftwerk erhöhen die Energieeffizienz. 

Laut BEG sind mitunter noch folgende Maßnahmen förderfähig: 

Maßnahmen an der Gebäudehülle:

  • Außenwände
  • Dachflächen
  • Decken und Wände
  • Fenster und Türen
  • Sommerlicher Wärmeschutz 

Anlagentechnik (außer Heizung)

  • Raumluft- und klimatechnische Anlagen
  • Lüftungsanlagen
  • Energiemanagement
  • Efficiency Smart Home

Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

  • Solarthermische Anlagen
  • Biomasseheizung
  • Brennstoffzellenheizung
  • Anschluss an Gebäude- oder Wärmenetz

Optimierung der Heizung

  • Verbesserung der Anlageneffizienz
  • Emissionsminderung durch Biomasseheizung

Fachplanung und Baubegleitung

  • Konzeption und Bestandsaufnahme
  • Planung und Nachweisführung
  • Projektdokumentation

KfW Förderung für energetische Sanierung beantragen: So geht’s

Wie Sie bereits wissen, müssen Sie den Förderkredit in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten beantragen. Erst wenn Sie eine Zusage von der KfW erhalten haben, sollten Sie Aufträge an Fachfirmen vergeben und mit den Bauarbeiten beginnen. Wenn Ihre Sanierung schon im Gange ist, bleibt Ihnen nur noch der Weg über die steuerliche Förderung. Die gibt es allerdings nur für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen.

Von der Antragstellung bis zur Auszahlung des Geldes läuft es folgendermaßen ab:

Schritt 1: Energieberater für Energieeffizienz suchen und beauftragen. In der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes finden Sie Energieberater die für das Programm Bundesförderung für effiziente (Wohn-)Gebäude und für die Beantragung von Fördermitteln zugelassen sind. 

Schritt 2: Finanzierungspartner finden und Kredit beantragen. Die KfW selbst vergibt keine Kredite. Die formale Abwicklung erfolgt durch Partnerinstitute. Das können Bausparkassen sein, Finanzierungsvermittler, Banken oder Sparkassen. Hier beantragen Sie den eigentlichen Kredit. Bei der Antragstellung müssen Sie die „Bestätigung zum Antrag“ mitbringen, die Ihnen der Energieeffizienz-Experte ausgestellt hat.

Schritt 3: Kreditvertrag abschließen und Sanierung beginnen. Mit Ihrem Finanzierungspartner schließen Sie den Kreditvertrag ab. Wenn Sie dann die Zusage der KfW für die beantragten Fördermittel haben, können Sie mit den geplanten Arbeiten beginnen.

Schritt 4: Tilgungszuschuss erhalten. Sobald die Sanierung abgeschlossen ist, müssen Sie bei dem Finanzierungspartner eine vom Energieeffizienz-Experten erstellte „Bestätigung nach Durch­führung“ einreichen. Im Anschluss schreibt Ihnen die KfW den Tilgungs­zuschuss gut­.

Weitere Förderprogramme der KfW 

Es gibt einige zusätzliche Programme (für Einzelmaßnahmen), die von der KfW gefördert werden. Ob die Programme mit der Sanierungsförderung kombinierbar sind, hängt von der jeweiligen Maßnahme ab. Handelt es sich um dieselbe bauliche Maßnahme, ist eine Kombination normalerweise nicht möglich. Erkundigen Sie sich dazu aber am besten bei der KfW persönlich.

Über die weiteren Fördermöglichkeiten erfahren Sie in den nachfolgenden Absätzen mehr.

Kredit Nr. 159: Altersgerecht umbauen 

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) definiert ziemlich genau, welche Umbaumaßnahmen beim Kredit Nr. 159 gefördert werden – darunter auch Barriere-Reduzierung und Einbruchschutz:

  • Die Wege von und zu Gebäuden
  • Die Gestaltung des Eingangsbereichs und des Wohnungszugangs
  • Überwindbarkeit von Treppen und Stufen
  • Umbau und Größenanpassung von Wohnräumen sowie Fluren 
  • Altersgerechter Badumbau
  • Nachrüstung von Tür- und Fensterantrieben sowie Sicherheits- und Notrufsystemen (Smart-Home-Förderung)
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung

Kredit Nr. 159 Bedingungen

BestandteilDetail
maximale Kredithöhebis zu 50.000 Euro (unabhängig vom Alter)
effektiver Jahreszins *2,51 Prozent
VoraussetzungBarrieren-Reduzierung und Einbruchsicherheit
Laufzeit4 bis 30 Jahre
Zinsbindung4 bis 10 Jahre
Auszahlungszeitab Kreditzusage 12 Monate (Verlängerung auf 36 Monate möglich) 

* Die Zinskonditionen orientieren sich auch bei Förder­krediten am Kapital­markt und werden in ihrer Höhe laufend angepasst. Die Fest­legung erfolgt jeweils am Tag der Zusage bei der KfW. Dieser Zins­satz gilt dann für die Dauer der gesamten Zins­bindungs­frist.
Quelle: KfW (Stand: März 2025)

Neben dem Kredit stellt die KfW auch noch einen Zuschuss bereit:

Zuschuss Nr. 455-B: Barriere-Reduzierung

Beim Zuschuss für den Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort können Sie bis zu 2.500 Euro für Einzelmaßnahmen und bis zu 6.250 Euro für den Standard „Altersgerechtes Haus“ bekommen. Die Maßnahmen sind die gleichen wie beim Kredit Nr. 159. Sie finden sie auf der Website der KfW ausführlich aufgelistet.

Kredit Nr. 270: Erneuerbare Energien

Möchten Sie Strom und Wärme in Ihrem Haus möglichst energieeffizient umsetzen, kommt für Sie der Kredit Nr. 270 infrage. Bei diesem Kredit ist ein effektiver Jahreszins von 3,76 Prozent möglich. Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen können ihn für Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung nutzen – beispielsweise Photovoltaik oder Biogas. Da es sich (vor allem für Unternehmen) um sehr teure Anschaffungen handelt, beträgt die Kredithöhe bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben. 

Kredit Nr. 358 und 359: Ergänzungskredit

Der Ergänzungskredit gilt für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen.

Kredit Nr. 358 und 359 Bedingungen

BestandteilDetail
Voraussetzungbereits erteilte Zuschusszusage (die nicht länger als zwölf Monate zurückliegt)
Zusatzvorteilbei Haushaltsjahreseinkommen von maximal 90.000 Euro
effektiver Jahreszins *ab 0,01 Prozent
maximale Kredithöhebis zu 120.000 Euro

* Die Zinskonditionen orientieren sich auch bei Förder­krediten am Kapital­markt und werden in ihrer Höhe laufend angepasst. Die Fest­legung erfolgt jeweils am Tag der Zusage bei der KfW. Dieser Zins­satz gilt dann für die Dauer der gesamten Zins­bindungs­frist.
Quelle: KfW (Stand: März 2025)
 

Zuschuss Nr. 458: Heizungsförderung

Bei der Heizung lässt sich durch verschiedene Maßnahmen Energie sparen. Die KfW unterstützt das mit dem Zuschuss Nr. 458. Die förderfähigen Kosten betragen bis zu 70 Prozent – bei Einfamilienhäusern bis zu 30.000 Euro. Es gibt eine Grundförderung und gegebenenfalls Bonusförderungen:

  • Effizienzbonus: 5 Prozent (nur bei Wärmepumpen)
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 20 Prozent
  • Einkommensbonus: 30 Prozent (Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro)

Regionale Förderprogramme für die Sanierung

Die einzelnen Bundesländer bieten häufig Förderungen an, die sich mit dem BAFA oder der KfW kombinieren lassen.

Regionale Fördertöpfe

Verpassen Sie keine Fördermöglichkeit! Hier finden Sie alle wichtigen Links zu den uns bekannten regionalen Fördertöpfen für das Sieger-, Sauerland und den Märkischen Kreis.

In Berlin gibt es beispielsweise unter anderem die sogenannte ENEO-Förderung. Wer in der Hauptstadt Energiegutachten erstellen lässt oder eine Energieberatung wahrnimmt, kann einen Zuschuss von bis zu 2.000 Euro erhalten. 

In Thüringen gibt es verschiedene Programme in den Bereichen: 

  • Nachhaltigkeit
  • Barrierefreiheit
  • Kleinkläranlagen

Mecklenburg-Vorpommern konzentriert sich auf die Wohnraumförderung. Dazu gehören Mini-Solaranlagen, Modernisierungen und barrierefreies Wohnen. 

Erkundigen Sie sich am besten auf der Website Ihres Bundeslandes nach möglichen Förderungen. 

Fazit: Lohnt sich die KfW Förderung bei einer Sanierung?

Erneuerbare Energien sind sehr wahrscheinlich die Zukunft. In Theorie lohnt sich die KfW Förderung für eine energieeffiziente Sanierung also auf jeden Fall. Der Antrag ist zwar aufwendiger und Sie müssen Rechnungen, Belege und Nachweise aufbewahren, allerdings macht sich die Arbeit schlussendlich im Geldbeutel bemerkbar. Tilgungszuschüsse und zinsgünstige Kredite können Sie entlasten. Bedenken Sie jedoch: Wann sich die Kosten amortisieren und was die Sanierung ganz konkret in der Zukunft an (Energie-)Einsparungen bringt, das hängt immer vom Einzelfall ab.

Aus diesem Grund ist die Unterstützung durch einen Energieberater für Energieeffizienz so unabdingbar. Die haben Sie im Normalfall nicht. Er oder sie ist Profi auf diesem Gebiet und kann Ihnen genau sagen, welche Maßnahmen für Ihr Wohngebäude geeignet sind – und welche nicht. 

Dadurch sichern Sie sich in der Regel auch das beste Endergebnis. Gehen Sie die Sanierung allein an, können Ihnen Fehler unterlaufen, die Sie schlussendlich mehr kosten oder Ihren Wohnkomfort einschränken. 

Häufig gestellte Fragen zur KfW Förderung bei der Sanierung

Mein Haus ist denkmalgeschützt, erhalte ich trotzdem eine KfW Förderung für die Sanierung?

Ja, es spielt keine Rolle, ob Ihr Haus denkmalgeschützt ist oder nicht. Sie haben trotzdem Anspruch auf Förderungen durch die KfW. Auch wenn Sie ein Denkmal umfassend sanieren können, gibt es in der Regel Einschränkungen. Schließlich soll die historische Substanz erhalten werden. Aus diesem Grund sind die Mindestanforderungen der KfW häufig niedriger als bei nicht-denkmalgeschützten Gebäuden. Sie sollten sich persönlich bei der KfW informieren, wenn Sie ein Denkmal sanieren möchten. 

Warum sind Energieeffizienz-Experten so wichtig?

Die Förderprogramme des Bundes sind in der Regel sehr komplex und als Laie nur schwer zu durchblicken. Außerdem variieren die Anforderungen und Maßnahmen, die erfüllt sein müssen, um bestimmte Förderungen zu erhalten. Ein Energieeffizienz-Experte unterstützt Sie an der Stelle mit seiner Expertise. Sie wissen, was wie erledigt werden muss, um die richtige Förderung und das erwünschte Ergebnis zu erlangen. 

Gut zu wissen: Die Arbeit des Energieberaters wird gefördert. Für die energetische Fachplanung und Baubegleitung sowie eine akustische Fachplanung gewährt die KfW einen Tilgungszuschuss von 50 Prozent der dafür entstandenen förderfähigen Kosten.

Was ist die KfW?

Bei der KfW (= Kreditanstalt für Wiederaufbau) handelt es sich um eine deutsche Förderbank. Sie wurde 1948 gegründet und unterstützt durch die Förderung von energetischen Sanierungen und energieeffizienten Neubauprojekten den Klima- und Umweltschutz. Bei der KfW bekommen Sie zinsgünstige Kredite und Förderprogramme. Ihr Ziel: „Die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Lebensbedingungen weltweit zu verbessern.“ (Quelle: KfW).

Gibt es eine Alternative zur KfW-Förderung für die Sanierung?

Ja. Für Ihr Sanierungsvorhaben können Sie alternativ eine BAFA-Förderung in Betracht ziehen.

Unser Tipp

Aufgrund der rasanten Änderungen im Bereich der Förderungen, empfehlen wir Ihnen den ZuschussGuide zu nutzen, damit Sie immer die aktuellsten Förderungen erhalten. Unser Wohnfühlwissen wird regelmäßig auf Aktualität geprüft und angepasst.

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Carina Langer

21. März 2025